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   LAG Hamm, 30.01.2006 - 4 Ta 830/05   

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https://dejure.org/2006,3104
LAG Hamm, 30.01.2006 - 4 Ta 830/05 (https://dejure.org/2006,3104)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30.01.2006 - 4 Ta 830/05 (https://dejure.org/2006,3104)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30. Januar 2006 - 4 Ta 830/05 (https://dejure.org/2006,3104)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Prozesskostenhilfe im arbeitsgerichtlichen Verfahren bei Vorliegen einer Unternehmensinsolvenz des Arbeitgebers; Erfassung von Arbeitnehmeransprüchen durch eine Insolvenz; Unterbrechung eines Hauptsacheverfahrens bei Tangierung einer Insolvenzmasse; ...

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § ... 117 Abs. 2; ; ZPO § 117 Abs. 4; ; ZPO § 118 Abs. 2 Satz 4; ; ZPO § 240 Satz 1; ; InsO § 85; ; InsO § 86 Nr. 3; ; InsO § 87; ; InsO § 174; ; InsO § 179 Abs. 1; ; InsO § 180 Abs. 2; ; InsO § 185

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbrechung des Prozesskostenhilfeverfahrens bei Insolvenz des Arbeitgebers - Prozesskostenhilfe für Zeugnisanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Insolvenzeröffnung - steckengebliebenes Prozesskostenhilfegesuch bei anhängiger Leistungsklage über ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (51)

  • LAG Hamm, 08.11.2001 - 4 Ta 708/01

    Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe wegen eines unvollständig

    Auszug aus LAG Hamm, 30.01.2006 - 4 Ta 830/05
    Die Nichtverwendung des Vordrucks macht den PKH-Antrag zwar nicht unzulässig, aber das Gericht kann ihn allein wegen der Nichtvorlage des Vordrucks als unbegründet (weil die Bedürftigkeit nicht glaubhaft gemacht ist) zurückweisen, nachdem es vorher auf den Vordruckszwang hingewiesen hat (LAG Hamm v. 08.11.2001 - 4 Ta 708/01, LAGReport 2002, 89).

    Solange der amtliche Vordruck "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" nicht eingereicht (LAG Hamm v. 03.09.2003 - 4 Ta 245/03, LAGReport 2003, 369) oder nicht lückenlos ausgefüllt und unterschrieben ist (LAG Hamm v. 08.11.2001 - 4 Ta 708/01, LAGReport 2002, 89), ist der Antrag nicht formgerecht gestellt.

    Ist der PKH-Antrag vor Ende der Instanz oder des Verfahrens gestellt, werden die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und/oder die "entsprechenden Belege" gemäß § 117 Abs. 2 ZPO aber erst nach Instanz oder Verfahrensbeendigung eingereicht, kann Prozesskostenhilfe nicht mehr bewilligt werden (OLG Bamberg v. 02.01.1995 - 7 WF 191/94, FamRZ 1996, 618; OLG Bamberg v. 09.01.1997 - 7 WF 190/96, FamRZ 1998, 250; ebenso LAG Hamm v. 08.11.2001 - 4 Ta 708/01, LAGReport 2002, 89, 91).

    Von einem solchen wird gesprochen, wenn das PKH-Gesuch rechtzeitig eingegangen, aber vom Gericht vor Verfahrens- oder Instanzbeendigung nicht hat verbeschieden werden können (LAG Hamm v. 06.02.2002 - 4 Ta 49/02, LAGReport 2002, 88, 89; LAG Hamm v. 02.02.2002 - 4/14 Ta 24/02, LAGReport 2002, 117 = ZInsO 2002, 344 = ZIP 2002, 579) oder infolge nichtordnungsgemäßer Sachbehandlung nicht entschieden worden ist (LAG Hamm v. 08.11.2001 - 4 Ta 708/01, LAGReport 2002, 89, 91; LAG Hamm v. 08.08.2002 - 4 Ta 489/02, AR-Blattei ES 1290 Nr. 32 = LAGReport 2003, 22 = NZA-RR 2003, 156) , denn nur eine von der bedürftigen Partei zu vertretende Verzögerung der PKH-Entscheidung kann zu ihren Lasten gehen (BAG v. 04.11.2004 - 3 AZB 54/03, BAGReport 2005, 379 [Schwab]).

