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   OLG Brandenburg, 18.12.2013 - 4 U 115/12   

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https://dejure.org/2013,40016
OLG Brandenburg, 18.12.2013 - 4 U 115/12 (https://dejure.org/2013,40016)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.12.2013 - 4 U 115/12 (https://dejure.org/2013,40016)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Dezember 2013 - 4 U 115/12 (https://dejure.org/2013,40016)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rabüro.de

    Zur Aufklärungspflicht der Bank bei Erkennbarkeit der sittenwidrigen Überteuerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 488 Abs. 1
    Zustandekommen eines Beratungsvertrages mit einer Bank im Rahmen der Finanzierung des Erwerbs einer Eigentumswohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2013 - 4 U 115/12
    45 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (siehe nur Urteil vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04) - und des Senats - wird der im Rahmen von Bauherren-, Bauträger- oder Erwerbermodellen auftretende Vermittler als Erfüllungsgehilfe im Pflichtenkreis der in den Vertrieb nicht eingeschalteten Bank nur insoweit tätig, als sein Verhalten den Bereich der Anbahnung des Kreditvertrages betrifft.

    55 bb) Eine Aufklärungspflicht der Bank über die Unangemessenheit des Kaufpreises ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt: Urteile vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04 - und vom 15. März 2005 - XI ZR 135/04), wenn sonstige einen Wissensvorsprung begründende Umstände nicht vorliegen, nur ausnahmsweise dann anzunehmen, wenn es - bedingt durch eine versteckte Innenprovision oder aus anderen Gründen - zu einer so wesentlichen Verschiebung der Relation zwischen Kaufpreis und Verkehrswert kommt, dass die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss.

  • BGH, 02.04.2009 - V ZR 177/08

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Verkehrswerts einer Sache

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2013 - 4 U 115/12
    Dabei verkennt der Senat nicht, dass eine Partei Tatsachen behaupten darf, über die sie keine genauen Kenntnisse hat, die sie nach Lage der Dinge aber für wahrscheinlich hält und eine solche Behauptung nur dann unbeachtlich ist, wenn sie ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich aufs Geratewohl aufgestellt worden ist, bei der Annahme eines solch rechtsmissbräuchlichen Verhaltens allerdings Zurückhaltung geboten ist (BGH, Beschluss vom 02. April 2009 - V ZR 177/08 - Rdnr. 11).
  • BGH, 15.03.2005 - XI ZR 135/04

    Wirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages im Rahmen eines Steuersparmodells

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2013 - 4 U 115/12
    55 bb) Eine Aufklärungspflicht der Bank über die Unangemessenheit des Kaufpreises ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt: Urteile vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04 - und vom 15. März 2005 - XI ZR 135/04), wenn sonstige einen Wissensvorsprung begründende Umstände nicht vorliegen, nur ausnahmsweise dann anzunehmen, wenn es - bedingt durch eine versteckte Innenprovision oder aus anderen Gründen - zu einer so wesentlichen Verschiebung der Relation zwischen Kaufpreis und Verkehrswert kommt, dass die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss.
  • BGH, 23.04.2013 - XI ZR 405/11

    Bankenhaftung beim finanzierten Immobilienerwerb zur Steuerersparnis:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2013 - 4 U 115/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt: Urteil vom 23. April 2013 - XI ZR 405/11), der der Senat folgt, muss eine den Immobilienerwerb finanzierende Bank, mit der - wie hier - kein Anlageberatungsvertrag geschlossen wurde, den Darlehensnehmer grundsätzlich nicht von sich aus auf eine im Kaufpreis enthaltene und an den Vertrieb gezahlte "versteckte Innenprovision" hinweisen.
  • BGH, 26.09.2006 - XI ZR 283/03

    Voraussetzungen des Einwendungsdurchgriffs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2013 - 4 U 115/12
    Eine solche ständige Geschäftsbeziehung wird etwa verneint, wenn die finanzierende Bank mit dem Verkäufer nicht regelmäßig zusammengearbeitet hat, sondern nur von Zeit zu Zeit auf Initiative des Verkäufers Finanzierungswünsche geprüft und gegebenenfalls entsprechende Finanzierungen übernommen hat (BGH Urteil vom 26. September 2006 - XI ZR 283/03).
  • BGH, 18.11.2008 - XI ZR 157/07

