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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 06.11.2019 - 4 U 123/19   

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https://dejure.org/2019,38189
OLG Brandenburg, 06.11.2019 - 4 U 123/19 (https://dejure.org/2019,38189)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.11.2019 - 4 U 123/19 (https://dejure.org/2019,38189)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. November 2019 - 4 U 123/19 (https://dejure.org/2019,38189)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Anwaltsblatt

    § 666 BGB, § 667 BGB, § 675 BGB, § 861 BGB, § 862 BGB
    Insolvenzverwalter als angestellter Anwalt: Risiken und Nebenwirkungen

  • Anwaltsblatt

    § 666 BGB, § 667 BGB, § 675 BGB, § 861 BGB, § 862 BGB
    Insolvenzverwalter als angestellter Anwalt: Risiken und Nebenwirkungen

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Elektronische Daten sind keine Sachen und unterfallen nicht dem Besitzschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Anspruch eines aus einer Berufsausübungsgemeinschaft ausgeschiedenen Rechtsanwalts auf Herausgabe von Akten, Unterlagen und Daten sowie auf Unterlassung der Einsicht in Originalakten und -unterlagen

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Auseinandersetzung einer Insolvenzverwalterkanzlei mit einem angestellten Verwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Daten sind keine Sache

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Besitzvorschriften sind nicht auf elektronische Daten anwendbar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines aus einer Berufsausübungsgemeinschaft ausgeschiedenen Rechtsanwalts auf Herausgabe von Akten, Unterlagen und Daten sowie auf Unterlassung der Einsicht in Originalakten und -unterlagen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch eines ausgeschiedenen Rechtsanwalts und Insolvenzverwalters auf Herausgabe von Akten und Unterlagen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Elektronische Daten sind keine Sachen iSv. § 90 BGB

Besprechungen u.ä.

  • wordpress.com (Entscheidungsanmerkung)

    Elektronische Daten sind keine Sachen im Sinne des BGB - oder doch?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 54
  • ZIP 2019, 2307
  • NZI 2020, 129
  • WM 2020, 553
  • AnwBl 2020, 107
  • AnwBl Online 2020, 138
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2018 - 18 Sa 25/15

    Zusätzliche Vergütung für Insolvenztätigkeit im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.11.2019 - 4 U 123/19
    Deshalb sei das (noch nicht rechtskräftige) Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 29.11.2018 - 18 Sa 25/15 - nicht einschlägig.

    Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg und das Landesarbeitsgericht Hamburg sehen in einer solchen Konstellation, in der ein angestellter Rechtsanwalt sich als Insolvenzverwalter bestellen lässt und sämtliche Tätigkeiten in diesem Zusammenhang vereinbarungsgemäß auf Rechnung der anstellenden Sozietät ausführt, die im Gegenzug ihn im Innenverhältnis von der Haftung freistellt, zu Recht eine Geschäftsbesorgung i. S. d. § 675 Abs. 1 BGB, die zur analogen Anwendung des § 667 2. Alt. BGB führt (vgl. LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.11.2018 - 18 Sa 25/15, Rn. 345 ff.; LArbG Hamburg, Urteil vom 7.4.2014 - 7 Sa 52/11, Rn. 183, juris).

    Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, gegen dessen Urteil vom 29.11.2018 - 18 Sa 25/15 Revision eingelegt ist, und das Landesarbeitsgericht Hamburg vertreten hierzu im Einzelnen unterschiedliche Auffassungen (vgl. LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.11.2018 - 18 Sa 25/15, Rn. 358 ff., a. a. O.; LArbG Hamburg, Urteil vom 7.4.2014 - 7 Sa 52/11, Rn. 193 ff., a. a. O.).

  • BGH, 07.02.2019 - IX ZR 5/18

    Abwicklung einer Rechtsanwaltskanzlei: Übertragung des Eigentums an den Handakten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.11.2019 - 4 U 123/19
    Die Auskunftspflicht des Beauftragten nach § 666 BGB setzt grundsätzlich nicht voraus, dass der Auftraggeber die begehrte Information zur Vorbereitung weiterer Ansprüche benötigt (BGH, Urteil vom 7.2.2019 - IX ZR 5/18, Rn. 13, juris; BGH, Urteil vom 3.11.2011 - III ZR 105/11, Rn. 13, juris; Palandt/Sprau, a. a. O. § 666 Rn. 1 m. w. N.).

