Weitere Entscheidung unten: KG, 25.01.2018

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.06.2015 - 4 U 12/15   

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OLG Hamm, 11.06.2015 - 4 U 12/15 (https://dejure.org/2015,41500)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.06.2015 - 4 U 12/15 (https://dejure.org/2015,41500)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Juni 2015 - 4 U 12/15 (https://dejure.org/2015,41500)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der Gewährung sogenannter Bonustaler aus Anlass der Einlösung einer ärztlichen Verordnung von Arzneimitteln

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der Gewährung sogenannter Bonustaler aus Anlass der Einlösung einer ärztlichen Verordnung von Arzneimitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Apotheken-Bonustaler im Zusammenhang mit preisgebundenen Arzneimitteln sind unzulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrigkeit der Gewährung so genannter Bonustaler durch einen Apotheker

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrigkeit der Gewährung so genannter Bonustaler durch einen Apotheker

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 118 (Kurzinformation)

    Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Apotheken | Q-Taler für Nachweis eines Arztbesuchs innerhalb von zwei Tagen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Verstoß gegen arzneimittelrechtliche Preisbestimmungen durch eine Apotheke

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 193/07

    UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE

    Auszug aus OLG Hamm, 11.06.2015 - 4 U 12/15
    Sie sind Marktverhaltensregeln i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG dar (u.a. BGH GRUR 2010, 1136 - Unser Dankeschön für Sie ), die im Einklang mit dem Recht der Europäischen Union stehen (vgl. hierzu BGHZ 194, 354 - EU-Versandapotheken ).

    Diese Regelungen sollen insbesondere gewährleisten, dass die im öffentlichen Interesse gebotene flächendeckende und gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sichergestellt ist (BGH GRUR 2010, 1136 - Unser Dankeschön für Sie m. w. N.).

    Die Bestimmungen der Arzneimittelpreisverordnung werden vielmehr auch dann verletzt, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar der korrekte Preis angesetzt wird, dem Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen (BGH GRUR 2010, 1136 - Unser Dankeschön für Sie m.w.N.).

    Insbesondere ein über einen bestimmten Geldbetrag lautender Gutschein stellt einen Vorteil im vorstehend genannten Sinn dar (BGH GRUR 2010, 1136 - Unser Dankeschön für Sie m.w.N.); denn mit ihm können - bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise - von der Pflicht zur Zuzahlung befreite Kassenpatienten sowie Privatversicherte tatsächlich etwas "verdienen" und Kassenpatienten ohne Befreiung von der Zuzahlungspflicht immerhin einen Teil der Zuzahlung sparen, indem sie mit den Gutscheinen Waren erwerben (BGH GRUR 2013, 1264 - RezeptBonus ).

    Abweichendes kann allenfalls dann gelten, wenn der Gutscheineinlösung wesentliche Hindernisse entgegenstehen (BGH GRUR 2010, 1136 - Unser Dankeschön für Sie m.w.N.), wobei ein Hindernis auch darin bestehen kann, dass es sich bei den angebotenen Sachprämien lediglich um aus Sicht des Kunden unnütze oder wertlose Gegenstände handelt (BGH BeckRS 2010, 23769 - Bonussystem ), oder wenn die Vorteile nicht allein für den Erwerb des preisgebundenen Arzneimittels, sondern auch aus anderem Anlass gewährt werden, etwa weil der Kunde beim Erwerb Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen muss (BGH GRUR 2010, 1136 - Unser Dankeschön für Sie m.w.N.).

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 125/08

    Zur Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken

    Auszug aus OLG Hamm, 11.06.2015 - 4 U 12/15
    Nichts anderes gilt für Gutscheine, die zwar nicht ausdrücklich auf einen bestimmten Geldbetrag lauten, gleichwohl in Gestalt der Möglichkeit, die Gutscheine gegen Waren einzutauschen, einen wirtschaftlichen Wert verkörpern (BGH BeckRS 2010, 23769 - Bonussystem ).

