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   LAG Hessen, 12.11.1991 - 4 TaBV 148/91   

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https://dejure.org/1991,1493
LAG Hessen, 12.11.1991 - 4 TaBV 148/91 (https://dejure.org/1991,1493)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12.11.1991 - 4 TaBV 148/91 (https://dejure.org/1991,1493)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12. November 1991 - 4 TaBV 148/91 (https://dejure.org/1991,1493)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bildung einer Einigungsstelle wegen Interessenausgleich und Sozialplan; Voraussetzungen für die Erweiterung der Zuständigkeit der Einigungsstelle im Beschwerdeverfahren; Zulässigkeit der Antragserweiterung als Antragsänderung; Scheitern der innerbetrieblichen Beilegung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Einigungsstelle: Voraussetzungen der Bildung - Erweiterung des Regelungsgegenstandes im Beschwerdeverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 853
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.02.1975 - V ZR 148/73

    Begriff der rügelosen Einlassung

    Auszug aus LAG Hessen, 12.11.1991 - 4 TaBV 148/91
    Denn durch die begehrte Bildung einer Einigungsstelle für einen Sozialplan bzw. die Erweiterung der Zuständigkeit der (für den Interessenausgleich) zu bildenden Einigungsstelle auch für die Aufstellung eines Sozialplans wird ein völlig neuer Streitstoff zur Beurteilung und Entscheidung gestellt, ohne dass dafür das Ergebnis der bisherigen Prozessführung verwertet werden könnte (vgl. BGH, NJW 1975, 1229 ).
  • LAG Köln, 23.04.2021 - 9 TaBV 9/21

    Zuständigkeit der Einigungsstelle für Betriebsvereinbarung hinsichtlich mobilen

    Letzteres ist allerdings nicht der Fall, wenn durch die begehrte Erweiterung der Zuständigkeit ein völlig neuer Streitstoff zur Beurteilung ansteht und dies wegen der Erforderlichkeit einer weiteren Sachaufklärung zu einer verzögerten Erledigung des Verfahrens führen würde (vgl. LAG Hessen, Beschluss vom 12. November 1991 - 4 TaBV 148/91 -, NZA 1992, 853).
  • LAG Hessen, 13.09.2005 - 4 TaBV 86/05

    Zuständigkeit der Einigungsstelle - Verhandlungspflicht - Anzahl der Beisitzer

    Allerdings hat die erkennende Kammer in der Vergangenheit die Erfüllung der Verhandlungspflicht unter dem Gesichtspunkt des Rechtsschutzinteresses geprüft (LAG Frankfurt am Main 12. November 1991 - 4 TaBV 148/91 - LAGE BetrVG 1972 § 76 Nr. 39, zu II 1; ohne Einordnung in die Zulässigkeits- oder die Begründetheitsprüfung dagegen spätere Entscheidungen der Kammer, etwa Hess. LAG 29. November 1994 - 4 TaBV 112/94 - LAGE BetrVG 1972 § 76 Nr. 43, zu II 1; 13. Juni 2003 - 4 TaBV 187/03 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 41, zu II 1 a; 08. Juni 2004 - 4 TaBV 55/04 - n.v., zu II 1).

    Ist dies geschehen, kann jedoch schon zur Verhinderung von Verzögerungsstrategien und einer damit verbundenen Entwertung des Einigungsstellenverfahrens jede Seite frei entscheiden, ob sie die Verhandlungen außerhalb der Einigungsstelle für nicht mehr aussichtsreich erachtet und daher die Bestellung einer Einigungsstelle betreibt (LAG Frankfurt am Main 12. November 1991 a.a.O., zu II 1.; Hess. LAG 22. November 1994 a.a.O., zu II 1; 13. Juni 2003 a.a.O., zu II 1 a; 08. Juni 2004 a.a.O., zu II 1 a).

