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   LAG Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 4 TaBV 2/19   

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https://dejure.org/2019,40618
LAG Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 4 TaBV 2/19 (https://dejure.org/2019,40618)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.11.2019 - 4 TaBV 2/19 (https://dejure.org/2019,40618)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. November 2019 - 4 TaBV 2/19 (https://dejure.org/2019,40618)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW

    § 20 Abs. 2 BetrVG, § 19 Abs. 1 BetrVG, Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 9 Abs. 3 GG, § 19 Abs. 1 letzter Halbs. BetrVG, § 8 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 2 Abs. 2 GKG, §§ 92 Abs. 1, 72 Abs. 2 ArbGG

  • Betriebs-Berater

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Neutralitätspflicht des Wahlvorstands

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 19 Abs 1 BetrVG, § 20 Abs 2 BetrVG, § 8 Abs 1 S 3 BetrVG, § 7 BetrVGDV1WO
    Betriebsratswahl - Anfechtung - Wahlvorstand - Neutralitätspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung einer Betriebsratswahl; Neutralitätspflicht des Wahlvorstands

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen der Versendung eines Wahlwerbeschreibens einer Kandidatenliste bei Versendung der Briefwahlunterlagen durch den Wahlvorstand der Betriebsratswahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsfolgen der Versendung eines Wahlwerbeschreibens einer Kandidatenliste bei Versendung der Briefwahlunterlagen durch den Wahlvorstand der Betriebsratswahl

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Neutralitätspflicht des Wahlvorstandes

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Neutralitätspflicht des Wahlvorstandes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2020, 335
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.09.2012 - 6 A 7.11

    Gleichstellungsrecht; Anfechtung der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten;

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 4 TaBV 2/19
    Dementsprechend hat auch das Bundesverwaltungsgericht in einem Fall aus dem Personalvertretungsrecht festgehalten, dass der Wahlvorstand sich im Wahlkampf zurückzuhalten hat und Neutralität zu wahren hat (BVerwG 19. September 2012 - 6 A 7/11 -).

    Dieses Neutralitätsgebot des Wahlvorstands stellt eine zulässige Schranke der Meinungs- und Koalitionsfreiheit dar und ergibt sich aus den Grundsätzen des Wahlrechts (ArbG Frankfurt/Oder 26. Juni 2014 - 6 BV 11/14 -), jedenfalls soweit es sich auf Bekundungen des Kollegialorgans bezieht und nicht auf erkennbar private Meinungsäußerungen einzelner Mitglieder des Organs (BVerwG 19. September 2012 - 6 A 7/11 -).

    Auch der Betriebsrat ist als Kollegialorgan zur Zurückhaltung im Wahlkampf verpflichtet und darf nicht chancengleichheitswidrig auf die Wahl Einfluss nehmen (BVerwG 19. September 2012 - 6 A 7/11 -).

  • BAG, 06.12.2000 - 7 ABR 34/99

    Freiheit der Wahl - Chancengleichheit der Wahlbewerber

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 4 TaBV 2/19
    Diese soll allein auf der freien Entscheidung der Betriebsangehörigen beruhen (BVerfG 24. Februar 1999 - 1 BvR 123/93 - BAG 6. Dezember 2000 - 7 ABR 34/99 -).

    Für die Ansprache und Beeinflussung der Wahlberechtigten dürfen aber keine unzulässigen Mittel verwandt werden (BAG 6. Dezember 2000 - 7 ABR 34/99 -).

    Der Wahlvorstand hat das Gebot der Chancengleichheit der Wahlbewerber zu beachten und zu sichern, und zwar unabhängig davon, ob ihm über die Beachtung der Chancengleichheit hinaus eine (erweiterte) Neutralitätspflicht obliegt (BAG 6. Dezember 2000 - 7 ABR 34/99 -).

  • ArbG Frankfurt/Oder, 26.06.2014 - 6 BV 11/14

    Betriebsratswahl wirksam angefochten!

