Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.11.2007 - 4 U 102/07   

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https://dejure.org/2007,24861
OLG Hamm, 22.11.2007 - 4 U 102/07 (https://dejure.org/2007,24861)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.11.2007 - 4 U 102/07 (https://dejure.org/2007,24861)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. November 2007 - 4 U 102/07 (https://dejure.org/2007,24861)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung von Werbeanrufen und e-Mails ggü. gemeinsamen Kunden und einer vergleichenden Werbung; Lauterkeit einer Werbung durch eine unaufgeforderte Kontaktaufnahme zu aus der Tätigkeit bei einem späteren Konkurrenten bekannten Kunden; Branchenübung in ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2007 - 4 U 102/07
    Insbesondere ist bestimmt einerseits der Begriff des Gewerbetreibenden (anstelle der zunächst angesprochenen "tatsächlichen oder potentiellen Nachfrager") und andererseits die Anknüpfung an das sachliche Interesse des Angerufenen an dieser Art der Werbung (ersetzend eine erst noch zu klärende "mutmaßliche Einwilligung"; vgl. dazu BGH GRUR 2007, 607 - Telefonwerbung für Individualverträge Tz. 17).

    Anderenfalls wäre Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden mit seinen belästigenden und deshalb nicht generell hinnehmbaren Folgen nahezu unbeschränkt zulässig (BGH GRUR 2001, 1181 - Telefonwerbung für Blindenwaren; GRUR 2004, 520, 521 - Telefonwerbung für Zusatzeintrag; GRUR 2007, 607 - Telefonwerbung für Individualverträge; s.a. BT-Drucks. 15/1487 S. 21).

  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 53/99

    Telefonwerbung für Blindenwaren

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2007 - 4 U 102/07
    Anderenfalls wäre Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden mit seinen belästigenden und deshalb nicht generell hinnehmbaren Folgen nahezu unbeschränkt zulässig (BGH GRUR 2001, 1181 - Telefonwerbung für Blindenwaren; GRUR 2004, 520, 521 - Telefonwerbung für Zusatzeintrag; GRUR 2007, 607 - Telefonwerbung für Individualverträge; s.a. BT-Drucks. 15/1487 S. 21).

    Köhler (a.a.O., § 7 Rn. 63) und Ohly (a.a.O., § 7 Rn. 55) etwa halten ohne nähere Begründung unter Hinweis auf das Urteil des BGH vom 25.01.2001 - Telefonwerbung für Blindenwaren (GRUR 2001, 1181) eine entsprechende Brachenübung für beachtlich.

  • BGH, 04.03.2004 - I ZR 221/01

    Direktansprache am Arbeitsplatz

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2007 - 4 U 102/07
    Anderes lässt sich etwa auch nicht aus Entscheidungen "Direktansprache am Arbeitsplatz" I und II (BGH GRUR 2004, 696; 2006, 577) herleiten, da es dort im Kern nur um den Schutz des Arbeitgebers gegen Störungen seines betrieblichen Ablaufs ging.
  • BGH, 02.10.2002 - I ZR 90/00

    Ersetzt

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2007 - 4 U 102/07
    Die von den Beklagten demgegenüber ins Spiel gebrachten Entscheidungen, nämlich BGH GRUR 2003, 444 - Ersetzt, und EuGH GRUR 2002, 354 - Toshiba Europa, betreffen gänzlich andere Sachverhalte, nämlich die Gegenüberstellung von Bestellnummern und eben nicht konkret zu überprüfende Vergleichs- und Qualitätsangaben, und rechtfertigen hier keine andere Beurteilung.
  • OLG Hamburg, 29.11.2006 - 5 U 79/06

    Unlauterer Wettbewerb: Anspruch auf Unterlassung unerwünschter eMail-Werbung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2007 - 4 U 102/07
    Die insoweit darlegungs- und beweispflichtigen Beklagten (vgl. BGH GRUR 2004, 517 - E-Mail-Werbung; OLG Hamburg, Urt. v. 29.11.2006, Az. 5 U 79/06) sind hierzu beweisfällig beblieben.
  • EuGH, 25.10.2001 - C-112/99