  • LAG Hessen, 17.04.2007 - 4 TaBV 59/07

    Bestellung einer Einigungsstelle - Erfüllung innerbetrieblicher Verhandlungs- und

    Ist dies geschehen, kann zur Verhinderung von Verzögerungstaktiken und der damit verbundenen Entwertung des Einigungsstellenverfahrens jede Seite frei entscheiden, ob sie die Verhandlungen außerhalb der Einigungsstelle für nicht mehr aussichtsreich erachtet und daher die Bestellung einer Einigungsstelle betreibt (LAG Frankfurt am Main 12. November 1991 - 4 TaBV 148/91 - LAGE BetrVG 1972 § 76 Nr. 39, zu II 1; Hess. LAG 22. November 1994 - 4 TaBV 112/94 - LAGE BetrVG 1972 § 76 Nr. 43, zu II 1; 13. Juni 2003 - 4 TaBV 187/03 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 41, zu II 1 a; 13. September 2005 a.a.O., zu II 2 a).

    Der Seite, die auf die Durchführung eines Einigungsstellenverfahrens angewiesen ist, kann regelmäßig nicht zugemutet werden, dass vor der Bildung der Einigungsstelle zunächst häufig unsichere Fragen über den genauen Umfang von Informationsansprüchen geklärt werden müssen (LAG Frankfurt am Main 12. November 1991 a.a.O., zu II 1; 13. Juni 2003 a.a.O., zu II 1 a; LAG Niedersachsen 07. Dezember 1998 - 1 TaBV 74/98 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 35, zu II 1 c aa).

  • LAG Hessen, 27.06.2007 - 4 TaBVGa 137/07

    Zum Anspruch des Betriebsrats auf Unterlassung einer geplanten Betriebsänderung

    Danach noch bestehende Verhandlungs- und Unterrichtungswünsche des Betriebsrats können auch im oder parallel zum Einigungsstellenverfahren geklärt werden (LAG Frankfurt am Main 12. November 1991 - 4 TaBV 148/91 - LAGE BetrVG 1972 § 76 Nr. 39, zu II 1; Hess. LAG 13. Juni 2003 - 4 TaBV 187/03 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 41, zu II 1 a; 17. April 2007 - 4 TaBV 59/07 - BeckRS 2007/45077, zu III).
  • LAG Nürnberg, 05.04.2005 - 7 TaBV 7/05

    Bestellung eines Einigungsstellenvorsitzenden

    Es steht im Ermessen der Betriebspartner, die Verhandlungen als gescheitert anzusehen (LAG Frankfurt Beschluss vom 12.11.1991, NZA 1992, 853; LAG Hessen Beschluss vom 22.11.1994, NZA 1995, 1118).

    Ob dies auch dann gilt, wenn Verhandlungen von vornherein abgelehnt werden (bejahend z. B. Däubler/Kittner/Klebe a.a.O. Rdnr. 6 zu § 76; verneinend LAG Frankfurt Beschluss vom 12.11.1991, a.a.O.), muss nicht geprüft werden, da eine solche Variante im vorliegenden Fall nicht gegeben ist; die Beteiligten haben bis zum Abbruch der Verhandlungen einige Male miteinander verhandelt.

  • LAG Hessen, 14.02.2006 - 4 TaBV 1/06

    Bestellung - Einigungsstelle

    Ist dies geschehen, kann jedoch schon zur Verhinderung von Verzögerungsstrategien und einer damit verbundenen Entwertung des Einigungsstellenverfahrens jede Seite frei entscheiden, ob sie die Verhandlungen außerhalb der Einigungsstelle für nicht mehr aussichtsreich erachtet und daher die Bestellung einer Einigungsstelle betreibt (LAG Frankfurt am Main 12. November 1991 - 4 TaBV 148/91 - LAGE BetrVG 1972 § 76 Nr. 39, zu II 1; Hess. LAG 13. Juni 2003 - 4 TaBV 187/03 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 41, zu II 1 a).
  • LAG Köln, 24.02.2017 - 9 TaBV 11/17

    Beschwerde; Einigungsstelleneinsetzungsverfahren; Person des Vorsitzenden;

