Weitere Entscheidung unten: LAG Schleswig-Holstein, 10.04.2008

Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 30.06.2008 - 4 TaBV 1/08   

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LAG Baden-Württemberg, 30.06.2008 - 4 TaBV 1/08 (https://dejure.org/2008,7799)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.06.2008 - 4 TaBV 1/08 (https://dejure.org/2008,7799)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Juni 2008 - 4 TaBV 1/08 (https://dejure.org/2008,7799)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zur Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds wegen Interessenkollision - Rechtscharakter der Bitte um Zustimmung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds bei der Beschlussfassung im Verfahren gem. § 99 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) über die Eingruppierung eines anderen Arbeitnehmers; Angabe der einzelnen anzuführenden Beschwerdegründe bei einer Prüfung nach § 89 Abs. 2 S. 2 ...

  • hensche.de

    Betriebsrat: Beschluss

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BetrVG § 99
    Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds wegen Interessenkollision

Besprechungen u.ä.

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Stimmrecht von Betriebsratsmitgliedern in sie persönlich betreffenden Angelegenheiten

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 43/75

    Betriebsrat - Verweigerung der Zustimmung - Personelle Maßnahme - Angabe von

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.06.2008 - 4 TaBV 1/08
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (seit dem Beschluss vom 18.07.1978 - 1 ABR 43/75 - AP BetrVG 1972 § 101 Nr. 1) haben die Verfahren nach § 101 BetrVG und § 99 Abs. 4 BetrVG unterschiedliche Zwecke.

    Diese Frage kann erst im Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG geprüft werden (BAG 18.07.1978, a.a.O.; BAG 21.11.1978 - 1 ABR 91/76 - und 22.03.1983 - 1 ABR 49/81 - AP BetrVG 1972 Nr. 3 und 6).

  • BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 53/90

    Antragsrecht des Betriebsrats auf Neu- oder Umgruppierung eines Arbeitnehmers,

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.06.2008 - 4 TaBV 1/08
    Das Ziel der Mitbestimmungssicherung wird bei Eingruppierungen dadurch erreicht, dass dem Arbeitgeber vom Gericht aufgegeben wird, die Zustimmung des Betriebsrats - sofern noch nicht geschehen - zur Eingruppierung einzuholen und bei Verweigerung der Zustimmung das Zustimmungsersetzungsverfahren durchzuführen (BAG 20.12.1988 - 1 ABR 68/87; BAG 18.06.1991 - 1 ABR 53/90 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 62 und 105; BAG 03.05.1994 - 1 ABR 58/93; BAG 26.10.2004 - 1 ABR 37/03 und BAG 12.12.2006 - 1 ABR 13/06 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 2, 29 und 32).

    Der Betriebsrat besitzt kein Initiativrecht im Hinblick auf die zutreffende Eingruppierung in die geltende Vergütungsordnung (BAG 18.06.1991, a.a.O.; BAG 03.05.1994, a.a.O.).

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 58/93

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.06.2008 - 4 TaBV 1/08
    Das Ziel der Mitbestimmungssicherung wird bei Eingruppierungen dadurch erreicht, dass dem Arbeitgeber vom Gericht aufgegeben wird, die Zustimmung des Betriebsrats - sofern noch nicht geschehen - zur Eingruppierung einzuholen und bei Verweigerung der Zustimmung das Zustimmungsersetzungsverfahren durchzuführen (BAG 20.12.1988 - 1 ABR 68/87; BAG 18.06.1991 - 1 ABR 53/90 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 62 und 105; BAG 03.05.1994 - 1 ABR 58/93; BAG 26.10.2004 - 1 ABR 37/03 und BAG 12.12.2006 - 1 ABR 13/06 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 2, 29 und 32).

    Der Betriebsrat besitzt kein Initiativrecht im Hinblick auf die zutreffende Eingruppierung in die geltende Vergütungsordnung (BAG 18.06.1991, a.a.O.; BAG 03.05.1994, a.a.O.).

