Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.04.2009 - I-4 U 13/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7943
OLG Hamm, 28.04.2009 - I-4 U 13/09 (https://dejure.org/2009,7943)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.04.2009 - I-4 U 13/09 (https://dejure.org/2009,7943)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. April 2009 - I-4 U 13/09 (https://dejure.org/2009,7943)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,7943) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    HGB § 90 a; ; HGB § 12 Abs. 2 c; ; BGB § 355; ; BGB § 355 Abs. 3; ; BGB § 505

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 12 Abs. 2
    Eilbedürftigkeit bei der Durchsetzung vertraglicher Wettbewerbsverbote; Umfang eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1707
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.07.2005 - II ZR 159/03

    Grenzen eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots bei Ausscheiden aus einer

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 13/09
    Die Antragsteller können der Antragsgegnerin aber nicht schlechthin verbieten, Nachhilfeunterricht zu erteilen (vgl. BGH NJW 2005, 3061; BGH NJW 1997, 3089).
  • BGH, 15.11.2007 - III ZR 295/06

    Abgrenzung von Unternehmer- und Verbraucherhandeln bei Vorbereitung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 13/09
    Denn schon in der Präambel des Vertrages ist von einer unternehmerischen Existenz die Rede, so dass schon kein Verbrauchervertrag vorliegt (vgl. BGH NJW 2008, 435).
  • BGH, 14.07.1997 - II ZR 238/96

    Wirksamkeit eines gesellschaftsvertraglichen Wettbewerbsverbots; Verbot der

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2009 - 4 U 13/09
    Die Antragsteller können der Antragsgegnerin aber nicht schlechthin verbieten, Nachhilfeunterricht zu erteilen (vgl. BGH NJW 2005, 3061; BGH NJW 1997, 3089).
  • OLG Frankfurt, 05.08.2015 - 23 U 178/14

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

    Der BGH nimmt dazu im Übrigen an, dass die Angabe der Anschrift des Widerrufsadressaten gemäß § 355 Abs. 2 BGB erforderlich sei, damit der Verbraucher gerade auch in dem Fall, dass der am Verbrauchervertrag beteiligte Unternehmer einen Dritten als Empfangsvertreter oder Empfangsboten benannt hat, zweifelsfrei erkennen könne, an wen er den Widerruf zu richten habe (BGH NJW 2012, 1065 [zum Widerruf im Fernabsatzgeschäft]; BGH NJW 2002, 2391; OLG Hamm NJW-RR 2009, 1707; Palandt-Grüneberg, BGB, 73. Aufl., § 360 Rn.3).
  • OLG Frankfurt, 18.10.2017 - 17 U 126/17

    Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung zu einem Darlehensvertrag

    Der BGH nimmt dazu im Übrigen an, dass die Angabe der Anschrift des Widerrufsadressaten gemäß § 355 Abs. 2 BGB erforderlich sei, damit der Verbraucher gerade auch in dem Fall, dass der am Verbrauchervertrag beteiligte Unternehmer einen Dritten als Empfangsvertreter oder Empfangsboten benannt hat, zweifelsfrei erkennen könne, an wen er den Widerruf zu richten habe (BGH NJW 2012, 1065 (zum Widerruf im Fernabsatzgeschäft); BGH NJW 2002, 2391 [BGH 11.04.2002 - I ZR 306/99] ; OLG Hamm, NJW-RR 2009, 1707 [OLG Hamm 28.04.2009 - 4 U 13/09] [OLG Hamm 28.04.2009 - 4 U 13/09] .).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.12.2009 - 4 U 13/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,33162
OLG Frankfurt, 16.12.2009 - 4 U 13/09 (https://dejure.org/2009,33162)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.12.2009 - 4 U 13/09 (https://dejure.org/2009,33162)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Dezember 2009 - 4 U 13/09 (https://dejure.org/2009,33162)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,33162) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.02.1990 - IX ZR 63/89

    Amtshaftung des Notars bei Verletzung eines Treuhandauftrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.2009 - 4 U 13/09
    Notwendig ist ein innerer Zusammenhang mit der durch den Notar geschaffenen Gefahrenlage, nicht nur eine zufällige äußere Verbindung (BGH NJW-RR 1990, 629).

