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   OLG Dresden, 02.10.2019 - 4 U 1141/19   

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https://dejure.org/2019,44405
OLG Dresden, 02.10.2019 - 4 U 1141/19 (https://dejure.org/2019,44405)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02.10.2019 - 4 U 1141/19 (https://dejure.org/2019,44405)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02. Oktober 2019 - 4 U 1141/19 (https://dejure.org/2019,44405)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 522 Abs. 2
    Ärztliche Fehlbehandlung und unzureichende Aufklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verharmlosung eines Morbus Sudeck als Aufklärungsmangel

Verfahrensgang

  • LG Görlitz - 5 O 150/16
  • OLG Dresden, 02.10.2019 - 4 U 1141/19
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 09.04.2019 - 4 U 262/19

    Voraussetzungen der Annahme einer hypothetischen Einwilligung des Patienten in

    Auszug aus OLG Dresden, 02.10.2019 - 4 U 1141/19
    Dabei ist die Würdigung, ob der Patient im Falle ordnungsgemäßer Aufklärung in einen Entscheidungskonflikt geraten wäre, ebenso wie die Beweiswürdigung gemäß § 286 ZPO grundsätzlich Sache des Tatrichters (vgl. BGH, Urteil vom 30.09.2014 - VI ZR 443/13, juris Rdnr. 19; Senatsbeschluss vom 09.04.2019 - 4 U 262/19, juris Rz. 3, m.w.N.).
  • BGH, 30.09.2014 - VI ZR 443/13

    Arzthaftungsprozess: Erneute persönliche Anhörung des Patienten zur Frage des

    Auszug aus OLG Dresden, 02.10.2019 - 4 U 1141/19
    Dabei ist die Würdigung, ob der Patient im Falle ordnungsgemäßer Aufklärung in einen Entscheidungskonflikt geraten wäre, ebenso wie die Beweiswürdigung gemäß § 286 ZPO grundsätzlich Sache des Tatrichters (vgl. BGH, Urteil vom 30.09.2014 - VI ZR 443/13, juris Rdnr. 19; Senatsbeschluss vom 09.04.2019 - 4 U 262/19, juris Rz. 3, m.w.N.).
  • BGH, 17.04.2007 - VI ZR 108/06

    Arzthaftung: Anforderungen an die Risikoaufklärung vor dem ersten Einsatz eines

    Auszug aus OLG Dresden, 02.10.2019 - 4 U 1141/19
    Eine unzureichende Aufklärung führt dann nicht zur Haftung des Arztes, wenn dieser darlegen - und im Bestreitensfall beweisen - kann, dass der Patient auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung in den konkret vorgenommenen Eingriff eingewilligt hätte (BGH, Urteil vom 17.04.2007 - VI ZR 108/06 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 29.06.2021 - 4 U 1388/20

    1. Der vom Arzt zu führende Beweis für ein ausreichendes Aufklärungsgespräch

    Hat der Arzt substantiiert vorgetragen und dargelegt, dass der Patient bei ordnungsgemäßer Aufklärung den Eingriff in gleicher Weise hätte durchführen lassen, so muss er den ihm obliegenden Beweis erst dann führen, wenn der Patient plausible Gründe dafür darlegt, dass er sich in diesem Fall in einem "echten Entscheidungskonflikt" befunden hätte (vgl. Senat, Beschluss vom 02.10.2019 - 4 U 1141/19 - juris).
  • OLG Dresden, 20.07.2021 - 4 U 2901/19

    1. Bei einer Leistenbruchoperation ist die Patient darüber aufzuklären, dass

    Maßgeblich sind neben dem Leidensdruck und der Risikobereitschaft des Patienten insbesondere die Dringlichkeit des Eingriffs und die Erwartungen eines umfassend aufgeklärten Patienten von dem Eingriff (vgl. Senat, Beschluss vom 02. Oktober 2019, Az.: 4 U 1141/19 - juris).
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