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   OLG Dresden, 21.08.2020 - 4 U 1349/18   

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https://dejure.org/2020,26724
OLG Dresden, 21.08.2020 - 4 U 1349/18 (https://dejure.org/2020,26724)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21.08.2020 - 4 U 1349/18 (https://dejure.org/2020,26724)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21. August 2020 - 4 U 1349/18 (https://dejure.org/2020,26724)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeldanspruch nach Bypass-Operation

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.01.2014 - VI ZR 143/13

    Arzthaftungsprozess wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen nach einer

    Auszug aus OLG Dresden, 21.08.2020 - 4 U 1349/18
    Dieser ist sowohl in positiver als auch in negativer Hinsicht ein Indiz für den Inhalt des Aufklärungsgesprächs (vgl. BGH, Urteil vom 28.01.2014 - VI ZR 143/13 - juris).

    Das Fehlen der Dokumentation darf aber nicht dazu führen, dass der Arzt regelmäßig beweisfällig für die behauptete Aufklärung bleibt (vgl. BGH, Urteil vom 28.01.2014 - VI ZR 143/13 - juris).

  • OLG Dresden, 06.11.2019 - 4 U 1291/19

    Folgeentscheidung zu OLG Dresden 4 U 1291/19 v. 30.09.2019

    Auszug aus OLG Dresden, 21.08.2020 - 4 U 1349/18
    Das Gericht kann seine Überzeugungsbildung auch dann auf die Angaben des Arztes über eine erfolgte Risiko- bzw. Eingriffsaufklärung stützen, wenn seine Darstellung in sich schlüssig ist, die entsprechende Aufklärung seiner zum fraglichen Zeitpunkt praktizierten "ständigen Übung" entspricht und seine Angaben - wie hier - durch die ärztliche Dokumentation im Wesentlichen bestätigt wird (vgl. Senat, Urteil vom 12.05.2020 - 4 U 1388/19 - juris; Senat, Beschluss vom 06.11.2019 - 4 U 1291/19 - juris).
  • OLG Dresden, 12.03.2018 - 4 U 1755/17

    Anforderungen an den Beweis der ordnungsgemäßen ärztlichen Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Dresden, 21.08.2020 - 4 U 1349/18
    Der Beweis ist nicht erst dann erbracht, wenn sich der Arzt an das konkrete Aufklärungsgespräch erinnert (Senat, Beschluss vom 12.03.2018 - 4 U 1755/17 - juris).
  • OLG Dresden, 12.05.2020 - 4 U 1388/19

    Substantiierungspflicht des Patienten im Arzthaftungsprozess

    Auszug aus OLG Dresden, 21.08.2020 - 4 U 1349/18
    Das Gericht kann seine Überzeugungsbildung auch dann auf die Angaben des Arztes über eine erfolgte Risiko- bzw. Eingriffsaufklärung stützen, wenn seine Darstellung in sich schlüssig ist, die entsprechende Aufklärung seiner zum fraglichen Zeitpunkt praktizierten "ständigen Übung" entspricht und seine Angaben - wie hier - durch die ärztliche Dokumentation im Wesentlichen bestätigt wird (vgl. Senat, Urteil vom 12.05.2020 - 4 U 1388/19 - juris; Senat, Beschluss vom 06.11.2019 - 4 U 1291/19 - juris).
  • OLG Dresden, 09.10.2018 - 4 U 537/18

    Umfang der Aufklärungspflicht des behandelnden Arztes bei Bestehen mehrerer

    Auszug aus OLG Dresden, 21.08.2020 - 4 U 1349/18
    Ist einiger Beweis für ein gewissenhaftes Aufklärungsgespräch erbracht, sollte dem Arzt im Zweifel geglaubt werden, dass die Aufklärung im Einzelfall in der gebotenen Weise geschehen ist (vgl. Senat, Urteil vom 09.10.2018 - 4 U 537/18 - juris; OLG Hamm, Urteil vom 15.12.2017 - 26 U 3/14).
  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Dresden, 21.08.2020 - 4 U 1349/18
    Die Risikoaufklärung ist auch nicht zu spät erfolgt, sondern war um 16.00 Uhr am Vortag der Operation noch rechtzeitig (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 07.04.1992 - VI ZR 192/91).
  • OLG Köln, 03.11.1997 - 5 U 98/97

    Arzthaftung wegen Verletzung der Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG Dresden, 21.08.2020 - 4 U 1349/18
    Stellt sich die Fehlerhaftigkeit einer Diagnose nicht als vorwerfbar dar, kann daraus auch keine Haftung wegen eines Aufklärungsversäumnisses hergeleitet werden, weil es jedenfalls am notwendigen Verschulden fehlt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 03.11.1997 - 5 U 98/97 - juris).
  • OLG Hamm, 15.12.2017 - 26 U 3/14