    Es ist zu prüfen, wie sich die Vermögenslage des Betroffenen darstellen würde, wenn der Notar die Pflichtverletzung nicht begangen, sondern pflichtgemäß gehandelt hätte (BGH DNotZ 1989, 48,49 = NJW-RR 1988, 1367; DNotZ 1990, 661, 663 = NJW-RR 1990, 629; BGHZ 123, 178, 180).

  • BGH, 05.11.1992 - III ZR 91/91

    Subsidiarität des Amtshaftungsanspruchs bei Vermögensverfall des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.2009 - 4 U 13/09
    Soweit sich die Aussichten auf Realisierung dieses Anspruches durch das am 19.5.2009 zugunsten des Schuldners Z2 ergangene Schlussurteil im Hinblick auf den Feststellungsausspruch für die Erlangung von Geldmitteln verbessert haben sollten, kommt es darauf nicht an, weil maßgebend der Zeitpunkt der Erhebung der Amtshaftungsklage ist (BGHZ 120, 124 zu § 839 BGB).
  • BGH, 08.07.1993 - IX ZR 222/92

    Notarhaftung bei unzureichender Belehrung über dingliche Sicherung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.2009 - 4 U 13/09
    Es ist zu prüfen, wie sich die Vermögenslage des Betroffenen darstellen würde, wenn der Notar die Pflichtverletzung nicht begangen, sondern pflichtgemäß gehandelt hätte (BGH DNotZ 1989, 48,49 = NJW-RR 1988, 1367; DNotZ 1990, 661, 663 = NJW-RR 1990, 629; BGHZ 123, 178, 180).
  • BGH, 16.06.1988 - IX ZR 69/87

    Haftungsausfüllende Kausalität der Amtspflichtverletzung eines Notars

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.2009 - 4 U 13/09
    Es ist zu prüfen, wie sich die Vermögenslage des Betroffenen darstellen würde, wenn der Notar die Pflichtverletzung nicht begangen, sondern pflichtgemäß gehandelt hätte (BGH DNotZ 1989, 48,49 = NJW-RR 1988, 1367; DNotZ 1990, 661, 663 = NJW-RR 1990, 629; BGHZ 123, 178, 180).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.01.2010 - I-4 U 13/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,58652
OLG Düsseldorf, 26.01.2010 - I-4 U 13/09 (https://dejure.org/2010,58652)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.01.2010 - I-4 U 13/09 (https://dejure.org/2010,58652)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Januar 2010 - I-4 U 13/09 (https://dejure.org/2010,58652)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,58652) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Beendigung eines Berufshaftpflichtversicherungsvertrags durch eine ordentliche Kündigung; Erforderlichkeit eines Nachweises für den Verzicht des Versicherers auf sein Kündigungsrecht; Berücksichtigung einer Einigung zwischen Versichertem und Versicherer auf eine ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 27.07.2005 - 6 U 117/05

    Zum Honoraranspruch des Architekten nach außerordentlicher Kündigung durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2010 - 4 U 13/09
    Der Kläger und der Beklagte verzichten gegenüber der dies jeweils annehmenden Z. Versicherung AG auf sämtliche Ansprüche aus dem Berufshaftpflichtversicherungsvertrag zwischen der Z. Versicherung AG und dem Kläger anlässlich dessen bisheriger anwaltlicher Tätigkeit, insbesondere derjenigen vor dem Landgericht Bonn zu dem Aktenzeichen 15 O 319/06, vor dem Landgericht Köln, Aktenzeichen 31 O 734/04, vor dem Oberlandesgericht Köln zum Aktenzeichen 6 U 117/05 sowie etwaigen Mitwirkungstätigkeiten bezüglich der Verfahren vor dem Bundesgerichtshof zum Aktenzeichen VIII ZR 120/06 und dem Bundesverfassungsgericht, gleich ob bekannt oder unbekannt, bereits entstanden oder erst entstehend, in die Insolvenzmasse fallend oder nicht, als Schadensfall angezeigt oder nicht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 04.06.2010 - 4 U 13/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,41200
OLG Schleswig, 04.06.2010 - 4 U 13/09 (https://dejure.org/2010,41200)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04.06.2010 - 4 U 13/09 (https://dejure.org/2010,41200)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04. Juni 2010 - 4 U 13/09 (https://dejure.org/2010,41200)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,41200) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht