Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 28.05.2014 - 4 TaBV 7/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Unternehmensübergreifende Matrixstrukturen - betriebliche Eingliederung der Vorgesetzten - Unternehmensbezug bei Einordnung als Leitende Angestellte
- Justiz Baden-Württemberg
Unternehmensübergreifende Matrixstrukturen - betriebliche Eingliederung der Vorgesetzten - Unternehmensbezug bei Einordnung als leitender Angestellter
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mitbestimmung des Betriebsrats bei organisatorischer Einplanung eines Mitarbeiters zur Verwirklichung des arbeitstechnischen Betriebszwecks durch auswärtige Steuerung über elektronische Kommunikationsmittel; Aufhebung einer ohne Zustimmung des Betriebsrats erfolgten ...
- Betriebs-Berater
Unternehmensübergreifende Matrixstrukturen - betriebliche Eingliederung der Vorgesetzten - Unternehmensbezug bei Einordnung als Leitende Angestellte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 99 Abs. 1; BetrVG § 101 S. 1
Mitbestimmung des Betriebsrats bei organisatorischer Einplanung eines Mitarbeiters zur Verwirklichung des arbeitstechnischen Betriebszwecks durch auswärtige Steuerung über elektronische Kommunikationsmittel; Aufhebung einer ohne Zustimmung des Betriebsrats erfolgten ... - rechtsportal.de
BetrVG § 99 Abs. 1 ; BetrVG § 101 S. 1
Mitbestimmung des Betriebsrats bei organisatorischer Einplanung eines Mitarbeiters zur Verwirklichung des arbeitstechnischen Betriebszwecks durch auswärtige Steuerung über elektronische Kommunikationsmittel - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unternehmensübergreifende Matrixstrukturen - und die betriebliche Eingliederung der Vorgesetzten
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Bei unternehmensübergreifenden Matrixstrukturen kann Bestellung eines Mitarbeiters zum Vorgesetzten zur Betriebseingliederung führen
- arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)
Unternehmensübergreifende Matrixstrukturen - betriebliche Eingliederung der Vorgesetzten - Unternehmensbezug bei Einordnung als Leitende Angestellte
Besprechungen u.ä.
- handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)
Führungskräfte in Matrix-Strukturen: Wer gehört wohin?
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 12.11.2013 - 7 BV 80/13
- LAG Baden-Württemberg, 28.05.2014 - 4 TaBV 7/13
Papierfundstellen
- BB 2014, 2298
Wird zitiert von ... (6)
- LAG Düsseldorf, 20.12.2017 - 12 TaBV 66/17
Matrixstruktur; Übertragung einer Führungsfunktion als Einstellung i.S.v. § 99 …
Soweit es darum geht, dass im Rahmen von Matrixstrukturen, einer Führungskraft Vorgesetztenfunktion auch in einem anderen Betrieb zugewiesen wird, d.h. dieser der Vorgesetzte anderer Mitarbeiter wird bzw. werden soll, folgt die erkennende Kammer der Ansicht des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Beschluss vom 28.05.2014 - 4 TaBV 7/13, juris Rn. 48 ff., ebenso LAG Berlin-Brandenburg 17.06.2015 - 17 TaBV 277/15, juris 18 ff.;… LAG Düsseldorf 10.02.2016 - 7 TaBV 63/15, juris Rn. 37 ff.), dass darin eine Einstellung i.S.v. § 99 Abs. 1 BetrVG liegt, wenn der Mitarbeiter zur Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebs organisatorisch eingeplant wird.Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber mit Hilfe der Arbeitnehmer den arbeitstechnischen Zweck seines Betriebes verfolgt (LAG Baden-Württemberg 28.05.2014 a.a.O. Rn. 49;… LAG Düsseldorf 10.02.2016 a.a.O. Rn. 37).
Aus rechtlichen Gründen ist es zudem nicht ausgeschlossen, dass ein Arbeitnehmer zum Beispiel zwei Betrieben zugehörig ist und deshalb in zwei Betrieben desselben Unternehmens bei der Wahl des Betriebsrats wahlberechtigt ist (LAG Baden-Württemberg 28.05.2014 a.a.O. Rn. 51;… LAG Düsseldorf 10.02.2016 a.a.O. Rn. 37).
- LAG Düsseldorf, 10.02.2016 - 7 TaBV 63/15
Eingliederung von leitenden Angestellten aufgrund unternehmensübergreifender …
Ob ein solcher Vorgesetzter leitender Angestellter ist, ist unternehmens- und nicht konzernbezogen zu ermitteln (Anschluss an die Entscheidung des LAG Baden-Württemberg vom 28.05.2014, 4 TaBV 7/13).In Übereinstimmung mit der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 28.05.2014, 4 TaBV 7/13, zitiert nach juris, gehe die Kammer davon aus, dass bei unternehmesübergreifenden Matrixstrukturen allein die organisatorische Maßnahme der Bestellung eines Mitarbeiters zum Vorgesetzen zur Eingliederung des Vorgesetzten in den Betrieb führe, dem der zu führende Mitarbeiter zugeordnet sei.
