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   LAG Köln, 13.03.2009 - 4 Ta 76/09   

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https://dejure.org/2009,11059
LAG Köln, 13.03.2009 - 4 Ta 76/09 (https://dejure.org/2009,11059)
LAG Köln, Entscheidung vom 13.03.2009 - 4 Ta 76/09 (https://dejure.org/2009,11059)
LAG Köln, Entscheidung vom 13. März 2009 - 4 Ta 76/09 (https://dejure.org/2009,11059)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe nach Instanzende bei Versäumung unwirksam gesetzter Nachfrist

  • Judicialis

    ZPO § 117; ; ZPO § 118; ; ZPO § 329

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe nach Instanzende bei Versäumung unwirksam gesetzter Nachfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 03.12.2003 - 2 AZB 19/03

    Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Köln, 13.03.2009 - 4 Ta 76/09
    Eine nach dem Ende der Instanz ablaufende Nachfrist muss allerdings eingehalten werden (BAG 03.12.2003 - 2 AZB 19/3 - Juris Rn. 10 - sonst veröffentlicht im MDR 2004, 415).

    Eine nach dem Ende der Instanz ablaufende Nachfrist muss allerdings eingehalten werden (BAG 03.12.2003 - 2 AZB 19/03 - Juris Rn. 10 - sonst veröffentlicht im MDR 2004, 415; aus der Rechtsprechung des Beschwerdegerichts vgl. z. B. aus jüngerer Zeit 30.01.2008 - 9 Ta 24/08 -).

  • LAG Köln, 05.08.2004 - 4 Ta 269/04

    Anforderungen und Wirkungen der Fristsetzung nach § 118 II ZPO

    Auszug aus LAG Köln, 13.03.2009 - 4 Ta 76/09
    Die notwendige Form der Fristsetzung ergibt sich aus § 329 ZPO (vgl. im Einzelnen den Beschluss der erkennenden Kammer vom 5.8. 2004 - 4 Ta 269/04).
  • LAG Köln, 30.01.2008 - 9 Ta 24/08

    Prozesskostenhilfe - Hinweispflicht - Zustellung einer fristgebundenen Auflage

    Auszug aus LAG Köln, 13.03.2009 - 4 Ta 76/09
    Eine nach dem Ende der Instanz ablaufende Nachfrist muss allerdings eingehalten werden (BAG 03.12.2003 - 2 AZB 19/03 - Juris Rn. 10 - sonst veröffentlicht im MDR 2004, 415; aus der Rechtsprechung des Beschwerdegerichts vgl. z. B. aus jüngerer Zeit 30.01.2008 - 9 Ta 24/08 -).
  • LAG Köln, 23.07.2012 - 1 Ta 153/12

    Prozesskostenhilfe; Erstreckung auf einen Vergleich mit Mehrwert

    In einem solchen Fall ist anerkannt, dass auch nach Abschluss der Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann ( BAG v. 3.12.2003 - 2 AZB 19/03 - MDR 2004, 415; LAG Köln v. 13.3.2009 - 4 Ta 76/09 - LAGE § 118 ZPO 2002, Nr. 2).
  • LAG Köln, 06.05.2010 - 11 Ta 114/10

    Versagung der Prozesskostenhilfe bei Versäumung der Nachfrist zur

    Nach Fristablauf eingehende Angaben, Belege oder Unterlagen können grundsätzlich nicht mehr im Beschwerdeverfahren berücksichtigt werden (vgl. z.B.: BAG, Beschl. v. 03.12.2003 - 2 AZB 19/03 - LAG Köln, Beschl. v. 10.02.2009 - 9 Ta 7/09 - LAG Köln, Beschl. v. 13.03.2009 - 4 Ta 76/09 - jew. m.w.N.).

    Nach Fristablauf eingehende Angaben, Belege oder Unterlagen können grundsätzlich nicht mehr im Beschwerdeverfahren berücksichtigt werden (vgl. z.B.: BAG, Beschl. v. 03.12.2003 - 2 AZB 19/03 - LAG Köln, Beschl. v. 10.02.2009 - 9 Ta 7/09 - LAG Köln, Beschl. v. 13.03.2009 - 4 Ta 76/09 - jew. m.w.N.).

  • LAG Schleswig-Holstein, 09.03.2016 - 4 Ta 26/16

    Prozesskostenhilfe, Zurückverweisung an das Arbeitsgericht, Verfügung,

    § 329 Abs. 2 Satz 2 ZPO bedeutet Amtszustellung (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 13.03.2009 - 4 Ta 76/09 - zitiert nach juris, Rn. 4).

    Der Wille zur bloßen formlosen Übersendung genügt nicht (LAG Köln, Beschluss vom 13.03.2009 - 4 Ta 76/09 - zitiert nach juris, Rn. 5).

  • LAG Köln, 10.12.2013 - 4 Ta 326/13

    Ablehnung Prozesskostenhilfe

    Des Weiteren ist die Verfügung mit vollem Namenszug zu unterschreiben (vgl. Baumbach/Hartmann § 118 ZPO Rn. 40 in Verbindung mit § 329 ZPO Rn. 11 und LAG Köln 05.08.2004 - 4 Ta 269/04; 13.03.2009 - 4 Ta 76/09 sowie 30.09.2013 - 11 Ta 177/13).
  • LAG Köln, 30.09.2013 - 11 Ta 177/13

    Mängel bei PKH-Gesuch

    Die Wirkung einer nach §§ 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO gesetzten Nachfrist als endgültiger Ausschlussfrist nach Instanzende greift indessen nur ein, wenn die Frist ordnungsgemäß gesetzt wurde, was wiederum Amtszustellung nach § 329 ZPO voraussetzt (LAG Köln, Beschl. v. 13.03.2009 - 4 Ta 76/09 - m.w.N.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 02.10.2017 - 1 Ta 113/17

    Prozesskostenhilfe, Fristsetzung, Wirksamkeit, Zustellung, förmliche, Mitteilung,

    Die wirksame Fristsetzung nach § 118 Abs. 2 Satz 4 setzt gemäß § 329 Abs. 2 Satz 2 ZPO die förmliche Zustellung voraus (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.12.2015 - 1 Ta 194/15 - LAG Köln, Beschluss vom 13.03.2009 - 4 Ta 76/09 - LAG Hessen, Beschluss vom 23.11.2005 - 16 Ta 509/05 - alle bei juris).
  • LAG Köln, 08.10.2012 - 1 Ta 211/12

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Eine Fristversäumung führt allerdings zum Verlust des Anspruchs auf Prozesskostenhilfebewilligung (LAG Köln v. 13.03.2009 - 4 Ta 76/09 - LAGE § 118 ZPO 2002 Nr. 2).
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