Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.12.2014 - 4 U 101/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,78805
OLG Frankfurt, 17.12.2014 - 4 U 101/14 (https://dejure.org/2014,78805)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.12.2014 - 4 U 101/14 (https://dejure.org/2014,78805)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Dezember 2014 - 4 U 101/14 (https://dejure.org/2014,78805)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,78805) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hessen

    Art. 12 § 10 Abs. 2 NEhelG, § 1936 BGB
    Nutzungsentschädigung des nichtehelichen Kindes gegen vom Nachlassgericht eingesetzten Erben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nutzungsentschädigung des nichtehelichen Kindes gegen vom Nachlassgericht eingesetzten Erben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NEhelG Art. 12 § 10 Abs. 2; BGB § 1936

  • rechtsportal.de

    NEhelG Art. 12 § 10 Abs. 2 S. 1
    Umfang des Wertersatzanspruchs des nichtehelichen Kindes gem. Art. 12 § 10 Abs. 2 S. 1 NEhelG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 18.03.2013 - 1 BvR 2436/11

    Stichtagsregelung für die erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1. Juli 1949

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2014 - 4 U 101/14
    Inzwischen hat auch das Bundesverfassungsgericht diese gesetzgeberische Entscheidung als verfassungsgemäß angesehen (BVerfG, Urteil vom 18.03.2013, 1 BvR 2436/11).
  • OLG Saarbrücken, 12.03.2020 - 4 U 47/18

    Regressanspruch des Ertragsausfallversicherers nach Regulierung eines

    Der Schaden muss also gerade und entscheidend auf die Funktion der Rohrleitungsanlage, d. h. die (typischen) Wirkungen des in einer solchen Anlage aufgenommenen und konzentriert fortgeleiteten Wassers zurückzuführen sein (BGH, Urteil vom 13.06.1996 - III ZR 40/95, NJW 1996, 3208; OLG Schleswig, Urteil vom 16.08.2001 - 11 U 180/99, juris; Senat, Urteil vom 03.03.2016 - 4 U 101/14, n.v.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht