Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 23.01.2014

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 05.06.2014 - 4 U 118/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,13673
OLG Saarbrücken, 05.06.2014 - 4 U 118/13 (https://dejure.org/2014,13673)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05.06.2014 - 4 U 118/13 (https://dejure.org/2014,13673)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05. Juni 2014 - 4 U 118/13 (https://dejure.org/2014,13673)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zu den Anforderungen an die Verkehrssicherung, wenn im Zuge einer Baustelleneinrichtung ein Wasser führender Schlauch quer über eine von Kraftfahrzeugen genutzte Fahrbahn verlegt wird

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung i.R.v. Bauarbeiten; Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines im Zuge von Bauarbeiten über die Fahrbahn verlegten Wasserschlauchs

  • rabüro.de

    Zur Verkehrssicherung eines über die Fahrbahn führenden Wasserschlauches

  • RA Kotz

    Schlauch - Anforderungen an die Verkehrssicherung an einer Baustelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Anforderungen an die Verkehrssicherung, wenn im Zuge einer Baustelleneinrichtung ein Wasser führender Schlauch quer über eine von Kraftfahrzeugen genutzte Fahrbahn verlegt wird.

  • rechtsportal.de

    BGB § 839 Abs. 1 S. 1; GG Art. 34 S. 1
    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines im Zuge von Bauarbeiten über die Fahrbahn verlegten Wasserschlauchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie ist ein über die Fahrbahn führender Wasserschlauch zu sichern?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflichtverletzung bei Baustelle

  • Jurion (Kurzinformation)

    Amtshaftungsanspruch wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung i.R.v. Bauarbeiten

  • kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)

    Zur Verkehrssicherung einer Baustelle

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie ist ein über die Straße verlegter Wasserschlauch zu sichern? (IBR 2014, 481)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 1079
  • BauR 2014, 1523
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 03.06.2008 - VI ZR 223/07

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Trampolinanlage

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.06.2014 - 4 U 118/13
    Vielmehr löst eine Gefahr erst dann haftungsbegründende Versicherungspflichten aus, wenn sich für ein sachkundiges Urteil die nahe liegende Möglichkeit ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden können (st. Rspr. BGH, statt aller: Urt. v. 9.9.2008 - VI ZR 279/06, NJW 2008, 3778 ; Urt. v. 3.6.2008 - VI ZR 223/07, NJW 2008, 3775; BGH, Urt. v. 6.2.2007 - VI ZR 274/05, VersR 2007, 659).

    Dazu sind alle zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen zu ergreifen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren (BGH, NJW 2008, 3775; 3778; VersR 2007, 659; Urt. v. 16.5.2006 - VI ZR 189/05, VersR 2006, 1083).

  • BGH, 06.02.2007 - VI ZR 274/05

    Voraussetzungen einer Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.06.2014 - 4 U 118/13
    Vielmehr löst eine Gefahr erst dann haftungsbegründende Versicherungspflichten aus, wenn sich für ein sachkundiges Urteil die nahe liegende Möglichkeit ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden können (st. Rspr. BGH, statt aller: Urt. v. 9.9.2008 - VI ZR 279/06, NJW 2008, 3778 ; Urt. v. 3.6.2008 - VI ZR 223/07, NJW 2008, 3775; BGH, Urt. v. 6.2.2007 - VI ZR 274/05, VersR 2007, 659).

    Dazu sind alle zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen zu ergreifen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren (BGH, NJW 2008, 3775; 3778; VersR 2007, 659; Urt. v. 16.5.2006 - VI ZR 189/05, VersR 2006, 1083).

  • OLG Saarbrücken, 08.05.2014 - 4 U 393/11

    Eigentumsvermutung für Besitzer: Umfang der Darlegungslast hinsichtlich der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.06.2014 - 4 U 118/13
    Konkrete Anhaltspunkte, die die Eigentümerstellung des Klägers zweifelhaft erscheinen lassen, sind nicht ersichtlich (zur Eigentumsvermutung des § 1006 BGB vgl. Senat, Urt. v. 8.5.2014 - 4 U 393/11-124).
  • BGH, 15.04.1975 - VI ZR 19/74

    Sorgfaltspflichten im Hinblick auf Gefahren bei der Ausübung eines Berufes oder

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.06.2014 - 4 U 118/13
    Kommt es in Fällen, in denen eine Gefährdung zwar nicht ausgeschlossen, aber nur unter besonders eigenartigen und entfernt liegenden Umständen zu befürchten war, ausnahmsweise doch zu einem Schadensfall, so muss der Geschädigte - so hart dies im Einzelfall sein mag - den Schaden selbst tragen (BGH, VersR 2007, 660; vgl. BGH, Urt. v. 15.4.1975 - VI ZR 19/74, VersR 1975, 82; Urt. v. 15.7.2003 - VI ZR 155/02, VersR 2003, 1319).
  • BGH, 09.09.2008 - VI ZR 279/06

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters von Fahrten mit einem sog.

