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   OLG Karlsruhe, 13.07.2006 - 4 U 12/04   

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OLG Karlsruhe, 13.07.2006 - 4 U 12/04 (https://dejure.org/2006,21013)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.07.2006 - 4 U 12/04 (https://dejure.org/2006,21013)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Juli 2006 - 4 U 12/04 (https://dejure.org/2006,21013)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß: Bewerbung eines Algenpulverprodukts mit den Wirkungsbehauptungen "zur Leistungssteigerung ... zur Entschlackung ... zur Entsäuerung"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung der Bewerbung eines Algenpräparates mit dem Hinweis auf Leistungssteigerung und Entschlackung; Unterlassung irreführender Werbung eines Algenpräparates mangels wissenschaftlichen Nachweises einer leistungssteigernden Förderung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    "Anti aging": Verjüngende Wirkung, verbotene Werbung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 10.11.1983 - 3 C 56.82

    Werbeverbot - Medizinisches Gutachten - Ernährungswissenschaftliches Gutachten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.07.2006 - 4 U 12/04
    Vor dem Hintergrund, dass überall dort, wo die Gesundheit in der Werbung ins Spiel gebracht wird, besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen zu stellen sind (BGH GRUR 2002, 182; WRP 2002, 74 - Das Beste jeden Morgen; BVerwGE 68, 177), geht die Ansicht, bei dem Begriff der Leistungssteigerung handele es sich um einen nicht nachprüfbaren inhaltlich nichtssagenden Begriff, fehl.

    Wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert sind fachlich umstrittene Meinungen (BGH GRUR 1965, 368), d.h. dass einer Meinung eine fundierte Gegenmeinung gegenübersteht (BVerwGE 68, 177; Zipfel, Lebensmittelrecht, C 102, LFGB (2005) § 11 Rdn. 192).

    Lässt sich trotz aller Aufklärungsmöglichkeiten keine sichere Aussage über die Wirksamkeit des Mittels machen, hat der Werbende die Nachteile der Beweislosigkeit zu tragen (zum Verwaltungsprozess BVerwGE 68, 177; Behler a.a.O.; Fezer/Meyer a.a.O. Rdn. 240) .

  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 273/99

    Zulässigkeit des Vertriebs nicht als Arzneimittel zugelassener Sportlernahrung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.07.2006 - 4 U 12/04
    Die Beklagte hat diese -vom BGH für den Kläger in zahlreichen Entscheidungen bejahte Voraussetzung (zuletzt Urteile vom 03.04.2003, GRUR 2003, 631 = WRP 2003, 883 -L Glutamin; vom 11.07.2002, BGHZ 151, 286 -Muskelaufbaupräparate und vom 11.07.2002 ZLR 2002, 660) -auch nicht weiter in Abrede gestellt.

    Vielmehr stellen auch Arzneimittel in bezug auf Nahrungsergänzungsmittel Waren verwandter Art dar (BGH GRUR 1997, 541, 543 = WRP 1997, 711 -Produkt-Interview; ZLR 2002, 660).

    Relevant sind danach auch die Mitglieder des Klägers, die Arzneimittel herstellen und vertreiben (BGH ZLR 2002, 660).

  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89

    Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.07.2006 - 4 U 12/04
    Er hat auf ausreichend substantiierte Beanstandung der Wirksamkeit durch den Angreifer darzulegen und zu beweisen, aufgrund welcher Veröffentlichungen und Untersuchungen er dazu kommt, dass die beworbene Wirkung seines Lebensmittels ausreichend wissenschaftlich gesichert ist (KG Pharma Recht 1994, 187; KG ZLR 2003, 88; OLG Düsseldorf ZLR 2002, 513, vgl. auch BGH GRUR 1991, 848 - Rheumalind II; Köhler/Piper, a.a.O. § 1 Rdn. 358, § 3 Rdn. 530 f.; vgl. auch OLG München Urt. v. 11.12.2003 - 29 U 4813/03, Beschl. v. 28.09.2004 29 W 2082/04 jeweils zit. nach juris).

    Die Beklagte hat dadurch, dass sie eine bestimmte Aussage getroffen hat, die an das Gesundheitsbewusstsein der von ihr angesprochenen Verbraucher appelliert, die Verantwortung für ihre Richtigkeit übernommen, die sie im Streitfall auch beweisen muss (vgl. BGH GRUR 1991, 848 - Rheumalind II; Köhler/Piper, a.a.O. § 1 Rdn. 357 jeweils mit w.N.).

