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   OLG Stuttgart, 26.11.2008 - 4 U 109/08   

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OLG Stuttgart, 26.11.2008 - 4 U 109/08 (https://dejure.org/2008,2089)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.11.2008 - 4 U 109/08 (https://dejure.org/2008,2089)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. November 2008 - 4 U 109/08 (https://dejure.org/2008,2089)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Keine Haftung des Suchmaschinenbetreibers für persönlichkeitsverletzende Suchergebnisse - Soweit ein Eintrag in den Suchergebnissen einer Internet-Suchmaschine nur einen geringfügigen und nicht folgenschweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht Dritter darstellt, fehlt ...

  • openjur.de

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Anspruch gegen einen Suchmaschinenbetreiber wegen der Suchergebnisse einer Internetsuchmaschine

  • Telemedicus

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Suchmaschinenergebnis

  • Telemedicus

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Suchmaschinenergebnis

  • JurPC

    Keine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch sog. "Snippets" in Trefferlisten der Suchmaschinen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz aufgrund der Verbreitung einer persönlichkeitsrechtsverletzenden Aussage in einem Text einer Suchmaschinenfundstelle im Internet

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Keine Persönlichkeitsverletzung durch Suchmaschinenergebnis

  • info-it-recht.de

    Ein Suchmaschinenergebnis ist kein widerrechtlicher Eingriff in Persönlichkeitsrecht

  • Judicialis

    ZPO § 313 a Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; EGZPO § 26 Nr. 8; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 1; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1
    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Darstellung von Informationen im Text einer Suchmaschinenfundstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 analog BGB, Art. 1 GG
    Keine Persönlichkeitsverletzung durch Ergebnis einer Suchmaschinenanfrage

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Suchmaschinenbetreiber haftet nicht für persönlichkeitsverletzende Suchergebnisse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Persönlichkeitsverletzung durch Suchmaschinenergebnis

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Schnipselhaftung für Suchmaschinen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Persönlichkeitsverletzung durch Suchmaschinenergebnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 190
  • MIR 2008, Dok. 370
  • afp 2009, 198
  • afp 2009, 535
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.05.1978 - VI ZR 117/76

    "Will Ulrike Gnade oder freies Geleit?" (Heinrich Böll; DER SPIEGEL 3/1972)

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.11.2008 - 4 U 109/08
    Hierbei sind auf Seiten des Verletzten insbesondere die Schwere des Eingriffs und seine Folgen zu berücksichtigen, während auf der Seite des "Schädigers" sein Motiv und der Zweck des Eingriffs zu beachten sind (BGH NJW 2005, 2766, 2770; BGH NJW 2005, 592; BGH 36, 77, 82; BGH NJW 1978, 1797).
  • OLG Nürnberg, 22.06.2008 - 3 W 1128/08

    Suchmaschinenbetreiber als Störer wegen Verletzung von Prüfpflichten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.11.2008 - 4 U 109/08
    Es kann vorliegend weiter offen bleiben, ob der Text einer Suchmaschinenfundstelle eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines (dort genannten) Dritten darstellen kann (so auch Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 20.02.2007, Az. 7 U 126/06; OLG Nürnberg, Beschluss v. 22.06.2008, Az. 3 W 1128/08).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.11.2008 - 4 U 109/08
    Andererseits ist unter dem Prüfungspunkt des "Zwecks" zu sehen, dass der Betrieb einer Suchmaschine anders als ausschließlich automatisiert nicht denkbar ist und der Einsatz von Suchmaschinen an sich für eine sinnvolle Nutzung des Internet unabdingbar ist (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, a.a.O., Tz. 13, Juris; BGH NJW 2003, 3406 ff.).
  • BGH, 07.12.2004 - VI ZR 308/03

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines Gynäkologen durch namentliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.11.2008 - 4 U 109/08
    Hierbei sind auf Seiten des Verletzten insbesondere die Schwere des Eingriffs und seine Folgen zu berücksichtigen, während auf der Seite des "Schädigers" sein Motiv und der Zweck des Eingriffs zu beachten sind (BGH NJW 2005, 2766, 2770; BGH NJW 2005, 592; BGH 36, 77, 82; BGH NJW 1978, 1797).
  • BGH, 19.04.2005 - X ZR 15/04

    Münchener Trabrennbahn

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.11.2008 - 4 U 109/08
    Hierbei sind auf Seiten des Verletzten insbesondere die Schwere des Eingriffs und seine Folgen zu berücksichtigen, während auf der Seite des "Schädigers" sein Motiv und der Zweck des Eingriffs zu beachten sind (BGH NJW 2005, 2766, 2770; BGH NJW 2005, 592; BGH 36, 77, 82; BGH NJW 1978, 1797).
  • OLG Hamburg, 20.02.2007 - 7 U 126/06

    Persönlichkeitsverletzung durch Google-Snippets

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.11.2008 - 4 U 109/08
    Es kann vorliegend weiter offen bleiben, ob der Text einer Suchmaschinenfundstelle eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines (dort genannten) Dritten darstellen kann (so auch Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 20.02.2007, Az. 7 U 126/06; OLG Nürnberg, Beschluss v. 22.06.2008, Az. 3 W 1128/08).
  • BGH, 24.10.1961 - VI ZR 204/60

    Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Presseberichte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.11.2008 - 4 U 109/08
    Hierbei sind auf Seiten des Verletzten insbesondere die Schwere des Eingriffs und seine Folgen zu berücksichtigen, während auf der Seite des "Schädigers" sein Motiv und der Zweck des Eingriffs zu beachten sind (BGH NJW 2005, 2766, 2770; BGH NJW 2005, 592; BGH 36, 77, 82; BGH NJW 1978, 1797).
  • BGH, 24.01.2003 - V ZR 175/02

    Entfernung von Fernwärmeleitungen nach Beendigung des Versorgungsvertrages

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.11.2008 - 4 U 109/08
    Denn die Störerhaftung nach den §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 analog setzt zwar kein Verschulden, jedoch einen rechtswidrigen Zustand voraus (BGH NJW-RR 03, 953; hieran fehlt es, wie soeben dargelegt).
  • OLG Köln, 25.01.2018 - 15 U 56/17

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Geltendmachung von

    Der Senat betont, dass diese Auslegung nicht zu der generellen Feststellung führen kann und soll, dass einem Snippet bzw. einem Suchergebnis (bestehend aus Titel, URL und Snippet) stets die Qualität einer eigenen Äußerung des Suchmaschinenbetreibers zukommt, was insbesondere bei Auftreten solcher Snippets diskutiert wird, die aus unzusammenhängenden Worten oder Satzfragmenten ohne erkennbaren Sinnzusammenhang bestehen (vgl. dazu: OLG Hamburg, Urt. v. 20.2.2007 - 7 U 126/06, MMR 2007, 315; OLG Hamburg, Urt. v. 2.3.2010 - 7 U 70/09, MMR 2010, 490; OLG Hamburg, Urt. v. 26.5.2016 - 3 U 67/11, MMR 2011, 685; OLG Stuttgart, Urt. v. 26.11.2008 - 4 U 109/08, MMR 2009, 190; KG, Verf. v. 14.6.2011 - 10 U 59/11).
  • OLG Saarbrücken, 11.04.2018 - 5 U 49/17

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Haftung eines

    Zwar wurde in der Vergangenheit z.T. angenommen, Suchergebnisse in Gestalt sog. "Snippets" seien schon per se keine rechtswidrigen Eingriffe in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, weil sie nicht auf der intellektuellen Leistung von Menschen beruhen, sondern aufgrund eines automatisierten Vorganges zustande kommen (vgl. OLG Hamburg, MMR 2007, 315; OLG Stuttgart, MMR 2009, 190).
  • OLG München, 29.09.2011 - 29 U 1747/11

    Wettbewerbsrechtliche, deliktische und/oder kennzeichenrechtliche Haftung eines

    Dieser Eindruck wird dadurch gefestigt, dass im Rahmen der Autocomplete-Funktion lediglich eine zusammenhanglose Aneinanderreihung von Wörtern angezeigt wird, denen der Durchschnittsnutzer schon deshalb keine inhaltliche Aussage der Antragsgegnerin durch Verknüpfung der angezeigten Wörter untereinander und ggf. mit weiteren Wörtern zu einem sinnhaften Ganzen entnimmt, weil sich - wenn eine solcher Verknüpfung im Einzelfall überhaupt möglich ist - eine große Vielzahl von Deutungsmöglichkeiten ergeben (vgl. OLG Hamburg MMR 2007, 315; OLG Stuttgart MMR 2009, 190; LG Hamburg, Urteil vom 22. Februar 2011, Az. 416 O 9/11 = Anlage AG 13).
  • KG, 03.11.2009 - 9 W 196/09

    Zur Persönlichkeitsverletzung durch den Suchmaschinenbetreiber durch ein

    (2) Die Frage, ob der Durchschnittsnutzer weiß, wie die ihm nach Eingabe von Suchworten präsentierten Snippets zustande kommen, kann nach Auffassung des Senats dahin stehen (diesen Ansatz verfolgen sowohl die Vorinstanz als auch LG Hamburg, Urteil vom 28.04.2006 - 324 O 993/05 - juris Rn 24 [allerdings verneinend] und OLG Hamburg, Urteil vom 20.02.2007 - 7 U 126/06 - juris Rn 10 = MMR 2007, 315 in der Rechtsmittelinstanz; zustimmend Roggenkamp, jurisPR-ITR 10/2009 Anm. 2; s. a. OLG Stuttgart, Urteil vom 26.11.2008 - 4 U 109/08 - juris Rn 8 = MMR 2009, 190).
  • LG Köln, 22.03.2017 - 28 O 388/15

    Anknüpfungskriterien für den Fall einer Rechtsgutverletzung durch Abruf von einer

    Bereits in früheren obergerichtlichen Entscheidungen wurde deshalb ein eigener Aussageinhalt der Suchanzeige jedenfalls dann verneint, wenn darin nicht ganze Sätze der gefundenen Seite angezeigt wurden, sondern lediglich einzelne Worte als "Schnipsel" (Snippets), die auch im Zusammenhang mit der angezeigten Überschrift nicht als ein sinnhaftes Ganzes erschienen (vgl. OLG Hamburg, Urteile vom 20.20.2007 - 7 U 126/06, MMR 2007, 315 ff.; OLG Stuttgart, Urteil vom 26.11.2008, 4 U 109/08, MMR 2009, 190).
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