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   OLG Saarbrücken, 01.12.2016 - 4 U 109/15   

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OLG Saarbrücken, 01.12.2016 - 4 U 109/15 (https://dejure.org/2016,50252)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01.12.2016 - 4 U 109/15 (https://dejure.org/2016,50252)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01. Dezember 2016 - 4 U 109/15 (https://dejure.org/2016,50252)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Haftung bei Unfall zwischen Linksabbieger und Sperrfläche überfahrendem Krad

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines über eine Sperrfläche ausweichenden Motorrades mit einem vom rechten Fahrbahnrand zum Linksabbiegen ansetzenden Pkw

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Linksabbieger und über Sperrfläche fahrendes Kraftrad

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Kollision eines über eine Sperrfläche ausweichenden Motorrades mit einem vom rechten Fahrbahnrand zum Linksabbiegen ansetzenden Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Karlsruhe, 20.05.2003 - 2 Ss 216/01

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Teilnahme am fließenden Verkehr auch bei langen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.12.2016 - 4 U 109/15
    In Übereinstimmung damit ist nach h. M. in Rechtsprechung und Schrifttum Überholen der tatsächliche, absichtslose Vorgang des Vorbeifahrens von hinten an einem anderen Verkehrsteilnehmer, der sich auf derselben Fahrbahn in derselben Richtung bewegt oder verkehrsbedingt, d. h. auf Grund einer Weisung oder Anordnung, eines Lichtzeichen oder der Verkehrslage, in der Regel in Fahrstellung, wartet (BGHSt 25, 293 = BGH NJW 1974, 1205; BGHSt 26, 73 = BGH NJW 1975, 1330, 1331; OLG Karlsruhe NZV 2003, 493; Freymann in Geigel, Der Haftpflichtprozess 27. Aufl. Kap. 27 Rn. 156; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 43. Aufl. § 5 StVO Rn. 16).

    Außerdem wird vorbeigefahren - und damit: nicht überholt - an den nicht verkehrsbedingt, also in der Regel nicht in Fahrstellung haltenden Verkehrsteilnehmern, also an haltenden, parkenden, liegen gebliebenen oder sonst wie zum Stillstand gekommenen Fahrzeugen (OLG Karlsruhe NZV 2003, 493; Heß in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht 24. Aufl. § 5 StVO Rn. 2a; Helle in Freymann/Wellner, aaO § 5 StVO Rn. 17; MünchKomm-StVR/Bender, 1. Aufl. § 5 StVO Rn. 6).

  • KG, 10.09.2009 - 12 U 216/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines verbotenerweise links abbiegenden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.12.2016 - 4 U 109/15
    Beim Zusammenstoß des Linksabbiegers mit einem ordnungsgemäß (und: jedenfalls mit einem unmittelbar nachfolgenden, KG MDR 2010, 568; Senat r + s 2015, 93) Überholenden bzw. Vorbeifahrenden spricht in aller Regel - und so auch hier - der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Abbiegenden, wenn sich der Unfall im unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegevorgang ereignet (KG NZV 2006, 309, 310; OLG Naumburg NZV 2009, 227, 228).

    Dieser Anscheinsbeweis kann erschüttert oder widerlegt werden durch unstreitige oder bewiesene Tatsachen, die einen atypischen Verlauf möglich erscheinen lassen (KG MDR 2010, 568; Senat MDR 2015, 647, 468).

  • BGH, 23.11.1988 - IVa ZR 143/87

    Rechtsnatur einer KVO -Versicherung; Ausgleich bei einer Doppelversicherung im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.12.2016 - 4 U 109/15
    Voraussetzung für den Übergang ist die - hier zu bejahende - tatsächliche Leistung des Versicherers, auf das Bestehen einer Leistungspflicht kommt es nicht an (BGH NJW-RR 1989, 922, 923, zu § 67 VVG a. F.; Reichel in Freymann/Wellner, aaO § 86 VVG Rn. 25).
  • OLG Karlsruhe, 09.12.1988 - 10 U 144/88

