Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.09.2014 - 4 U 107/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,28443
OLG Brandenburg, 17.09.2014 - 4 U 107/12 (https://dejure.org/2014,28443)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.09.2014 - 4 U 107/12 (https://dejure.org/2014,28443)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. September 2014 - 4 U 107/12 (https://dejure.org/2014,28443)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Kündigung der Geschäftsbeziehung durch eine Genossenschaftsbank wegen wesentlicher Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse

  • rechtsportal.de

    BGB § 488 Abs. 1
    Wirksamkeit der Kündigung der Geschäftsbeziehung durch eine Genossenschaftsbank wegen wesentlicher Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Wirksamkeit der Kündigung der Geschäftsbeziehung durch eine Genossenschaftsbank bei geringen Zahlungsrückständen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Wirksamkeit der Kündigung der Geschäftsbeziehung durch eine Genossenschaftsbank bei geringen Zahlungsrückständen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung der Geschäftsbeziehung durch Genossenschaftsbank

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 29.03.2017 - 9 U 223/16

    Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag: Kündigungsrecht des Darlehensgebers bei

    Zum einen gilt auch für diesen Vertrag die Bestimmung des § 490 BGB, dessen Voraussetzungen nach den obigen Ausführungen grds. auch gegeben sind (in der von den Klägern zitierten Entscheidung OLG Brandenburg, Urt. v. 17.09.2014, 4 U 107/12, juris, hat das Gericht offenbar eine Vermögensverschlechterung verneint).

    Und selbst wenn man (wie offenbar das OLG Brandenburg, Urt. v. 17.09.2014, 4 U 107/12, juris, Rn. 67, das in diesem Fall § 140 BGB heranzieht) von einer Unteilbarkeit einer für die gesamte Geschäftsverbindung ausgesprochenen Kündigung ausgehen wollte, ergibt sich nichts anderes.

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Rechtsprechung
   OLG Jena, 19.07.2012 - 4 U 107/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,22546
OLG Jena, 19.07.2012 - 4 U 107/12 (https://dejure.org/2012,22546)
OLG Jena, Entscheidung vom 19.07.2012 - 4 U 107/12 (https://dejure.org/2012,22546)
OLG Jena, Entscheidung vom 19. Juli 2012 - 4 U 107/12 (https://dejure.org/2012,22546)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 5 Abs. 3 b) ARB 94
    Zur Kostentragungspflicht eines Rechtsschutzversicherers bei vergleichsweiser Beendigung eines Rechtsstreits ihres Versicherungsnehmers

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Kostentragungspflicht des Rechtsschutzversicherers bei Abschluss eines Vergleichs

  • rechtsportal.de

    ARB 94 § 5 Abs. 3 Buchst. b
    Zur Kostentragungspflicht eines Rechtsschutzversicherers bei vergleichsweiser Beendigung eines Rechtsstreits ihres Versicherungsnehmers

  • rechtsportal.de

    ARB 94 § 5 Abs. 3 Buchst. b
    Umfang der Kostentragungspflicht des Rechtsschutzversicherers bei Abschluss eines Vergleichs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsstreit verglichen: Zahlt Rechtsschutzversicherung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    § 5 Abs. 3 b) ARB 94
    Zur Kostentragungspflicht eines Rechtsschutzversicherers bei vergleichsweiser Beendigung eines Rechtsstreits ihres Versicherungsnehmers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Prozessvergleich und die Kostentragungspflicht des Rechtsschutzversicherers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfassende Deckungszusage einschränkende Rechtsschutzklausel ist im Interesse des Versicherungsnehmers eng auszulegen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 1839
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.06.1977 - IV ZR 97/76

    Erstattung von infolge eines Vergleichs entstandener Prozesskosten aufgrund eines

    Auszug aus OLG Jena, 19.07.2012 - 4 U 107/12
    Die Klausel hat den Zweck, Kostenzugeständnisse des Versicherungsnehmers zu verhindern, die bei einer gütlichen Erledigung nicht dem Erfolg des Versicherungsnehmers in der Hauptsache entsprechen (so der BGH in seinem Urteil v. 25.01.2006 zur ähnlichen Klausel des § 2 Abs. 1 b ARB 1975 - IV ZR 207/04, zit. nach juris; ebenso schon BGH VersR 1977, 809).
  • BGH, 20.02.1985 - IVa ZR 137/83

    Deckungspflicht des Rechtsschutzversicherers bei freiwilliger Übernahme der

    Auszug aus OLG Jena, 19.07.2012 - 4 U 107/12
    Danach muss ein Rechtsschutzversicherer dem Versicherungsnehmer - auch unter Berücksichtigung dessen Interesses an einem möglichst lückenlosen Rechtsschutz bei der Wahrnehmung seiner Interessen - nur diejenigen Kosten der Rechtsverfolgung ersetzen, die diesem im Fall einer Entscheidung durch Urteil gemäß §§ 91 ff ZPO vom Gericht auferlegt worden wären, wenn es ein Urteil mit demselben Inhalt wie im Vergleich erlassen hätte (so auch BGH VersR 1985, 538; OLG Nürnberg VersR 1982, 393; OLG Hamm VersR 1999, 1276).
  • BGH, 25.01.2006 - IV ZR 207/04

