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   LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2004 - 4 Ta 89/04   

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LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2004 - 4 Ta 89/04 (https://dejure.org/2004,20900)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.05.2004 - 4 Ta 89/04 (https://dejure.org/2004,20900)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Mai 2004 - 4 Ta 89/04 (https://dejure.org/2004,20900)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten; Beiordnung eines nicht am Gerichtssitz ansässigen Rechtsanwaltes; Analoge Anwendung des § 121 Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) im arbeitsgerichtlichen Verfahren

  • Judicialis

    ZPO § 121 Abs. 2; ; ZPO § 121 Abs. 3; ; ZPO § 121 Abs. 4; ; ArbGG § 12 a

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2004 - 4 Ta 89/04
    Soweit der Kläger auf die Entscheidungen des BGH vom 16.10.2002 VIII ZB 30/02 und des OLG Koblenz vom 12.06.2003 11 WF 332/03 Bezug nimmt, vermag dies eine andere Beurteilung der Rechtslage auch nicht auszulösen.
  • OLG Koblenz, 12.06.2003 - 11 WF 332/03

    Beiordnung eines am Wohn- oder Geschäftsort der auswärtigen Partei ansässigen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2004 - 4 Ta 89/04
    Soweit der Kläger auf die Entscheidungen des BGH vom 16.10.2002 VIII ZB 30/02 und des OLG Koblenz vom 12.06.2003 11 WF 332/03 Bezug nimmt, vermag dies eine andere Beurteilung der Rechtslage auch nicht auszulösen.
  • LAG Köln, 08.03.2013 - 3 Ta 8/13

    Umfang der Erstattung von Reisekosten eines auswärtigen, "zu den Bedingungen

    Die gegenteiligen Ausführungen des LAG Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 12.05.2004 - 4 Ta 89/04) finden daher im Gesetz keine Grundlage.
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