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   OLG Karlsruhe, 28.10.2010 - 4 U 133/10   

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https://dejure.org/2010,31819
OLG Karlsruhe, 28.10.2010 - 4 U 133/10 (https://dejure.org/2010,31819)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.10.2010 - 4 U 133/10 (https://dejure.org/2010,31819)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - 4 U 133/10 (https://dejure.org/2010,31819)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auch Mietwagen dürfen als Jahreswagen angeboten werden

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Ausweispflicht bei ehemaligen Mietwagen - Problem ist die Definition des Begriffs Jahreswagen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 20.07.2010 - 4 U 101/10

    Angabe "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer / 1. Hand" bei einem Mietwagen ist

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2010 - 4 U 133/10
    Das OLG Hamm (Urteil vom 20.07.2010 - I-4 U 101/10 - WRP 2010, 1275) wie auch das OLG Oldenburg (Urteil vom 16.09.2010 - 1 U 75/10) meinen zwar, die Irreführung folge in einem Fall wie dem vorliegenden daraus, dass zusätzlich zur Verwendung des Begriffs Jahreswagen auf die Anzahl der Vorbesitzer abgestellt werde, dass Fahrzeug aus erster Hand angeboten werde, ohne dass über die Art des Vorbesitzes aufgeklärt werde.
  • BGH, 10.03.2009 - VIII ZR 34/08

    Standzeit von 19 Monaten beim Kauf älterer Gebrauchtwagen kein Mangel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2010 - 4 U 133/10
    Auch der Bundesgerichtshof hat zuletzt (Urteil vom 10.03.2009 - VIII ZR 34/08) zum Begriff ausgeführt, es handele sich um einen "jungen" Gebrauchtwagen aus erster Hand, der sich hinsichtlich seines Alters von einem Neufahrzeug im Wesentlichen lediglich durch die einjährige Nutzung seit der Erstzulassung unterscheide, mithin bis zum Zeitpunkt seiner Erstzulassung keine Standzeit von mehr als zwölf Monaten aufweise.
  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2010 - 4 U 133/10
    Einer weiteren Aufklärung - den Kläger trifft insoweit die (sekundäre) Darlegungslast für die Umstände, die gegen eine missbräuchliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruches sprechen (vgl. BGH, GRUR 2006, 243, 244 - MEGA SALE) - bedarf es hier aber nicht, weil der Antrag jedenfalls unbegründet ist.
  • BGH, 07.04.2005 - I ZR 314/02

    Internet-Versandhandel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2010 - 4 U 133/10
    Da die Anzeige der Beklagten sich an "jedermann" richtet - sie soll eine möglichst große Verbrauchergruppe ansprechen -, ist bei der Ermittlung des zur Beurteilung der Irreführungsgefahr angesprochenen Verkehrsverständnisses auf einen durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher abzustellen, der der Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt (BGH Urteil v. 07.04.2005 - I ZR 314/02 - NJW 2005, 2229-2231 - Internet-Versandhandel; Urteil v. 19.04.2001 - I ZR 46/99 - GRUR 2002, 81/83 = WRP 2002, 81 - Anwalts- und Steuerkanzlei).
  • OLG Oldenburg, 16.09.2010 - 1 U 75/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Mietwagen als "Jahreswagen";

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2010 - 4 U 133/10
    Das OLG Hamm (Urteil vom 20.07.2010 - I-4 U 101/10 - WRP 2010, 1275) wie auch das OLG Oldenburg (Urteil vom 16.09.2010 - 1 U 75/10) meinen zwar, die Irreführung folge in einem Fall wie dem vorliegenden daraus, dass zusätzlich zur Verwendung des Begriffs Jahreswagen auf die Anzahl der Vorbesitzer abgestellt werde, dass Fahrzeug aus erster Hand angeboten werde, ohne dass über die Art des Vorbesitzes aufgeklärt werde.
  • BGH, 19.04.2001 - I ZR 46/99

    Anwalts- und Steuerkanzlei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2010 - 4 U 133/10
    Da die Anzeige der Beklagten sich an "jedermann" richtet - sie soll eine möglichst große Verbrauchergruppe ansprechen -, ist bei der Ermittlung des zur Beurteilung der Irreführungsgefahr angesprochenen Verkehrsverständnisses auf einen durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher abzustellen, der der Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt (BGH Urteil v. 07.04.2005 - I ZR 314/02 - NJW 2005, 2229-2231 - Internet-Versandhandel; Urteil v. 19.04.2001 - I ZR 46/99 - GRUR 2002, 81/83 = WRP 2002, 81 - Anwalts- und Steuerkanzlei).
  • OLG Köln, 07.03.1989 - 3 U 149/88
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2010 - 4 U 133/10
    Früher wurde unter einem Jahreswagen ein gebrauchter Pkw verstanden, der von einem Werksangehörigen ein Jahr lang ab der Erstzulassung gefahren worden ist (vgl. u.a. OLG Köln NJW-RR 1989, 699).
  • OLG Oldenburg, 15.03.2019 - 6 U 170/18

    Gebrauchtwagenkauf: "nur ein Vorbesitzer" bei Mietwagen?

    Etwas Gegenteiliges ergibt sich letztlich nicht einmal aus der von der Beklagten herangezogenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 28.10.2010 - 4 U 133/10 -, denn in dem dort entschiedenen Fall konnte ein verständiger Verbraucher "ohne weiteres erkennen, dass es sich bei dem Angebot um ein solches eines Mietwagenunternehmens handelt".
  • OLG München, 30.06.2011 - 29 U 1455/11

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Darstellung eines zuvor als Mietwagen genutzten

    Das für den Streitfall maßgebliche Verkehrsverständnis ist nicht durch die Definition des Begriffs des Jahreswagens in der Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen vom 20. Februar 2009 (BAnz. S. 835, 1056) mit Änderungen vom 17. März 2009 und vom 26. Juni 2009 beeinflusst worden (a A. OLG Karlsruhe, Urt. v. 28. Oktober 2010 - 4 U 133/10 [Anl. B 5]; OLG Nürnberg, Beschl. gem. § 522 Abs. 2 ZPO v. 22. Juli 2010 - 3 U 882/10 unter Bezugnahme auf einen vorangegangenen Hinweis v. 8. Juni 2010 [beide Anl. B 6]).
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