  • OLG Köln, 19.07.2000 - 6 U 53/00

    Bewerbung von Shiitake-Pilzen durch Unternehmen der Lebensmittelbranche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.07.2006 - 4 U 12/04
    Dabei sind besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussage zu stellen, sobald in der Werbung die gesundheitsfördernde Wirkung eines Lebensmittels herausgestellt wird (OLG Köln GRUR-RR 2001, 64).

    Selbst wenn - wie das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln GRUR-RR 2001, 64) meint - im Regelfall der Angreifer nachweisen muss, dass hinsichtlich der beworbenen Wirkung zumindest wissenschaftlicher Streit besteht, muss aber jedenfalls bei neu auf den Markt kommenden Produkten oder Wirkungsbehauptungen der Werbende auf eine - wie vorliegend -entsprechende substantiierte Beanstandung des Angreifers im Einzelnen darlegen, weshalb nach seinen Nachforschungen die beworbene Wirkung des Lebensmittels wissenschaftlich hinreichend gesichert ist.

  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 203/00

    "L-Glutamin"; Würdigung von Werbeaussagen; Begriff des Arzneimittels

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.07.2006 - 4 U 12/04
    Die Beklagte hat diese -vom BGH für den Kläger in zahlreichen Entscheidungen bejahte Voraussetzung (zuletzt Urteile vom 03.04.2003, GRUR 2003, 631 = WRP 2003, 883 -L Glutamin; vom 11.07.2002, BGHZ 151, 286 -Muskelaufbaupräparate und vom 11.07.2002 ZLR 2002, 660) -auch nicht weiter in Abrede gestellt.

    Bei der Ermittlung des Verkehrsverständnisses ist nicht nur auf die unmittelbar beanstandete Werbeaussage "zur Leistungssteigerung", sondern auf den von den Mitteln erweckten Eindruck anhand des Gesamterscheinungsbildes der Werbung zu achten (BGH GRUR 2003, 631 = WRP 2003, 883 -L-Glutamin).

  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.07.2006 - 4 U 12/04
    Vor dem Hintergrund, dass überall dort, wo die Gesundheit in der Werbung ins Spiel gebracht wird, besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen zu stellen sind (BGH GRUR 2002, 182; WRP 2002, 74 - Das Beste jeden Morgen; BVerwGE 68, 177), geht die Ansicht, bei dem Begriff der Leistungssteigerung handele es sich um einen nicht nachprüfbaren inhaltlich nichtssagenden Begriff, fehl.

    Besondere Umstände dafür, dass nicht unerhebliche Teile des Verkehrs die Werbung - anders als der Senat - in einer mit den objektiven Verhältnissen nicht in Einklang stehenden Weise verstehen, sind im Streitfall weder dargetan noch ersichtlich, so dass gegen eine Sachbeurteilung ohne die Einholung eines demoskopischen Gutachtens keine Bedenken bestehen (BGH GRUR 2002, 550 -Elternbriefe; GRUR 2002, 182 = WRP 2002, 74 -Das Beste jeden Morgen).

  • BGH, 22.01.1965 - Ib ZR 109/63

    Abgabe eines durch eine Vertragsstrafe gesicherten Unterlassungsversprechens -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.07.2006 - 4 U 12/04
    Während die erste Alternative der Vorschriften sich auf Behauptungen bezieht, die wissenschaftlichen Erkenntnissen widersprechen, weil sie der als herrschend anzusehenden Auffassung der Fachwelt widersprechen (BGH GRUR 1965, 368 = LRE 4, 255 zu § 3 UWG a.F.; Behler, Lebensmittel-und Bedarfsgegenständegesetz, 2002, Rdn. 61), verlangt die zweite Alternative keine vollständige wissenschaftliche Sicherheit.

    Wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert sind fachlich umstrittene Meinungen (BGH GRUR 1965, 368), d.h. dass einer Meinung eine fundierte Gegenmeinung gegenübersteht (BVerwGE 68, 177; Zipfel, Lebensmittelrecht, C 102, LFGB (2005) § 11 Rdn. 192).