    Toshiba Europe

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2007 - 4 U 102/07
    Die von den Beklagten demgegenüber ins Spiel gebrachten Entscheidungen, nämlich BGH GRUR 2003, 444 - Ersetzt, und EuGH GRUR 2002, 354 - Toshiba Europa, betreffen gänzlich andere Sachverhalte, nämlich die Gegenüberstellung von Bestellnummern und eben nicht konkret zu überprüfende Vergleichs- und Qualitätsangaben, und rechtfertigen hier keine andere Beurteilung.
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01

    E-Mail-Werbung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2007 - 4 U 102/07
    Die insoweit darlegungs- und beweispflichtigen Beklagten (vgl. BGH GRUR 2004, 517 - E-Mail-Werbung; OLG Hamburg, Urt. v. 29.11.2006, Az. 5 U 79/06) sind hierzu beweisfällig beblieben.
  • BGH, 05.02.2004 - I ZR 87/02

    Telefonwerbung für Zusatzeintrag

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2007 - 4 U 102/07
    Anderenfalls wäre Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden mit seinen belästigenden und deshalb nicht generell hinnehmbaren Folgen nahezu unbeschränkt zulässig (BGH GRUR 2001, 1181 - Telefonwerbung für Blindenwaren; GRUR 2004, 520, 521 - Telefonwerbung für Zusatzeintrag; GRUR 2007, 607 - Telefonwerbung für Individualverträge; s.a. BT-Drucks. 15/1487 S. 21).
  • BGH, 21.03.2007 - I ZR 184/03

    Eigenpreisvergleich

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2007 - 4 U 102/07
    Durch die Regelung des § 6 II Nr. 2 UWG sollen vor allem Vergleiche ausgeschlossen werden, die sich aus Werturteilen ihres Urhebers und nicht aus objektiven Feststellungen ergeben und die deshalb gegen das aus dem Erfordernis der Objektivität des Vergleichs abgeleitete Sachlichkeitsgebot verstoßen (BGH GRUR 2007, 896 - Eigenpreisvergleich).
  • LG Münster, 19.02.2009 - 24 O 128/08

    Ausstellen von Hörgeräten im Schaufenster ohne Preisauszeichnungen als

    Eine gesetzeswidrige Branchenübung stellt keine Rechtfertigung dar, die Vorgaben des Gesetzgebers oder Verordnungsgebers zu unterlaufen (vgl. auch die seitens der Klägerin benannte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 22.11.2007, AZ: 4 U 102/07).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 09.04.2008 - 4 U 102/07   

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https://dejure.org/2008,7967
OLG Brandenburg, 09.04.2008 - 4 U 102/07 (https://dejure.org/2008,7967)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.04.2008 - 4 U 102/07 (https://dejure.org/2008,7967)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. April 2008 - 4 U 102/07 (https://dejure.org/2008,7967)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruchsvoraussetzungen für die Erstattung von Kosten einer Ersatzvornahme und Vorschusszahlung wegen Baumängeln; Erfordernis eines schriftlichen Sachverständigengutachtens für die Beweiserhebung bezüglich der Höhe von Mängelbeseitigungskosten aufgrund der Undichtigkeit ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 342; ; ZPO § ... 343; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 529 Abs. 1 Ziff. 1; ; VOB/B § 13 Ziff. 1; ; VOB/B § 13 Ziff. 4; ; VOB/B § 13 Ziff. 4 Abs. 1 S. 1; ; VOB/B § 13 Ziff. 4 Abs. 3 a. F.; ; VOB/B § 13 Ziff. 5; ; VOB/B § 13 Ziff. 5 Abs. 1 S. 2; ; VOB/B § 13 Ziff. 7 Abs. 3; ; BGB § 421; ; BGB § 631; ; BGB § 633; ; BGB § 634; ; BGB § 634 a Abs. 1 Ziff. 2; ; BGB § 637 Abs. 1; ; BGB § 637 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung von Mängelbeseitigungsansprüchen nach erfolgter Mängelanzeige gemäß VOB/B

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mangelverantwortlichkeit und Varianten der Mangelbeseitigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erneut: Wann sind Privatgutachterkosten zu erstatten? (IBR 2008, 1192)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 1191
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 26.03.2007 - 15 W 7/07

