Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 13.10.2022

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 23.02.2022 - 4 U 111/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,4684
OLG Brandenburg, 23.02.2022 - 4 U 111/21 (https://dejure.org/2022,4684)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.02.2022 - 4 U 111/21 (https://dejure.org/2022,4684)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Februar 2022 - 4 U 111/21 (https://dejure.org/2022,4684)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Vergütung für Reinigungsarbeiten; Nachweise über die Zahlung des Mindestlohns an Mitarbeiter durch einen Subunternehmer; Weitergabe personenbezogener Daten von Beschäftigten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Datenschutz steht Nachweis der Zahlung des Mindestlohns nicht entgegen!

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Nachweis der Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Datenverarbeitung zur Mindestlohnüberprüfung berechtigtes Interesse nach DSGVO

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DGSVO - Datenübermittlung zur Überprüfung der Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns durch einen Subunternehmer

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unternehmer kann Daten über Erfüllung von Mindestlohn-Verpflichtungen vom Subunternehmer verlangen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Generalunternehmer hat berechtigtes Interesse nach Art.6 Abs.1 f) DSGVO ggü. Subunternehmer

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachweis der Zahlung des Mindestlohns: Datenschutz ist kein Hinderungsgrund! (IBR 2022, 464)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.04.2015 - IX ZR 176/12

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Steuerberater nach altem Recht:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2022 - 4 U 111/21
    aa) Dabei verkennt der Senat nicht, dass Vereinbarungen zwischen einem Generalunternehmer - wie der Beklagten - und einem Subunternehmer - wie der Klägerin - über Vorlagepflichten und Einsichtsrechte zur Überprüfung der Einhaltung des Mindestlohngesetztes (im Folgenden MiLoG) zwar einerseits mit Blick auf die Haftung des Generalunternehmers aus § 13 MiLoG i.V.m. § 14 AEntG üblich sind und in der Literatur zum MiLoG sogar empfohlen werden (vgl. nur: Grimm in Tschöpe, Arbeitsrecht Handbuch, 12. Aufl. 2021, E. Arbeitnehmerentsendung und Mindestlohn Rn. 128; Bissels/Falter, Gesetzlicher Mindestlohn - Fallstricke bei der Haftung für Subunternehmer nach dem MiLoG) - DB 2015, 65, 67; Rittweger/Zieglmeier, Checkliste Mindestlohn, NZA 2015, 976, 977), andererseits datenschutzrechtlich durchaus als problematisch (Tschöpe a.a.O., Datenschutzbeauftragte des Bundes du der Länger, z.B. Internetauftritt des Sächsischen Datenschutzbeauftragten), teilweise sogar als schlichtweg unzulässig (Frank/Krause, Datenschutzrechtliche Aspekte des Mindestlohngesetztes, DB 2015, 1285, 1286) erachtet werden.

    Dem steht nicht entgegen (so aber Frank/Krause, Datenschutzrechtliche Aspekte des Mindestlohngesetztes, DB 2015, 1285, 1286), dass dem Generalunternehmer auch andere Möglichkeiten zur Minimierung seines Haftungsrisikos zur Verfügung stehen, so etwa die - hier von der Beklagten gemäß § 4 Abs. 3 und 4 des Nachunternehmervertrages auch ergriffenen - Möglichkeiten, sich durch vertragliche Vereinbarung im Verhältnis zu dem Subunternehmer freizuzeichnen oder sich im Falle des Verstoßes gegen das MiLoG ein Kündigungsrecht einräumen zu lassen.

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 286/11

    Wert des Beschwerdegegenstandes: Abänderungsbegehren hinsichtlich einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2022 - 4 U 111/21
    Da es sich insoweit um Nebenforderungen aus einer als solche nicht im Streit stehenden Hauptforderung handelt, sind diese bei der Bemessung der Beschwer gemäß § 4 Abs. 1 ZPO zu berücksichtigen (vgl. nur: BGH, Beschluss vom 08.05.2012 - XI ZR 286/11 - Rn. 7, juris).
  • BGH, 16.06.2016 - I ZB 58/15