    Haftungsverteilung bei Kollision eines einem rechts am Fahrbahnrand haltenden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.12.2016 - 4 U 109/15
    Daher hindert selbst ein etwaiges Überholverbot die Vorbeifahrt nicht und ist diese auch bei einer unklaren Verkehrslage (unter besonderer Berücksichtigung des Vorrangs entgegenkommender Fahrzeuge) zulässig (OLG Karlsruhe DAR 1989, 106; Heß in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, aaO § 6 StVO Rn. 3; MünchKomm-StVR/Bender, aaO § 6 Rn. 3).
  • OLG Frankfurt, 09.09.2014 - 16 U 63/14

    Haftungsverteilung bei Kollision eines von einer Haltestelle anfahrenden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.12.2016 - 4 U 109/15
    § 6 StVO regelt nicht die Pflichten des Vorbeifahrenden gegenüber dem haltenden Verkehrsteilnehmer; diese ergeben sich aus § 1 StVO (OLG Frankfurt, Urteil vom 09.09.2014 - 16 U 63/14, juris Rn. 27; Heß in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, aaO § 6 StVO Rn. 1).
  • BGH, 28.04.1987 - VI ZR 66/86

    Zulässigkeit des Vertrauens auf Verhalten eines nachfolgenden Fahrers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.12.2016 - 4 U 109/15
    Zwar kann ein Fahrzeugführer darauf vertrauen, dass ein nachfolgender Kraftfahrer ihn nicht überholt, wenn dies bei dem gebotenen seitlichen Abstand nur durch Inanspruchnahme des abgegrenzten Fahrstreifens oder der Sperrfläche möglich ist (BGH NJW-RR 1987, 1048, 1049).
  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.12.2016 - 4 U 109/15
    Bei schweren Verletzungen - die hier gegeben sind, weil der Kläger eine Trümmerfraktur des Beckens, eine Schlüsselbeinfraktur rechts und eine Schulterblattfraktur rechts, Schürfwunden des Unterarms sowie eine Rippenserienfraktur der dritten bis sechsten Rippe rechts erlitt - kann ein Anspruch auf Feststellung der Ersatzpflicht für künftigen, auch immateriellen, Schaden nur dann verneint werden, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Beurteilung kein Grund bestehen kann, mit Spätfolgen wenigstens zu rechnen (BGHZ 116, 60, 75; BGH NJW 1998, 160; NJW-RR 2007, 601 Rn. 12).
  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91

    Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.12.2016 - 4 U 109/15
    Bei schweren Verletzungen - die hier gegeben sind, weil der Kläger eine Trümmerfraktur des Beckens, eine Schlüsselbeinfraktur rechts und eine Schulterblattfraktur rechts, Schürfwunden des Unterarms sowie eine Rippenserienfraktur der dritten bis sechsten Rippe rechts erlitt - kann ein Anspruch auf Feststellung der Ersatzpflicht für künftigen, auch immateriellen, Schaden nur dann verneint werden, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Beurteilung kein Grund bestehen kann, mit Spätfolgen wenigstens zu rechnen (BGHZ 116, 60, 75; BGH NJW 1998, 160; NJW-RR 2007, 601 Rn. 12).
  • KG, 15.08.2005 - 12 U 41/05

    Haftung bei Verkehrsunfall: Voraussetzungen einer unklaren Verkehrslage beim

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.12.2016 - 4 U 109/15
    Beim Zusammenstoß des Linksabbiegers mit einem ordnungsgemäß (und: jedenfalls mit einem unmittelbar nachfolgenden, KG MDR 2010, 568; Senat r + s 2015, 93) Überholenden bzw. Vorbeifahrenden spricht in aller Regel - und so auch hier - der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Abbiegenden, wenn sich der Unfall im unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegevorgang ereignet (KG NZV 2006, 309, 310; OLG Naumburg NZV 2009, 227, 228).
  • BGH, 28.03.1974 - 4 StR 3/74

