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   OLG Saarbrücken, 07.03.2006 - 4 U 117/05 - 99   

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OLG Saarbrücken, 07.03.2006 - 4 U 117/05 - 99 (https://dejure.org/2006,9770)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07.03.2006 - 4 U 117/05 - 99 (https://dejure.org/2006,9770)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07. März 2006 - 4 U 117/05 - 99 (https://dejure.org/2006,9770)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Feststellungsklage: Wegfall des Feststellungsinteresses durch ein außergerichtliches schriftliches Anerkenntnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Entfallen des Feststellungsinteresses auf Grund eines außergerichtlichen schriftlichen Anerkenntnisses und eines Verzichts auf die Einrede der Verjährung

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Feststellungsinteresse und Verjährungsverzicht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 02.12.1999 - 8 AZR 796/98

    Betriebsübergang - Feststellungsinteresse während des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.03.2006 - 4 U 117/05
    Ein solches schutzwürdiges Interesse besteht dann, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit dadurch droht, dass der Beklagte ein Recht des Klägers ernstlich bestreitet oder verletzt oder er sich eines Rechts gegen den Kläger berühmt, und wenn das erstrebte Urteil infolge seiner Rechtskraft geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (so Greger in Zöller, ZPO, 25. Auflage 2005, § 256 RN 7; Foerste in Musielak, ZPO, 4. Auflage 2005, § 256 RN 8 und 9; BAG NJW 2000, 3226).

    Bei dem Feststellungsinteresse handelt es sich um eine Prozessvoraussetzung, die - ebenso wie alle übrigen Prozessvoraussetzungen - bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vorliegen muss (so etwa Greger in Zöller, a.a.O., § 256 RN 7c; Foerste in Musielak, a.a.O., § 256 RN 7; BAG NJW 2000, 3226).

  • BGH, 23.10.1984 - VI ZR 30/83

    Studenten-Vorlesungsstreik - § 249 BGB, Schadenszurechnung bei einem Unfall, der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.03.2006 - 4 U 117/05
    Ein außergerichtliches schriftliches Anerkenntnis lässt das Feststellungsinteresse dann entfallen, wenn der Betreffende seine Ersatzpflicht für bereits eingetretene und künftige noch entstehende Schäden dem Grunde nach anerkennt und er zugleich uneingeschränkt auf die Einrede der Verjährung verzichtet (so KG, Urteil vom 19.01.2004, Az: 22 U 71/03, abgedruckt in KGR Berlin 2004, 253, 254; Landgericht Saarbrücken ZfS 2004, 549, 550; Greger in Zöller, a.a.O., § 256 RN 8a; siehe auch BGH NJW 1985, 791, 792).

    Denn die Beklagten haben hiermit nicht uneingeschränkt auf die Einrede der Verjährung zu verzichtet, was zum Wegfall des Feststellungsinteresses erforderlich gewesen wäre (so KG, Urteil vom 19.01.2004, Az: 22 U 71/03, abgedruckt in KGR Berlin 2004, 253, 254; Landgericht Saarbrücken ZfS 2004, 549, 550; Greger in Zöller, a.a.O., § 256 RN 8a; siehe auch BGH NJW 1985, 791, 792).

  • KG, 19.01.2004 - 22 U 71/03

    Feststellungsklage gegen einen Haftpflichtversicherer: Unzulässigkeit mangels

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.03.2006 - 4 U 117/05
    Ein außergerichtliches schriftliches Anerkenntnis lässt das Feststellungsinteresse dann entfallen, wenn der Betreffende seine Ersatzpflicht für bereits eingetretene und künftige noch entstehende Schäden dem Grunde nach anerkennt und er zugleich uneingeschränkt auf die Einrede der Verjährung verzichtet (so KG, Urteil vom 19.01.2004, Az: 22 U 71/03, abgedruckt in KGR Berlin 2004, 253, 254; Landgericht Saarbrücken ZfS 2004, 549, 550; Greger in Zöller, a.a.O., § 256 RN 8a; siehe auch BGH NJW 1985, 791, 792).

    Denn die Beklagten haben hiermit nicht uneingeschränkt auf die Einrede der Verjährung zu verzichtet, was zum Wegfall des Feststellungsinteresses erforderlich gewesen wäre (so KG, Urteil vom 19.01.2004, Az: 22 U 71/03, abgedruckt in KGR Berlin 2004, 253, 254; Landgericht Saarbrücken ZfS 2004, 549, 550; Greger in Zöller, a.a.O., § 256 RN 8a; siehe auch BGH NJW 1985, 791, 792).