    Aufklärungspflichten der kreditgebenden Bank im Rahmen von steuersparenden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2013 - 4 U 115/12
    Dass sich der behauptete Verkehrswert der 40, 20 qm großen Wohnung damit auf 40.200,00 EUR errechnen lässt und dieser Betrag weniger als die Hälfte des - um die von der Verkäuferin zu tragenden Erwerbsnebenkosten von unbestritten insgesamt 4.831,00 EUR (3081,00 EUR Grunderwerbsteuer, 1.200,00 EUR Notargebühren, 550, 00 EUR Gerichtsgebühren für die Grundbucheintragung) reduzierten (BGH, Urteile vom 18. November 2008 - XI ZR 157/07 - Rdnr. 29 und vom 06. November 2007 - XI ZR 322/03 - Rdnr. 34) - Kaufpreises von 83.207,00 EUR ausmacht, ändert nichts daran, dass es sich bei der Behauptung des vermeintlichen Verkehrswertes um eine unspezifizierte Behauptung "ins Blaue hinein" handelt.
  • BGH, 29.04.2008 - XI ZR 221/07

    Zur Aufklärungspflicht der kreditgebenden Bank über sittenwidrige Überteuerung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2013 - 4 U 115/12
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner vom OLG Dresden zitierten Entscheidung vom 29. April 2008 - XI ZR 221/07 - indes ausdrücklich ausgeführt, dass nur ausnahmsweise die bloße Erkennbarkeit von aufklärungspflichtigen Tatsachen wie etwa der sittenwidrigen Überteuerung eines Wohnungskaufpreises der positiven Kenntnis gleichsteht, nämlich dann wenn sich diese einem zuständigen Bankmitarbeiter nach den Umständen des Einzelfalls aufdrängen musste.
  • KG, 16.05.2012 - 24 U 103/10

    Finanzierter Eigentumswohnungskauf zu Kapitalanlagezwecken:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2013 - 4 U 115/12
    Ausdrücklich als zu weitgehend abgelehnt hat der Gesetzgeber die Aufnahme eines Beispielfalls in das Gesetz dahingehend, dass ein verbundenes Geschäft dann anzunehmen sei, wenn der Darlehensgeber dem Verbraucher zu dem finanzierten Geschäfts rät (BT-Drucks. 14/9531, Seite 4; zum Ganzen: KG, Urteil vom 16. Mai 2012 - 24 U 103/10).
  • BGH, 06.11.2007 - XI ZR 322/03

    Aufklärungspflichtverletzung der finanzierenden Bank aufgrund eines widerleglich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2013 - 4 U 115/12
    Dass sich der behauptete Verkehrswert der 40, 20 qm großen Wohnung damit auf 40.200,00 EUR errechnen lässt und dieser Betrag weniger als die Hälfte des - um die von der Verkäuferin zu tragenden Erwerbsnebenkosten von unbestritten insgesamt 4.831,00 EUR (3081,00 EUR Grunderwerbsteuer, 1.200,00 EUR Notargebühren, 550, 00 EUR Gerichtsgebühren für die Grundbucheintragung) reduzierten (BGH, Urteile vom 18. November 2008 - XI ZR 157/07 - Rdnr. 29 und vom 06. November 2007 - XI ZR 322/03 - Rdnr. 34) - Kaufpreises von 83.207,00 EUR ausmacht, ändert nichts daran, dass es sich bei der Behauptung des vermeintlichen Verkehrswertes um eine unspezifizierte Behauptung "ins Blaue hinein" handelt.
  • OLG Dresden, 28.06.2012 - 9 U 1758/11

    Beratungspflichten der finanzierenden Bank bei Vollfinanzierung des Erwerbs einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2013 - 4 U 115/12
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht im Hinblick auf die Entscheidung des OLG Dresden vom 28. Juni 2012 (9 U 1758/11).
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