    Die Erfüllung der Informationspflichten aus § 666 BGB ist jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn feststeht, dass der Gläubiger des Informationsanspruchs aufgrund der Auskunft und Rechenschaftslegung keinesfalls etwas fordern könnte (BGH, Urteil vom 7.2.2019, a. a. O., BGH, Urteil vom 16.06.2016 - III ZR 282/114, Rn. 29, juris).

  • LAG Hamburg, 07.04.2014 - 7 Sa 52/11

    Anwendung der Regelungen des Auftragsrechts auf Arbeitsverhältnisse -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.11.2019 - 4 U 123/19
    Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg und das Landesarbeitsgericht Hamburg sehen in einer solchen Konstellation, in der ein angestellter Rechtsanwalt sich als Insolvenzverwalter bestellen lässt und sämtliche Tätigkeiten in diesem Zusammenhang vereinbarungsgemäß auf Rechnung der anstellenden Sozietät ausführt, die im Gegenzug ihn im Innenverhältnis von der Haftung freistellt, zu Recht eine Geschäftsbesorgung i. S. d. § 675 Abs. 1 BGB, die zur analogen Anwendung des § 667 2. Alt. BGB führt (vgl. LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.11.2018 - 18 Sa 25/15, Rn. 345 ff.; LArbG Hamburg, Urteil vom 7.4.2014 - 7 Sa 52/11, Rn. 183, juris).

    Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, gegen dessen Urteil vom 29.11.2018 - 18 Sa 25/15 Revision eingelegt ist, und das Landesarbeitsgericht Hamburg vertreten hierzu im Einzelnen unterschiedliche Auffassungen (vgl. LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.11.2018 - 18 Sa 25/15, Rn. 358 ff., a. a. O.; LArbG Hamburg, Urteil vom 7.4.2014 - 7 Sa 52/11, Rn. 193 ff., a. a. O.).

  • BGH, 30.01.2015 - V ZR 63/13

    Klage des ehemaligen Geschäftsführers einer Bezirkszahnärztekammer auf Zustimmung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.11.2019 - 4 U 123/19
    Dass es sich um solchen handelt, kann sich entweder aus einer räumlichen Beziehung (etwa bei Gegenständen, die in einem für private Zwecke zur Verfügung gestellten Schrank oder Spind verwahrt werden) oder aus der Natur der Sache ergeben, etwa bei privater Kleidung, persönlichen Schreibgeräten oder für den eigenen Verzehr bestimmten Nahrungsmitteln (BGH, Urteil vom 30.01.2015 - V ZR 63/13, Rn. 24, juris).

    Danach sind Arbeitnehmer im Hinblick auf die ihnen zur Erfüllung ihrer Arbeitsleistung überlassenen Sachen grundsätzlich als Besitzdiener anzusehen und zwar auch leitende Angestellte; dies gilt selbstverständlich auch für die Räumlichkeiten des Arbeitgebers (BGH, Urteil vom 30.01.2015 - V ZR 63/13, Rn. 19).

  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 45/10

    Eigentumsbeeinträchtigung durch Anfertigung und Verwertung der Fotografien von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.11.2019 - 4 U 123/19
    Die bloße Einsicht in die Akten und Unterlagen sowie die Anfertigung von Kopien und deren Verwertung ist keine Besitzstörung, weil dadurch die Sachsubstanz und die Nutzung der Sache selbst unberührt bleiben (vgl. zum Fotografieren Palandt/Herrler, a. a. O., § 862 Rn. 3; BGH, Urteil vom 09.03.1989 - I ZR 54/87, Rn. 15 ff, juris; Urteil vom 17.12.2010 - V ZR 45/10, Rn. 10, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 11.02.2019 - 16 U 205/17, Rn. 21, juris).