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.07.2006 - 4 U 12/04
    Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision (§ 543 Abs. 2 ZPO n.F.) liegen nicht vor (BGH NJW 2003, 65 ff.).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 252/01

    Mindestverzinsung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.07.2006 - 4 U 12/04
    Denn auch durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher können eine Werbeangabe unterschiedlich auffassen (zu § 3 UWG a.F.: BGH GRUR 2004, 162 -Mindestverzinsung).
  • OLG München, 11.12.2003 - 29 U 4813/03
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.07.2006 - 4 U 12/04
    Er hat auf ausreichend substantiierte Beanstandung der Wirksamkeit durch den Angreifer darzulegen und zu beweisen, aufgrund welcher Veröffentlichungen und Untersuchungen er dazu kommt, dass die beworbene Wirkung seines Lebensmittels ausreichend wissenschaftlich gesichert ist (KG Pharma Recht 1994, 187; KG ZLR 2003, 88; OLG Düsseldorf ZLR 2002, 513, vgl. auch BGH GRUR 1991, 848 - Rheumalind II; Köhler/Piper, a.a.O. § 1 Rdn. 358, § 3 Rdn. 530 f.; vgl. auch OLG München Urt. v. 11.12.2003 - 29 U 4813/03, Beschl. v. 28.09.2004 29 W 2082/04 jeweils zit. nach juris).
  • OLG München, 28.09.2004 - 29 W 2082/04
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2002 - 20 U 93/01

    Hinreichende wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse im Sinne des § 17 Abs. 1

  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 34/01

    "Muskelaufbaupräparate"; Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln

  • BGH, 23.01.1997 - I ZR 238/93

    Produkt-Interview - Getarnte Werbung

  • BGH, 06.02.1997 - I ZR 234/94

    Selbsternannter Sachverständiger - Irreführung/Leistungsfähigkeit

  • BGH, 10.11.1999 - I ZR 212/97

    Johanniskraut-Präparat; Werbeverbot für Psychopharmaka

  • BGH, 17.10.1996 - I ZR 159/94

    Naturkind - LMBG - Täuschung

  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99

    Elternbriefe

  • BGH, 17.10.1984 - I ZR 187/82

    Zulässigkeit der Alleinstellungsbehauptung "Größtes Teppichhaus der Welt"

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   OLG Hamm, 22.06.2004 - 4 U 12/04   

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https://dejure.org/2004,25280
OLG Hamm, 22.06.2004 - 4 U 12/04 (https://dejure.org/2004,25280)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.06.2004 - 4 U 12/04 (https://dejure.org/2004,25280)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Juni 2004 - 4 U 12/04 (https://dejure.org/2004,25280)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2004 - 4 U 12/04
    1) § 13 Abs. 5 UWG enthält einen besonderen Missbrauchstatbestand, der ungeachtet einer an sich bestehenden Klagebefugnis -selbst einer solchen des unmittelbar betroffenen Mitbewerbers (vgl. BGH GRUR 2000, 1089, 1090 -Mißbräuchliche Mehrfachverfolgung)- die Klage des missbräuchlich vorgehenden Wettbewerbers unzulässig macht.
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2004 - 4 U 12/04
    Nach ihr liegt ein Missbrauch vor, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzfähige Interessen verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH WRP 2001, 148, 150 -Vielfachabmahner; Köhler / Piper, UWG, 3. Auflage, § 13 Rdn. 59).
  • LG Frankfurt/Main, 05.03.2008 - 8 O 163/02
    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2004 - 4 U 12/04
    Die Akte 8 O 163/02 LG Kleve ist zur Ergänzung des Parteivorbringens Gegenstand der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht gewesen.
  • OLG Hamm, 20.07.2010 - 4 U 101/10

    Angabe "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer / 1. Hand" bei einem Mietwagen ist

    § 8 Abs. 4 UWG stellt, wie der Senat früher bereits zu dem insoweit funktionsgleichen § 13 Abs. 5 UWG a.F. festgestellt hat, einen besonderen Missbrauchstatbestand dar, der ungeachtet einer an sich bestehenden Klagebefugnis die Klage des missbräuchlich vorgehenden Wettbewerbers unzulässig macht (Senat, Urt. v. 22.6.2004 - 4 U 12/04, BeckRS 2005, 03652; vgl. auch BGH GRUR 1999, 509, 510 - Vorratslücken; GRUR 2002, 357, 359 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung).
  • OLG Hamm, 13.07.2010 - 4 U 21/10

    Anforderungen an die finanzielle Ausstattung eines Wettbewerbsverbandes

    § 8 Abs. 4 UWG stellt, wie der Senat früher bereits zu dem insoweit funktionsgleichen § 13 Abs. 5 UWG a.F. festgestellt hat, einen besonderen Missbrauchstatbestand dar, der ungeachtet einer an sich bestehenden Klagebefugnis die Klage des missbräuchlich vorgehenden Wettbewerbers unzulässig macht (Senat, Urt. v. 22.6.2004 - 4 U 12/04, BeckRS 2005, 03652; vgl. auch BGH GRUR 1999, 509, 510 - Vorratslücken; GRUR 2002, 357, 359 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung).
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