    Operation "relativ" indiziert - Patient muss besonders aufgeklärt werden

    Auszug aus OLG Dresden, 21.08.2020 - 4 U 1349/18
    Ist einiger Beweis für ein gewissenhaftes Aufklärungsgespräch erbracht, sollte dem Arzt im Zweifel geglaubt werden, dass die Aufklärung im Einzelfall in der gebotenen Weise geschehen ist (vgl. Senat, Urteil vom 09.10.2018 - 4 U 537/18 - juris; OLG Hamm, Urteil vom 15.12.2017 - 26 U 3/14).
  • OLG Dresden, 14.02.2018 - 4 U 82/18

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht über alternative Behandlungsmethoden

    Auszug aus OLG Dresden, 21.08.2020 - 4 U 1349/18
    Gibt es mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden, die wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen aufweisen, besteht mithin eine echte Wahlmöglichkeit für den Patienten, dann muss diesem nach entsprechend vollständiger ärztlicher Aufklärung die Entscheidung überlassen bleiben, auf welchem Wege die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (vgl. Senat, Beschluss vom 14.02.2018 - 4 U 82/18 - juris).
  • BGH, 18.11.2008 - VI ZR 198/07

    Umfang der Aufklärungspflicht über das Schlaganfallrisiko einer ärztlichen

    Auszug aus OLG Dresden, 21.08.2020 - 4 U 1349/18
    Die postoperative Behandlung der Klägerin nach einer Bypass-Operation fällt in den Fachbereich eines Facharztes für Thorax-Chirurgie und damit in die Kompetenz der gerichtlich bestellten Sachverständigen Prof. Dr. D...... und Prof. Dr. W......, denn bei der Auswahl ist auf die Sachkunde in dem medizinischen Fachgebiet abzustellen, in das der Eingriff fällt, vgl. BGH, Beschluss vom 15.05.2018 - VI ZR 287/17 - juris; BGH, Urteil vom 18.11.2008 - VI ZR 198/07).
  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 287/17

    Vorliegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers bei Absehen von einer gebotenen

  • OLG Dresden, 29.06.2021 - 4 U 1388/20

    1. Der vom Arzt zu führende Beweis für ein ausreichendes Aufklärungsgespräch

    Ist einiger Beweis für ein gewissenhaftes Aufklärungsgespräch erbracht, sollte dem Arzt im Zweifel geglaubt werden, dass die Aufklärung im Einzelfall in der gebotenen Weise geschehen ist (vgl. Senat, Urteil vom 09.10.2018 - 4 U 537/18 - juris; Senat, Urteil vom 21.08.2020 - 4 U 1349/18 - juris).

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist der Beweis hierfür nicht erst dann erbracht, wenn sich der Arzt an das konkrete Aufklärungsgespräch erinnert (vgl. Senat, Beschluss vom 12.03.2018 - 4 U 1755/17 - juris; Urteil vom 21.08.2020 - 4 U 1349/18 - juris).

    Das Gericht kann seine Überzeugungsbildung auch dann auf die Angaben des Arztes über eine erfolgte Risiko- bzw. Eingriffsaufklärung stützen, wenn seine Darstellung in sich schlüssig ist, die entsprechende Aufklärung seiner zum fraglichen Zeitpunkt praktizierten "ständigen Übung" entspricht und seine Angaben durch die ärztliche Dokumentation im Wesentlichen bestätigt wird (vgl. Senat, Urteil vom 12.05.2020 - 4 U 1388/19 - juris; Urteil vom 21.08.2020 - 4 U 1349/18 - juris).

  • OLG Dresden, 12.08.2022 - 4 U 583/22

    Schadensersatz nach vermeintlich fehlerhafter ärztlicher Behandlung Ausreichende

    Denn eine detaillierte Aufklärung am Vortag der Operation kann zum eine auch dann als rechtzeitig anzusehen sein, wenn es sich um einen risikobehafteten Eingriff handelt (vgl. Senat, Urteil vom 21. August 2020, Az. 4 U 1349/18 - juris; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl., Rz.C 97).
  • OLG Dresden, 09.12.2020 - 4 U 1777/20

    Keine Aufklärungsmangelhaftung bei vertretbarem Diagnosefehler

    Unterliegt der Arzt einem vertretbaren Diagnosefehler - hier über das Vorliegen einer apikalen Parodontitis - und klärt er deshalb den Patienten objektiv falsch über die Therapiemöglichkeiten und alternativen Behandlungsmethoden auf, so stellt sich das als eine (in sich richtige) Folge eines haftungsrechtlichen irrelevanten Irrtums dar (vgl. Senat, Urteil vom 21.08.2020 - 4 U 1349/18 - juris; Geiß/Greiner, in Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl., C Rn. 24).
  • OLG Dresden, 13.09.2022 - 4 U 583/22

    Ansprüche wegen vermeintlich fehlerhafter ärztlicher Behandlung Nicht

    Denn eine detaillierte Aufklärung am Vortag der Operation kann zum eine auch dann als rechtzeitig anzusehen sein, wenn es sich um einen risikobehafteten Eingriff handelt (vgl. Senat, Urteil vom 21. August 2020, Az. 4 U 1349/18 - juris; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl., Rz.C 97).
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