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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 13.11.2003 - 4 U 136/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5239
OLG Naumburg, 13.11.2003 - 4 U 136/03 (https://dejure.org/2003,5239)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13.11.2003 - 4 U 136/03 (https://dejure.org/2003,5239)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13. November 2003 - 4 U 136/03 (https://dejure.org/2003,5239)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis mit stillgelegtem Kraftfahrzeug; Notwendigkeit von mehrfachen Revisionsoperationen; Schwerwiegende gesundheitliche Dauerschäden; Unfallbedingtes Aufgeben von Freizeitgestaltungen; Schmerzensgelderhöhendes Prozessverhalten; Eingriff in das ...

  • Judicialis

    BGB § 247 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 847; ; PflVG § 3; ; PflVG § 12; ; StVO § 5 Abs. 4 S. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 253
    Erhöhung des Schmerzensgeldes wegen zögerlichen Regulierungsverhaltens und Art der Prozessführung durch den Haftpflichtversicherer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten, Berücksichtigung eines zögerlichen Regulierungsverhaltens und der Art und Weise der Prozessführung bei der Gesamtwürdigung der das Schmerzensgeld ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Versicherung hält Verunglückten hin - Gericht erhöht zur Strafe das Schmerzensgeld

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgelderhöhung bei unfairem Verhalten der Versicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 1423
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 30.04.1997 - 6 U 3535/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.11.2003 - 4 U 136/03
    Entgegen der Auffassung der Berufung hat das Landgericht dabei insbesondere den Inhalt des Urteils des Oberlandesgerichts Nürnberg (VersR 1997, 1108, 1109) nicht verkannt.
  • OLG München, 09.10.2009 - 10 U 2309/09

    Aufhebung und Zurückverweisung in Verkehrsunfallsachen: Nichtberücksichtigung

    Der 10. Zivilsenat des OLG München bewertet im Übrigen grundsätzlich ein zögerliches/kleinliches Regulierungsverhalten schmerzensgelderhöhend, verlangt aber wie auch die übrige Rechtsprechung, dass es sich um ein vorwerfbares oder jedenfalls nicht nachvollziehbares Verhalten handelt, welches sich niederschlägt etwa in unvertretbarem (vor-)prozessualen Verhalten, wenn es über die verständliche Rechtsverteidigung hinausgeht (so zurecht Bachmeier Rz. 250; vgl. auch Senat, Urt. v. 30.06.1976 - 10 U 1571/76 [Juris] = VersR 1977, 262 [nur Ls.]) und von einem Geschädigten als herabwürdigend empfunden werden muss (Senat, Urt. v. 02.06.2006 - 10 U 1685/06 [Juris]; Hinweis v. 25.09.2006 - 10 U 3661/06), etwa die Geltendmachung von ersichtlich unzutreffenden Einwendungen (vgl. etwa vgl. OLG Nürnberg VersR 1997, 1108 [Vorwurf der Alkoholisierung]; OLG Naumburg VersR 2004, 1423 [Vorwurf der Arbeitsverweigerung, Schwarzarbeit]; OLG Köln OLGR 2003, 214 [5 Jahre währendes Leugnen der Verantwortung durch den Schädiger]).
  • OLG München, 13.10.2017 - 10 U 3415/15

    Zurückverweisung durch Berufungsgericht wegen unvollständiger Beweiserhebung und

    Auch dies erfordert jedoch eine einwandfreie Feststellung der zugehörigen Tatsachengrundlage, etwa ersichtlich unzutreffender Einwendungen (OLG Nürnberg VersR 1997, 1108; OLG Naumburg VersR 2004, 1423; OLG Köln OLGR 2003, 214).
  • OLG München, 29.06.2007 - 10 U 4379/01

    Verkehrsunfall: Einvernahme eines behandelnden Arztes als sachverständigen Zeugen

    Die in der Rechtssprechung hierzu entgangenen Entscheidungen betreffen andere Fallkonstellationen (vgl. etwa OLG Nürnberg VersR 1997, 1108 [Vorwurf der Alkoholisierung]; OLG Naumburg VersR 2004, 1423 [Vorwurf der Arbeitsverweigerung, Schwarzarbeit]).
  • OLG Zweibrücken, 09.11.2005 - 1 U 166/04

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Dies und auch das sonstige Regulierungsverhalten der Beklagten mussten beim Kläger nicht den Eindruck entstehen lassen, sie wolle sich ihrer Einstandspflicht für den Schaden des Klägers aus dem Unfall mit fadenscheinigen Argumenten entziehen, die letztlich als Herabwürdigung der Person des Klägers verstanden werden könnten und diesen - über die sonstigen Unfallfolgen hinaus - zusätzlich unzumutbar belasten würden (vgl. zur Beurteilung des Regulierungsverhaltens: OLG Frankfurt NJW 1999; OLG Sachsen-Anhalt VersR 2002, 1569; OLG Naumburg VersR 2004, 1423 Jaeger/Luckey Schmerzensgeld 2. Aufl. Teil 1 Rdnrn. 611 bis 622 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 20.06.2005 - 1 U 237/04