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.06.2015 - 17 TaBV 277/15
Übertragung von Führungsaufgaben - Mitarbeiter eines anderen Betriebs - …
Eine Eingliederung ist jedenfalls gegeben, wenn ein Arbeitsverhältnis des einzustellenden Arbeitnehmers zum Betriebsinhaber besteht und der Arbeitnehmer innerhalb der Betriebsorganisation des Arbeitgebers abhängige Arbeitsleistungen erbringt, die der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebs zu dienen bestimmt sind (BAG, Beschluss vom 05.12.2012 - 7 ABR 48/11 - AP Nr. 81 zu § 5 BetrVG 1972; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.05.2014 - BB 2014, 2298; Thüringer LAG, Beschluss vom 20.10.2011 - 6 TaBV 8/10 - juris; zur Eingliederung ohne Bestehen eines Arbeitsverhältnisses vgl. BAG, Beschluss vom 13.05.2014 - 1 ABR 50/12 - NZA 2014, 1149).Dass die Tätigkeit nicht im Betrieb ausgeführt werde, sei ebenso ohne Bedeutung wie der Umstand, dass der Mitarbeiter seinerseits Weisungen in einem anderen Betrieb erhalte (Beschluss vom 28.05.2014, a.a.O.).
- ArbG Essen, 23.04.2015 - 1 BV 87/14
Aufhebung der Einstellung von Mitarbeitern mangels Zustimmung des Betriebsrates; …
Maßgeblich ist die weisungsgebundene Tätigkeit, die der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebs zu dienen bestimmt ist und daher vom Arbeitgeber organisiert werden muss (BAG vom 10.03.2004 - 7 ABR 36/03 - BAG vom 05.12.2012 - 7 ABR 48/11 - LAG Baden-Württemberg vom 28.05.2014 - 4 TaBV 7/13 -, juris).In diesem Zusammenhang hat das LAG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 28.05.2014 - 4 TaBV 7/13 - ausgeführt:.
Wie bereits das LAG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 28.05.2014 (4 TaBV 7/13, juris) ausgeführt hat, ist es in einem Konzern durchaus möglich, dass ein Arbeitnehmer in einem der zugehörigen Unternehmen Tätigkeiten als Leitender Angestellter ausübt, in einem anderen aber nicht.
Von welcher Delegationsstufe ab leitende Angestellte im Unternehmen nicht mehr beschäftigt werden, lässt sich nur mit jeweiligen Einzelfall bestimmen (…LAG Düsseldorf vom 06.03.2014 a.a.O.; LAG Baden Württemberg vom 28.05.2014 a.a.O.).
Dies kann sich zwangsläufig aus seiner Stellung direkt unter dem Vorstand der Gesellschaft und aus der Bedeutung der ihm übertragenen Aufgaben für das Unternehmen ergeben (…LAG Düsseldorf vom 06.03.2014 a.a.O.; LAG Baden-Württemberg vom 28.05.2014 a.a.O.).
- LAG Hessen, 18.09.2015 - 10 Sa 1780/14
Für die Frage, wie groß die personelle Fluktuation innerhalb einer "Gesamtheit …
Bei "Außendienstmitarbeitern" kann eine Zugehörigkeit zu zwei Betrieben des gleichen Arbeitgebers zu bejahen sein (vgl. LAG Baden- Württemberg - 28. Mai 2014 - 4 TaBV 7/13 - Rn. 51, Juris).Entscheidend ist stets, ob der Arbeitgeber mit Hilfe der Arbeitnehmer den arbeitstechnischen Zweck des Betriebs oder Betriebsteils verfolgt (vgl. BAG 10. März 2004 - 7 ABR 36/03 - zu B 1 der Gründe, Juris; LAG Baden-Württemberg - 28. Mai 2014 - 4 TaBV 7/13 - Rn. 49, Juris).
- LAG Schleswig-Holstein, 18.01.2022 - 2 TaBV 25/21
Mitbestimmungsrecht Betriebsrat - Einstellung - Eingliederung - Drittpersonal - …
Entscheidend sei hier, ob der Arbeitgeber mit Hilfe der Arbeitnehmer den arbeitstechnischen Zweck seines Betriebes verfolge (BAG, Beschl. v. 5.12.2012 - 7 ABR 48/11, AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 81; LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 28.05.2014 - 4 TaBV 7/13, Rn. 49, juris).Eine Eingliederung in einen Betrieb setze auch keine Mindestanwesenheitszeiten in diesem Betrieb voraus (LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 28.05.2014, aaO).