    Erstattungsfähigkeit der Kosten von Privatgutachten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.04.2008 - 4 U 102/07
    Die Voraussetzung der Erforderlichkeit sachverständiger Beratung ist vorliegend schon unter dem Gesichtspunkt der "Waffengleichheit" zu bejahen, weil der fachunkundige Kläger sich im Rechtsstreit einem Fachbetrieb für Dachdeckerarbeiten gegenüber sah (vgl. zur "Waffengleichheit" OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.03.2007, 15 W 7/07 = BauR 2007, 1450, 1451).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.1995 - 23 W 5/95

    Prozeßrecht; Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten im Bauprozeß

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.04.2008 - 4 U 102/07
    Kosten eines Privatgutachtens zur Mängelfeststellung sind Mangelfolgeschäden (BGH, Urteil vom 19.09.2001, VII ZR 392/00 = BauR 2002, 86, 87) mit der Folge, dass sie dann nach § 13 Ziff. 7 Abs. 3 VOB/B zu erstatten sind, wenn die Einholung des Gutachtens notwendig war, um dem Bauherrn ein zuverlässiges Bild über Ursache und Ausmaß der eingetretenen und noch zu erwartenden Mängel zu verschaffen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.01.1995, 23 W 5/95 und 6/95 = NJW-RR 1996, 572 = BauR 1995, 883; OLG Frankfurt, Urteil vom 10.05.1990, 1 U 199/86 = BauR 1991, 777, 778), und sich die vom Bauherrn behaupteten Mängel im Rechtsstreit bestätigen.
  • BGH, 15.06.1972 - VII ZR 64/71

    Unterbrechung der Verjährung der Gewährleistungsansprüche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.04.2008 - 4 U 102/07
    Das gilt nicht nur für den Nachbesserungsanspruch, sondern auch für die übrigen Gewährleistungsrechte (BGH, Urteil vom 15.06.1972, VII ZR 64/71 = BGHZ 59, 202 = NJW 1972, 1753 = BauR 1972, 308; Ingenstau/Korbion/Wirth, VOB, 15. Auflage, zu § 13 Nr. 5 VOB/B, Rn. 93).
  • OLG Frankfurt, 10.05.1990 - 1 U 199/86

    Erforderliche Kosten zur Feststellung von Mängeln

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.04.2008 - 4 U 102/07
    Kosten eines Privatgutachtens zur Mängelfeststellung sind Mangelfolgeschäden (BGH, Urteil vom 19.09.2001, VII ZR 392/00 = BauR 2002, 86, 87) mit der Folge, dass sie dann nach § 13 Ziff. 7 Abs. 3 VOB/B zu erstatten sind, wenn die Einholung des Gutachtens notwendig war, um dem Bauherrn ein zuverlässiges Bild über Ursache und Ausmaß der eingetretenen und noch zu erwartenden Mängel zu verschaffen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.01.1995, 23 W 5/95 und 6/95 = NJW-RR 1996, 572 = BauR 1995, 883; OLG Frankfurt, Urteil vom 10.05.1990, 1 U 199/86 = BauR 1991, 777, 778), und sich die vom Bauherrn behaupteten Mängel im Rechtsstreit bestätigen.
  • BGH, 13.09.2001 - VII ZR 392/00

    Ersatzfähigkeit von Gutachter- und Mängelbeseitigungskosten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.04.2008 - 4 U 102/07
    Kosten eines Privatgutachtens zur Mängelfeststellung sind Mangelfolgeschäden (BGH, Urteil vom 19.09.2001, VII ZR 392/00 = BauR 2002, 86, 87) mit der Folge, dass sie dann nach § 13 Ziff. 7 Abs. 3 VOB/B zu erstatten sind, wenn die Einholung des Gutachtens notwendig war, um dem Bauherrn ein zuverlässiges Bild über Ursache und Ausmaß der eingetretenen und noch zu erwartenden Mängel zu verschaffen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.01.1995, 23 W 5/95 und 6/95 = NJW-RR 1996, 572 = BauR 1995, 883; OLG Frankfurt, Urteil vom 10.05.1990, 1 U 199/86 = BauR 1991, 777, 778), und sich die vom Bauherrn behaupteten Mängel im Rechtsstreit bestätigen.
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2013 - 22 U 4/13

    Wann ist HOAI-Gebührenrahmen überschritten?

