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   OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 120/13   

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https://dejure.org/2014,23679
OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 120/13 (https://dejure.org/2014,23679)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14.08.2014 - 4 U 120/13 (https://dejure.org/2014,23679)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14. August 2014 - 4 U 120/13 (https://dejure.org/2014,23679)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • autokaufrecht.info

    Darlehensvertrag als Fernabsatzvertrag

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 312b Abs 1 BGB vom 02.12.2004, § 14 Abs 1 Anl 2 BGB-InfoV vom 08.03.2008, § 14 Abs 3 Anl 2 BGB-InfoV vom 08.03.2008
    Finanzierter Neuwagenkauf: Anwendbarkeit der Vorschriften des Fernabsatzvertrages bei Finanzierungsvermittlung durch den Autohändler; Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei einem Ratenkreditvertrag

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechte des Käufers und Darlehensnehmers bei einem finanzierten Pkw-Kauf; Begriff des Fernabsatzvertrages i.S. von § 312 BGB

  • rabüro.de

    Rechte des Käufers und Darlehensnehmers bei einem finanzierten Pkwkauf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechte des Käufers und Darlehensnehmers bei einem finanzierten Pkwkauf; Begriff des Fernabsatzvertrages i.S. von § 312 BGB

  • rechtsportal.de

    Rechte des Käufers und Darlehensnehmers bei einem finanzierten Pkwkauf

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einstufung eines Ratenkreditvertrags als Fernabsatzvertrag

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einstufung eines Ratenkreditvertrags als Fernabsatzvertrag

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Einstufung eines Ratenkreditvertrags als Fernabsatzvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1521
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 380/03

    Anbahnung eines Fernabsatzvertrages durch einen Boten; Einholung der Unterschrift

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 120/13
    dd) Zwar ist eine Anwendung des § 312b Abs. 1 BGB auch dann geboten, wenn beim Vertragsschluss ein Bote beauftragt wird, der dem Verbraucher zwar persönlich gegenüber tritt, aber weder über den Vertragsinhalt noch die Beschaffenheit der vertraglichen Leistung nähere Auskünfte geben kann (BGHZ 160, 393, 398 f.; Erman/Saenger, BGB, 13. Aufl., § 312b Rdnr. 4a).

    Paradigmatisch liegt eine derartige, die Anwendung des § 312b BGB gebietende Botenfunktion bei Post- und Kurierboten oder - wie im Sachverhalt des in BGHZ 160, 393 entschiedenen Falles - bei Postmitarbeitern vor, die lediglich im Wege des sog. "Postident 2-Verfahren" die Identität des Kunden überprüfen.

  • BGH, 18.03.2014 - II ZR 109/13

    Kapitalanlagegeschäft in einer Haustürsituation: Folgen der Verwendung einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 120/13
    Vielmehr ist die im Wesentlichen wortgetreue Übernahme des Mustertextes nur dann erforderlich, wenn sich der Verwender auf die gesetzliche Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV aF berufen will (BGH, Urt. v. 18.3.2014 - II ZR 109/13, MDR 2014, 703).

    Weicht der Verwender vom Mustertext ab, besteht mithin Anlass, in eine inhaltliche Prüfung einzutreten, ob die Abweichungen so gravierend sind, dass die Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Anforderungen des § 1 BGB-InfoV aF nicht mehr genügt (BGH, MDR 2014, 703).

  • OLG Saarbrücken, 12.08.2010 - 8 U 347/09

    Verbraucherdarlehensvertrag: Angabe der Postfachanschrift in der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 120/13
    c) Es ist der Beklagten zuzugestehen, dass das Vergleichsangebot der Klägerin auf der Vorstellung beruhte, dass der Widerruf des Kreditvertrages unter Beachtung der Rechtsprechung des 8. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 12.8.2010 - 8 U 347/09) wirksam gewesen sei.

    aa) Zwar hat der 8. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts im Urteil vom 12.8.2010 - 8 U 347/09 die Rechtsauffassung vertreten, dass unter "Anschrift" im Sinne des § 355 Abs. 2 BGB aF unter Berücksichtigung der durch die Zweite Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung vom 5.8.2002 (Bundesgesetzblatt I S. 3002) geschaffenen Neufassung von § 14 BGB-InfoV und der der Verordnung als Anlage 2 beigefügten Muster die "ladungsfähige Anschrift" zu verstehen sei, weshalb die Angabe eines Postfaches nicht genüge.

  • BGH, 25.01.2012 - VIII ZR 95/11

    Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen zulässig

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 120/13
    Mit Blick auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25.1.2012 - VIII ZR 95/11, wonach die Angabe eines Postfaches den formalen Anforderungen an die Gestaltung des Widerrufsrechts genüge, hat die Klägerin mit Schreiben vom 6.3.2012 (GA I Bl. 96) sämtliche in der Vergangenheit abgegebenen Erklärungen vorsorglich angefochten, soweit diese als Anerkenntnis verstanden werden könnten.

    Dieser Rechtauffassung hat sich der Bundesgerichtshof im Urt. vom 25.1.2012 - VIII ZR 95/11, MDR 2012, 268 jedoch nicht angeschlossen, sondern mit Blick auf die Funktion der Adressatenangabe, die darin besteht, den Verbraucher zweifelsfrei darüber zu informieren, an wen der Widerruf zu richten ist, die Auffassung vertreten, dass die Angabe einer Postfachadresse als Widerrufsadresse beim Fernabsatzvertrag den gesetzlichen Anforderungen der BGB-InfoV an eine Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht genüge.

