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   LAG Baden-Württemberg, 14.12.2016 - 4 TaBV 10/16   

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https://dejure.org/2016,49011
LAG Baden-Württemberg, 14.12.2016 - 4 TaBV 10/16 (https://dejure.org/2016,49011)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.12.2016 - 4 TaBV 10/16 (https://dejure.org/2016,49011)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Dezember 2016 - 4 TaBV 10/16 (https://dejure.org/2016,49011)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    §§ 43 Abs. 4, ... 46 BetrVG, § 38 Abs. 1 Satz 5 BetrVG, § 37 Abs. 2 BetrVG, § 38 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 19 Abs. 2 BetrVG, § 38 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 38 Abs. 2 BetrVG, § 38 Abs. 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 87 Abs. 2, 66 Abs. 1 Satz 1, 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 520 Abs. 3 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 19 BetrVG, § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 21 Satz 1 BetrVG, § 21 Satz 2 BetrVG, § 29 Abs. 1 BetrVG, § 26 Abs. 1 BetrVG, § 77 Abs. 5 BetrVG, § 77 Abs. 5, 6 BetrVG, Art. 9 Abs. 3 GG, §§ 28 Abs. 1 Satz 2, 27 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 38 Abs. 1 Satz 4 BetrVG, § 38 Abs. 4 BetrVG, § 2 Abs. 2 GKG, §§ 92 Abs. 1, 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Absenkung der Zahl der Regelfreistellungen im Wege der Betriebsvereinbarung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 38 Abs 1 S 1 BetrVG, § 38 Abs 1 S 5 BetrVG, § 37 Abs 2 BetrVG, § 77 Abs 5 BetrVG, § 77 Abs 6 BetrVG
    Absenkung der Zahl der Freistellungen - Rechtsmissbrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Absenkung der Zahl der Regelfreistellungen im Wege der Betriebsvereinbarung

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit der Absenkung der Zahl der Regelfreistellungen im Wege der Betriebsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lag-baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung)

    Absenkung der Zahl der freigestellten Betriebsratsmitglieder durch Betriebsvereinbarung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit um eine Betriebsvereinbarung - und die Feststellungsklage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Absenkung der Zahl der Freistellungen für den Betriebsrat

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kärcher - IG-Metall-Betriebsräte in ihren Minderheitenrechten verletzt

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Absenkung der Zahl der Freistellungen kann Rechtsmissbrauch sein

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Gleichbehandlung gilt auch im Gremium

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • LAG Baden-Württemberg, 13.03.2014 - 6 TaBV 5/13

    Auflösung des Betriebrats - im Betrieb vertretene Gewerkschaft -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.12.2016 - 4 TaBV 10/16
    Dieser Betriebsrat wurde kurz vor Ablauf der am 29. März 2014 endenden Amtszeit durch gerichtliche Entscheidung (zuletzt LAG Baden-Württemberg 13. März 2014 - 6 TaBV 5/13) aufgelöst.

    Er wusste aus den Erfahrungen des Beschlussverfahrens 6 TaBV 5/13 auch, dass die Vertreter der IG-Metall-Liste andere Vorstellungen einer Betriebsratsarbeit haben als dies von der bisherigen und auch neuen Mehrheit unter Wohlwollen des Arbeitgebers bislang praktiziert wurde.

    bb) Die Indizien aus dem zeitlichen Zusammenhang sind noch besser verständlich, wenn man auch den Inhalt des vorangegangenen Beschlussverfahrens 6 TaBV 5/13 betrachtet, welches am 13. März 2014 mit der Bestätigung der Auflösung des alten Betriebsrates endete.

  • BAG, 11.06.1997 - 7 ABR 5/96

    Verringerung der Zahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.12.2016 - 4 TaBV 10/16
    Entgegen der Auffassung der Antragsteller erlaubt § 38 Abs. 1 Satz 5 BetrVG nicht nur Abweichungen von der Freistellungsstaffel des § 38 Abs. 1 Satz 1 BetrVG nach oben, sondern auch nach unten (BAG 11. Juni 1997 - 7 ABR 5/96; aA DKKW/Wedde BetrVG 15. Aufl. § 38 Rn. 28).

    Die Grenze der Absenkung der Anzahl der Freistellungen liegt im Rechtsmissbrauch (BAG 11. Juni 1997 - 7 ABR 5/96; LAG Baden-Württemberg 26. Oktober 2007 - 5 TaBV 1/07).

    Es ist deshalb bei Abschluss einer die Zahl der Freistellungen absenkenden Betriebsvereinbarung rechtsmissbräuchlich, wenn diese dazu dienen soll, die Vertreter der Minderheitenliste bewusst auszuschalten (BAG 11. Juni 1997 - 7 ABR 5/96).

  • LAG Baden-Württemberg, 26.10.2007 - 5 TaBV 1/07

    Einigungsstelle - Wahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.12.2016 - 4 TaBV 10/16
    Die Grenze der Absenkung der Anzahl der Freistellungen liegt im Rechtsmissbrauch (BAG 11. Juni 1997 - 7 ABR 5/96; LAG Baden-Württemberg 26. Oktober 2007 - 5 TaBV 1/07).

    a) Eine Rechtsausübung ist wegen Rechtsmissbrauchs unzulässig, wenn diese als solche zu missbilligen ist, entweder weil die Rechtsausübung der Art oder den Begleitumständen nach ungehörig ist oder weil ihr überhaupt kein schutzwürdiges Interesse des Ausübenden zugrunde liegen kann, ihr einzig möglicher Effekt mithin die Benachteiligung des Betroffenen ist, wenn sie also lediglich zur Schädigung anderer taugt (LAG Baden-Württemberg 26. Oktober 2007 - 5 TaBV 1/07).

