Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 04.08.2015

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 20.08.2015 - 4 U 119/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,22399
OLG Saarbrücken, 20.08.2015 - 4 U 119/14 (https://dejure.org/2015,22399)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20.08.2015 - 4 U 119/14 (https://dejure.org/2015,22399)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20. August 2015 - 4 U 119/14 (https://dejure.org/2015,22399)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtshaftung bei Beschädigung eines Fahrzeugs durch die im Zuge einer Verkehrskontrolle durch einen Polizeibeamten verwendete Winkerkelle

  • RA Kotz

    Kollision mit Winkerkelle bei einer Polizeikontrolle - Schadensersatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839 Abs. 1; GG Art. 34; StVO § 36 Abs. 5
    Amtshaftung bei Beschädigung eines Fahrzeugs durch die im Zuge einer Verkehrskontrolle durch einen Polizeibeamten verwendete Winkerkelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation)

    Anhaltezeichen der Polizei nicht beachtet und dann gegen Winkerkelle gefahren: Kein Schadensersatz

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen Beschädigung durch Polizeikelle?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz bei ordnungsgemäßer Durchführung einer Verkehrskontrolle

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz bei ordnungsgemäßer Durchführung einer Verkehrskontrolle

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Beschädigung eines Pkw's im Rahmen einer Verkehrskontrolle durch Winkerkelle der Polizei bei dem Versuch den Fahrer anzuhalten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Schadensersatzanspruch bei Autobeschädigung durch Polizeikelle anlässlich einer Verkehrskontrolle - Fehlender Beweis einer Amtspflichtverletzung durch Polizei

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 143
  • NZV 2016, 365
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Saarland, 16.07.1993 - 2 W 27/93

    Stützmauer; Störer; Nichtstörer; Straße; Straßenbaulast; Eigentümer; Grundstück;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.08.2015 - 4 U 119/14
    Die vom Landgericht zutreffend als nicht einschlägig angesehenen §§ 6, 68 SPolG betreffend die Inanspruchnahme einer nicht im Sinne von §§ 4,5 SPolG verantwortlichen Person sind von vorneherein nicht anzuwenden, da es sich bei dem Kläger ersichtlich nicht um eine nicht verantwortliche Person handelt und selbst bei rechtswidriger Inanspruchnahme eines Störers im Sinne der §§ 4, 5 SPolG eine Umdeutung der Inanspruchnahme als Störer in eine solche als Nichtstörer auf Grund der jeweils zu Grunde liegenden unterschiedlichen Regelungsintentionen und insbesondere unter den dabei in Erwägung zu ziehenden Ermessensgesichtspunkten nicht in Betracht kommt (OVG des Saarlandes SKZ 1994, 110 [Ls.]; Hans/Wohlfarth, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht 1. Aufl. (1997) Rn. 412; Mandelartz/Sauer/Strube, Saarländisches Polizeigesetz (2002) Anm. 2 zu § 6, S. 29).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.08.2015 - 4 U 119/14
    aa) Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verpflichtet das Gericht unter anderem, das tatsächliche und rechtliche Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 86, 133, 146; BGHZ 154, 288, 300).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.08.2015 - 4 U 119/14
    aa) Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verpflichtet das Gericht unter anderem, das tatsächliche und rechtliche Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 86, 133, 146; BGHZ 154, 288, 300).
  • BGH, 11.05.2010 - VIII ZR 212/07

    Internationaler Warenkaufvertrag: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.08.2015 - 4 U 119/14
    Erhebliche Beweisanträge muss das Gericht berücksichtigen, sofern das Prozessrecht dem nicht entgegensteht (BGH NJW-RR 2010, 1217 Rn. 10).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.08.2015 - I-4 U 119/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,24820
OLG Hamm, 04.08.2015 - I-4 U 119/14 (https://dejure.org/2015,24820)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.08.2015 - I-4 U 119/14 (https://dejure.org/2015,24820)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. August 2015 - I-4 U 119/14 (https://dejure.org/2015,24820)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Markenrecht: Markenrechtlicher Schutz einer Einzelhandelsmarke

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Markenrechtlicher Schutz einer Einzelhandelsmarke

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Verwechslungsgefahr zwischen den Wort-/Bildmarken "Grillstar" und "Grillstar.de"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Verwechslungsgefahr zwischen den Wort-/Bildmarken "Grillstar" und "Grillstar.de"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2015, 526
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.2015 - 4 U 119/14
    Der Verkehr entnimmt dem aus den Wortbestandteilen "Grill" und "Star" zusammengesetzten Begriff "Grillstar" nichts weiter als ein allgemeines Qualitätsversprechen auf dem Gebiet des Grillens und hierzu gehörender Produkte (vgl. BGH, GRUR 2014, 376 [grill meister]).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt - entgegen der Auffassung der Klägerin - nicht von dem Sachverhalt, der der Entscheidung BGH, GRUR 2014, 376 (grill meister) zugrundeliegt.