    Ob etwas anderes gilt, wenn sich derjenige, der Kopien fertigt, zuvor unberechtigt Zugang zu der Sache verschafft hat (zu diesem Rechtsgedanken siehe BGH, Urteil vom 17.12.2010 - V ZR 45/10, Rn. 11 ff., juris), kann dahingestellt bleiben, da die Verfügungsbeklagte die ursprünglichen Akten und Unterlagen bis zum 06.06.2019 in ihrem Mitbesitz hatte, ohne diesen durch verbotene Eigenmacht erlangt zu haben.

  • BGH, 29.07.2014 - II ZR 360/12

    Rechtsanwaltsozietät: Auskunfts- und Vergütungsbeteiligungsansprüche bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.11.2019 - 4 U 123/19
    Der Bundesgerichtshof hat dementsprechend für einen Fall, in dem individualvertraglich zwischen Partnern einer Sozietät vereinbart war, dass die Vergütung für Mandate eines Sozius in Insolvenzverfahren, die bis zum Ausscheiden des Gesellschafters bereits bestanden, aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgerechnet waren und für die ihm die Vergütung noch nicht zugeflossen war, anteilig nach dem Verhältnis des vor und nach seinem Ausscheiden angefallenen Bearbeitungsaufwands zusteht, entschieden, dass Ansprüche auf Auskunftserteilung über schwebende Insolvenzverfahren zwecks Berechnung eines Vergütungsanspruchs unabhängig davon bestehen, ob eine Aufteilung des vor und nach dem Ausscheiden eines Insolvenzverwalters aus einer Sozietät geleisteten Aufwandes überhaupt möglich ist (BGH, Beschluss vom 29.07.2014 - II ZR 360/12, Rn. 11, juris).
  • BAG, 21.02.2017 - 1 AZR 367/15

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Anspruch auf Durchführung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.11.2019 - 4 U 123/19
    Schutzgegenstand des § 241 Abs. 2 BGB ist das Integritätsinteresse des anderen Teils und die Förderung des Vertragszwecks (BAG, Urteil vom 21.02.2017 - 1 AZR 367/15, Rn. 16, juris; Palandt/Grüneberg, a. a. O., § 241 Rn. 6).
  • ArbG München, 04.01.2019 - 36 Ca 11585/17

    Keine arbeitsvertragliche Pflicht zur Herausgabe der Vergütung aus

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.11.2019 - 4 U 123/19
    Die Gegenansicht des Arbeitsgerichts München, wonach dem angestellten Insolvenzverwalter die Vergütung kraft Gesetzes nach Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen des § 63 InsO zugeflossen sei und er wegen der Höchstpersönlichkeit seines Amtes und in seiner Eigenschaft als Amtsträger nicht im Auftrag für die anstellende Sozietät tätig sein könne (ArbG München Urteil vom 4.1.2019 - 36 Ca 11585/17, Rn. 260, juris), überzeugt nicht.
  • BVerfG, 12.01.2016 - 1 BvR 3102/13

    Ausschluss juristischer Personen vom Amt des Insolvenzverwalters ist

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.11.2019 - 4 U 123/19
    Die hier gewählte Konstruktion, wonach der Kläger persönlich bestellter Insolvenzverwalter und zugleich angestellter Rechtsanwalt einer Anwaltssozietät ist, alle Vergütungen aus seiner Tätigkeit als Insolvenzverwalter an seinen Arbeitgeber auskehrt und die Sozietät ihn hierfür im Innenverhältnis von jeglicher Haftung aus der Verwaltertätigkeit freistellt sowie ihm die für die Ausübung der Insolvenzverwaltertätigkeit notwendige Büroorganisation überlässt, stellt jedoch einen anerkannten Marktzugang für juristische Personen zur Insolvenzverwaltung dar, ohne dass dadurch die Höchstpersönlichkeit des Amtes des Insolvenzverwalters tangiert wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.01.2016 - 1 BvR 3102/13, Rn. 61, juris).
  • BGH, 03.11.2011 - III ZR 105/11

    Vermietungs-Vermittlungsvertrag: Pflicht des Vermieters einer Ferienwohnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.11.2019 - 4 U 123/19
    Die Auskunftspflicht des Beauftragten nach § 666 BGB setzt grundsätzlich nicht voraus, dass der Auftraggeber die begehrte Information zur Vorbereitung weiterer Ansprüche benötigt (BGH, Urteil vom 7.2.2019 - IX ZR 5/18, Rn. 13, juris; BGH, Urteil vom 3.11.2011 - III ZR 105/11, Rn. 13, juris; Palandt/Sprau, a. a. O. § 666 Rn. 1 m. w. N.).
  • BAG, 21.08.2014 - 8 AZR 655/13