    Abweichendes kann allenfalls dann gelten, wenn der Gutscheineinlösung wesentliche Hindernisse entgegenstehen (BGH GRUR 2010, 1136 - Unser Dankeschön für Sie m.w.N.), wobei ein Hindernis auch darin bestehen kann, dass es sich bei den angebotenen Sachprämien lediglich um aus Sicht des Kunden unnütze oder wertlose Gegenstände handelt (BGH BeckRS 2010, 23769 - Bonussystem ), oder wenn die Vorteile nicht allein für den Erwerb des preisgebundenen Arzneimittels, sondern auch aus anderem Anlass gewährt werden, etwa weil der Kunde beim Erwerb Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen muss (BGH GRUR 2010, 1136 - Unser Dankeschön für Sie m.w.N.).

    Ein Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung liegt damit auch dann vor, wenn dem Kunden lediglich geringwertige Vorteile zugewandt werden (BGH BeckRS 2010, 23769 - Bonussystem ).

  • BGH, 08.05.2013 - I ZR 98/12

    RezeptBonus

    Auszug aus OLG Hamm, 11.06.2015 - 4 U 12/15
    Insbesondere ein über einen bestimmten Geldbetrag lautender Gutschein stellt einen Vorteil im vorstehend genannten Sinn dar (BGH GRUR 2010, 1136 - Unser Dankeschön für Sie m.w.N.); denn mit ihm können - bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise - von der Pflicht zur Zuzahlung befreite Kassenpatienten sowie Privatversicherte tatsächlich etwas "verdienen" und Kassenpatienten ohne Befreiung von der Zuzahlungspflicht immerhin einen Teil der Zuzahlung sparen, indem sie mit den Gutscheinen Waren erwerben (BGH GRUR 2013, 1264 - RezeptBonus ).

    Schließlich verbietet die Bestimmung des § 78 Abs. 2 S. 2 AMG es dem Apotheker nicht nur, dem in dieser Vorschrift geregelten Gebot der Einheitlichkeit widersprechende Preise zu verlangen, sondern auch, mit solchen Preisen zu werben; denn auch eine Werbung mit Preisen, die dem genannten Gebot nicht entsprechen, gefährdet und beeinträchtigt die Einheitlichkeit des Apothekenabgabepreises (BGH GRUR 2013, 1264 - RezeptBonus ).

  • OLG Frankfurt, 20.10.2005 - 6 U 201/04

    Wettbewerbsrecht: Verstoß gegen Preisregelungen nach der

    Auszug aus OLG Hamm, 11.06.2015 - 4 U 12/15
    Erklärungen des Apothekers im Zusammenhang mit der Vorteilsgewährung kommt damit allenfalls eine Indizwirkung für die Frage nach einer Koppelung zu (OLG Frankfurt GRUR-RR 2006, 233, 235).
  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 26/09

    Zur Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken

    Auszug aus OLG Hamm, 11.06.2015 - 4 U 12/15
    Der Begriff der "Koppelung" darf dabei nicht dahin missverstanden werden, dass eine solche Koppelung nur dann vorliegt, wenn prinzipiell oder systematisch nur solchen Kunden irgendwie geartete Vorteile gewährt werden, die preisgebundene Arzneimittel erwerben (vgl. BGH BeckRS 2010, 23771 - Bonus-Taler in einem Fall, in dem die beklagten Apotheker Bonus-Taler an Kunden ausgaben und dies "zumindest gelegentlich auch beim Erwerb preisgebundener Arzneimittel" taten).
  • GemSOGB, 22.08.2012 - GmS-OGB 1/10

    EU-Versandapotheken unterliegen deutscher Arzneimittelpreisbindung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.06.2015 - 4 U 12/15
    Sie sind Marktverhaltensregeln i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG dar (u.a. BGH GRUR 2010, 1136 - Unser Dankeschön für Sie ), die im Einklang mit dem Recht der Europäischen Union stehen (vgl. hierzu BGHZ 194, 354 - EU-Versandapotheken ).
  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 206/17

