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   LAG Hessen, 19.02.2008 - 4 TaBV 147/07   

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https://dejure.org/2008,10196
LAG Hessen, 19.02.2008 - 4 TaBV 147/07 (https://dejure.org/2008,10196)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19.02.2008 - 4 TaBV 147/07 (https://dejure.org/2008,10196)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19. Februar 2008 - 4 TaBV 147/07 (https://dejure.org/2008,10196)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 TVG, § 40 BetrVG, § 99 Abs 1 BetrVG, § 99 Abs 2 Nr 1 BetrVG, § 99 Abs 4 BetrVG
    Zur Eingruppierung einer dem Betriebsrat vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Bürokraft nach dem ERA

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung einer dem Betriebsrat gemäß § 40 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zur Verfügung gestellten Bürokraft; Ersetzung der Zustimmung eines Betriebsrats bei unbegründetem Widerspruch des Betriebrats gegen ein vorgesehene Eingruppierung; Übertragene ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 14/04

    Betriebsrat - Überlassung von Büropersonal

    Auszug aus LAG Hessen, 19.02.2008 - 4 TaBV 147/07
    Die Entscheidung, welche in Zusammenhang mit der Betriebsratsarbeit anfallenden Bürotätigkeiten dem Büropersonal übertragen werden, obliegt dem Betriebsrat (BAG 20.04.2005 - 7 ABR 14/04 - BAGE 114/219, zu B I 1).

    Auch das Bundesarbeitsgericht hat das überlassene Büropersonal zu den Hilfsmitteln des Betriebsrats gezählt (BAG 20.04.2005 a.a.O., zu B I 1).

  • BAG, 05.03.1997 - 7 AZR 581/92

    Kein Freizeitausgleich für teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder nach dem

    Auszug aus LAG Hessen, 19.02.2008 - 4 TaBV 147/07
    Aus dem Prinzip der Unentgeltlichkeit des Amtes folgt, dass die Amtstätigkeit für die Vergütung ohne Bedeutung ist und kein Anlass für eine auch nur geringe Vergütungsleistung sein kann (BAG 05.03.1997 - 7 AZR 581/92 - BAGE 85/224, zu II 4 b aa; GK-BetrVG-Weber a.a.O. § 37 Rn. 10).
  • LAG Baden-Württemberg, 25.11.1987 - 2 TaBV 3/87

    Schreibkraft des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hessen, 19.02.2008 - 4 TaBV 147/07
    Als Beispiele werden Schreibarbeiten, Telefondienst, Kopierarbeiten und Botengänge angeführt (vgl. etwa LAG Baden-Württemberg 25.11.1987 - 2 TaBV 3/87 - AiB 1988/185; LAG Düsseldorf 08.01.2004 - 11 TaBV 33/03 - NZA-RR 2004/358, zu II 1, 2; GK- BetrVG -Weber a.a.O. § 40 Rn. 169; Richardi-Thüsing a.a.O. § 40 Rn. 71; Fitting a.a.O. § 40 Rn. 135; Kreft a.a.O. § 40 Rn. 57; Glock a.a.O. § 40 Rn. 102; ErfK-Eisemann a.a.O. § 40 BetrVG Rn. 18).
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 486/92

    Eingruppierung eines Zollsachbearbeiters

    Auszug aus LAG Hessen, 19.02.2008 - 4 TaBV 147/07
    In Abwandlung der sonst geltenden Rechtlage (vgl. hierzu nur BAG 21.07.1993 - 4 AZR 486/92 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 10, zu B III 1 a; 17.01.1996 - 4 AZR 663/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sparkassenangestellte Nr. 4, zu II 5) ist das Vorliegen eines Niveaubeispieles nicht konstitutiv für die Eingruppierung in die diesem zugeordnete Entgeltgruppe.
  • LAG Düsseldorf, 08.01.2004 - 11 TaBV 33/03

    Einsatz von Büropersonal zur Erledigung interner organisatorischer und

    Auszug aus LAG Hessen, 19.02.2008 - 4 TaBV 147/07
    Als Beispiele werden Schreibarbeiten, Telefondienst, Kopierarbeiten und Botengänge angeführt (vgl. etwa LAG Baden-Württemberg 25.11.1987 - 2 TaBV 3/87 - AiB 1988/185; LAG Düsseldorf 08.01.2004 - 11 TaBV 33/03 - NZA-RR 2004/358, zu II 1, 2; GK- BetrVG -Weber a.a.O. § 40 Rn. 169; Richardi-Thüsing a.a.O. § 40 Rn. 71; Fitting a.a.O. § 40 Rn. 135; Kreft a.a.O. § 40 Rn. 57; Glock a.a.O. § 40 Rn. 102; ErfK-Eisemann a.a.O. § 40 BetrVG Rn. 18).
  • BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 301/93

    Fallgruppenaufstieg; Anrechnung von Teilzeitbeschäftigung

    Auszug aus LAG Hessen, 19.02.2008 - 4 TaBV 147/07
    In einem solchen Fall bedarf es nur einer pauschalen Überprüfung der Tätigkeitsmerkmale der niedrigeren Entgeltgruppe (vgl. BAG 09.03.1994 - 4 AZR 301/93 - BAGE 76/90, zu II 1).
  • BAG, 22.04.2004 - 8 ABR 10/03

    Eingruppierung eines Wagenmeisters TWB bei der Bahn

    Auszug aus LAG Hessen, 19.02.2008 - 4 TaBV 147/07
    bb) Damit obliegt es dem Betriebsrat aufgrund seiner Mitwirkungspflicht nach § 83 Abs. 1 S. 2 ArbGG, Tatsachen vorzutragen, die eine höhere als die nach Ansicht der Arbeitsgeberin zutreffende Eingruppierung rechtfertigen (vgl. BAG 22.04.2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004/582, zu B II 2 c cc).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.09.2012 - 3 TaBV 2/12

    Beauftragte des Betriebsrats - keine andere Arbeitnehmervertretungsstruktur und

    Die Amtstätigkeit der Betriebsratsmitglieder könnte den Beauftragten auch nicht übertragen werden, da diese den Betriebsratsmitgliedern als unentgeltliches Ehrenamt (§ 37 Abs. 1 BetrVG) obliegt und allein die gewählten Betriebsratsmitglieder auf Grund der demokratischen Wahl über das Mandat zur Ausübung von Amtstätigkeiten verfügen (LAG Hessen 19. Februar 2008 - 4 TaBV 147/07 - juris).

    Es kann hier dahingestellt bleiben, ob sie vom bislang wenig geklärten Begriff des Büropersonals (hierzu LAG Hessen 19. Februar 2008 - 4 TaBV 147/07 - juris) erfasst werden oder ob der Rechtsgedanke des § 40 Abs. 2 BetrVG Anwendung findet.

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