    Zwangsvollstreckung bei Zug um Zug Verurteilung: Schadenersatz gegen Abtretung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2022 - 4 U 111/21
    Die Zug-um-Zug-Einschränkung muss daher so bestimmt sein, dass sie ihrerseits zum Gegenstand einer Leistungsklage gemacht werden könnte (BGH, Beschluss vom 16.06.2016 - I ZB 58/15 - Rn. 20; ebenso schon: BGH, Urteil vom 18.09.1992 - V ZR 86/91 - Rn. 13).
  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 597/16

    Außerordentliche Kündigung - Überwachung durch Detektiv

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2022 - 4 U 111/21
    Zulässig ist vielmehr - ebenso wie dies im Verhältnis zwischen § 32 BDSG a.F. und § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGSG a.F. der Fall war (BAG, Urteil vom 29.06.2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 25 ff.) - ein Rückgriff auf Art. 6 DSGVO (Plath DSGVO/BDSG, 3. Aufl. 2018 Rn. 13 m.w.N.).
  • BGH, 18.09.1992 - V ZR 86/91

    Unzulässiger Zug-um-Zug-Antrag bei erst noch festzustellendem Erwerbspreis -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2022 - 4 U 111/21
    Die Zug-um-Zug-Einschränkung muss daher so bestimmt sein, dass sie ihrerseits zum Gegenstand einer Leistungsklage gemacht werden könnte (BGH, Beschluss vom 16.06.2016 - I ZB 58/15 - Rn. 20; ebenso schon: BGH, Urteil vom 18.09.1992 - V ZR 86/91 - Rn. 13).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 13.10.2022 - 4 U 111/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,40217
OLG Saarbrücken, 13.10.2022 - 4 U 111/21 (https://dejure.org/2022,40217)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13.10.2022 - 4 U 111/21 (https://dejure.org/2022,40217)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13. Oktober 2022 - 4 U 111/21 (https://dejure.org/2022,40217)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • RA Kotz

    Verkehrsunfall: Aufzeichnungen Webcam durch unbeteiligten Dritten

  • rechtsportal.de

    1. Im Verkehrsunfallprozess sind die Aufzeichnungen einer Webcam, die ein unbeteiligter Dritter zur Verfügung stellt, als Beweismittel zur Aufklärung des Unfallhergangs nicht grundsätzlich unverwertbar; dies gilt insbesondere dann, wenn ein Unfallbeteiligter zwar der ...

  • rechtsportal.de

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall Aufzeichnungen einer Webcam eines unbeteiligten Dritten als Beweismittel zur Aufklärung eines Unfallhergangs Einfahren von zwei Kraftfahrzeugen annährend gleichzeitig in einen engen Kreisverkehr

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anforderungen an die Verwertbarkeit von Videoaufnahmen unbeteiligter Dritter

Besprechungen u.ä.

  • juris (Entscheidungsbesprechung)

    Haftungsquote bei Kollision im Kreisverkehr und Verwertbarkeit einer Webcamaufnahme (jurisPR-VerkR 20/2023 Anm. 1)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 1065
  • NZV 2023, 279
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Düsseldorf, 15.09.2016 - 1 U 195/14

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Einfahren in den

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.10.2022 - 4 U 111/21
    Für die Abgrenzung von Fahrbahn und Mittelinsel genügt, dass die Mittelinsel durch Markierung und/oder bauliche Abgrenzung eindeutig erkennbar ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.09.2016 - 1 U 195/14 -, juris Rn. 14; Freymann in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 28. Aufl. 2020, Kap. 27 Rn. 257).

    Zudem besteht die Gefahr, dass der einfahrende Verkehr irritiert wird, etwa bei seiner Einschätzung, ob hinreichend Zeit verbleibt, um gefahrlos in den Kreisverkehr einfahren zu können (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.09.2016 - 1 U 195/14 -, juris Rn. 15; OLG Hamm, Urteil vom 18.11.2003 - 27 U 87/03 -, juris Rn. 12).

    Kommt es - wie hier - im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dieser Schutznormverletzung zu einer Kollision, war der Verstoß typischerweise für den Unfall zumindest mitursächlich (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.09.2016 - 1 U 195/14 -, juris Rn. 15).

    Zwar ist dem Kraftfahrer innerhalb der Fahrbahn ein gewisser Beurteilungsspielraum eröffnet; dieser ist jedoch ersichtlich überschritten, wenn die Mittelinsel geschnitten wird (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.09.2016 - 1 U 195/14 -, juris Rn. 14; OLG Hamm, Urteil vom 18.11.2003 - 27 U 87/03 -, juris Rn. 11).