  • BAG, 10.10.2007 - 7 ABR 51/06

    Beschluss - Betriebsrat - Genehmigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.06.2008 - 4 TaBV 1/08
    Zwar kann ein nichtiger Betriebsratsbeschluss in bestimmten Fallgestaltungen durchaus geheilt werden (BAG 10.10.2007 - 7 ABR 51/06 - NZA 2008, 369).
  • BAG, 26.08.1981 - 7 AZR 550/79

    Betriebsratsmitglied - Abstimmungsteilnahme

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.06.2008 - 4 TaBV 1/08
    Als "eigene Sache" in diesem Sinne hat das Bundesarbeitsgericht angesehen, wenn der Betriebsrat über einen Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur beabsichtigten Kündigung des betreffenden Betriebsratsmitglieds zu entscheiden hat (BAG 26.08.1981 - 7 AZR 550/79 - und 23.08.1984 - 2 AZR 391/83 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 13 und 17).
  • BAG, 21.11.1978 - 1 ABR 91/76

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats - Angabe von Gründen - Notwendiger

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.06.2008 - 4 TaBV 1/08
    Diese Frage kann erst im Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG geprüft werden (BAG 18.07.1978, a.a.O.; BAG 21.11.1978 - 1 ABR 91/76 - und 22.03.1983 - 1 ABR 49/81 - AP BetrVG 1972 Nr. 3 und 6).
  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 37/03

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.06.2008 - 4 TaBV 1/08
    Das Ziel der Mitbestimmungssicherung wird bei Eingruppierungen dadurch erreicht, dass dem Arbeitgeber vom Gericht aufgegeben wird, die Zustimmung des Betriebsrats - sofern noch nicht geschehen - zur Eingruppierung einzuholen und bei Verweigerung der Zustimmung das Zustimmungsersetzungsverfahren durchzuführen (BAG 20.12.1988 - 1 ABR 68/87; BAG 18.06.1991 - 1 ABR 53/90 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 62 und 105; BAG 03.05.1994 - 1 ABR 58/93; BAG 26.10.2004 - 1 ABR 37/03 und BAG 12.12.2006 - 1 ABR 13/06 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 2, 29 und 32).
  • BAG, 22.03.1983 - 1 ABR 49/81

    Mitbestimmungssicherungsverfahren bei Eingruppierungen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.06.2008 - 4 TaBV 1/08
    Diese Frage kann erst im Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG geprüft werden (BAG 18.07.1978, a.a.O.; BAG 21.11.1978 - 1 ABR 91/76 - und 22.03.1983 - 1 ABR 49/81 - AP BetrVG 1972 Nr. 3 und 6).
  • BAG, 23.08.1984 - 2 AZR 391/83

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.06.2008 - 4 TaBV 1/08
    Als "eigene Sache" in diesem Sinne hat das Bundesarbeitsgericht angesehen, wenn der Betriebsrat über einen Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur beabsichtigten Kündigung des betreffenden Betriebsratsmitglieds zu entscheiden hat (BAG 26.08.1981 - 7 AZR 550/79 - und 23.08.1984 - 2 AZR 391/83 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 13 und 17).
  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 68/87

    Betriebsrat: Nachholung der unvollständigen Unterrichtung durch den Arbeitgeber,

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.06.2008 - 4 TaBV 1/08
    Das Ziel der Mitbestimmungssicherung wird bei Eingruppierungen dadurch erreicht, dass dem Arbeitgeber vom Gericht aufgegeben wird, die Zustimmung des Betriebsrats - sofern noch nicht geschehen - zur Eingruppierung einzuholen und bei Verweigerung der Zustimmung das Zustimmungsersetzungsverfahren durchzuführen (BAG 20.12.1988 - 1 ABR 68/87; BAG 18.06.1991 - 1 ABR 53/90 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 62 und 105; BAG 03.05.1994 - 1 ABR 58/93; BAG 26.10.2004 - 1 ABR 37/03 und BAG 12.12.2006 - 1 ABR 13/06 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 2, 29 und 32).
  • BAG, 31.10.1972 - 1 ABR 4/72

    Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Begründung der Beschwerde -

  • BAG, 03.08.1999 - 1 ABR 30/98

    Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds bei Entscheidung in eigener Sache

  • BAG, 12.12.2006 - 1 ABR 13/06

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

  • BAG, 10.11.2009 - 1 ABR 64/08

    Eingruppierung - Zustimmungsersuchen - Interessenkollision eines

    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 30. Juni 2008 - 4 TaBV 1/08 - unter Zurückweisung der Rechtsbeschwerde im Übrigen teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.
  • ArbG Cottbus, 09.02.2010 - 6 BV 46/09