    Beendigung des Überholvorgangs bei Überholverbotszeichen bei mehreren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.12.2016 - 4 U 109/15
    In Übereinstimmung damit ist nach h. M. in Rechtsprechung und Schrifttum Überholen der tatsächliche, absichtslose Vorgang des Vorbeifahrens von hinten an einem anderen Verkehrsteilnehmer, der sich auf derselben Fahrbahn in derselben Richtung bewegt oder verkehrsbedingt, d. h. auf Grund einer Weisung oder Anordnung, eines Lichtzeichen oder der Verkehrslage, in der Regel in Fahrstellung, wartet (BGHSt 25, 293 = BGH NJW 1974, 1205; BGHSt 26, 73 = BGH NJW 1975, 1330, 1331; OLG Karlsruhe NZV 2003, 493; Freymann in Geigel, Der Haftpflichtprozess 27. Aufl. Kap. 27 Rn. 156; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 43. Aufl. § 5 StVO Rn. 16).
  • BGH, 15.07.1997 - VI ZR 184/96

    Voraussetzungen eines Feststellungsantrags hinsichtlich Ersatzpflicht für

  • OLG Saarbrücken, 16.10.2014 - 4 U 145/13

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Überholen einer Kolonne und Linksabbiegen

  • BGH, 13.02.1975 - 4 StR 508/74

    Unzulässiges Überholen im Sinne des § 5 Abs. 3 Nr. 2 Straßenverkehrsordnung

  • OLG Saarbrücken, 09.10.2014 - 4 U 46/14

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision auf einem Kundenparkplatz zwischen

  • OLG Naumburg, 12.12.2008 - 6 U 106/08

    Haftungsverteilung bei Schädigung des Insassen eines links abbiegenden Pkw;

  • OLG Saarbrücken, 02.02.2017 - 4 U 148/15

    Haftungsverteilung nach Kfz-Unfall: Kollision in einer Fahrgasse zwischen

    Nach anerkannten Rechtsgrundsätzen sind bei der Abwägung der beiderseitigen Verursacherbeiträge nur solche Umstände einzubeziehen, die erwiesenermaßen ursächlich für den Schaden geworden sind (st. Rspr., BGH, Urteil vom 21.11.2006 - VI ZR 115/05, Rn. 15 bei Juris; Senat, Urteil vom 1.12.2016 - 4 U 109/15, bei Juris Rn. 30; Urteil vom 9.10.2014 - 4 U 46/14, NJW-RR 2015, 223 Rn. 31).
  • OLG Hamm, 02.09.2022 - 7 U 5/21

    Haftungsverteilung bei Kollision eines ein am Fahrbahnrand wartendes Fahrzeug

    Dieser Fahrstreifen war zudem durch eine durchgezogene Mittellinie (Zeichen 295) von dem Fahrstreifen des Gegenverkehrs abgetrennt, welche nur ausnahmsweise unter Anwendung eines Höchstmaßes an Sorgfalt überfahren werden darf, wenn an einem Hindernis sonst nicht vorbeizukommen ist (vgl. OLG Saarbrücken Urt. v. 1.12.2016 - 4 U 109/15 Rn. 47, juris; Lafontaine in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 41 StVO (Stand: 01.12.2021) Rn. 354).
  • OLG Saarbrücken, 23.03.2017 - 4 U 2/16

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall mit Verletzung eines Fußgängers:

    Bei schweren Verletzungen - die Klägerin erlitt unstreitig eine Tibiaplateaufraktur links und behauptet weitere Verletzungen - kann ein Anspruch auf Feststellung der Ersatzpflicht für künftigen, auch immateriellen, Schaden nur dann verneint werden, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Beurteilung kein Grund bestehen kann, mit Spätfolgen wenigstens zu rechnen (BGH VersR 1991, 788; BGHZ 116, 60, 75; BGH NJW 1998, 160; NJW-RR 2007, 601Rn. 12; Senatsurteil vom 1.12.2016 - 4 U 109/15, juris Rdn. 29).
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