Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.01.2014 - I-4 U 102/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,1971
OLG Hamm, 16.01.2014 - I-4 U 102/13 (https://dejure.org/2014,1971)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.01.2014 - I-4 U 102/13 (https://dejure.org/2014,1971)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Januar 2014 - I-4 U 102/13 (https://dejure.org/2014,1971)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Vertrieb von "B-Ware" - Sachen sind erst dann gebraucht, wenn sie vom Hersteller, Verkäufer oder einem Dritten bereits ihrer gewöhnlichen Verwendung zugeführt wurden.

  • openjur.de

    "B-Ware", gebrauchte Sachen, Verkürzung der Gewährleistungsfrist

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    "B-Ware", gebrauchte Sachen, Verkürzung der Gewährleistungsfrist

  • webshoprecht.de

    Zur Gewährleistungsfrist bei B-Ware

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gewährleistungsfrist darf bei B-Waren nicht analog zu Gebrauchtware verkürzt werden

  • IWW
  • JurPC

    Abgrenzung von "B-Ware" und gebrauchten Sachen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von sog. B-Ware mit einer verkürzten Gewährleistungsfrist

  • kanzlei.biz

    Verkürzte Gewährleistungsfrist von einem Jahr für

  • rabüro.de

    Zur Bedeutung des Begriffs "B-Ware"

  • RA Kotz

    B-Ware - Verkürzung der Gewährleistungsfrist wirksam?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 8, 3, 4 Nr. 11 UWG, § 475 Abs. 2 BGB
    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von sog. B-Ware mit einer verkürzten Gewährleistungsfrist

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    B-Ware

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (28)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Abmahngefahr: B-Ware ist nicht unbedingt Gebrauchtware iSd § 475 Abs. 2 BGB

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Was ist B-Ware?

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    B-Ware ist keine Gebrauchtware - Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr gegenüber Verbrauchern bei B-Ware wettbewerbswidrig

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    B-Ware ist nicht Gebrauchtware

  • heise.de (Pressebericht, 05.04.2014)

    Keine Kürzung der Gewährleistung bei "B-Ware"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewährleistungsfrist bei "B-Ware"

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Notebooks als "B-Ware" - Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "B-Ware" ist nicht zwingend gebraucht

  • Jurion (Kurzinformation)

    Werbung für "B-Ware" mit verkürzter Verjährungsfrist kann wettbewerbswidrig sein, wenn diese Waren nicht gebraucht wurden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verkürzung der Gewährleistungsfrist bei "B-Ware"

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Verbrauchsgüterkauf und Mängelhaftung: B-Waren sind keine Gebrauchtwaren

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unzulässige Gewährleistungsfristverkürzung bei B-Waren

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "B-Ware" ist nicht zwingend gebraucht

  • nachtwey-ip.eu (Zusammenfassung)

    Ist B-Ware gebraucht?

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Gewährleistungsfristverkürzung bei B-Waren

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Wichtig für Online-Händler - Keine Verkürzung der Gewährleistung für B-Ware

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Gewährleistungsfrist bei B-Ware

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    EBay: Keine Gewährleistung für B-Ware?

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    B-Ware hat 2 Jahre Gewährleistung

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Gewährleistungsfristverkürzung bei "B-Ware"

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Verkürzung der Gewährleistungsfrist bei B-Waren auf 1 Jahr ist wettbewerbswidrig

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung als "B-Ware" muss nicht auf Gebrauchtware hinweisen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung als "B-Ware" muss nicht auf Gebrauchtware hinweisen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung als "B-Ware" muss nicht auf Gebrauchtware hinweisen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Neu oder gebraucht? Zwei Jahre Gewährleistung für B-Ware

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    B-Ware muss nicht gebraucht sein

  • verweyen.legal (Kurzinformation und Auszüge)

    Verbrauchsgüterkauf und Mängelhaftung: B-Waren sind keine Gebrauchtwaren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "B-Ware" muss nicht zwingend gebraucht sein - Zweijährige Gewährleistungsfrist kann ohne klare Feststellung über tatsächlich erfolgten Gebrauch des Artikels nicht auf ein Jahr verkürzt werden

Besprechungen u.ä.

