Rechtsprechung
OLG Dresden, 15.01.2019 - 4 U 1028/18 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Justiz Sachsen
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- christmann-law.de
Tierarzt muss Eigentümer nicht über (Narkose)Risiken aufklären wie Humanmediziner
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rabüro.de
Zur Frage der Tierarzthaftung im Zusammenhang mit dem Sturz eines narkotisierten Pferdes in der Aufwachbox
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1 ; BGB § 630a ; BGB § 90a
Beratungspflichten eines Tierarztes vor der Operation eines Pferdes - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Nach der OP: Hengst verletzt sich in der Aufwachbox - Müssen Tierärzte über die Gefahr aufklären, dass ein narkotisiertes Pferd stürzen kann?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Umfang der Beratungspflichten eines Tierarztes vor Operation eines Pferdes
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Keine Beratungspflichten des Tierarztes vor der Operation eines Pferdes
- rechtstipp24.de (Kurzinformation)
Keine Aufklärungspflicht des Tierarztes über Sturzrisiko nach Narkose
- Jurion (Kurzinformation)
Umfang der Beratungspflichten eines Tierarztes vor Operation eines Pferdes
- anwalt.de (Kurzinformation)
Aufklärungspflichten des Tierarztes über Risiken der Aufwachphase
Verfahrensgang
- LG Dresden, 01.06.2018 - 6 O 127/14
- OLG Dresden, 15.01.2019 - 4 U 1028/18
Papierfundstellen
- NJW-RR 2019, 988
Wird zitiert von ...
- OLG Dresden, 09.01.2020 - 4 U 1964/19
Schadenersatz wegen der fehlerhaften Behandlung eines Hundes
Zudem unterscheidet sich die wirtschaftliche und rechtliche Zweckrichtung in der Tiermedizin maßgeblich von der im Bereich der Humanmedizin, da sie sich nach wirtschaftlichen Erwägungen richten muss, die in der Humanmedizin im Rahmen des Möglichen zurückzustellen sind (vgl. Senat, Urteil vom 15. Januar 2019 - 4 U 1028/18 -, Rn. 4 - 7, juris m.w.N.).