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   LAG Schleswig-Holstein, 22.01.2020 - 4 TaBV 18/19   

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https://dejure.org/2020,9523
LAG Schleswig-Holstein, 22.01.2020 - 4 TaBV 18/19 (https://dejure.org/2020,9523)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.01.2020 - 4 TaBV 18/19 (https://dejure.org/2020,9523)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. Januar 2020 - 4 TaBV 18/19 (https://dejure.org/2020,9523)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 555/05

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.01.2020 - 4 TaBV 18/19
    Andererseits ist dann regelmäßig bei einer Erfüllung eines in einer Eingruppierungsnorm genannten speziellen Tätigkeitsbeispiels eine Eingruppierung in eine höhere Vergütungsgruppe aufgrund allgemeiner Merkmale nicht möglich (BAG, Urteil vom 05.07.2006 - 4 AZR 555/05 -, zitiert nach juris, Rn 32).

    Deshalb ist regelmäßig bei einer Erfüllung eines in einer Eingruppierungsnorm genannten Tätigkeitsmerkmals eine Eingruppierung in eine höhere Vergütungsgruppe aufgrund allgemeiner Merkmale nicht möglich (BAG, Urteil vom 05.07.2006 - 4 AZR 555/05 -, zitiert nach juris, Rn 32).

  • BAG, 18.11.2015 - 4 ABR 24/14

    Eingruppierung sog. Punktionskräfte - Tariflücke

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.01.2020 - 4 TaBV 18/19
    Deshalb kann im Bereich der Entgeltordnung eine Tariflücke nur dann angenommen werden, wenn die zu beurteilende Tätigkeit keinen unmittelbaren Bezug zu den allgemeinen Aufgaben der betreffenden Dienststellen, Behörden und Institutionen hat (vgl. dazu BAG, Urteil vom 18.03.2015 - 4 AZR 702/12 -, zitiert nach juris, Rn 18, dort bezogen auf den BAT ; BAG, Beschluss vom 18.11.2015 - 4 ABR 24/14 -, zitiert nach juris, Rn 28, dort bezogen auf den BAT ).
  • BAG, 18.03.2015 - 4 AZR 702/12

    Eingruppierung eines Gewässerwarts - Tariflücke

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.01.2020 - 4 TaBV 18/19
    Deshalb kann im Bereich der Entgeltordnung eine Tariflücke nur dann angenommen werden, wenn die zu beurteilende Tätigkeit keinen unmittelbaren Bezug zu den allgemeinen Aufgaben der betreffenden Dienststellen, Behörden und Institutionen hat (vgl. dazu BAG, Urteil vom 18.03.2015 - 4 AZR 702/12 -, zitiert nach juris, Rn 18, dort bezogen auf den BAT ; BAG, Beschluss vom 18.11.2015 - 4 ABR 24/14 -, zitiert nach juris, Rn 28, dort bezogen auf den BAT ).
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.12.2021 - 6 TaBV 11/21

    Betriebsrat, Zustimmungsersetzung, Eingruppierung, Medizinische Fachangestellte,

    Wenn die Normgeber aber eine konkrete Tätigkeit - hier die der MFA - mit einer bestimmten Wertigkeit innerhalb des Gefüges eines Vergütungssystems versehen, spricht dies für eine abschließende Bewertung der Tätigkeit (vgl. LAG Schleswig-Holstein 22. Januar 2020 - 4 TaBV 18/19 - Rn. 66).
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