Rechtsprechung
LAG Hessen, 21.05.2013 - 4 TaBV 298/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- IWW
§ 99 BetrVG § 100 BetrVG ArbR 2013, 530 (Leitsatz, Kurzwiedergabe) § 99 BetrVG § 1 AÜG § 99 BetrVG § 89 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff der "vorübergehenden" Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 Abs. 1 S.2 AÜG hinsichtlich einer festen Höchstüberlassungsgrenze; Dauerhafte Substituierung von Stammarbeitskräften durch Leiharbeitnehmer; Zulässigkeit konzerninterner Arbeitnehmerüberlassung mit Hilfe ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TzBfG § 14 Abs. 1
Zur Höchstüberlassungsgrenze vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Dauerhafter Ersatz von Leiharbeitnehmern ist keine vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung
- templin-thiess.de (Kurzinformation)
§ 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG regelt Synchronisationsverbot
- anwalt.de (Kurzinformation)
Verweildauer von Leiharbeitnehmern beim Entleiher - neu im AÜG oder eine Hürde, über die man stolpern kann
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Offenbach, 11.10.2012 - 3 BV 8/12
- LAG Hessen, 21.05.2013 - 4 TaBV 298/12
- BAG - 7 ABR 60/13 (anhängig)
Wird zitiert von ... (8)
- LAG Hessen, 14.01.2020 - 4 TaBV 5/19
Eine die Dauer von einem Monat überschreitende Zuordnung eines in einem Home …
Allgemeine formelhafte Redewendungen genügen nicht ( BAG 27. November 1973 - 1 ABR 5/73 - AP ArbGG 1953 § 89 Nr. 9, zu II 1; 30. Oktober 2012 - 1 ABR 64/11 - AP ArbGG 1979 § 89 Nr. 4, zu B II 1; LAG Frankfurt am Main 23. Februar 1988 - 5 TaBV 18/87 - LAGE ArbGG 1979 § 89 Nr. 1; Hess. LAG 21. Mai 2013 - 4 TaBV 298/12 - LAGE AÜG § 1 Nr. 9, zu B I ).Der Beschwerdeführer muss im Einzelnen klarmachen und konkret angeben, wie er durch die erstinstanzliche Entscheidung beschwert ist und welche Tatsachenfeststellungen und/oder welche die Entscheidung tragenden Rechtsansichten der ersten Instanz aus seiner Sicht unzutreffend sind (… LAG Frankfurt am Main 23. Februar 1988 a. a. O.; Hess. LAG 21. Mai 2013 a. a. O.; entsprechend für das Berufungsverfahren etwa BAG 26. April 2000 - 4 AZR 170/99 - AP TVG § 1 Kündigung Nr. 4, zu I 2; 06. März 2003 - 2 AZR 596/02 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 32, zu II 1 a; BGH 06. Mai 1999 - III ZR 265/98 - LM ZPO § 519 Nr. 142, zu II 1 ).
- ArbG Köln, 27.04.2021 - 8 BV 202/20
Vorläufige Durchführung von Neueinstellungen nach § 100 BetrVG bei einem …
Dies spricht dafür, grundsätzlich jedenfalls auch eine ordnungsgemäße Information des Betriebsrats nach § 99 BetrVG als Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag des Arbeitgebers nach § 100 BetrVG zu verlangen (so z. B. Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 21.05.2013,4 TaBV 298/12, juris, Rn 69 ff.). - LAG Hessen, 15.10.2019 - 4 TaBV 207/18
Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers nach § 99 Abs. 1 BetrVG ; Vorläufige …
Es fehlt eine Verfahrensvoraussetzung ( LAG Frankfurt/Main 16. September 1986 - 4 TaBV 134/85 - NZA 1987/145 L; Hess. LAG 17. Oktober 2006 - 4 TaBV 42/06 - AuR 2007/145 L, zu B II; 07. November 2006 - 4 TaBV 108/06 - AuR 2007/185 L, zu II 2; 21. Mai 2013 - 4 TaBV 298/12 - LAGE AÜG § 1 Nr. 9, zu B II 2 ).Mit diesem Verfahren wäre es nicht vereinbar, wenn der Arbeitgeber einen Mangel auf der ersten Stufe des Verfahrens noch nach Einleitung der dritten Verfahrensstufe heilen könnte (… Hess. LAG 17. Oktober 2006 a. a. O., zu B II;… 07. November 2006 a. a. O., zu II 2; 21. Mai 2013 a. a. O., zu B II 2 ).