    Dies kann im Einzelfall bis zur alleinigen Haftung für die Unfallfolgen führen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.09.2016 - 1 U 195/14 -, juris Rn. 18; OLG Koblenz, Urteil vom 29.11.2010, Az. 12 U 1275/09 -, juris).

    Im Unterschied zu den vom OLG Düsseldorf (Urteil vom 15.09.2016 - I-1 U 195/14 -, juris Rn. 18) und OLG Koblenz (Urteil vom 29.11.2010, Az. 12 U 1275/09 -, juris) entschiedenen Fällen ist vorliegend zu berücksichtigen, dass aufgrund der Verkehrsverhältnisse, insbesondere dem Umstand, dass die Einmündungen nur wenige Meter auseinanderlagen, auch der Beklagten zu 1 gesteigerte Sorgfaltspflichten beim Einfahren in den Kreisverkehr oblagen.

  • BGH, 21.01.2014 - VI ZR 366/13

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsentschädigung bei gewerblich genutzten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.10.2022 - 4 U 111/21
    Der VI. Zivilsenat hat die Zubilligung einer Nutzungsausfallentschädigung in Fällen erwogen, in denen ein Verdienstausfall nicht konkret beziffert werden konnte, dies jedoch letztlich offengelassen (BGH, Beschluss vom 21.01.2014 - VI ZR 366/13, juris Rn. 4; Katzenstein in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 28. Aufl. 2020, Kap. 3, Rn. 194).

    Jedenfalls aber kommt eine pauschalierte Nutzungsentschädigung nur bei einer durch den Ausfall eingetretenen fühlbaren wirtschaftlichen Beeinträchtigung in Betracht (BGH, Beschluss vom 21.01.2014 - VI ZR 366/13, juris Rn. 5).

  • OLG Koblenz, 29.11.2010 - 12 U 1275/09

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision bei Einfahren in einen Kreisverkehr

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.10.2022 - 4 U 111/21
    Dies kann im Einzelfall bis zur alleinigen Haftung für die Unfallfolgen führen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.09.2016 - 1 U 195/14 -, juris Rn. 18; OLG Koblenz, Urteil vom 29.11.2010, Az. 12 U 1275/09 -, juris).

    Im Unterschied zu den vom OLG Düsseldorf (Urteil vom 15.09.2016 - I-1 U 195/14 -, juris Rn. 18) und OLG Koblenz (Urteil vom 29.11.2010, Az. 12 U 1275/09 -, juris) entschiedenen Fällen ist vorliegend zu berücksichtigen, dass aufgrund der Verkehrsverhältnisse, insbesondere dem Umstand, dass die Einmündungen nur wenige Meter auseinanderlagen, auch der Beklagten zu 1 gesteigerte Sorgfaltspflichten beim Einfahren in den Kreisverkehr oblagen.

  • OLG Hamm, 18.11.2003 - 27 U 87/03

    Zum Rechtsfahrgebot und "Schneideverbot" im einspurigen Kreisverkehr;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.10.2022 - 4 U 111/21
    Zudem besteht die Gefahr, dass der einfahrende Verkehr irritiert wird, etwa bei seiner Einschätzung, ob hinreichend Zeit verbleibt, um gefahrlos in den Kreisverkehr einfahren zu können (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.09.2016 - 1 U 195/14 -, juris Rn. 15; OLG Hamm, Urteil vom 18.11.2003 - 27 U 87/03 -, juris Rn. 12).

    Zwar ist dem Kraftfahrer innerhalb der Fahrbahn ein gewisser Beurteilungsspielraum eröffnet; dieser ist jedoch ersichtlich überschritten, wenn die Mittelinsel geschnitten wird (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.09.2016 - 1 U 195/14 -, juris Rn. 14; OLG Hamm, Urteil vom 18.11.2003 - 27 U 87/03 -, juris Rn. 11).

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.10.2022 - 4 U 111/21
    § 286 ZPO i.V.m. Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, den von den Parteien vorgetragenen Sachverhalt und die von ihnen angebotenen Beweise vollständig zu berücksichtigen (BVerfG, Beschluss vom 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96 -, BVerfGE 106, 28, juris Rn. 60; BGH, Urteil vom 01.03.2006 - XII ZR 210/04 -, BGHZ 166, 283-291, juris Rn. 25; Greger in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 286 Rn. 15a).