  • OLG Hamburg, 24.03.2014 - 13 U 52/14

    Vom Mustertext unwesentlich abgewichen: Fristbeginn wird nicht hinausgeschoben!

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 120/13
    dddd) Die Frage, ob die positive Aufnahme des Zusatzes im vorliegenden Fall unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Ratenkredits zur Unwirksamkeit der Belehrung führte (diese Frage hat das OLG Hamburg im Verfahren 13 U 52/14, Beschlüsse vom 24.3.2014 und 15.4.2014, auf die Rüge der dortigen Klägerin verneint, die den Widerruf einer Baufinanzierung erklärte und die Wirksamkeit der Belehrung u.a. mit der Aufnahme des Gestaltungshinweises begründete), besitzt im vorliegenden Rechtsstreit keine Entscheidungsrelevanz: Selbst wenn die Aufnahme des Gestaltungshinweises nicht zur Unwirksamkeit der Belehrung geführt hätte, folgt daraus nicht zugleich, dass eine hinreichende Verbraucherinformation mit Blick auf die vertragsspezifischen Risiken des Ratenkredits der Aufnahme des Gestaltungshinweises zwingend bedarf.
  • OLG Koblenz, 19.06.2015 - 8 U 1368/14
    Dies entspricht vielmehr der - soweit ersichtlich - übereinstimmenden Auffassung in der hierzu ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG München, Urteil vom 21.10.2013, 19 U 1208/13, juris Rn. 35 OLG Saarbrücken, Urt. v. 14.08.2014, Az. 4 U 120/13, juris Rn. 58 OLG Hamburg, Beschluss vom 24.03.2014, Az. 13 U 52/14 Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21.08.2013 - 4 U 202/11 -, Rn. 46, juris), der sich der Senat anschließt.

    Von dieser Ermächtigung hat der Bundesminister der Justiz durch den Erlass der BGB-InfoV Gebrauch gemacht (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 14.08.2014 - 4 U 120/13 -, Rn. 57, juris).

  • OLG Frankfurt, 07.09.2017 - 3 U 126/16

    Unberechtigter Widerruf eines Darlehens einer Großbank in 04/2009

    Soweit die Berufung für ihren abweichenden Rechtsstandpunkt auf das Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 14.08.2014 (4 U 120/13) Bezug nimmt, lässt sie außer Acht, dass diese Entscheidung eine andere Rechtsfrage betrifft.

    Aus den oben genannten Gründen mangelt es im Übrigen bereits - entgegen der Annahme der Berufung - an einer Abweichung des Senats von der Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 14.08.2014 (4 U 120/13).

  • LG Essen, 23.10.2014 - 6 O 175/14

    Berufung der kreditgebenden Bank auf Vertrauensschutz i.R. des Widerrufs eines

    Denn bei einer Darlehensgewährung handelt es sich um eine Finanzdienstleistung im Sinne der BGB Info-VO (vgl. OLG München, Urteil vom 21.10.2013, 19 U 1208/13; OLG Saarbrücken, Urt. v. 14.08.2014, Az. 4 U 120/13; indirekt auch OLG Hamburg, Beschluss vom 24.03.2014, Az. 13 U 52/14).

    Insofern kann es dahinstehen, ob die Aufnahme von Gestaltungshinweis Nr. 6 an sich verwirrend und daher fehlerhaft ist (so OLG Saarbrücken, Urt. v. 14.08.2014, Az. 4 U 120/13; anders: OLG Hamburg, Beschluss vom 24.03.2014, Az. 13 U 52/14), bzw. ob die fakultative Formulierung im Gestaltungshinweis Nr. 6 "dies kann dazu führen..." irreführend ist.

  • OLG Köln, 21.01.2019 - 22 U 140/18

    Begriff des Fernabsatzgeschäfts i.S. von § 312b BGB a.F.

    Es genügt, dass der Verbraucher die Möglichkeit hatte, sich an eine natürliche Person zu wenden, um weitere Informationen zu dem geplanten Vertragsschluss zu erlangen (BGH NJW 2018, 1387; WM 2016, 968; NJW 2004, 3699; OLG Köln Beschluss vom 02.02.2017- 12 U 115/16; OLG Köln Beschluss vom 09.01.2017-13 U 246/15-jeweils recherchiert in Juris; OLG Saarbrücken NJW-RR 2014, 1521; OLG Hamburg WM 2014, 1538; Wendehorst in Münchkomm, 7. Aufl., 2016, § 312 Buchst. c Rz. 19; Thusing im Staudinger, BGB, 2013, § 312 b Rz. 34 ff.).
  • OLG Köln, 09.03.2017 - 12 U 98/16

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages; Frage des Fernabsatzes bei

    Auch dieser Beitrag zur Vertragsanbahnung geht über eine bloße Botenfunktion weit hinaus (OLG Saarbrücken, Urteil vom 14.08.2014 - 4 U 120/13, NJW-RR 2014, 1521, 1523, beck-online).
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OLG Frankfurt, 22.07.2013 - 4 U 120/13 (https://dejure.org/2013,48480)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.07.2013 - 4 U 120/13 (https://dejure.org/2013,48480)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Juli 2013 - 4 U 120/13 (https://dejure.org/2013,48480)
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