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.06.2014 - 4 U 118/13
    Vielmehr löst eine Gefahr erst dann haftungsbegründende Versicherungspflichten aus, wenn sich für ein sachkundiges Urteil die nahe liegende Möglichkeit ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden können (st. Rspr. BGH, statt aller: Urt. v. 9.9.2008 - VI ZR 279/06, NJW 2008, 3778 ; Urt. v. 3.6.2008 - VI ZR 223/07, NJW 2008, 3775; BGH, Urt. v. 6.2.2007 - VI ZR 274/05, VersR 2007, 659).
  • BGH, 18.10.2005 - VI ZB 81/04

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren Gründen für die Abweisung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.06.2014 - 4 U 118/13
    Mithin fehlt es an einer ordnungsgemäßen Berufungsbegründung (§ 520 Abs. 1, 3 ZPO), soweit der Berufungsantrag auch gegen den Beklagten zu 2) gerichtet ist: Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf zwei selbständig tragende, voneinander unabhängige Gründe gestützt, muss sich die Berufungsbegründung in jeweils ausreichender Weise mit beiden Gründen auseinandersetzen (BGH, Beschl. v. 18.10.2005 - VI ZB 81/04, MDR 2006, 466; Zöller/Heßler, ZPO, § 530 Rdnr. 37a).
  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 155/02

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Sägewerks

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.06.2014 - 4 U 118/13
    Kommt es in Fällen, in denen eine Gefährdung zwar nicht ausgeschlossen, aber nur unter besonders eigenartigen und entfernt liegenden Umständen zu befürchten war, ausnahmsweise doch zu einem Schadensfall, so muss der Geschädigte - so hart dies im Einzelfall sein mag - den Schaden selbst tragen (BGH, VersR 2007, 660; vgl. BGH, Urt. v. 15.4.1975 - VI ZR 19/74, VersR 1975, 82; Urt. v. 15.7.2003 - VI ZR 155/02, VersR 2003, 1319).
  • BGH, 16.05.2006 - VI ZR 189/05

    Verkehrssicherungspflicht des Vermieters einer Wohnung hinsichtlich mit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.06.2014 - 4 U 118/13
    Dazu sind alle zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen zu ergreifen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren (BGH, NJW 2008, 3775; 3778; VersR 2007, 659; Urt. v. 16.5.2006 - VI ZR 189/05, VersR 2006, 1083).
  • BGH, 10.10.1974 - VII ZR 231/73

    Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit bei mangelhaften

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.06.2014 - 4 U 118/13
    Kommt es in Fällen, in denen eine Gefährdung zwar nicht ausgeschlossen, aber nur unter besonders eigenartigen und entfernt liegenden Umständen zu befürchten war, ausnahmsweise doch zu einem Schadensfall, so muss der Geschädigte - so hart dies im Einzelfall sein mag - den Schaden selbst tragen (BGH, VersR 2007, 660; vgl. BGH, Urt. v. 15.4.1975 - VI ZR 19/74, VersR 1975, 82; Urt. v. 15.7.2003 - VI ZR 155/02, VersR 2003, 1319).
  • OLG Frankfurt, 26.05.2017 - 13 U 21/14

    Verkehrssicherungspflicht: Aufstellen des Verkehrszeichens Nr. 112 (unebene

    Das Verkehrszeichen Nr. 112 weist auf Unebenheiten der Fahrbahn hin und soll den Verkehr dazu veranlassen, vorsichtig und langsam zu fahren (OLG Saarbrücken, Urt. v. 05.06.2014, 4 U 118/13, juris Rn. 24).

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob eine angepasste Fahrweise eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf Schritttempo erfordert hätte (s. hierzu OLG Saarbrücken, Urt. v. 05.06.2014, 4 U 118/13 juris Rn. 24; OLG Hamm, Urt.v. 29.10.2013, 9 U 135/13, juris Rn. 4).

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.01.2014 - 4 U 118/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,5406
OLG Hamm, 23.01.2014 - 4 U 118/13 (https://dejure.org/2014,5406)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.01.2014 - 4 U 118/13 (https://dejure.org/2014,5406)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Januar 2014 - 4 U 118/13 (https://dejure.org/2014,5406)
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Kurzfassungen/Presse

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Was ist im Wettbewerbsrecht ein Unternehmen

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 173/05

    Anforderungen an das Vorliegen eines Gewerbes des Verkäufers beim

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2014 - 4 U 118/13
    Eine gewerbliche Tätigkeit setzt ein selbständiges und planmäßiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraus (BGHZ 167, 40).