    Gewährung von Werbegaben durch Apotheken

    Für eine betragsmäßige Spürbarkeitsschwelle beim Erwerb preisgebundener Arzneimittel ist damit kein Raum mehr (vgl. OLG Frankfurt, WRP 2015, 759, 760 [juris Rn. 10]; OLG Hamm, Urteil vom 11. Juni 2015 - 4 U 12/15, juris Rn. 74; OLG München, GRUR-RR 2017, 451, 455 [juris Rn. 73 f.]; OVG Lüneburg, PharmR 2017, 459, 462 [juris Rn. 22]; OVG Münster, PharmR 2017, 557, 563 [juris Rn. 127]; Reese in Doepner/Reese aaO § 7 Rn. 123; Brixius in Bülow/Ring/Artz/Brixius aaO § 7 Rn. 56 f.; aA Dietel, PharmR 2013, 449, 451 f.).
  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 60/18

    Gewährung von Werbegaben durch Apotheken

    Für eine betragsmäßige Spürbarkeitsschwelle beim Erwerb preisgebundener Arzneimittel ist damit kein Raum mehr (vgl. OLG Frankfurt, WRP 2015, 759, 760 [juris Rn. 10]; OLG Hamm, Urteil vom 11. Juni 2015 - 4 U 12/15, juris Rn. 74; OLG München, GRUR-RR 2017, 451, 455 [juris Rn. 73 f.]; OVG Lüneburg, PharmR 2017, 459, 462 [juris Rn. 22]; OVG Münster, PharmR 2017, 557, 563 [juris Rn. 127]; Reese in Doepner/Reese aaO § 7 Rn. 123; Brixius in Bülow/Ring/Artz/Brixius aaO § 7 Rn. 56 f.; aA Dietel, PharmR 2013, 449, 451 f.).
  • KG, 13.03.2018 - 5 U 97/15

    Apothekengutschein, 1 EUR-Gutschein - Wettbewerbsverstoß: Gewähren eines 1

    Der Gesetzgeber habe diese Gesetzesänderung gerade unter Hinweis auf die vorgenannten Entscheidungen des BGH (insbesondere Bonuspunkte und Unser Dankeschön Für Sie) und eine fehlende sachlich berechtigte Unterscheidung zwischen Barrabatten und sonstigen Zuwendungen vorgenommen (OLG Frankfurt, WRP 2014, 1225 juris Rn. 10; WRP 2015, 759 juris Rn. 10; Urteil vom 2.11.2017, 6 U 164/16, juris Rn. 20; OLG Hamm, Urteil vom 11.6.2015, 4 U 12/15, juris Rn. 74; OLG München, GRUR.RR 2017, 451 juris Rn. 73 f; OVG Lüneburg, Pharma Recht 2017, 459 juris Rn. 22; OVG NRW, Beschluss vom 9.10.2014 - 13 B 722/14, juris Rn. 46; Urteil vom 8.9.2017, 13 A 2979/15, juris Rn. 124, 127 ff).
  • VG Lüneburg, 11.04.2017 - 6 B 19/17

    Apotheke; Bonus-Bon; Gutschein; verschreibungspflichtige Arzneimittel

    Die öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Arzneimittelpreisbindung enthalten als solche nämlich weder eine Spürbarkeitsschwelle noch einen Bagatellvorbehalt (vgl. dazu etwa OLG Hamm, Urteil vom 11. Juni 2015 - 4 U 12/15 -, juris Rdnr. 63).
  • OLG Karlsruhe, 12.10.2022 - 6 U 108/21

    Payback-Punkte für die Vorbestellung von Arzneimittel II,

    Für eine betragsmäßige Spürbarkeitsschwelle beim Erwerb preisgebundener Arzneimittel ist damit kein Raum mehr (BGH, GRUR 2019, 1071 Rn. 57 - Brötchen-Gutschein; OLG Hamm, Urteil vom 11.6.2015 - 4 U 12/15, BeckRS 2016, 3123; OLG München, GRUR-RR 2017, 451, 455 - Smiles(R)Plus Partnerprogramm).
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Rechtsprechung
   KG, 25.01.2018 - 4 U 12/15   

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KG, 25.01.2018 - 4 U 12/15 (https://dejure.org/2018,51764)
KG, Entscheidung vom 25.01.2018 - 4 U 12/15 (https://dejure.org/2018,51764)
KG, Entscheidung vom 25. Januar 2018 - 4 U 12/15 (https://dejure.org/2018,51764)
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