  • ferner-alsdorf.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verbrauchsgüterkauf: Wann sind Waren "gebraucht”?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2014, 386
  • MIR 2014, Dok. 034
  • K&R 2014, 358
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.03.2010 - I ZR 34/08

    Gewährleistungsausschluss im Internet

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2014 - 4 U 102/13
    Die Vorschrift hat daher eine auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion (vgl. BGH GRUR 2010, 1117 - Gewährleistungsausschluss im Internet; Harte/Henning-v. Jagow, UWG, 2. Aufl., § 4 Nr. 11 Rn. 71).

    Derartige Klauseln sind daher grundsätzlich geeignet, den Verbraucher daran zu hindern, eine informationsgeleitete Entscheidung zu treffen (vgl. BGH GRUR 2010, 1117 - Gewährleistungsausschluss im Internet; Harte/Henning-v. Jagow, UWG, 2. Aufl., § 4 Nr. 11 Rn. 71; Köhler /Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 4 Rn. 11.156f).

  • BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 3/06

    Abgrenzung zwischen "neuen" und "gebrauchten" Tieren (hier: sechs Monate altes

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2014 - 4 U 102/13
    Andernfalls hätte es der Verkäufer in der Hand, durch die Vereinbarung, dass es sich um eine gebrauchte Kaufsache handelt, die Verjährungsfrist auf ein Jahr zu begrenzen (vgl. BGH NJW 2007, 674, 677 Rn.33; MünchKomm-Lorenz, BGB, 6. Aufl., § 474 Rn. 15; Palandt-Weidenkaff, BGB, 72. Aufl., § 475 Rn.11; Staudinger-Matusche-Beckmann, BGB, Neub. 2014, § 475 Rn. 89; a.A. u.a. BeckOK-Faust, BGB, Stand 01.03.2011, § 475 Rn. 17 mwN).
  • LG München I, 30.07.2018 - 33 O 12885/17

    Begriff "Refurbished Certificate" in einem Angebot als nicht hinreichender

    Wie ein Urteil des OLG Hamm zeige (MMR 2014, 386), sei der Begriff "Gebrauchtwaren" im Übrigen zu unbestimmt, da er verschieden ausgelegt werden könne.

    Dass es daneben auch andere Zustände von Waren gibt, die weder als neu(wertig) noch als gebraucht bezeichnet werden können (vgl. OLG Hamm, MMR 2014, 386), ändert an der Bestimmtheit des Begriffs "gebrauchte" nichts.

  • OLG Frankfurt, 30.11.2017 - 1 W 40/17

    Wirksamkeit einer zu weit gehenden Abmahnung

    Denn im gewerblichen Rechtsschutz, dessen Grundsätze hier entsprechend gelten, ist anerkannt, dass den Gläubiger nicht eine Obliegenheit trifft, der Abmahnung den Entwurf einer Unterlassungserklärung beizufügen, weshalb es - entgegen der der angefochtenen Kostenentscheidung zugrunde liegenden Ansicht - grundsätzlich auch unschädlich ist, wenn der Gläubiger mit der einer Abmahnung beigefügten, vorformulierten Unterwerfungserklärung mehr verlangt, als ihm zusteht; es ist dann Sache des Schuldners, die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer Unterwerfungserklärung in dem dazu erforderlichen Umfang auszuräumen (H.M., vgl. Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl., § 12 Rdn. 1.19 mwNw.; OLG Koblenz, U. v. 27.1.2016, Az. 9 U 895/15, nach juris Rdn. 84; OLG Hamm, 16.1.2014, Az. I-4 U 102/13, nach juris Rdn. 63; OLG Köln, B. v. 4.6.2012, Az. 6 W 81/12, nach juris Rdn. 6 ).
  • LG Dortmund, 24.01.2014 - 10 O 42/13

    Wettbewerbsrecht, onelinehandel, Rechtsmissbrauch, unwirksame Klauseln,

    Bei einer zu weit gehenden Forderung bleibt es also dem Schuldner überlassen, eine ausreichende Unterwerfungserklärung abzugeben (OLG Hamm, Urteil vom 16.01.2014, AZ: I-4 U 102/13; Köhler/ Bornkamm, a.a.O., § 12, Rn. 1.17).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.07.2016 - 4 U 102/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,21087
OLG Celle, 20.07.2016 - 4 U 102/13 (https://dejure.org/2016,21087)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.07.2016 - 4 U 102/13 (https://dejure.org/2016,21087)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Juli 2016 - 4 U 102/13 (https://dejure.org/2016,21087)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 839 Abs. 3; BGB § 839a Abs. 2
    Voraussetzung der Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen für Fehler seines Gutachtens; Begriff des Rechtsmittels i.S. von § 839a Abs. 2 BGB