  • LG Saarbrücken, 03.03.2005 - 14 O 458/04
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.03.2006 - 4 U 117/05
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 03.03.2005 (14 O 458/04) hinsichtlich der Klageabweisung abgeändert und festgestellt, dass der Beklagte zu 2) gesamtschuldnerisch neben der Beklagten zu 1) verpflichtet ist, dem Kläger allen aus der am.07.2004 in S. erlittenen Unfallverletzung resultierenden materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen, soweit nicht ein Forderungsübergang auf einen Sozialleistungsträger erfolgt ist.
  • BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99

    Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.03.2006 - 4 U 117/05
    Bei der bereits eingetretenen Verletzung eines absolut geschützten Rechtsguts reicht es für das Feststellungsinteresse aus, dass künftige Schadensfolgen wenigstens entfernt möglich, nach Art, Umfang oder Eintritt aber noch ungewiss sind (so etwa Greger in Zöller, a.a.O., § 256 RN 8a; Foerste in Musielak, a.a.O.,,§ 256 RN 10; BGH MDR 2001, 764, 765).
  • OLG Celle, 18.09.2013 - 14 U 167/12

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Schmerzensgeldbemessung bei

    Dieses könnte nur dann entfallen, wenn der Erklärung der Beklagten vom 23. Oktober 2006 zugleich eine vergleichsähnliche Vereinbarung zwischen den Parteien entnommen werden könnte, wodurch die Beklagte den Kläger hinsichtlich seiner gesamten Ersatzansprüche so hätte stellen wollen, als habe der Kläger eine gerichtliche Feststellung der Ersatzpflicht erwirkt (vgl. dazu z.B. OLG Karlsruhe, DAR 2000, 267 - juris-Rn. 6; BGH, VersR 1985, 62; OLG Saarbrücken, OLGR 2006, 716 - juris-Rn. 31 - 35 m. w. N.).
  • OLG Saarbrücken, 26.05.2023 - 3 U 4/23

    Vertrauen auf verkehrsgerechtes Verhalten bei Fahrbahnquerung

    Das nach dem Beklagtenvortrag von der Beklagten zu 2 außergerichtlich für beide Beklagten abgegebene titelersetzende Anerkenntnis (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 23.10.1984 - VI ZR 30/83, juris; 4. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Urteil vom 7.3.2006 - 4 U 117/05, juris) bleibt auf die Zulässigkeit der Feststellungsklage ohne Einfluss.
  • OLG Hamm, 17.12.2021 - 7 U 99/20

    Feststellungsfähiges Rechtsverhältnis

    Ein außergerichtliches schriftliches Anerkenntnis lässt das Feststellungsinteresse dann entfallen, wenn der Betreffende seine Ersatzpflicht für bereits eingetretene und künftige noch entstehende Schäden dem Grunde nach mit Wirkung eines Feststellungsurteils anerkennt und er zugleich uneingeschränkt auf die Einrede der Verjährung verzichtet (vgl. OLG Saarbrücken Urt. v. 7.3.2006 - 4 U 117/05, Rn. 31, juris; KG Berlin Urt. v. 19.1.2004 - 22 U 71/03, Rn. 4, juris; vgl. dazu auch OLG Hamm Urt. v. 10.2.2000 - 6 U 208/99 [unter 2.1.2]; LG München I Endurt.
  • LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 O 235/08

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Wegfall des Feststellungsinteresses zur

    Das Feststellungsinteresse entfällt erst, wenn der Kläger mit seinem Begehren endgültig gesichert ist, wozu es regelmäßig eines Anerkenntnisses bedarf (vgl. dazu OLG Saarbrücken, Urteil vom 07. März 2006, 4 U 117/05 in OLGR Saarbrücken 2006, 716, 717; Zöller/Greger, ZPO, Kommentar, 27. Auflage, Rn 7c zu § 256; Saenger, Hk-ZPO, 2. Auflage, 2007, Rn 13 zu § 256).
  • LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 O 330/03

    VBL: Wegfall des Feststellungsinteresses zur Unverbindlichkeit der

    Das Feststellungsinteresse entfällt erst, wenn der Kläger mit seinem Begehren endgültig gesichert ist, wozu es regelmäßig eines Anerkenntnisses bedarf (vgl. dazu OLG Saarbrücken, Urteil vom 07. März 2006, 4 U 117/05 in OLGR Saarbrücken 2006, 716, 717; Zöller/Greger, ZPO, Kommentar, 27. Auflage, Rn 7c zu § 256; Saenger, Hk-ZPO, 2. Auflage, 2007, Rn 13 zu § 256).
  • LG Köln, 28.07.2010 - 23 O 289/08

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall im Zusammenhang mit einer HWS-Distorsion Grad