    Rechtmäßigkeit des Beschlusses eines Betriebsrates über die Verweigerung einer

    Diese Funktion ist nicht mehr gesichert, wenn bei der Beschlussfassung die eigenen Interessen von Betriebsratsmitgliedern so stark sind, dass diese gegenüber den Interessen der Belegschaft in den Vordergrund treten (BAG vom 03.08.1999 - 1 ABR 30/98, NZA 2000, 440, 441; LAG Baden-Württemberg vom 30.06.2008 - 4 TaBV 1/08, Juris Rn. 33, Erfurter Kommentar - Koch, 10. Auflage, § 25 BetrVG Rn. 4).

    persönlichen Interessen des Betriebsratsmitglieds individuell und unmittelbar so stark betroffen sind, dass die vom Organmitglied zu wahrenden kollektiven Interessen von den eigenen Interessen überlagert werden (so auch LAG Baden-Württemberg vom 30.06.2008 - 4 TaBV 1/08, Juris Rn. 35; LAG Düsseldorf vom 16.12.2004 - 11 TaBV 79/04, Juris Rn. 40. Dies ist anzunehmen, wenn wie vorliegend die zu beratende Maßnahme den persönlichen Interessen des Betriebsratsmitglieds unmittelbar entgegensteht.

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   LAG Schleswig-Holstein, 10.04.2008 - 4 TaBV 1/08   

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https://dejure.org/2008,19840
LAG Schleswig-Holstein, 10.04.2008 - 4 TaBV 1/08 (https://dejure.org/2008,19840)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.04.2008 - 4 TaBV 1/08 (https://dejure.org/2008,19840)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. April 2008 - 4 TaBV 1/08 (https://dejure.org/2008,19840)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Kündigung, fristlos, Betriebsrat, Zustimmungsersetzung, Ausschluss, Telefonat, Persönlichkeitsrecht, Verletzung der Persönlichkeit, Mithörenlassen

  • Wolters Kluwer

    Ersetzung der Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer beabsichtigten fristlosen Kündigung der Vorsitzenden des Betriebsrats; Vorliegen einer Amtspflichtverletzung nach § 75 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG); Fristlose Kündigung aufgrund von ...

  • Judicialis

    ArbGG § 92 a; ; BetrVG § ... 23; ; BetrVG § 23 Abs. 1; ; BetrVG § 75; ; BetrVG § 75 Abs. 1; ; BetrVG § 102; ; BetrVG § 103; ; BetrVG § 103 Abs. 2; ; BetrVG § 1475 Abs. 1; ; BGB § 626; ; BGB § 823 Abs. 1; ; AGG § 1; ; AGG § 7 Abs. 1; ; AGG § 12 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Unbegründete außerordentliche Kündigung einer Betriebsrätin bei unbefugtem Mithöranlassen eines Mitarbeitergesprächs zu Unstimmigkeiten ihrer eigenen Lohnabrechnung - kein Ausschließungsantrag allein aufgrund Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Keine Kündigung wegen mithören des Ehemannes am Telefon

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 508/96

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch heimliches Mithörenlassen von

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.04.2008 - 4 TaBV 1/08
    Deshalb hat derjenige, der jemanden mithören lassen will, dies dem Gesprächspartner vorher mitzuteilen (BAG, Urteil v. 29. Oktober 1997, - 5 AZR 508/96 -, zit. n. JURIS, Rd.-Nr. 34).

    Auch dienstliche beziehungsweise geschäftliche Gespräche werden in der Mehrzahl der Fälle nicht mitgehört (BAG, Urteil v. 29. Oktober 1997, - 5 AZR 508/96 -, a.a.O., Rd.-Nr. 32).

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.04.2008 - 4 TaBV 1/08
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt auch davor, dass ein Kommunikationspartner ohne Kenntnis des anderen eine dritte Person als Zuhörer in das Gespräch einbezieht oder die unmittelbare Kommunikationsteilhabe durch den Dritten gestattet (Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 9. Oktober 2002, - 1 BvR 1611/96 -, - 1 BvR 805/98 -, zit. n. JURIS, Rd.-Nr. 31).
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