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 4 TaBV 2/19
    Der Wahlvorstand hat demnach bei der Ausübung des Amtes jede Form von Sympathiebekundungen für einzelne Bewerber oder Listen zu unterlassen (ArbG Frankfurt/Oder 26. Juni 2014 - 6 BV 11/14 -).

    Dieses Neutralitätsgebot des Wahlvorstands stellt eine zulässige Schranke der Meinungs- und Koalitionsfreiheit dar und ergibt sich aus den Grundsätzen des Wahlrechts (ArbG Frankfurt/Oder 26. Juni 2014 - 6 BV 11/14 -), jedenfalls soweit es sich auf Bekundungen des Kollegialorgans bezieht und nicht auf erkennbar private Meinungsäußerungen einzelner Mitglieder des Organs (BVerwG 19. September 2012 - 6 A 7/11 -).

  • LAG Hamburg, 01.06.1999 - 2 TaBV 1/99

    Zur Wahlanfechtung berechtigender Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 4 TaBV 2/19
    Dieses Neutralitätsgebot verletzt der Wahlvorstand, wenn er einzelnen Kandidaten Vorteile verschafft, die diese in die Lage versetzen, die Wahl zu ihren Gunsten zu beeinflussen (LAG Hamburg 1. Juni 1999 - 2 TaBV 1/99 -).
  • BVerfG, 24.02.1999 - 1 BvR 123/93

    Gewerkschaftsausschluß

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 4 TaBV 2/19
    Diese soll allein auf der freien Entscheidung der Betriebsangehörigen beruhen (BVerfG 24. Februar 1999 - 1 BvR 123/93 - BAG 6. Dezember 2000 - 7 ABR 34/99 -).
  • BAG, 14.01.1969 - 1 ABR 14/68

    Anfechtung einer Betriebsratswahl wegen Verstoß gegen wesentliche Vorschriften

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 4 TaBV 2/19
    Jedenfalls insoweit ist der Wahlvorstand neutralitätsverpflichtet (BAG 14. Januar 1969 - 1 ABR 14/68 - HWK/Reichold 8. Aufl. § 16 BetrVG Rn. 4; Zumkeller/Karwatzki BB 211, 210).
  • BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07

    Betriebsratswahl - Wahlausschreiben - Prüfungspflicht des Wahlvor-stands

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 4 TaBV 2/19
    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (BAG 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 -).
  • LAG Nürnberg, 20.09.2011 - 6 TaBV 9/11

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Schriftliche Stimmabgabe in kleinen Filialen -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 4 TaBV 2/19
    Der Wahlvorstand ist verpflichtet, Wahlvorschläge und konkurrierende Bewerber gleich zu behandeln (LAG Nürnberg 20. September 2011 - 6 TaBV 9/11 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.10.2023 - 5 TaBV 5/23

    Betriebsratswahl - Anfechtung - wahlberechtigter Arbeitnehmer - Ausscheiden -

    Das Bundesarbeitsgericht hat es bisher dahinstehen lassen, ob den Wahlvorstand auch eine über die Pflicht zur Beachtung der Wahlvorschriften des BetrVG, der Wahlordnung und die allgemeinen Wahlgrundsätze hinausgehende, ungeschriebene Neutralitätspflicht trifft (vgl. BAG 06.12.2000 - 7 ABR 34/99 - Rn. 29 mwN; vgl. auch LAG Baden-Württemberg 27.11.2019 - 4 TaBV 2/19 - Rn. 21 mwN).
  • LAG Köln, 06.10.2023 - 9 TaBV 14/23

    Wahlanfechtung; Grundsatz der Chancengleichheit

    Sie sind verpflichtet, Wahlvorschläge und konkurrierende Bewerber gleich zu behandeln (vgl. LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. November 2019 - 4 TaBV 2/19 -, Rn. 21, juris; LAG Nürnberg, Beschluss vom 20. September 2011 - 6 TaBV 9/11 -, Rn. 109, juris).
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