    Denn die Unternehmerstellung des Verkäufers setzt noch nicht einmal voraus, dass dieser die Absicht verfolgt, überhaupt Gewinn, geschweige denn erheblichen Gewinn zu erzielen (BGH NJW 2006, 2250).

  • BGH, 04.12.2008 - I ZR 3/06

    Ohrclips - Bewerbung "à la Cartier" für Cartier-fremde Produkte ist

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2014 - 4 U 118/13
    Ob ein Anbieter von Waren auf einer Internetplattform solchermaßen im geschäftlichen Verkehr oder im privaten Bereich handelt, ist auf Grund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu beurteilen (BGH GRUR 2009, 871 - Ohrclips ).

    Anhaltspunkte für ein Handeln im geschäftlichen Verkehr, an das im Sinne eines effektiven Verbraucherschutzes keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen, sind wiederholte, gleichartige Angebote, ggf. auch von neuen Gegenständen, Angebote erst kurz zuvor erworbener Waren, eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters, häufige Bewertungen und Verkaufsaktivitäten für Dritte (BGH GRUR 2009, 871 - Ohrclips ; Köhler /Bornkamm, UWG, 32. Auflage, § 2 Rn. 23 mwN).

  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 66/09

    Gallardo Spyder

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2014 - 4 U 118/13
    Werden wesentliche Informationen vorenthalten, ist die Spürbarkeit eines Wettbewerbsverstoßes nicht separat zu prüfen (vgl. BGH GRUR 2010, 852, 854 - Gallardo Spyder ; Senat MMR 2012, 377; Köhler/ Bornkamm , UWG, 31. Aufl. 2012, § 5a Rdnr. 56).
  • OLG Hamm, 17.01.2013 - 4 U 147/12

    Verbraucherinformation zum "Sofort-Kaufen" mit "5 Jahren Garantie" und zum

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2014 - 4 U 118/13
    Bei Verneinung eines geschäftlichen Handelns in solchen Fällen größerer Margen neuer Handelsgegenstände, die von einem Unternehmen nicht mehr benötigt werden, an Privatleute verschenkt und von diesen dann privat in Konkurrenz zu den damit geschäftlich handelnden Unternehmen ohne Rücksicht auf die Verbraucherschutzrechte veräußert werden, wäre im Übrigen dem Missbrauch solcher Warenüberlassungen Tür und Tor geöffnet (OLG Hamm MMR 2013, 717).
  • OLG Frankfurt, 21.03.2007 - 6 W 27/07

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Unternehmereigenschaft eines Anbieters auf der

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2014 - 4 U 118/13
    Zwingend ist dies jedoch nicht (vgl. auch OLG Frankfurt MMR 2007, 378).
  • BGH, 30.09.2004 - I ZR 261/02

    Telekanzlei

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2014 - 4 U 118/13
    Der Umstand, dass die Antragstellerin in der Vergangenheit in einer Reihe von Fällen Abmahnungen ausgesprochen hat, ist für sich genommen nicht geeignet, einen Missbrauch zu belegen (vgl. u.a. BGH GRUR 2005, 433 - Telekanzlei ).
  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2014 - 4 U 118/13
    Erst wenn in ausreichendem Umfang Indizien vorgetragen sind, die für eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruches sprechen, obliegt es sodann dem Anspruchsteller, diese zu widerlegen (BGH, GRUR 2001, 178 - Impfstoffversand an Ärzte ; GRUR 2006, 243 - MEGA-Sale ; Senat MD 2007, 381, 382; Köhler /Bornkamm, UWG, 32. Aufl., § 8 Rn. 4.25).
  • OLG Hamm, 10.11.2009 - 4 U 123/09

    Feststellung der Schadensersatzpflicht wegen eines wettbewerbswidrigen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2014 - 4 U 118/13
    Da die Abmahnung auf eine endgültig Beilegung des Wettbewerbsstreites gerichtet ist, muss vom Wert der Hauptsache als Gegenstandswert der Abmahnung ausgegangen werden (u.a. Senat BeckRS 2010, 02555; Köhler/ Bornkamm , UWG, 31. Aufl., § 12 Rn. 1.96).
  • OLG Hamm, 01.04.2008 - 4 U 10/08

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2014 - 4 U 118/13
    Abgesehen davon verschaffen sich gerade kleinere Anbieter durch derlei Vorgehen auch gegenüber größeren Anbietern auf unlautere Art und Weise betriebswirtschaftliche Vorteile (vgl. hierzu Senat BeckRS 2009, 24370).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 294/97

    Impfstoffversand an Ärzte; Versand von Medikamenten, organisierter Vertriebsweg

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2014 - 4 U 118/13
    Erst wenn in ausreichendem Umfang Indizien vorgetragen sind, die für eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruches sprechen, obliegt es sodann dem Anspruchsteller, diese zu widerlegen (BGH, GRUR 2001, 178 - Impfstoffversand an Ärzte ; GRUR 2006, 243 - MEGA-Sale ; Senat MD 2007, 381, 382; Köhler /Bornkamm, UWG, 32. Aufl., § 8 Rn. 4.25).
  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 215/99

    "Lottoschein"; Begriff des Mitbewerbers bei Branchenverschiedenheit der Angebote

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

  • OLG Hamm, 22.12.2014 - 5 U 80/14

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsgegenklage

    Im Rahmen der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen setzt die Unzulässigkeit der Klage nach § 8 Abs. 4 UWG voraus, dass das beherrschende Motiv des Mitbewerbers bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sachfremde Ziele sind (OLG Hamm, Urteil vom 23.01.2014 - 4 U 118/13 = BeckRS 2014, 08619).

