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   OLG Dresden, 23.10.2008 - 4 U 1135/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3962
OLG Dresden, 23.10.2008 - 4 U 1135/08 (https://dejure.org/2008,3962)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.10.2008 - 4 U 1135/08 (https://dejure.org/2008,3962)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. Oktober 2008 - 4 U 1135/08 (https://dejure.org/2008,3962)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung von Leistungen aus der Fahrzeugversicherung nach Leistung von Schadensersatz durch den Schädiger

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall - Kaskoversicherung und Leistung durch Schädiger

  • Judicialis

    BGB § 249 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 266; ; BGB § 823; ; BGB § 362; ; BGB § 366 Abs. 1; ; VVG a.F. § 67 Satz 1; ; StVG § 7

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG a. F. § 67; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1
    Kein Quotenvorrecht des VN gegenüber einem Bereicherungsanspruch des Versicherers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung von Leistungen aus der Fahrzeugversicherung nach Leistung von Schadensersatz durch den Schädiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Kfz-Versicherung - Teilkaskoversicherung - Vollkaskoversicherung

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Kein Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers gegenüber einem Bereicherungsanspruch des Versicherers

  • kompetenz-im-versicherungsrecht.eu (Leitsatz)

    Kein Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers gegenüber einem Bereicherungsanspruch des Versicherers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 683
  • VersR 2009, 824
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.01.1982 - VI ZR 265/80

    Umfang des Quotenvorrechts des Kaskoversicherten

    Auszug aus OLG Dresden, 23.10.2008 - 4 U 1135/08
    Die Sachverständigenkosten sowie die Abschleppkosten sind hierbei als kongruente Schäden vom Umfang des Kaskoversicherungsschutzes umfasst (vgl. BGH VersR 1982, 383 - Gutachterkosten; BGH VersR 1958, 161 - Abschleppkosten).

    Dabei ist von der versicherten Gefahr auszugehen, der in Betracht kommende Schaden zu ermitteln und zu fragen, ob die sich auf diesen Schaden beziehende Ersatzforderung des Versicherungsnehmers gegen den Dritten zusammen mit der Versicherungsleistung jenen dem versicherten Risiko entsprechenden Schaden übersteigt (grundlegend BGH VersR 1954, 211; vgl. auch BGH VersR 1958, 13; VersR 1967, 505; VersR 1982, 383; Prölls/Martin, VVG, 27. Aufl., § 67 Rn 22; Bruck/Möller/Sieg, a.a.O. § 67 Rn 65; Bost VersR 2007, 1199 ff.).

  • BGH, 08.12.1981 - VI ZR 153/80

    Behandlung des merkantilen Minderwerts in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus OLG Dresden, 23.10.2008 - 4 U 1135/08
    auch erfolgt sind, um sog. inkongruente Schäden, also um Folgeschäden, die von Faktoren mitbestimmt werden, die außerhalb des eigentlichen Unfallgeschehens liegen (BGH VersR 1982, 283 - Nutzungsausfall und allgemeine Unkosten; BGH VersR 1966, 265 - Prämiennachteile; OLG Stuttgart DAR 1989, 27 - Rechtsanwaltskosten).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2001 - 22 U 114/00

    Konkludente Tilgungsbestimmung durch Haftpflichtversicherer; Zahlbetrag einer

    Auszug aus OLG Dresden, 23.10.2008 - 4 U 1135/08
    Dabei ist § 366 BGB auch bei einer Mehrheit von Forderungen aus demselben Schuldverhältnis anwendbar (so bereits BGH VersR 1958, 773 für Schmerzensgeld u. Vermögensschaden; OLG Düsseldorf VersR 2001, 618; Palandt-Heinrichs, BGB, 67. Aufl. § 366 Rn 2).
  • BGH, 30.09.1957 - III ZR 76/56

    Anspruchsübergang auf Versicherer

    Auszug aus OLG Dresden, 23.10.2008 - 4 U 1135/08
    Dabei ist von der versicherten Gefahr auszugehen, der in Betracht kommende Schaden zu ermitteln und zu fragen, ob die sich auf diesen Schaden beziehende Ersatzforderung des Versicherungsnehmers gegen den Dritten zusammen mit der Versicherungsleistung jenen dem versicherten Risiko entsprechenden Schaden übersteigt (grundlegend BGH VersR 1954, 211; vgl. auch BGH VersR 1958, 13; VersR 1967, 505; VersR 1982, 383; Prölls/Martin, VVG, 27. Aufl., § 67 Rn 22; Bruck/Möller/Sieg, a.a.O. § 67 Rn 65; Bost VersR 2007, 1199 ff.).
  • BGH, 28.01.1958 - VI ZR 308/56

    Umfang des Anspruchsübergangs bei Inanspruchnahme des Kaskoversicherers

    Auszug aus OLG Dresden, 23.10.2008 - 4 U 1135/08
    Die Sachverständigenkosten sowie die Abschleppkosten sind hierbei als kongruente Schäden vom Umfang des Kaskoversicherungsschutzes umfasst (vgl. BGH VersR 1982, 383 - Gutachterkosten; BGH VersR 1958, 161 - Abschleppkosten).
  • OLG Stuttgart, 24.08.1983 - 13 U 75/83

    Ermittlung des merkantilen Minderwertes eines Unfallfahrzeugs; Bewertung der

    Auszug aus OLG Dresden, 23.10.2008 - 4 U 1135/08
    auch erfolgt sind, um sog. inkongruente Schäden, also um Folgeschäden, die von Faktoren mitbestimmt werden, die außerhalb des eigentlichen Unfallgeschehens liegen (BGH VersR 1982, 283 - Nutzungsausfall und allgemeine Unkosten; BGH VersR 1966, 265 - Prämiennachteile; OLG Stuttgart DAR 1989, 27 - Rechtsanwaltskosten).
  • LG Osnabrück, 26.03.1997 - 3 O 385/96
    Auszug aus OLG Dresden, 23.10.2008 - 4 U 1135/08
    Hierbei handelt es sich gleichfalls um eine inkongruente Schadensposition, die der Versicherungsnehmer allein mit einer Feststellungsklage gegenüber dem Schädiger geltend machen, nicht aber einem Erstattungsanspruch seines Versicherers entgegenhalten kann (vgl. LG Osnabrück, SP 1997, 362).
  • AG Passau, 17.09.2021 - 16 C 785/21

    Verkehrsunfall, Reparaturkosten, Haftpflichtversicherung, Wiederbeschaffungswert,

    Hinsichtlich dieser Leistungen des Schädigers bzw. seiner Haftpflichtversicherung besteht ein Bereicherungsanspruch nach § 812 BGB (OLG Dresden, NJW-RR 2009, 683, den die Beklagte hier durch Aufrechnung im Wege des Abzugs eines Betrages von 2.241,65 EUR in ihrer Abrechnung berücksichtigt hat.
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