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung der Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen für Fehler seines Gutachtens; Begriff des Rechtsmittels i.S. von § 839a Abs. 2 BGB

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de

    BGB § 839 Abs. 3; BGB § 839a Abs. 2
    Voraussetzung der Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen für Fehler seines Gutachtens; Begriff des Rechtsmittels i.S. von § 839a Abs. 2 BGB

  • rechtsportal.de

    BGB § 839 Abs. 3 ; BGB § 839a Abs. 2
    Voraussetzung der Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen für Fehler seines Gutachtens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 1203
  • MDR 2016, 1314
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.07.2007 - III ZR 240/06

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung als Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2016 - 4 U 102/13
    Dabei ist etwa an Gegenvorstellungen und Hinweise auf die Unrichtigkeit des Gutachtens (vgl. § 411 Abs. 4 ZPO), an Anträge, den Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens zu laden und an formelle Beweisanträge auf Einholung eines neuen (Ober-) Gutachtens (§ 412 ZPO) zu denken (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2007 - III ZR 240/06, zitiert nach juris, Tz. 8; BGH, Beschluss vom 28. Juli 2006 - III ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 11).

    Es sind also sämtliche zur Korrektur des unrichtigen Sachverständigengutachtens zur Verfügung stehenden innerprozessualen Behelfe schon vor Abschluss der jeweiligen Instanz auszuschöpfen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2007 - III ZR 240/06, zitiert nach juris, Tz. 9).

    Der Senat geht im Folgenden von folgenden Prämissen aus: Im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5. Juli 2007 (III ZR 240/06, juris Rn. 9) dürfte es erforderlich sein, sämtliche zur Korrektur des unrichtigen Sachverständigengutachtens zur Verfügung stehenden innerprozessualen Behelfe auszuschöpfen.

    In der vorgenannten Entscheidung vom 5. Juli 2007 (III ZR 240/06, juris Rn. 9) hat der Bundesgerichtshof insoweit ausdrücklich ausgeführt, dass hierzu auch die Nichtzulassungsbeschwerde gehört.

    (1) Der Kläger hat erstinstanzlich nach Eingang des streitgegenständlichen Gutachtens des hiesigen Beklagten die Einholung eines Obergutachtens (vgl. dazu BGH, Urt. v. 5. Juli 2007 - III ZR 240/06, juris Rn. 8) beantragt.

    (2) Der Kläger hat dagegen erstinstanzlich nicht beantragt, den hiesigen Beklagten zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens zu laden (vgl. dazu BGH, Urt. v. 5. Juli 2007 - III ZR 240/06, juris Rn. 8).

    Da das Landgericht dies aber von Amts wegen veranlasst hat, fehlt es insoweit nach Auffassung des Senats am Ursachenzusammenhang dieser Obliegenheitsverletzung (vgl. dazu BGH, Urt. v. 5. Juli 2007 - III ZR 240/06, juris Rn. 11).

    Diese sowie die sich ggf. weiter stellende Frage, ob die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers aber nicht zumindest im Sinne der vorgenannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 5. Juli 2007 - III ZR 240/06, juris Rn. 10) "von vornherein aussichtslos" gewesen ist, kann aber im Hinblick auf die nachfolgenden Ausführungen unter Ziff. 2. dahinstehen.

  • BGH, 28.07.2006 - III ZB 14/06

    Rechtsschutzbedürfnis für ein selbständiges Beweisverfahren zur Vorbereitung

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2016 - 4 U 102/13
    Dabei ist etwa an Gegenvorstellungen und Hinweise auf die Unrichtigkeit des Gutachtens (vgl. § 411 Abs. 4 ZPO), an Anträge, den Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens zu laden und an formelle Beweisanträge auf Einholung eines neuen (Ober-) Gutachtens (§ 412 ZPO) zu denken (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2007 - III ZR 240/06, zitiert nach juris, Tz. 8; BGH, Beschluss vom 28. Juli 2006 - III ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 11).