    Schadensersatz - Wegnahme von Zahngold

  • BGH, 16.06.1978 - V ZR 73/77

    Regelung eines einstweiligen Zustandes unter einem bestimmten rechtlichen

  • OLG Brandenburg, 28.07.2017 - 11 VA 2/16

    Wirksamkeit einer Abtretungsvereinbarung über Vergütungsansprüche für eine

  • BGH, 24.01.2013 - VII ZR 128/12

    Auslegung der Klage: Beklagteneigenschaft bei tatsächlich gewolltem Vorgehen

  • BGH, 09.03.1989 - I ZR 54/87

    Zulässigkeit eines Fotos von allgemein zugänglicher Stelle - Friesenhaus

  • OLG Celle, 27.06.2017 - 2 U 63/17

    Zulässigkeit von Gegenanträgen im einstweiligen Verfügungsverfahren; Erledigung

  • BGH, 01.02.2017 - XII ZB 71/16

    Familiensache: Formwirksamkeit eines gerichtliche festgestellten Vergleichs über

  • BGH, 10.10.2018 - XII ZB 231/18

    Ehefrau der Kindesmutter wird nicht aufgrund der Ehe zum rechtlichen

  • BGH, 13.10.2015 - VI ZR 271/14

    Anspruch auf Löschung intimer Bilder nach Beziehungsende

  • OLG Frankfurt, 11.02.2019 - 16 U 205/17

    Rechtswidrige Anfertigung und gewerbliche Verwertung von Fotografien eines

  • BGH, 11.07.2017 - X ZB 2/17

    BGH gestattet weiteren Vertrieb eines HIV-Medikaments

  • OLG Brandenburg, 09.11.2022 - 11 U 82/18

    Anforderungen an die Begründung einer Klage bei alternativer Klagehäufung

    Er und seine Mitgesellschafter ließen die Abläufe in der Sozietät in anderen Rechtsstreitigkeiten abweichend darstellen, so beispielsweise in der Sache 4 U 123/19 vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht.
  • OLG Karlsruhe, 17.01.2023 - 12 U 304/21

    Prämienanpassung in der privaten Pflegezusatzversicherung auf Grund des Zweiten

    Das gilt auch dann, wenn die Frage des Rechtsweges vor dem Ausgangsgericht nicht erörtert wurde und dieses seine Zuständigkeit stillschweigend angenommen hat (BGH, Urteil vom 22.10.2009 - IX ZR 147/06, juris Rn. 9; OLG Brandenburg, Urteil vom 06.11.2019 - 4 U 123/19, juris Rn. 53; Pabst, in: Münchener Kommentar-ZPO, 6. Aufl., § 17a GVG Rn. 24).
  • LG Essen, 06.01.2022 - 6 O 314/21

    Entzug der Administratorenrechte für einen Account

    Denn Daten können nicht die Körperlichkeit von Sachen im Sinne des § 90 BGB aufweisen, da sie sich anders als körperliche Gegenstände durch ihre Nicht-Rivalität, Nicht-Exklusivität und Nicht-Abnutzbarkeit auszeichnen, d.h. dass sie von einer Vielzahl von Nutzern verwendet werden können, ohne dass die Nutzung des jeweils anderen dadurch beeinträchtigt wird, dass sie ohne besonderen finanziellen Aufwand beliebig kopierbar sind und keiner Abnutzung oder Alterung unterliegen (OLG Brandenburg, Urt. v, 06.11.2019-4 U 123/19 m. w.
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   OLG Brandenburg, 16.10.2019 - 4 U 123/19   

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OLG Brandenburg, 16.10.2019 - 4 U 123/19 (https://dejure.org/2019,94101)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.10.2019 - 4 U 123/19 (https://dejure.org/2019,94101)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Oktober 2019 - 4 U 123/19 (https://dejure.org/2019,94101)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,94101) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

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