    Verjährung von Ansprüchen gegen eine Rechtsschutzversicherung; Kostenverteilung

    Auszug aus OLG Jena, 19.07.2012 - 4 U 107/12
    Die Klausel hat den Zweck, Kostenzugeständnisse des Versicherungsnehmers zu verhindern, die bei einer gütlichen Erledigung nicht dem Erfolg des Versicherungsnehmers in der Hauptsache entsprechen (so der BGH in seinem Urteil v. 25.01.2006 zur ähnlichen Klausel des § 2 Abs. 1 b ARB 1975 - IV ZR 207/04, zit. nach juris; ebenso schon BGH VersR 1977, 809).
  • OLG Hamm, 02.06.1999 - 20 U 233/98

    Deckungsausschluß bei einer dem Verhältnis des Obsiegens und Unterliegens nicht

    Auszug aus OLG Jena, 19.07.2012 - 4 U 107/12
    Danach muss ein Rechtsschutzversicherer dem Versicherungsnehmer - auch unter Berücksichtigung dessen Interesses an einem möglichst lückenlosen Rechtsschutz bei der Wahrnehmung seiner Interessen - nur diejenigen Kosten der Rechtsverfolgung ersetzen, die diesem im Fall einer Entscheidung durch Urteil gemäß §§ 91 ff ZPO vom Gericht auferlegt worden wären, wenn es ein Urteil mit demselben Inhalt wie im Vergleich erlassen hätte (so auch BGH VersR 1985, 538; OLG Nürnberg VersR 1982, 393; OLG Hamm VersR 1999, 1276).
  • LG Bielefeld, 10.03.2003 - 8 O 172/02

    Bereicherungsrechtlicher Rückzahlungsanspruch bei Leistung auf Grund eines

    Auszug aus OLG Jena, 19.07.2012 - 4 U 107/12
    Der Kläger hatte - nach seinem Vortrag im Vorprozess (8 O 172/02) - Herrn Sch. einen Betrag von 220.000,- DM zur (sicheren und profitablen) Verwaltung übergeben, um im späteren Bedarfsfall seine Rente aufzubessern.
  • OLG Nürnberg, 04.06.1981 - 8 U 341/81

    Rechtsschutzversicherer; Vergleich; Übernahme der Kosten; Aufteilungsmaßstab;

    Auszug aus OLG Jena, 19.07.2012 - 4 U 107/12
    Danach muss ein Rechtsschutzversicherer dem Versicherungsnehmer - auch unter Berücksichtigung dessen Interesses an einem möglichst lückenlosen Rechtsschutz bei der Wahrnehmung seiner Interessen - nur diejenigen Kosten der Rechtsverfolgung ersetzen, die diesem im Fall einer Entscheidung durch Urteil gemäß §§ 91 ff ZPO vom Gericht auferlegt worden wären, wenn es ein Urteil mit demselben Inhalt wie im Vergleich erlassen hätte (so auch BGH VersR 1985, 538; OLG Nürnberg VersR 1982, 393; OLG Hamm VersR 1999, 1276).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.12.2012 - I-4 U 107/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,47952
OLG Hamm, 13.12.2012 - I-4 U 107/12 (https://dejure.org/2012,47952)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.12.2012 - I-4 U 107/12 (https://dejure.org/2012,47952)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Dezember 2012 - I-4 U 107/12 (https://dejure.org/2012,47952)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei einem Kaufmann kann das Schriftformerfordernis für eine Unterlassungserklärung entfallen

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 52/09

    Zur Kündigung eines presserechtlichen Unterlassungsvertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2012 - 4 U 107/12
    Eine damit begründete Loslösung oder Änderung bestehender Vertragsbeziehungen kommt nur in Betracht, um untragbare mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin unvereinbare Folgen zu vermeiden (BGHZ 133, 316 - Altunterwerfung I; BGH GRUR 2010, 946).

    Die Auflösung eines Vertrages wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage bietet eine außerhalb des Vertrages liegende, von vornherein auf besondere Ausnahmefälle beschränkte rechtliche Möglichkeit, sich von den vertraglich übernommenen Verpflichtungen zu lösen (BGH GRUR 1997, 386 - Altunterwerfung II; BGH GRUR 2010, 946).

    Ein Unterwerfungsvertrag kann wie jedes andere Dauerschuldverhältnis grundsätzlich auch ohne eine entsprechende vertragliche Vereinbarung aus wichtigem Grund gekündigt werden (BGH GRUR 1997, 386 - Altunterwerfung II; BGH GRUR 2010, 946).

    Dies ist im Allgemeinen nur dann anzunehmen, wenn die Gründe, auf die die Kündigung gestützt wird, im Risikobereich des Kündigungsgegners liegen (BGH - Altunterwerfung II; BGH GRUR 2010, 946).