    Schließlich ist zu berücksichtigen, dass der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 28. Juli 2006 (III ZB 14/06, juris Rn. 11 a. E.) ausgeführt hat, dass zu den Rechtsmitteln i. S. v. § 839 a Abs. 2 BGB i. V. m. § 839 Abs. 3 BGB auch solche gehören, mit denen die Korrektur der gerichtlichen Entscheidung im Rechtsmittelzug erstrebt wird.

  • BGH, 09.10.2013 - VIII ZR 224/12

    Zur Unwirksamkeit eines Haftungsausschlusses in Versteigerungsbedingungen eines

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2016 - 4 U 102/13
    Unabhängig davon, dass - wie ausgeführt - diese Frage in dem vorliegenden Verfahren im Ergebnis dahinstehen kann, verkennt der Kläger mit seiner diesbezüglichen Argumentation, dass die Ausführungen seiner Privatgutachterin (lediglich) qualifizierten Parteivortrag darstellen und es sich bei seiner Privatgutachterin gerade nicht um eine "sachverständige Zeugin" handelt (vgl. dazu allgemein BGH, Urteil vom 9. Oktober 2013 - VIII ZR 224/12, juris Rdnr. 20).
  • BGH, 10.10.2013 - III ZR 345/12

    Haftung des gerichtlichen Sachverständigen: Unrichtiges Verkehrswertgutachten im

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2016 - 4 U 102/13
    Es muss eine auch subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung vorliegen, die das in § 276 Abs. 2 BGB bestimmte Maß erheblich überschreitet (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - III ZR 345/12, juris Rn. 26).
  • BGH, 18.05.2009 - IV ZR 57/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2016 - 4 U 102/13
    Wenn der gerichtlich bestellte Sachverständige weder durch schriftliche Ergänzung seines Gutachtens noch im Rahmen seiner Anhörung die sich aus dem Privatgutachten ergebenden Einwendungen auszuräumen vermag, muss der Tatrichter im Rahmen seiner Verpflichtung zur Sachaufklärung gem. § 412 ZPO ein weiteres Gutachten einholen (vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - IV ZR 190/08, zitiert nach juris, Tz. 5; BGH, Beschluss vom 18. Mai 2009 - IV ZR 57/08, zitiert nach juris, Tz. 7; ähnlich: BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - VII ZR 97/08, zitiert nach juris, Tz. 9).
  • OLG Celle, 10.11.2011 - 13 U 84/11

    Einholung eines Privatgutachtens zum Zwecke des Aufzeigens der angeblichen

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2016 - 4 U 102/13
    Der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle hat in seinem Urteil vom 10. November 2011 (13 U 84/11), auf das sich das Landgericht in seiner angefochtenen Entscheidung bezogen hat, u. a. Folgendes ausgeführt (Rn. 16 bis 22, zit. nach juris):.
  • BGH, 12.01.2011 - IV ZR 190/08

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Berücksichtigung eines von dem Gutachten

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2016 - 4 U 102/13
    Wenn der gerichtlich bestellte Sachverständige weder durch schriftliche Ergänzung seines Gutachtens noch im Rahmen seiner Anhörung die sich aus dem Privatgutachten ergebenden Einwendungen auszuräumen vermag, muss der Tatrichter im Rahmen seiner Verpflichtung zur Sachaufklärung gem. § 412 ZPO ein weiteres Gutachten einholen (vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - IV ZR 190/08, zitiert nach juris, Tz. 5; BGH, Beschluss vom 18. Mai 2009 - IV ZR 57/08, zitiert nach juris, Tz. 7; ähnlich: BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - VII ZR 97/08, zitiert nach juris, Tz. 9).
  • BGH, 27.01.2010 - VII ZR 97/08

    Rechtliches Gehör: Auseinandersetzung des Gerichts mit dem Streit des

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2016 - 4 U 102/13
    Wenn der gerichtlich bestellte Sachverständige weder durch schriftliche Ergänzung seines Gutachtens noch im Rahmen seiner Anhörung die sich aus dem Privatgutachten ergebenden Einwendungen auszuräumen vermag, muss der Tatrichter im Rahmen seiner Verpflichtung zur Sachaufklärung gem. § 412 ZPO ein weiteres Gutachten einholen (vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - IV ZR 190/08, zitiert nach juris, Tz. 5; BGH, Beschluss vom 18. Mai 2009 - IV ZR 57/08, zitiert nach juris, Tz. 7; ähnlich: BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - VII ZR 97/08, zitiert nach juris, Tz. 9).
  • BGH, 27.07.2017 - III ZR 440/16

    Haftung des gerichtlichen Sachverständigen: Einholung eines Privatgutachtens als

    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 20. Juli 2016 - 4 U 102/13 - wird zurückgewiesen.