    Damit wird die Art der unzulässigen Geltendmachung eines solchen Anspruchs näher charakterisiert, aber der Weg zu anderen Missbrauchsformen durch die Rechtsverfolgung offen gelassen (OLG Hamm, Urteil vom 23.01.2014 - 4 U 118/13 = BeckRS 2014, 08619).

    Der Anspruchsberechtigte muss mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen verfolgen und diese müssen unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (OLG Hamm, Urteil vom 23.01.2014 - 4 U 118/13 = BeckRS 2014, 08619); vgl. u. a. BGH, Urteil vom 5.10.2000 - I ZR 237/98 (München) = GRUR 2001, 260 m w. N.; OLG Hamm, Urteil vom 22.6.2004 - 4 U 13/04 Sortenreinheit = GRUR-RR 2005, 141 m. w. N.).

  • OLG Hamm, 11.06.2015 - 5 U 40/15

    Unzulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen Rechtsmissbräuchlichkeit

    Im Rahmen der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen setzt die Unzulässigkeit der Klage nach § 8 Abs. 4 UWG voraus, dass das beherrschende Motiv des Mitbewerbers bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sachfremde Ziele sind (OLG Hamm, Urteil vom 23.01.2014 - 4 U 118/13 = BeckRS 2014, 08619).

    Damit wird die Art der unzulässigen Geltendmachung eines solchen Anspruchs näher charakterisiert, aber der Weg zu anderen Missbrauchsformen durch die Rechtsverfolgung offen gelassen (OLG Hamm, Urteil vom 23.01.2014 - 4 U 118/13 = BeckRS 2014, 08619).

    Der Anspruchsberechtigte muss mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen verfolgen, und diese müssen unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (OLG Hamm, Urteil vom 23.01.2014 - 4 U 118/13 = BeckRS 2014, 08619); vgl. u. a. BGH, Urteil vom 5.10.2000 - I ZR 237/98 (München) = GRUR 2001, 260 m w. N.; OLG Hamm, Urteil vom 22.6.2004 - 4 U 13/04 Sortenreinheit = GRUR-RR 2005, 141 m. w. N.).

  • OLG Hamm, 10.08.2015 - 5 U 46/15

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Erhebung einer Vollstreckungsgegenklage

    Im Rahmen der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen setzt die Unzulässigkeit der Klage nach § 8 Abs. 4 UWG voraus, dass das beherrschende Motiv des Mitbewerbers bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sachfremde Ziele sind (OLG Hamm, Urteil vom 23.01.2014 - 4 U 118/13 = BeckRS 2014, 08619).

    Damit wird die Art der unzulässigen Geltendmachung eines solchen Anspruchs näher charakterisiert, aber der Weg zu anderen Missbrauchsformen durch die Rechtsverfolgung offen gelassen (OLG Hamm, Urteil vom 23.01.2014 - 4 U 118/13 = BeckRS 2014, 08619).

    Der Anspruchsberechtigte muss mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen verfolgen und diese müssen unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (OLG Hamm, Urteil vom 23.01.2014 - 4 U 118/13 = BeckRS 2014, 08619); vgl. u. a. BGH, Urteil vom 5.10.2000 - I ZR 237/98 (München) = GRUR 2001, 260 m w. N.; OLG Hamm, Urteil vom 22.6.2004 - 4 U 13/04 Sortenreinheit = GRUR-RR 2005, 141 m. w. N.).

  • OLG Brandenburg, 26.06.2020 - 6 U 119/19

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung der Unterlassung der angeblich

    Ob ihr - diese Motive hinweggedacht - materiell-rechtlich ein Anspruch auf Unterlassung des inkriminierten Verhaltens gegenüber den Beklagten tatsächlich zustehen könnte, bedarf keiner Entscheidung mehr, weil ihre sachfremden Motive und Zwecke, wie sie sich bei sorgfältiger Prüfung aus den äußeren Umständen erschließen, überwiegen (vgl. BGH, Urteil vom 17.11.2005 - MEGA Sale, a.a.O., Rn 16; OLG Hamm, Urteil vom 23.01.2014 - 4 U 118/13):.
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