    Der materiell-rechtliche Anspruch auf Erstattung von Privatgutachterkosten ist vom prozessrechtlichen Erstattungsanspruch im Kostenfestsetzungsverfahren zu unterscheiden, für den im Hinblick auf die Frage der Notwendigkeit/Erforderlichkeit eines Privatgutachtens im erst späteren (vorprozessualen bzw. prozessualen) Stadium eines Gewährleistungsverlangens teilweise abweichende Grundsätze gelten (vgl. Werner/Pastor, a.a.O., Rn 163 mwN in Fn 74; Rn 166 ff. mwN; BGH, Beschluss 07.02.2013, VII ZB 60/11, MDR 2013, 494; BGH, Beschluss vom 20.12.2011, VI ZB 17/11, BGHZ 192, 140; BGH, Beschluss vom 23.05.2006, VI ZB 7/05, BauR 2006, 1505; OLG Brandenburg, Urteil vom 09.04.2008, 4 U 102/07, BauR 2008, 1191; SchiffOG Karlsruhe, Beschluss vom 02.02.2009, 22 W 1/09 BSch, OLGR 2009, 341).
  • OLG Düsseldorf, 11.12.2014 - 22 U 92/14

    Abrechnung eines gekündigten Detailpauschalpreisvertrags

    Der materiell-rechtliche Anspruch auf Erstattung von Privatgutachterkosten ist vom prozessrechtlichen Erstattungsanspruch im Kostenfestsetzungsverfahren zu unterscheiden, für den im Hinblick auf die Frage der Notwendigkeit/Erforderlichkeit eines Privatgutachtens im erst späteren (vorprozessualen bzw. prozessualen) Stadium eines Gewährleistungsverlangens teilweise abweichende Grundsätze gelten (vgl. Werner/Pastor, a.a.O., Rn 163 mwN in Fn 74; Rn 166 ff. mwN; BGH, Beschluss 07.02.-, VII ZB 60/11, MDR -, 494; BGH, Beschluss vom 20.12.2011, VI ZB 17/11, BGHZ 192, 140; BGH, Beschluss vom 23.05.2006, VI ZB 7/05, BauR 2006, 1505; OLG Brandenburg, Urteil vom 09.04.2008, 4 U 102/07, BauR 2008, 1191; SchiffOG Karlsruhe, Beschluss vom 02.02.2009, 22 W 1/09 BSch, OLGR 2009, 341).
  • OLG Brandenburg, 13.05.2020 - 11 U 75/19

    Rechte des Unternehmers nach erfolgter Kündigung des Werkvertrages durch den

    Ein solcher Anspruch folgt nicht aus § 13 Abs. 7 Nr. 3 VOB/B. Grundsätzlich können nach dieser Vorschrift auch Kosten von Gutachten (BGH, Urt. v. 13.09.2001 - VII ZR 392/00, NJW 2002, 141; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urt. v. 09.04.2008 - 4 U 102/07, NJOZ 2008, 2325) und sonstigen Beweiserhebungen, soweit diese zur Ermittlung von Mängeln und Schäden im Sinne des § 13 Abs. 7 Nr. 3 S. 1 VOB/B (OLG Nürnberg, Beschl. v. 24.08.2005 - 9 W 1205/05, NJW-RR 2005, 1664) dienen und notwendig sind, auf der Grundlage dieser Schadensersatzregelung eingefordert werden (BeckOK VOB/B/Koenen, 38. Ed. 31.1.2020, § 13 Abs. 7 Rn. 77 m.w.N.).
  • AG Achern, 20.09.2011 - 1 C 135/11
    Dieser sog. Grundsatz der Waffengleichheit gilt nicht nur im Schadensrecht, sondern ganz allgemein und besagt, dass die Kosten für die Beauftragung von Privatgutachten stets dann als erforderlich und damit auch erstattungsfähig angesehen werden müssen, wenn einer Partei mangels eigener Sachkunde die Beurteilung eines rechtserheblichen Sachverhaltes nicht möglich ist (AG Achern, 1 C 281/08 - Urteil vom 18.06.2010; OLG Brandenburg, Urt. v. 9.4.2008 - 4 U 102/07, juris Rn. 54; VGH München, Urt. v. 5.11.2007 - 23 C 07.2664, juris Rn. 6; OLG Jena, Besohl.
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 02.04.2008 - 4 U 102/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,21833
OLG Bamberg, 02.04.2008 - 4 U 102/07 (https://dejure.org/2008,21833)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 02.04.2008 - 4 U 102/07 (https://dejure.org/2008,21833)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 02. April 2008 - 4 U 102/07 (https://dejure.org/2008,21833)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Architektenvertrag: Schadensersatz wegen Verzögerungsschäden unter Berücksichtigung der Aufklärung und Belehrung des Bauherrn über Umfang und Bedeutung der Genehmigungsrisiken