  • BPatG, 03.07.2013 - 26 W (pat) 40/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bäckpäcks/BAG PAX" - teilweise Warenidentität -

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.2015 - 4 U 119/14
    Ein für sich genommen lediglich beschreibender oder sonst schutzunfähiger Bestandteil ist dabei nicht geeignet, ein Zeichen in diesem Sinne zu prägen (vgl. z.B. BGH, GRUR 2004, 775 [EURO 2000]; BPatG, BeckRS 2013, 16095; KG, BeckRS 2013, 04372; Ströbele/Hacker, a.a.O., § 9 Rdnrn. 182, 333, 436, jeweils m.w.N.).
  • BPatG, 30.05.2012 - 29 W (pat) 513/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "XXXXXL/XXXL (Gemeinschafswortmarke)/XXXL

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.2015 - 4 U 119/14
    a) Handelsdienstleistungen - mithin auch Einzelhandelsdienstleistungen - sind Dienstleistungen, die im Rahmen des Handels mit Waren erbracht werden (BPatG, BeckRS 2012, 12694).
  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 130/01

    EURO 2000

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.2015 - 4 U 119/14
    Ein für sich genommen lediglich beschreibender oder sonst schutzunfähiger Bestandteil ist dabei nicht geeignet, ein Zeichen in diesem Sinne zu prägen (vgl. z.B. BGH, GRUR 2004, 775 [EURO 2000]; BPatG, BeckRS 2013, 16095; KG, BeckRS 2013, 04372; Ströbele/Hacker, a.a.O., § 9 Rdnrn. 182, 333, 436, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 25.10.2007 - I ZR 18/05

    TUC-Salzcracker

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.2015 - 4 U 119/14
    Dass das Wort "Grillstar" als solches sich aufgrund der Benutzung der Klagemarke mittlerweile als Herkunftskennzeichen in den angesprochenen Verkehrskreisen durchgesetzt hat oder zumindest durch die Benutzung der Klagemarke eine solche Verkehrsbekanntheit als Herkunftskennzeichen erlangt hat, dass ihm eine den Gesamteindruck der Klagemarke mitbestimmende Bedeutung nicht abgesprochen werden kann (vgl. hierzu BGH, GRUR 2008, 505; insoweit ablehnend: Ströbele/Hacker, a.a.O., § 9 Rdnr. 376), hat die insoweit darlegungsbelastete Klägerin nicht einmal im Ansatz vorgetragen.
  • BGH, 15.07.2010 - I ZR 57/08

    Goldhase II

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.2015 - 4 U 119/14
    Entscheidend für die Ähnlichkeitsprüfung ist der Gesamteindruck der beiden Zeichen (vgl. hierzu BGH, GRUR 2011, 148 [Goldhase II]; Ströbele/Hacker, a.a.O., § 9 Rdnr. 237).
  • KG, 15.02.2013 - 5 U 109/12

    Berliner Gauklerfest - "Berliner Gauklerfest"

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.2015 - 4 U 119/14
    Ein für sich genommen lediglich beschreibender oder sonst schutzunfähiger Bestandteil ist dabei nicht geeignet, ein Zeichen in diesem Sinne zu prägen (vgl. z.B. BGH, GRUR 2004, 775 [EURO 2000]; BPatG, BeckRS 2013, 16095; KG, BeckRS 2013, 04372; Ströbele/Hacker, a.a.O., § 9 Rdnrn. 182, 333, 436, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 162/04