    Haftungsverteilung bei Kollision eines die Fahrbahn überquerenden Fußgängers mit

    Hinzuweisen ist insoweit auf die Entscheidungen des OLG Hamm, VersR 2001, 1257 (vgl. Hacks/Ring/ Böhm, Schmerzensgeldbeträge, 23. Aufl., Nr. 2719), des OLG Koblenz vom 24.06.1991, Az. 12 U 237/90 (Hacks/Ring/Böhm, aaO, Nr. 2721), des OLG Naumburg vom 13.11.2003, Az. 4 U 136/03 (Hacks/Ring/Böhm, aaO, Nr. 2724) und des OLG Schleswig vom 11.11.1992, Az. 9 U 11/92 (Hacks/Ring/ Böhm, aaO, Nr. 2728).
  • OLG München, 14.08.2015 - 10 U 1977/15

    Frist zur Stellungnahme zur beabsichtigten Entscheidung

    (1) Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung, insbesondere auch des erkennenden Senats gilt: Unvertretbares (vor-)prozessuales Verhalten ist, wenn es über die verständliche Rechtsverteidigung hinausgeht (so zu Recht Bachmeier Rz. 562; Senat, Urt v. 30.06.1976 - 10 U 1571/76 [juris]) und von einem Geschädigten als herabwürdigend empfunden werden muß (Senat, Urt. v. 02.06.2006 - 10 U 1685/06 [juris]; Urt. v. 24.09.2010 -10 U 2671/10 [juris]), grds. unter dem Gesichtspunkt der Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes schmerzensgelderhöhend zu würdigen (vgl. aus der Rechtsprechung vgl. etwa OLG Nürnberg VersR 1997, 1108 [Vorwurf der Alkoholisierung]; OLG Naumburg VersR 2004, 1423 [Vorwurf der Arbeitsverweigerung, Schwarzarbeit]; OLG Köln OLGR 2003, 214 [5 Jahre währendes Leugnen der Verantwortung durch den Schädiger]), unreflektierte und nicht überprüfte Übernahme der Darstellung des eigenen Versicherungsnehmers [OLG Karlsruhe NJW 1973, 851]; Spekulation des Versicherers, der Geschädigte werde die Ablehnung des Versicherungsschutzes hinnehmen [OLG Naumburg VersR 2004, 1423]; Stellen einer Erlaßfalle [LG Berlin NZV 2006, 2006]; Versuch, einen Abfindungsvergleich zu erzwingen [OLG Frankfurt a. M. NVersZ 1999, 144]; Einlegen eines offensichtlich unbegründeten Rechtsmittels [vgl. BGH VersR 1970, 134 [135: langjähriger Prozeß]).
  • LG Köln, 19.03.2008 - 25 O 180/05

