Rechtsprechung
OLG Koblenz, 01.12.1998 - 4 U 1196/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- webshoprecht.de
Zum Handel mit CD-ROMs mit Telefondaten der Telekom
- JurPC
UWG § 1; BDSG §§ 1, 3, 4, 29, 43; StGB § 27
Wettbewerbsverstoß durch Vertrieb einer Telefon-CD-ROM - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften ; Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen ; Vertrieb und Verkauf von CDs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- heise.de (Pressemeldung, 24.03.1999)
Oberlandesgericht verbietet Telefon-CDs
- heise.de (Pressebericht, 26.03.1999)
Kein "Aus" für Telefon-CDs
- IRIS Merlin (Kurzinformation)
Datenschutz bei Telefonbucheinträgen
Verfahrensgang
- LG Koblenz - 2 HO 59/98
- OLG Koblenz, 01.12.1998 - 4 U 1196/98
Papierfundstellen
- MMR 1999, 427 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LG Mannheim, 29.03.1996 - 7 O 43/96
D-Info 2.0
Auszug aus OLG Koblenz, 01.12.1998 - 4 U 1196/98
Es ist weder ein berechtigtes Interesse des Empfängers der Daten an ihrer Kenntnis glaubhaft dargelegt, noch handelt es sich um Listen im Sinne des § 28 Abs. 2 Nr. 1 BDSG zum Zwecke der Werbung (so auch LG Mannheim NJW 1996, 1829, 1830).Nach Auffassung des Senats ist bei einem Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz entgegen der Ansicht des OLG Frankfurt (WRP 1996, 1175 ) ohne Hinzutreten weiterer Umstände von einem Sittenverstoß auszugehen (ebenso mit ausführlicher Begründung LG Mannheim, NJW 1996, 1829 ; das LG Mannheim bestätigend auch OLG Karlsruhe, NJW 1997, 262/263 allerdings mehr unter dem Gesichtspunkt der Übernahme eines fremden Leistungsergebnisses).
- BGH, 16.09.1993 - V ZR 246/92
Anspruch auf Zahlung des Notbedarfs nach Tod des Schenkers
Auszug aus OLG Koblenz, 01.12.1998 - 4 U 1196/98
Entscheidend für den Senat war allein die Frage, wie das Verfahren ohne das erledigende Ereignis ausgegangen wäre, wobei eine Beurteilung der Erfolgsaussichten der Parteien nach "überwiegender Wahrscheinlichkeit" genügt (vgl. BGH NJW 1994, 256/257). - OLG Karlsruhe, 25.09.1996 - 6 U 46/96
Zum Handel mit CD-ROMs mit Telefondaten der Telekom
Auszug aus OLG Koblenz, 01.12.1998 - 4 U 1196/98
Nach Auffassung des Senats ist bei einem Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz entgegen der Ansicht des OLG Frankfurt (WRP 1996, 1175 ) ohne Hinzutreten weiterer Umstände von einem Sittenverstoß auszugehen (ebenso mit ausführlicher Begründung LG Mannheim, NJW 1996, 1829 ; das LG Mannheim bestätigend auch OLG Karlsruhe, NJW 1997, 262/263 allerdings mehr unter dem Gesichtspunkt der Übernahme eines fremden Leistungsergebnisses). - BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus OLG Koblenz, 01.12.1998 - 4 U 1196/98
Das Bundesdatenschutzgesetz in seiner heutigen Fassung ist Ausprägung des sogenannten Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983 (BverfGE 65, 1 ff.).