    Denn das Rechtsschutzbedürfnis für den erhobenen Feststellungsantrag würde nur dann fehlen, wenn die Beklagten im Rahmen der Verjährungshöchstgrenzen auf die Verjährungseinrede verzichtet und den Anspruch anerkannt hätten (vgl. OLG Saarbrücken vom 07.03.2006 - 4 U 117/05).
  • LG Nürnberg-Fürth, 02.12.2010 - 8 O 4576/10

    Feststellungsklage bzgl. des Schadensersatzes auf Basis einer

    Das Feststellungsinteresse besteht hier darin, dass die unbezifferte Feststellungsklage die Verjährung des gesamten Anspruchs gem. § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB hemmt (OLG Saarbrücken OLGR Saarbrücken 2006, 716 TZ. 29 zitiert nach juris).
  • LG Arnsberg, 25.11.2020 - 2 O 534/17
    Zwar kann ein schriftliches Anerkenntnis das Feststellungsinteresse entfallen lassen, wenn der Schuldner seine Ersatzpflicht für bereits eingetretene und künftig noch entstehende Schäden dem Grunde nach anerkennt und zugleich uneingeschränkt auf die Einrede der Verjährung verzichtet (OLG Saarbrücken, Urt. v. 07.03.2006, Az.: 4 U 117/05-99).
  • LG Karlsruhe, 19.04.2023 - 6 O 175/21

    Schmerzensgeld für Mutter junger Tochter bei drohender Unbeweglichkeit des Fußes

    Ein außergerichtliches schriftliches Anerkenntnis lässt das Feststellungsinteresse dann entfallen, wenn der Betreffende seine Ersatzpflicht für bereits eingetretene und künftige noch entstehende Schäden dem Grunde nach mit Wirkung eines Feststellungsurteils anerkennt und er zugleich uneingeschränkt auf die Einrede der Verjährung verzichtet (vgl. OLG Hamm, Urteile vom 17.12.2021 - 7 U 99/20, Rn. 16, juris; vom 10.2.2000 - 6 U 208/99, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 07.03.2006 - 4 U 117/05, Rn. 31, juris; KG Berlin, Urteil vom 19.01.2004 - 22 U 71/03, Rn. 4, juris; Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 256 ZPO Rdn. 9 m.w.N.).
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   OLG Brandenburg, 07.12.2005 - 4 U 117/05   

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OLG Brandenburg, 07.12.2005 - 4 U 117/05 (https://dejure.org/2005,13666)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.12.2005 - 4 U 117/05 (https://dejure.org/2005,13666)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. Dezember 2005 - 4 U 117/05 (https://dejure.org/2005,13666)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung von Fördermitteln nach der Familienheimförderung (FHR-Umzug) öffentlich-rechtlicher Art; Bindung des Landgerichts bei Bejahung des Rechtsweges zu den ordentlichen Gerichten; Berechtigter Personenkreis der FHR-Umzug; Verlegung des Dienstortes im ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    GVG § 17 a Abs. 5; ; BundeslaufbahnVO § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 17a Abs. 5; BundeslaufbahnVO § 12
    Familienheimförderung gemäß der Richtlinie "Sonderregelungen zur Familienförderung für Umzüge aufgrund der Umzugsbeschlüsse" vom 31.5.1996

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.01.1985 - III ZR 196/83

    Rechtsweg für die Rückforderung von öffentlich-rechtlich geregelten, durch ein

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.12.2005 - 4 U 117/05
    Die Parteien streiten in erster Linie darum, ob der Kläger Anspruch auf Gewährung von Fördermitteln nach der FHR-Umzug hat; schon deshalb ist von einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit auszugehen (vgl. BGH Urteil vom 17. Januar 1985 - III ZR 196/83 - WM 1985, 530).
  • BGH, 15.12.1998 - XI ZB 19/98

    Rechtsweg für die Klage einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft gegen ein

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.12.2005 - 4 U 117/05
    In einem solchen Fall liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - und des Senats - ein einheitlicher öffentlich-rechtlicher Vertrag vor, der nicht in einen öffentlich-rechtlichen und einen privatrechtlichen Teil zerlegt werden kann (BGH Beschluß vom 15. Dezember 1998 - XI ZB 19/98 - WM 1999, 151).
  • BGH, 07.12.1999 - XI ZB 7/99

    Subventionsrückforderung durch die Bank - § 13 GVG, § 40 VwGO, Streitigkeiten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.12.2005 - 4 U 117/05
    Die Zuständigkeit der Zivilgerichtsbarkeit läßt sich nicht - wie das Landgericht meint - auf die Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 7. Dezember 1999 (NJW 2000, 1042) stützen, denn der jenem Beschluss zu Grunde liegender Sachverhalt ist mit dem vorliegenden nicht vergleichbar.
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