    Das Arbeitsgericht muss die bedürftige Partei zwar nicht unverzüglich (§ 121 Abs. 1 BGB), wohl aber so rechtzeitig unter Fristsetzung auf die Mängel des PKH-Gesuchs hinweisen, dass diese vor dem (nächsten) Termin, der je nach dem Zeitpunkt der Einreichung des PKH-Gesuchs der Güte oder der Kammertermin sein kann, und damit vor der (möglichen) Instanz oder Verfahrensbeendigung behoben werden können (LAG Hamm v. 08.11.2001 - 4 Ta 708/01, LAGReport 2002, 89, 91).

  • LAG Hamm, 06.02.2002 - 4 Ta 49/02

    Ablehnung von Prozesskostenhilfe bei Vervollständigung der Unterlagen nach

    Auszug aus LAG Hamm, 30.01.2006 - 4 Ta 830/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung der Beschwerdekammer (vgl. statt vieler nur LAG Hamm, Bes. v. 06.02.2002 - 4 Ta 49/02, AE 2002, 78 = LAGReport 2002, 88) scheidet eine PKH-Bewilligung zwar nach Verfahrens oder Instanzbeendigung in der Regel aus, jedoch gilt dies nicht, wenn es sich um sog. "steckengebliebenes" PKH-Gesuch handelt.

    Von einem solchen wird gesprochen, wenn das PKH-Gesuch rechtzeitig eingegangen, aber vom Gericht vor Verfahrens- oder Instanzbeendigung nicht hat verbeschieden werden können (LAG Hamm v. 06.02.2002 - 4 Ta 49/02, LAGReport 2002, 88, 89; LAG Hamm v. 02.02.2002 - 4/14 Ta 24/02, LAGReport 2002, 117 = ZInsO 2002, 344 = ZIP 2002, 579) oder infolge nichtordnungsgemäßer Sachbehandlung nicht entschieden worden ist (LAG Hamm v. 08.11.2001 - 4 Ta 708/01, LAGReport 2002, 89, 91; LAG Hamm v. 08.08.2002 - 4 Ta 489/02, AR-Blattei ES 1290 Nr. 32 = LAGReport 2003, 22 = NZA-RR 2003, 156) , denn nur eine von der bedürftigen Partei zu vertretende Verzögerung der PKH-Entscheidung kann zu ihren Lasten gehen (BAG v. 04.11.2004 - 3 AZB 54/03, BAGReport 2005, 379 [Schwab]).

    Eine PKH-Bewilligung für ein in der Hauptsache erledigtes Verfahren scheidet ebenso aus (vgl. statt vieler nur LAG Hamm, Bes. v. 06.02.2002 - 4 Ta 49/02, AE 2002, 78 = LAGReport 2002, 88) wie die PKH-Gewährung für einen in der Hauptsache unterbrochenen oder ruhenden Rechtsstreit (LAG Hamm v. 11.11.2003 - 4 Ta 95/03, juris Dok-Nr. KARE600009192; LAG Hamm v. 11.11.2003 - 4 Ta 795/03, NZA-RR 2004, 102).

  • BAG, 03.12.2003 - 2 AZB 19/03

    Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Hamm, 30.01.2006 - 4 Ta 830/05
    Es spricht nichts dafür, dass diese Widersprüchlichkeit in der Absicht des Gesetzgebers gelegen hätte (so LAG Nürnberg v. 15.04.2003 - 6 Ta 134/02, AR-Blattei ES 1290 Nr. 34 = LAGE § 118 ZPO 2002 Nr. 1 = MDR 2003, 1022, 1023; zust. BAG v. 03.12.2003 - 2 AZB 19/03, MDR 2004, 415; ähnl.