    Pflichtverletzung im Hinblick auf das Nichtverwenden von Lagerungshilfen im

    Sie orientiert sich dabei an den Entscheidungen des OLG Celle vom 13.02.2001 - 14 U 146/00 und OLG Naumburg vom 13.11.2003 - 4 U 136/03 (beide mitgeteilt von Jaeger/Luckey, Schmerzensgeld 4. Auflage, E 289 u. 290), ferner an OLG München vom 10.09.2003 - 20 U 2061/03 (Vers.R 2005, 1745, ebenfalls mitgeteilt bei bei Jaeger/Luckey a.a.O. E 357).
  • OLG München, 09.10.2009 - 10 U 2343/09
    Der 10. Zivilsenat des OLG München bewertet im Übrigen grundsätzlich ein zögerliches/kleinliches Regulierungsverhalten schmerzensgelderhöhend, verlangt aber wie auch die übrige Rechtsprechung, dass es sich um ein vorwerfbares oder jedenfalls nicht nachvollziehbares Verhalten handelt, welches sich niederschlägt etwa in unvertretbarem (vor-)prozessualen Verhalten, wenn es über die verständliche Rechtsverteidigung hinausgeht (so zurecht Bachmeier Rz. 250; vgl. auch Senat, Urt. v. 30.06.1976 - 10 U 1571/76 [Juris] = VersR 1977, 262 [nur Ls.]) und von einem Geschädigten als herabwürdigend empfunden werden muss (Senat, Urt. v. 02.06.2006 - 10 U 1685/06 [Juris]; Hinweis v. 25.09.2006 - 10 U 3661/06), etwa die Geltendmachung von ersichtlich unzutreffenden Einwendungen (vgl. etwa vgl. OLG Nürnberg VersR 1997, 1108 [Vorwurf der Alkoholisierung]; OLG Naumburg VersR 2004, 1423 [Vorwurf der Arbeitsverweigerung, Schwarzarbeit]; OLG Köln OLGR 2003, 214 [5 Jahre währendes Leugnen der Verantwortung durch den Schädiger]).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 02.02.2004 - 4 U 136/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11450
OLG Bamberg, 02.02.2004 - 4 U 136/03 (https://dejure.org/2004,11450)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 02.02.2004 - 4 U 136/03 (https://dejure.org/2004,11450)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 02. Februar 2004 - 4 U 136/03 (https://dejure.org/2004,11450)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Notar wegen Verletzung seiner Amtspflicht; Vorliegen einer Pflichtverletzung eines Notars, wenn dieser bei einem Vertrag über die schenkungsweise Übereignung eines Grundstücks nicht über ein ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Belehrungspflicht über Rückübertragungsklausel?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BNotO § 14; BeurkG § 17
    Pflichten des Notars bei Beurkundung einer Grundstücksschenkung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2004, 718
  • FamRZ 2004, 1872
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 07.04.2004 - 4 U 136/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14908
OLG Brandenburg, 07.04.2004 - 4 U 136/03 (https://dejure.org/2004,14908)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.04.2004 - 4 U 136/03 (https://dejure.org/2004,14908)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. April 2004 - 4 U 136/03 (https://dejure.org/2004,14908)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten ; Absetzung für Abnutzung; culpa in contrahendo; Verschulden bei Vertragsschluss ; Objektbezogene Möglichkeiten für die Sonder-AfA (Absetzung für Abnutzung)

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    AGBG § 11 Nr. 7; ; ZPO § 447; ; ZPO § 448; ; ZPO § 529; ; BGB § 31; ; BGB § 89; ; BGB § 278; ; BGB § 311 Abs. 2; ; EGBGB Art. 229 § 5 S. 1

  • rechtsportal.de

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages als Schadensersatz wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Voraussetzungen für eine Sonder-AfA

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 165/89

    Haftung des Verkäufers für Pflichtverletzung des Verhandlungsgehilfen; Werbung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.04.2004 - 4 U 136/03
    Er sieht seine Rechtsauffassung insbesondere in einer Entscheidung des BGH vom 26.04.1991 (BGHZ 114, 263 ff) bestätigt.

    B) Ein Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages aus Gewährleistungsrecht (§§ 459 ff BGB a.F.) scheidet aus, weil es nicht um objektgebundene Voraussetzungen des Steuervorteils geht, die als zusicherungsfähige Eigenschaften einer Kaufsache angesehen werden könnten (vgl. BGHZ 114, 263 ff, 266, 267, 268).

    In der von dem Kläger zitierten Entscheidung des V. Zivilsenats vom 26.04.1991 (BGHZ 114, 263 ff) hat der Bundesgerichtshof die Verletzung einer Aufklärungspflicht angenommen, weil der Verkäufer bzw. sein Erfüllungsgehilfe mit Blick auf einen Grundstückskaufvertrag vom 08.04.1987 nicht auf die bereits mit Wirkung zum 01.01.1987 erheblich verschärften gesetzlichen Regelungen (Steuervorteile nur noch für Anschaffungen bis zu diesem Stichtag und für selbstbewohnte Objekte) hingewiesen hatte.

    Das Problem lag hier steuerrechtlich im Detail der Vertragsgestaltung, während es sich in dem Fall aus BGHZ 114, 263 ff um ein grundlegendes Problem gehandelt hat, das nicht durch abweichende Vertragsgestaltung hätte vermieden werden können.

    Auch insoweit unterscheidet sich die Fallkonstellation maßgeblich von derjenigen aus BGHZ 114, 263 ff, in der der Sohn der Verkäufer von diesen beauftragt worden war, die Wohnung zu verkaufen (vgl. auch BGHZ 13, 111 ff, 113 f).

    Insbesondere steht das Urteil des Senats wegen der geschilderten wesentlichen Sachverhaltsunterschiede nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des BGH vom 26.04.1991 (BGHZ 114, 263 ff).

  • BGH, 21.04.1954 - VI ZR 55/53

    Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.04.2004 - 4 U 136/03
    Auch insoweit unterscheidet sich die Fallkonstellation maßgeblich von derjenigen aus BGHZ 114, 263 ff, in der der Sohn der Verkäufer von diesen beauftragt worden war, die Wohnung zu verkaufen (vgl. auch BGHZ 13, 111 ff, 113 f).
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