    Allerdings sieht der erkennende Senat Anlass für den Hinweis, dass die Auffassung des Berufungsgerichts (dessen Entscheidung unter anderem in MDR 2016, 1203 veröffentlicht worden ist), wonach die Einholung eines Privatgutachtens als "Rechtsmittel" im Sinne dieses Haftungsausschlusses anzusehen sei, von Rechtsfehlern beeinflusst ist.

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.07.2014 - I-4 U 102/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,30069
OLG Düsseldorf, 22.07.2014 - I-4 U 102/13 (https://dejure.org/2014,30069)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.07.2014 - I-4 U 102/13 (https://dejure.org/2014,30069)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Juli 2014 - I-4 U 102/13 (https://dejure.org/2014,30069)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugvollversicherers wegen unrichtiger Angaben des Versicherungsnehmers; Entfallen der Leistungsfreiheit aufgrund Korrektur der unrichtigen Angaben

  • rechtsportal.de

    VVG § 28 Abs. 3 S. 2
    Leistungsfreiheit des Fahrzeugvollversicherers wegen unrichtiger Angaben des Versicherungsnehmers

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Leistungsfreiheit bei Falschangabe zum Kaufpreis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 92
  • NZV 2015, 338
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 04.02.1997 - 4 U 204/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2014 - 4 U 102/13
    Für die Annahme von Arglist reicht es aus, wenn sich der Versicherungsnehmer der Unrichtigkeit seiner Angaben bewusst ist und davon ausgeht, durch seine Falschangaben die Schadensregulierung möglicherweise zu beeinflussen (Senatsurteil v. 04.02.1997 - 4 U 204/95 = r+s 1997, 231 f.).
  • LG Kleve, 27.06.2013 - 6 O 47/12

    Kein Anspruch aus Kaskoschadensvertrag bei falschen Angaben zu Kaufpreis und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2014 - 4 U 102/13
    Die Berufung des Klägers gegen das am 27.06.2013 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Kleve (6 O 47/12) wird zurückgewiesen.
  • BGH, 12.03.2014 - IV ZR 306/13

    Keine Belehrungspflicht des Versicherers bei Arglist des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2014 - 4 U 102/13
    In Fällen der Arglist bedarf es einer Belehrung des Versicherungsnehmers nach § 28 Abs. 4 VVG nicht (BGH VersR 2014, 565, 566).
  • OLG Dresden, 07.11.2017 - 4 W 991/17

    Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers wegen unrichtiger Angaben des

    Für ein arglistiges Verhalten reicht es nämlich aus, wenn sich der Versicherungsnehmer der Unrichtigkeit seiner Angaben bewusst ist und annimmt, durch seine Falschangaben die Schadensregulierung möglicherweise zu beeinflussen und sei es auch nur zu erleichtern etwa um Verzögerungen der Regulierung zu entgegnen (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2015, 92 OLG Hamm BeckRS 2011, 11604).
  • LG Dortmund, 17.03.2016 - 2 O 223/15

    Kraftfahrtversicherung - Obliegenheitsverletzung wegen

    Für die Annahme von Arglist reicht es aus, wenn sich der Versicherungsnehmer der Unrichtigkeit seiner Angaben bewusst ist und davon ausgeht, durch seine Falschangaben die Schadensregulierung möglicherweise zu beeinflussen und sei es auch nur zu erleichtern etwa um Verzögerungen der Regulierung zu entgegnen (Vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2015, 92; OLG Hamm BeckRS 2011, 11604).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.05.2016 - 4 U 102/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,40320
OLG Celle, 18.05.2016 - 4 U 102/13 (https://dejure.org/2016,40320)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.05.2016 - 4 U 102/13 (https://dejure.org/2016,40320)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Mai 2016 - 4 U 102/13 (https://dejure.org/2016,40320)
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