    Hat das Arbeitsgericht die PKH-Bewilligung wegen Unvollständigkeit der Unterlagen abgelehnt, so bleibt es der Partei dem Grundsatz nach zwar unbenommen, mit vollständigen Unterlagen einen neuen PKH-Antrag zu stellen, denn eine Frist für das PKH-Gesuch nach § 114 ZPO sieht das Gesetz nicht vor (LAG Hamm v. 04.12.2002 - 4 Ta 808/02, LAGE § 117 ZPO 2002 Nr. 2; LAG Nürnberg v. 15.04.2003 - 6 Ta 134/02, AR-Blattei ES 1290 Nr. 34 = LAGE § 118 ZPO 2002 Nr. 1 = MDR 2003, 1022, 1023; BAG v. 03.12.2003 - 2 AZB 19/03, MDR 2004, 415).

  • LAG Hamm, 01.07.2015 - 14 Ta 6/15

    Berücksichtigung neuen Vorbringens im Verfahren der sofortigen Beschwerde wegen

    Dann könne in ihrer Einreichung ggf. ein neuer Antrag zu sehen sein ( vgl. BAG, 3. Dezember 2003, 2 AZB 19/03, MDR 2004, 415; ebenso LAG Berlin-Brandenburg, 20. Februar 2007, 6 Ta 324/07, juris, Rn. 4; LAG Hamm, 4. August 2005, 4 Ta 434/05, juris, Rn. 7; 30. Januar 2006, 4 Ta 830/05, juris, Rn. 18; 2. November 2009, 14 Ta 109/09, juris, Rn. 2; 17. Juni 2013, 14 Ta 77/13, juris, Rn. 16; LAG Hessen, 14. Januar 2013, 13 Ta 383/12, juris Rn. 14; LAG Nürnberg, 14. April 2003, 6 Ta 134/02, MDR 2003, 1022 ; LAG Schleswig-Holstein, 2. Februar 2012, 6 Ta 28/12, juris, Rn. 16; 22. Januar 2015, 5 Ta 198/14, juris, Rn. 8) .
  • BFH, 27.09.2006 - IV S 11/05

    Insolvenzbedingte Unterbrechung des Prozesskostenhilfe-Verfahrens

    Allerdings ist die Frage, ob ein PKH-Verfahren durch den Eintritt der Insolvenz unterbrochen wird, in der zivilprozessualen Rechtsprechung und dem dazu ergangenen Schrifttum umstritten (bejahend: z.B. Beschlüsse des Oberlandesgerichts --OLG-- Köln vom 15. November 2002 2 U 79/02, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 2003, 526; des OLG Hamm vom 16. März 2006 27 W 11/06, juris, und des Landesarbeitsgerichts --LAG-- Hamm vom 30. Januar 2006 4 Ta 830/05, juris; ebenso Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 118 Rn. 15; verneinend: z.B. Beschlüsse des OLG Stuttgart vom 25. März 2004 3 W 65/03, OLGR Stuttgart 2004, 313, und des OLG Zweibrücken vom 15. November 2004 4 W 155/04, OLGR Zweibrücken 2005, 414; s. auch Fischer, MDR 2004, 252, und Zöller/Greger, a.a.O., vor § 239 Rn. 8, jeweils m.w.N.).

    Dabei wird die Anwendung der Unterbrechungsvorschriften meist mit dem Argument abgelehnt, das PKH-Verfahren sei vom Hauptsacheverfahren völlig unabhängig; es setze weder voraus, dass die Hauptsache bereits anhängig sei noch dass sie jemals anhängig gemacht werde (s. nur LAG Hamm vom 30. Januar 2006 4 Ta 830/05, juris, m.w.N. unter Rn. 11); es handele sich eben nicht um ein kontradiktorisches Verfahren, bei dem sich die Parteien des Rechtsstreits gegenüberstehen, sondern der Antragsteller und die Staatskasse (s. nur OLG Zweibrücken in OLGR Zweibrücken 2005, 414, Rn. 7, m.w.N.).

  • LAG München, 08.07.2020 - 3 Ta 165/20

    Prozesskostenhilfe, Kündigungsschutzverfahren, Unterbrechung des

    Prozesskostenhilfe bei unterbrochenen Verfahren könne nur noch bewilligt werden, wenn der PKH-Antrag nebst vollständig ausgefüllter Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorläge, sog. steckengebliebenes PKH-Gesuch (im Anschluss an LAG Hamm, Beschluss vom 30.01.2006 - 4 Ta 830/05 -).

