Rechtsprechung
OLG Hamm, 07.04.2011 - I-4 U 1/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- markenmagazin:recht
Keine Verwechslungsgefahr zwischen Wort-/Bildmarke "Unser Schiff” mit der Bezeichnung "Mein Schiff”
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Wort-/Bildmarke "Unser Schiff” wird nicht durch Werbung mit "Mein Schiff” verletzt
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Markenrechtlicher Anspruch besteht nur bei geltend gemachter Verwechslungsgefahr der farbigen Wort-/Bildmarke "Unser Schiff" und der Marke "Mein Schiff" ; Verwechslungsgefahr der Marken "Unser Schiff" und "Mein Schiff"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; MarkenG § 14 Abs. 5
Verwechslungsgefahr der Marken "Unser Schiff" und "Mein Schiff" - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
"Unser Schiff" und "Mein Schiff" für Online-Portale nicht verwechslungsfähig
Verfahrensgang
- LG Bochum, 13.12.2010 - 12 O 110/10
- OLG Hamm, 07.04.2011 - I-4 U 1/11
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2011, 465 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05
Schuhpark
Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2011 - 4 U 1/11
Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen der Identität oder Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen, dem Grad der Ähnlichkeit der Marken und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Zeichen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH GRUR 2008, 1002 -Schuhpark; GRUR 2006, 859, 860 -Malteserkreuz). - BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04
Malteserkreuz
Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2011 - 4 U 1/11
Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen der Identität oder Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen, dem Grad der Ähnlichkeit der Marken und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Zeichen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH GRUR 2008, 1002 -Schuhpark; GRUR 2006, 859, 860 -Malteserkreuz). - BGH, 25.03.2004 - I ZR 130/01
EURO 2000
Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2011 - 4 U 1/11
Angesichts dessen sieht der Verkehr in den Schiffsdarstellungen eher keine Kennzeichnung der Veranstaltung von Kreuzfahrten und der damit verbundenen Dienstleistungen, sondern entnimmt ihnen einen Sachhinweis auf ein bestimmtes Kreuzfahrtschiff, das von dem bekannten Unternehmen eingesetzt wird (vgl. BGH GRUR 2004, 775, 776 -EURO 2000).
Rechtsprechung
LSG Saarland, 16.04.2015 - L 4 U 1/11 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- SG Saarbrücken, 05.04.2006 - S 5 KN 34/05
- LSG Saarland, 11.11.2010 - L 4 KN 13/06
- BSG, 15.09.2011 - B 2 U 25/10 R
- LSG Saarland, 16.04.2015 - L 4 U 1/11
- BSG, 13.08.2015 - B 2 U 125/15 B
Wird zitiert von ...
- BSG, 13.08.2015 - B 2 U 125/15 B L 4 U 1/11 ZVW (LSG für das Saarland).