    Dabei kommt der Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege und deren Streben nach einer materiell richtigen Entscheidung als wichtigem Belang des Gemeinwohls erhebliches, aber nicht allein ausschlaggebendes Gewicht zu; im Zivilprozess kommt es vor allem auch auf die Bedeutung des Beweismittels für die Rechtsverwirklichung einer Partei an; ein (stets gegebenes) "schlichtes Beweisinteresse" genügt nicht (BVerfG, Beschluss vom 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96 -, BVerfGE 106, 28, juris Rn. 61; BAG, Urteil vom 27.03.2003 - 2 AZR 51/02 -, BAGE 105, 356-365, juris Rn. 27; Greger in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 286 Rn. 15a).

  • BGH, 01.03.2006 - XII ZR 210/04

    Gerichtliches Abstammungsgutachten auch dann verwertbar, wenn es nicht hätte

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.10.2022 - 4 U 111/21
    § 286 ZPO i.V.m. Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, den von den Parteien vorgetragenen Sachverhalt und die von ihnen angebotenen Beweise vollständig zu berücksichtigen (BVerfG, Beschluss vom 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96 -, BVerfGE 106, 28, juris Rn. 60; BGH, Urteil vom 01.03.2006 - XII ZR 210/04 -, BGHZ 166, 283-291, juris Rn. 25; Greger in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 286 Rn. 15a).

    Die aus einer unzulässigen Beweiserhebung gewonnenen Erkenntnisse dürfen nicht verwertet werden, wenn die Beweiserhebung ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht einer Partei verletzt hat, ohne dass dies zur Gewährleistung eines im Rahmen der Güterabwägung als höherwertig einzuschätzenden Interesses der anderen Partei oder eines anderen Rechtsträgers nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt erscheint (BGH, Urteil vom 01.03.2006 - XII ZR 210/04, BGHZ 166, 283, 290; MK/Prütting, ZPO, 6. Aufl. 2020, § 284 Rn. 65, 67).

  • BGH, 06.12.2018 - VII ZR 285/17

    Schadensersatz wegen eines Werkmangels: Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.10.2022 - 4 U 111/21
    Diese konkrete Vermögensdifferenz (entgangener Gewinn, Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs oder Mietkosten für ein Ersatzfahrzeug) ist dann auch zu ersetzen (BGH, Urteil vom 06.12.2018 - VII ZR 285/17 -, juris Rn. 12; Katzenstein in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 28. Aufl. 2020, Kap. 3, Rn. 194).
  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06

    Außerordentliche Kündigung - betriebsverfassungswidrig erlangte Information

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.10.2022 - 4 U 111/21
    Eine gegen einfaches Recht (z.B. BetrVG, DSGVO, BDSG) verstoßende Beschaffung oder Benutzung von Beweismitteln begründet nicht per se ein Verwertungsverbot (BAG, Urteil vom 13.12.2007 - 2 AZR 537/06 -, juris Rn. 32; BAG, Urteil vom 28.03.2019 - 8 AZR 421/17 -, juris Rn. 27).
  • BGH, 11.02.1998 - IV ZR 306/96

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Versicherungsnehmers bei Ansprüchen aus

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.10.2022 - 4 U 111/21
    Die Verwertung eines vom Gericht erhobenen Beweises hat immer dann zu unterbleiben, wenn dies ein Gesetz ausdrücklich anordnet (z. B. § 51 Abs. 1 BZRG hinsichtlich getilgter oder tilgungsreifer Verurteilungen, vgl. BGH, Urteil vom 11.02.1998 - IV ZR 306/96 -, juris Rn. 14; § 7 Abs. 2 Satz 2, 3 AutobahnmautG in der Fassung vom 22.12.2008 für Aufzeichnungen der Erfassungsanlagen; vgl. Greger in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 286 Rn. 15a).
  • LG Bonn, 03.05.2021 - 9 O 60/20
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.10.2022 - 4 U 111/21
    Auf die Erstberufung der Beklagten wird das am 08.07.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken (9 O 60/20) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • BAG, 28.03.2019 - 8 AZR 421/17

    Offene Videoüberwachung - Beweisverwertungsverbot - Zulässigkeit der

  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 51/02

    Verdachtskündigung - Videoüberwachung - Beweisverwertung - Mitbestimmung

  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 233/17

    Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess

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