    In diesem Fall kommen als Folgeansprüche Masseansprüche auf Gehaltszahlung, Urlaubsvergütung, Provisionsansprüche usw. in Betracht (vgl. BAG, Urteil vom 22.01.2004 unter B II. der Gründe; LAG Hamm, Beschluss vom 30.01.2006 - 4 Ta 830/05 - unter II. 1.2.2. der Gründe m. w. Nachw.; Zwanziger, Das Arbeitsrecht in der Insolvenz, 3. Aufl. 2010, § 185 Rn. 67; Meyer, Der vorläufige (halbstarke) Insolvenzverwalter als Beklagter im Kündigungsschutzprozess, NZA 2014, S. 642, 647; vgl. Henn-Anschütz in Nerlich/Kreplin, Münchener Anwaltshandbuch Insolvenz und Sanierung, 3. Aufl. 2019, § 34 Rn. 282 f.).

    c) Darüber hinaus führt die Unterbrechung des Hauptverfahrens gem. § 240 ZPO nicht zur Unterbrechung des Prozesskostenhilfeverfahrens (vgl. BAG, Beschluss vom 24.08.2010 - 3 AZB 13/10 - Rn. 11; zum Prozesskostenhilfeantrag der insolvent gewordenen Partei BGH, Beschluss vom 04.05.2006 - IX ZA 26/04 und BAG, Beschluss vom 03.08.2011 - 3 AZB 8/11 - LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.04.2016 - 7 Ta 53/16 - unter II. 1 der Gründe; ErfK/Koch, 20. Aufl. 2020, § 11a ArbGG, Rn. 34; a.A. noch LAG Hamm, Beschluss vom 30.01.2006 - 4 Ta 830/05 - unter II. 1.2.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2006 - 5 Ta 200/06

    Prozesskostenhilfe: Bewilligung trotz Unterbrechung des Rechtsstreits wegen

    Ob die Vorschrift des § 240 ZPO auch für das PKH-Verfahren gilt, wenn über das Vermögen der beklagten Partei das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, ist umstritten (s. dazu im Einzelnen die Nachweise über den Streitstand im Beschluss des LAG Hamm v. 30.01.2006 - 4 Ta 830/05 - dort Rz 11 Ziff. 1.2).

    Für den vorliegenden Fall folgt das Beschwerdegericht der Auffassung, die das LAG Hamm im eben zitierten Beschluss vom 30.01.2006 - 4 Ta 830/05 - (BeckRS 2006 42185 = auch JURIS) vertreten hat.

  • LAG Hamm, 30.12.2008 - 14 Ta 118/08

    Prozesskostenhilfe; Beiordnung; Erforderlichkeit; Hinweispflichten

    Es muss vielmehr so rechtzeitig unter Fristsetzung auf die Mängel des Gesuchs hinweisen, dass diese vor dem (nächsten) Termin, der je nach dem Zeitpunkt der Einreichung des Prozesskostenhilfegesuchs bzw. der Unterlagen der Güte- oder Kammertermin sein kann, und damit vor der (möglichen) Instanz- oder Verfahrensbeendigung behoben werden können (vgl. LAG Hamm, 25. August 2008, 14 Ta 394/08; 30. Januar 2006, 4 Ta 830/05; 8. November 2001, 4 Ta 708/01, LAG-Report 2002, Seite 89).
  • ArbG Augsburg, 12.05.2020 - 10 Ca 88/20

    Steckengebliebenes Prozesskostenhilfe-Gesuch bei Eröffnung des

    Bewilligt kann daher Prozesskostenhilfe bei unterbrochenen Verfahren nur noch, wenn der PKH-Antrag nebst vollständig ausgefüllter Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorlag (sog. steckengebliebenes PKH-Gesuch, vgl. LAG Hamm Urteil vom 30.01.2006 - 4 Ta 830/05).
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