  • Wolters Kluwer
  • ibr-online

    Hinweispflicht, wenn AG Genehmigungsrisiken bekannt?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bauherrn Genehmigungsrisiken bekannt: Keine Hinweispflicht des Architekten! (IBR 2008, 527)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 1354
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.03.1999 - VII ZR 397/97

    Beauftragung eines Architekten mit genehmigungsfähiger Planung

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.04.2008 - 4 U 102/07
    Es handelt sich hierbei um eine alsEinordnungskriteriumgedachte und damittypisierendeUmschreibung der Bewusstseinshaltung eines Bauherrn, der sich zwar nicht gezielt über die Vorschriften des öffentlichen Baurechts hinwegsetzen will, aber gleichwohl eine genehmigungsriskante Planung bewusst in Kauf nimmt (vgl. nur BGH NJW-RR 1999, 1105, 1106; OLG Stuttgart a.a.O., Rdnr. 52 bei juris).
  • OLG Stuttgart, 18.02.2003 - 12 U 211/01

    Architektenhaftung für die Erstellung einer nicht genehmigungsfähigen

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.04.2008 - 4 U 102/07
    Im Gegenteil: Bei dem von Klägerseite nun referierten Urteil des OLG Stuttgart vom 18.2.2003 (12 U 211/01 = BauR 2004, 552) handelt es sich um eben diejenige Entscheidung, die im Hinweisbeschluss wiederholt angeführt wird (dort S. 5 a.E. und 7 = Bl. 206 und 208 d.A.).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 14.02.2008 - 4 U 102/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,34236
OLG Bamberg, 14.02.2008 - 4 U 102/07 (https://dejure.org/2008,34236)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 14.02.2008 - 4 U 102/07 (https://dejure.org/2008,34236)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 14. Februar 2008 - 4 U 102/07 (https://dejure.org/2008,34236)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Architektenvertrag: Schadensersatz wegen Verzögerungsschäden unter Berücksichtigung der Aufklärung und Belehrung des Bauherrn über Umfang und Bedeutung der Genehmigungsrisiken

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.02.1999 - VII ZR 190/97

    Erfüllung eines Architektenauftrags auf Erstellung einer genehmigungsfähigen

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.02.2008 - 4 U 102/07
    Da weder ersichtlich noch von der Klägerin behauptet wird, dass der Beklagte in diese bereits im Anschluss an den Vorbescheid aufgenommenen unmittelbaren Verhandlungen mit den Projektgegnern auch nur ansatzweise eingebunden war, stellt sich allein schon dieses Engagement der Klägerseite - objektiv betrachtet - als ein Vorgehen dar, mit der ein Auftraggeber typischerweise zu erkennen gibt, das von ihm in voller Schärfe erkannte Genehmigungsrisiko in die eigene Verantwortlichkeit zu übernehmen (BGH NJW 1999, 2112, Tz. 18).

    In einem solchen Fall wird die Anwendung des § 254 BGB regelmäßig dazu führen, dass der Bauherr den gesamten, ihm durch den voreiligen Baubeginn entstandenen Schaden selbst tragen muss (BGH NJW 1975, 1968; 1985, 265; 1999, 2112; WM 1997, 375, 393).

  • BGH, 26.09.2002 - VII ZR 290/01

    Pflichten des Architekten bei Erstellung einer Genehmigungsplanung; Risiko der

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.02.2008 - 4 U 102/07
    Die Parteien eines Architektenvertrages können allerdings vereinbaren, dass und in welchen Punkten der Auftraggeber das Risiko übernimmt, dass die in Auftrag gegebene Planung nicht genehmigungsfähig ist (BGH a.a.O.; NJW 2003, 287).