    AKZENTA

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.2015 - 4 U 119/14
    b) Die Benutzung einer eingetragenen Marke wirkt nur dann rechtserhaltend im Sinne des § 26 Abs. 1 MarkenG, wenn sie deren Hauptfunktion entspricht, dem Verkehr die Ursprungsidentität der Ware oder Dienstleistung, für die sie eingetragen ist, dadurch zu garantieren, dass sie es ihm ermöglicht, diese Ware oder Dienstleistung von Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft zu unterscheiden (BGH, GRUR 2008, 616 [AKZENTA]).
  • EuGH, 07.07.2005 - C-418/02

    DER GERICHTSHOF ERWEITERT DEN MARKENSCHUTZ DURCH ZULASSUNG VON

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.2015 - 4 U 119/14
    Der Handel umfasst indes neben dem bloßen Abschluss von Kaufverträgen die gesamte Tätigkeit, die ein Wirtschaftsteilnehmer entfaltet, um seine Kunden zum Abschluss eines solchen Vertrages anzuregen (EuGH, GRUR 2005, 764 [Praktiker]).
  • BGH, 01.06.2017 - I ZR 115/16

    EuGH-Vorlage zur Zulässigkeit des Tonträger-Samplings

    cc) Die Richtlinie 2006/115/EG hat zwar nicht das Recht der öffentlichen Sendung und Wiedergabe, wohl aber das hier in Rede stehende Verbreitungsrecht vollständig harmonisiert (vgl. Erwägungsgrund 16 der Richtlinie; BGH, Urteil vom 5. November 2015 - I ZR 88/13, GRUR 2016, 493 Rn. 12 = WRP 2016, 103 - Al di Meola).
  • LG Frankfurt/Main, 02.11.2017 - 3 O 86/17

    Zur Frage der Benutzung eines Zeichens durch ein Kombinationszeichen mit

    Insoweit reicht ein branchenübliches wirtschaftliches Handeln stets für eine Anerkennung als Benutzung aus (OLG Hamm GRUR-RR 2015, 526 Rn. 33 m.w.N.).

    Eine ausdrückliche sprachliche Benennung der Dienstleistung im Zusammenhang mit der Verwendung der Marke ist dabei zur rechtserhaltenden Markenbenutzung nicht immer erforderlich (OLG Hamm GRUR-RR 2015, 526 Rn. 33).

    Die Beweislast für die Voraussetzungen des Verfalls nach den §§ 55, 49 MarkenG trägt der Anspruchsteller (OLG Hamm GRUR-RR 2015, 526).

  • BPatG, 06.09.2017 - 28 W (pat) 514/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "KONRAD AUTO × TEILE × TECHNIK

    Dieser Eindruck einer markenmäßigen Verwendung wird unterstützt durch die in Anlage 1 zur eidesstattlichen Versicherung vom 21. März 2017 dargestellte Anbringung des Schriftzugs an der Fassade eines Geschäftslokals der Widersprechenden (vgl. hierzu OLG Hamm MarkenR 2015, 515 - Grillstar.de; BPatG, Beschluss vom 8. Mai 2007, 33 W (pat) 128/05, Rdnr. 42 - KAUFLAND; Schaeffer, GRUR 2009, 341, 343) und durch die Verwendung des Widerspruchszeichens als Domainname (vgl. u. a. OLG Köln, CR 2008, 456 bis 458 - Schutzengel).
  • OLG Hamm, 15.12.2015 - 4 U 77/15

    Verwechslungsgefahr der Marke "Medicon-Apotheke" mit dem Wortzeichen

    Insoweit sind an die Annahme einer markenmäßigen Verwendung eines Zeichens keine besonders strengen Anforderungen zu stellen (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 04.08.2015 - 4 U 119/14 - [Grillstar] ).
  • BPatG, 21.05.2019 - 27 W (pat) 506/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "kodi professional (Wort-Bild-Marke)/KODi

    Zur rechtserhaltenden Benutzung einer Einzelhandelsdienstleistungsmarke genügt grundsätzlich die Anbringung der Marke am Geschäftslokal oder auf Geschäftspapieren und die Verwendung der Marke in Werbemaßnahmen sowie auf Gegenständen, die zur Erbringung der Dienstleistung verwendet werden (s. a. OLG Hamm, Urteil vom 4. August 2015 - 4 U 119/14 -, BeckRS 2015, 16121 Rn. 33 - grillstar; BPatG, Beschluss vom 6. September 2017 - 28 W (pat) 514/17 -, BeckRS 2017, 132751 Rn. 36 f. - Conrad).
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