  • BGH, 26.09.1996 - I ZR 194/95

    Altunterwerfung II - Wegfall des Unterlassungsanspruchs

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2012 - 4 U 107/12
    Die Auflösung eines Vertrages wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage bietet eine außerhalb des Vertrages liegende, von vornherein auf besondere Ausnahmefälle beschränkte rechtliche Möglichkeit, sich von den vertraglich übernommenen Verpflichtungen zu lösen (BGH GRUR 1997, 386 - Altunterwerfung II; BGH GRUR 2010, 946).

    Ein Unterwerfungsvertrag kann wie jedes andere Dauerschuldverhältnis grundsätzlich auch ohne eine entsprechende vertragliche Vereinbarung aus wichtigem Grund gekündigt werden (BGH GRUR 1997, 386 - Altunterwerfung II; BGH GRUR 2010, 946).

  • BGH, 08.02.1963 - Ib ZR 132/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2012 - 4 U 107/12
    Denn danach reicht allein die objektiv unbegründete Abmahnung grundsätzlich nicht aus, Ansprüche des Abgemahnten zu begründen (BGH WRP 1965, 97 - Kaugummikugeln).
  • BGH, 26.09.1996 - I ZR 265/95

    Altunterwerfung I - Wegfall des Unterlassungsanspruchs

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2012 - 4 U 107/12
    Eine damit begründete Loslösung oder Änderung bestehender Vertragsbeziehungen kommt nur in Betracht, um untragbare mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin unvereinbare Folgen zu vermeiden (BGHZ 133, 316 - Altunterwerfung I; BGH GRUR 2010, 946).
  • OLG Karlsruhe, 11.03.1998 - 6 U 141/97

    Anfechtung einer irrtümlich eingegangenen Unterlassungsverpflichtung wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2012 - 4 U 107/12
    Grundsätzlich kann allein durch eine objektiv fehlerhafte Darstellung der Rechtslage in einer Abmahnung nicht der Vorwurf der Verletzung von - aus der Aufnahme von Verhandlungen zum Abschluss des Unterlassungsvertrages resultierenden - Sorgfaltspflichten durch den Abmahnenden begründet werden (Ahrens-Achilles, 6. Aufl., Kap 7 Rn 38 Fn 129; a.A. wohl OLG Karlsruhe OLGR CR 1998, 361).
  • LG Hamburg, 20.11.2017 - 308 O 343/15

    Unterlassungsvertrag: Anspruch auf eine Vertragsstrafe; Bemessung der Höhe der

    Eine Unterlassungsverpflichtungserklärung bedarf als abstraktes Schuldversprechen bzw. -anerkenntnis grundsätzlich der Schriftform gem. §§ 126, 780, 781 BGB (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 13.12.2012, Az. 4 U 107/12, BeckRS 2013, 05764; Bornkamm, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl., § 12 Rn. 1.155).
  • OLG Hamm, 17.05.2022 - 4 U 84/21
    Ungeachtet dessen hat der Senat bereits in der vom Beklagten selbst zitierten Entscheidung vom 13.12.2012 (Az. 4 U 107/12, Rn. 51 mwN., zit. nach juris) ausgeführt, dass der Wegfall der Geschäftsgrundlage eine Durchbrechung des Grundsatzes "pacta sunt servanda" bedeutet und aufgrund dessen an strenge Voraussetzungen geknüpft ist.

    Eine unzumutbare Einschränkung seiner Tätigkeit ist nicht zu befürchten (vgl. Senatsurteil vom 13.12.2012 aaO., Rn. 54, zit. nach juris).

  • LG München I, 25.02.2022 - 3 HK 14399/21

    Unterwerfungserklärung, Elektronisches Dokument, Elektronischer Rechtsverkehr,

    Aus den von der Beklagten herangezogenen Entscheidungen des Landgerichts München I - 1 HK O 6258/17 und des OLG Hamm vom 13.12.2012 - 4 U 107/12 ergibt sich nichts Abweichendes; insbesondere war dort der Schuldner offenbar nicht aufgefordert worden, eine Unterlassungserklärung im Original vorzulegen.
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   OLG Zweibrücken, 24.01.2013 - 4 U 107/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,2619
OLG Zweibrücken, 24.01.2013 - 4 U 107/12 (https://dejure.org/2013,2619)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24.01.2013 - 4 U 107/12 (https://dejure.org/2013,2619)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24. Januar 2013 - 4 U 107/12 (https://dejure.org/2013,2619)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 2197 BGB, §§ 2197 ff BGB, § 159 VVG, § 315 InsO, §§ 315ff InsO
    Nachlassinsolvenzverwalter: Anspruch aus einem Kapitallebensversicherungsvertrag bei fehlender Bestimmung eines Bezugsrechts

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der Mitteilung einer Anordnung der Testamentsvollstreckung an einen Lebensversicherer

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 2197; VVG § 159; InsO § 315
    Rechtsfolgen einer an eine Lebensversicherung vorgenommenen Mitteilung einer mit letztwilliger Verfügung angeordneten Testamentsvollstreckung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Bezugsrechtserklärung des Versicherungsnehmers bei bloßer Information der Versicherung

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