    Eine rechtsgeschäftliche Risikoübernahme durch einen Auftraggeber ergibt sich allerdings noch nicht daraus, dass dem Bauherrn das Genehmigungsrisiko bekannt war (BGH NJW 2003, 287).

  • BGH, 12.06.1975 - III ZR 34/73

    Verfahrensrecht - Revision gegen Grundurteil; Mitverschulden eines Bauherrn

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.02.2008 - 4 U 102/07
    In einem solchen Fall wird die Anwendung des § 254 BGB regelmäßig dazu führen, dass der Bauherr den gesamten, ihm durch den voreiligen Baubeginn entstandenen Schaden selbst tragen muss (BGH NJW 1975, 1968; 1985, 265; 1999, 2112; WM 1997, 375, 393).
  • BGH, 09.05.1996 - VII ZR 181/93

    Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen einen Architekten wegen fehlerhafter

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.02.2008 - 4 U 102/07
    Voraussetzung hierfür ist vielmehr wie in den sonstigen Fällen der Billigung einer nicht funktionstauglichen Planung durch die Auftraggeberseite auch (vgl. etwa BGH NJW 1996, 2370 = BauR 1996, 732, Tz. 24), dass diese sich mit der risikobehafteten Planung einverstanden zeigte.
  • BGH, 16.01.1997 - III ZR 117/95

    Schadensersatzprozeß wegen des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich geht in eine

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.02.2008 - 4 U 102/07
    In einem solchen Fall wird die Anwendung des § 254 BGB regelmäßig dazu führen, dass der Bauherr den gesamten, ihm durch den voreiligen Baubeginn entstandenen Schaden selbst tragen muss (BGH NJW 1975, 1968; 1985, 265; 1999, 2112; WM 1997, 375, 393).
  • BGH, 25.03.1999 - VII ZR 397/97

    Beauftragung eines Architekten mit genehmigungsfähiger Planung

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.02.2008 - 4 U 102/07
    13a) Ein Architekt, der sich zur Erstellung einer Entwurfs- und Genehmigungsplanung für ein Bauvorhaben verpflichtet, schuldet als Werkerfolg eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung (vgl. nur BGH NJW-RR 1999, 1105 f.; Werner/Pastor, Bauprozess, 12. Auflage, Rdn. 1481f.).
  • KG, 20.03.2006 - 24 U 48/05

    Architektenvertrag über Genehmigungsplanung: Dauerhafte genehmigungsfähige

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.02.2008 - 4 U 102/07
    Denn es handelt sich hierbei, wie sich auch aus dem Beschluss des VGH vom 20.3.2006 erschließt (a.a.O.), insoweit um eine schwierige rechtliche Einordnungsfrage, deren Klärung von einem Architekten von vornherein nicht verlangt werden kann, da er einem Rechtsberater des Bauherrn nicht gleichgestellt werden darf (vgl. KG NJW-RR 2006, 1024, Tz. 31; Löffelmann/Fleischmann a.a.O., Rdnr. 227 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.1995 - 21 U 53/95

    Schadensersatz bei nichtgenehmigter Planung

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.02.2008 - 4 U 102/07
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Bauherr die Vorschriften des öffentlichen Baurechts bis an die Grenzen des Möglichen "ausreizen" will (BGH NJW-RR a.a.O.) und deshalb seinen Auftrag lediglich auf den "Versuch" beschränkt, eine bestandskräftige Genehmigung für das risikobehaftete Bauprojekt zu erhalten (vgl. OLG Köln NJW-RR 1996, 403f.).
  • BGH, 28.06.1984 - II ZR 182/83

    Bauherr - Mitverschulden - Fortfall der Baugenehmigung - Widersprüchliche

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.02.2008 - 4 U 102/07
    In einem solchen Fall wird die Anwendung des § 254 BGB regelmäßig dazu führen, dass der Bauherr den gesamten, ihm durch den voreiligen Baubeginn entstandenen Schaden selbst tragen muss (BGH NJW 1975, 1968; 1985, 265; 1999, 2112; WM 1997, 375, 393).
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