    Letzteres ist allerdings nicht der Fall, wenn durch die begehrte Erweiterung der Zuständigkeit ein völlig neuer Streitstoff zur Beurteilung ansteht und dies wegen der Erforderlichkeit einer weiteren Sachaufklärung zu einer verzögerten Erledigung des Verfahrens führen würde (vgl. Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 12. November 1991 - 4 TaBV 148/91 -, NZA 1992, 853, beck-online).
  • LAG Niedersachsen, 30.01.2007 - 1 TaBV 106/06

    Vorherige Anrufung der Bundesagentur für Arbeit als förmliche Voraussetzung für

    (LAG Frankfurt, 12. November 1991 - 4 TaBV 148/91 = LAGE § 76 BetrVG 1972 Nr. 39).
  • ArbG Cottbus, 26.11.2001 - 4 BV 27/01

    Rechtsschutzinteresse für das Verfahren zur Bestellung einer Einigungsstelle;

    Ein derartiges Rechtsschutzinteresse setzt im Allgemeinen voraus, dass zwischen den Betriebspartnern hinsichtlich des anliegenden Regelungsgegenstandes, den die Einigungsstelle entscheiden soll, schon verhandelt worden ist und es dabei zu keiner Einigung gekommen ist (LAG Hessen vom 12.11.1991, 4 TaBV 148/91 = NZA 1992, 853; LAG Baden-Württemberg vom 16.10.1991, 12 TaBV 10/91 = NZA 1992, 186, 187 [LAG Baden-Württemberg 16.10.1991 - 12 TaBV 10/91]; Germelmann/Matthes/Prütting, Kommentar zum Arbeitsgerichtsgesetz, 3. Auflage 1999, § 98 Rn 18).

    Beim derzeitigen Sachstand jedenfalls kann dem Antragsteller nach Auffassung des Gerichtes noch nicht das Recht zugebilligt werden, selbst darüber zu entscheiden, ob die innerbetriebliche Beilegung von Meinungsverschiedenheiten noch zügig und in angemessener Zeit erreicht werden kann (vgl. LAG Hessen vom 12.11.1991, aaO.).

  • LAG Düsseldorf, 10.12.1997 - 12 TaBV 61/97

    Einigungsstelle: Einsetzung - Voraussetzungen - Eingriff in die sog. erdiente

    Kernelemente ihrer künftigen Verhandlungsposition gegenüber der anderen Seite dargestellt, kann sie vom Scheitern des innerbetrieblichen Einigungsversuchs ausgehen, wenn die andere Seite keine Verhandlungsbereitschaft zeigt (sei es dadurch, daß sie sich auf das Verhandlungsangebot verschweigt, oder sei es, daß sie Verhandlungen pauschal ablehnt), oder wenn zwar zügig und ernsthaft in Verhandlungen eingetreten wird, hiernach jedoch eine der Seiten Anlaß für die Annahme hat, daß die Verhandlungen nicht, zumindest nicht in absehbarer Zeit zum Erfolg führen (vgl. LAG Hessen, Beschluß vom 22.11.1994, NZA 1995, 1118, Beschluß vom 12.11.1991, NZA 1992, 853, Berg, DKK-BetrVG, 5. Aufl., § 76 Rz. 52, Stege/Weinspach, BetrVG, 7. Aufl., § 76 Rz. 1).
  • LAG München, 04.04.2007 - 8 TaBV 13/07

    Einigungsstelle

  • LAG Niedersachsen, 07.12.1998 - 1 TaBV 74/98

    Einigungsstelle: Regelungsgegenstand - offensichtliche Unzuständigkeit

  • LAG Hessen, 13.06.2003 - 4 TaBV 67/03

    Bildung einer Einigungsstelle wegen Interessenausgleich und Sozialplan sowie

  • LAG Hessen, 22.11.1994 - 4 TaBV 112/94

    Einigungsstelle: Voraussetzungen für die Bildung

  • LAG Niedersachsen, 23.02.1995 - 1 TaBV 113/94

    Anrufung der Einigungsstelle durch den Unternehmer; Beschwerde des Betriebsrats;

  • ArbG Hannover, 19.02.2004 - 10 BVGa 1/04
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