Der Arbeitgeber hat dann vielmehr seine Personalbedarfsberechnung offenzulegen und zu erläutern, von welchem konkreten Personalbedarf er ausgeht, welche Beschäftigungsvolumina zur Abdeckung dieses Bedarfs zur Verfügung stehen, dass daher eine personelle Unterdeckung besteht und welche Folgen im Fall einer Unterdeckung zu befürchten wären ( Hess. LAG 27. Mai 2008 - 4 TaBV 288/07 - AuR 2008/362 L, zu II 2; 21. Mai 2013 a. a. O., zu B II 2 ).
- ArbG Frankfurt/Main, 16.10.2018 - 24 BV 378/18 Es fehlt eine Verfahrensvoraussetzung (Hess. LAG 21. Mai 2013 - 4 TaBV 298/12 - juris, mwN.).
Mit diesem Verfahren wäre es nicht vereinbar, wenn der Arbeitgeber einen Mangel auf der ersten Stufe des Verfahrens noch nach Einleitung der dritten Verfahrensstufe heilen könnte (Hess. LAG 21. Mai 2013 - 4 TaBV 298/12 - juris, mwN.).
Der Arbeitgeber hat dann vielmehr seine Personalbedarfsberechnung offenzulegen und zu erläutern, von welchem konkreten Personalbedarf er ausgeht, welche Beschäftigungsvolumina zur Abdeckung dieses Bedarfs zur Verfügung stehen, dass daher eine personelle Unterdeckung besteht und welche Folgen im Fall einer Unterdeckung zu befürchten wären (Hess. LAG 21. Mai 2013 - 4 TaBV 298/12 - juris, mwN.).
- ArbG Frankfurt 24 BV 378/18, 16.10.2018 - 24 BV 378/18 Es fehlt eine Verfahrensvoraussetzung (Hess. LAG 21. Mai 2013 - 4 TaBV 298/12 - juris, mwN.).
Mit diesem Verfahren wäre es nicht vereinbar, wenn der Arbeitgeber einen Mangel auf der ersten Stufe des Verfahrens noch nach Einleitung der dritten Verfahrensstufe heilen könnte (Hess. LAG 21. Mai 2013 - 4 TaBV 298/12 - juris, mwN.).
Der Arbeitgeber hat dann vielmehr seine Personalbedarfsberechnung offenzulegen und zu erläutern, von welchem konkreten Personalbedarf er ausgeht, welche Beschäftigungsvolumina zur Abdeckung dieses Bedarfs zur Verfügung stehen, dass daher eine personelle Unterdeckung besteht und welche Folgen im Fall einer Unterdeckung zu befürchten wären (Hess. LAG 21. Mai 2013 - 4 TaBV 298/12 - juris, mwN.).
- LAG Hessen, 05.11.2013 - 4 TaBV 18/13
Aufhebung - Versetzung
Es fehlt eine Verfahrensvoraussetzung ( ständige Rechtsprechung, etwa Hess. LAG 21. Mai 2013 - 4 TaBV 298/12 - LAGE AÜG § 1 Nr. 9, zu II 2, m. w. N. ). - LAG Hessen, 20.11.2014 - 9 TaBV 108/14
Arbeitnehmerüberlassung - Entleihhöchstdauer - Betriebsvereinbarung - Auslegung - …
Mehr als dieses Ergebnis "nicht unbegrenzt" oder "zeitweise" oder "nicht von Dauer" gibt die Wortlautauslegung des Begriffs "vorübergehend" nicht her (vgl. LAG Hamburg Beschluss vom 4. Sept. 2013 - 5 TaBV 6/13 - Juris; Hess. LAG Beschluss vom 21. Mal 2013 - 4 TaBV 298/12 - Juris), wobei der Begriff "vorübergehend" wie die zeitliche Limitierung der in § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG a.F. geregelten Überlassungshöchstgrenze nicht arbeitsplatzbezogen, sondern arbeitnehmerbezogen zu verstehen ist (vgl. BAG Beschluss vom 12. Nov. 2002 - 1 ABR 1/02 - Juris; a.A. LAG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 1. März 2013 - 9 TaBV 2113/12 - Juris m.w. Nachw.). - ArbG Offenbach, 17.09.2014 - 10 BV 10/14
1. Jedenfalls dann, wenn durch Tatsachen begründete Zweifel daran bestehen, dass …
Ein Synchronisationsverbot ist durch § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG wieder Inhalt des Gesetzes geworden (…Hess. LAG, a. a. O., Rn. 52; Hess. LAG, 21.05.2013 4 TaBV 298/12, BeckRS 2013, 72674).