  • BAG, 15.01.1992 - 7 ABR 24/91

    Anfechtung betriebsratsinterner Wahlen - Gruppenschutz

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.12.2016 - 4 TaBV 10/16
    Zu berücksichtigen ist nämlich, dass die Fehlerhaftigkeit betriebsratsinterner Wahlen, zu denen auch die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder gehört, grundsätzlich in entsprechender Anwendung von § 19 BetrVG nur durch Anfechtung innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG geltend gemacht werden kann (BAG 20 April 2005 - 7 ABR 47/04; BAG 15. Januar 1992 - 7 ABR 24/91).

    Weil eine solche Anfechtung nicht erfolgte, gilt nunmehr die Freistellungswahl aus dem Jahr 2014 als wirksam (BAG 15. Januar 1992 - 7 ABR 24/91).

  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 47/04

    Freistellungswahl - Erhöhung der Anzahl freizustellender Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.12.2016 - 4 TaBV 10/16
    Zu berücksichtigen ist nämlich, dass die Fehlerhaftigkeit betriebsratsinterner Wahlen, zu denen auch die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder gehört, grundsätzlich in entsprechender Anwendung von § 19 BetrVG nur durch Anfechtung innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG geltend gemacht werden kann (BAG 20 April 2005 - 7 ABR 47/04; BAG 15. Januar 1992 - 7 ABR 24/91).

    Dem steht auch nicht die Entscheidung des BAG vom 20. April 2005 (7 ABR 47/04) entgegen.

  • BVerwG, 22.12.1994 - 6 P 12.93

    Einverständliche Regelung eines Freistellungskontingents für die

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.12.2016 - 4 TaBV 10/16
    Erfolgt ein Verzicht auf Freistellungen, so bedarf es hierfür sachliche und hinreichend gewichtige Gründe (BVerwG 22. Dezember 1994 - 6 P 12/93).
  • BAG, 29.04.1992 - 7 ABR 74/91

    Neuwahl freizustellender Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.12.2016 - 4 TaBV 10/16
    Diese gesetzgeberische Wertentscheidung des Minderheitenschutzes in § 38 Abs. 2 BetrVG bedarf daher der Absicherung gegen Umgehungen (BAG 29. April 1992 - 7 ABR 74/91).
  • BAG, 25.04.2001 - 7 ABR 26/00

    Ersatzfreistellung für ein ausgeschiedenes Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.12.2016 - 4 TaBV 10/16
    Auch Minderheitengewerkschaften fördern im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen (BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00).
  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 930/12

    Hinterbliebenenversorgung - "Haupternährerklausel"

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.12.2016 - 4 TaBV 10/16
    Eine Feststellungsklage muss sich allerdings nicht notwendig auf ein Rechtsverhältnis insgesamt erstrecken, sondern kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG 30. September 2014 - 3 AZR 930/12).
  • BAG, 28.07.1981 - 1 ABR 79/79

    Bindung des Urlaubs an das Urlaubsjahr und Einführung von Betriebsferien

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.12.2016 - 4 TaBV 10/16
    Dies ergibt sich aus den Regelungen des § 77 Abs. 5 und 6 BetrVG (BAG 28. Juli 1981 - 1 ABR 79/79).
  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13

    Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung

  • BAG, 20.01.2015 - 1 ABR 1/14

    Feststellungsanträge im Beschlussverfahren - Feststellungsinteresse -

  • BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

  • BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 82/06

    Mitbestimmung bei Wegfall betrieblicher Leistungsprämien

  • LAG Nürnberg, 17.12.2020 - 4 TaBV 11/20

    Syndikusanwalt - Prozessbevollmächtigter - Betriebsratsmitglieder - Freistellung

    c. Zu berücksichtigen ist zudem, dass der Freistellungsanspruch nach § 38 BetrVG dazu dient, dem Betriebsrat eine ordnungsgemäße Durchführung und sachgerechte Wahrnehmung seiner Aufgaben zu ermöglichen (BAG vom 19.05.1983, 6 AZR 290/81, Rn. 8 der Gründe; BAG vom 10.07.2013, 7 ABR 22/12, Rn. 19 der Gründe; BAG vom 28.09.2016, 7 AZR 248/14, Rn. 29 der Gründe; LAG BadenWürttemberg vom 14.12.2016, 4 TaBV 10/16, Rn. 82, jeweils zitiert nach juris; Fitting u.a., a.a.O., § 38 Rn. 30).
  • LAG Nürnberg, 17.12.2020 - 11 BV 66/19

    Postulationsfähigkeit eines Syndikusanwalts

    Zu berücksichtigen ist zudem, dass der Freistellungsanspruch nach § 38 BetrVG dazu dient, dem Betriebsrat eine ordnungsgemäße Durchführung und sachgerechte Wahrnehmung seiner Aufgaben zu ermöglichen (BAG vom 19.05.1983, 6 AZR 290/81, Rn. 8 der Gründe; BAG vom 10.07.2013, 7 ABR 22/12, Rn. 19 der Gründe; BAG vom 28.09.2016, 7 AZR 248/14, Rn. 29 der Gründe; LAG Baden-Württemberg vom 14.12.2016, 4 TaBV 10/16, Rn. 82, jeweils zitiert nach juris; Fitting u.a., a.a.O., § 38 Rn. 30).
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