Rechtsprechung
OLG Dresden, 14.03.2023 - 4 U 1377/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
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- loeffel-abrar.com
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Datenschutzrechtliche Ansprüche eines Unternehmens wegen der Verwendung persönlicher Daten seiner Mitarbeiter
Kurzfassungen/Presse (5)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Juristische Personen haben keine Ansprüche nach der DSGVO - Wortlaut von Art. 4 Nr. 1 DSGVO und Erwägungsgrund 14 S. 2 DSGVO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Datenschutzrechtliche Ansprüche eines Unternehmens wegen der Verwendung persönlicher Daten seiner Mitarbeiter
- linkedin.com (Kurzinformation)
Informationen aus der Lohnbuchhaltung ohne wirtschaftlichen Wert sind keine Geschäftsgeheimnisse
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Keine DSGVO-Ansprüche für juristische Personen
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Zwickau, 11.02.2022 - 7 O 574/20
- OLG Dresden, 14.03.2023 - 4 U 1377/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13
Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte …
Auszug aus OLG Dresden, 14.03.2023 - 4 U 1377/22
Die Schutzdimensionen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sind indes einzelfallbezogen im Abgleich mit den Grundrechten Dritter zu bestimmen (BVerfG, Beschluss vom 6. November 2019 - 1 BvR 16/13 -, BVerfGE 152, 152-215, Rn. 81).Vom Schutzgehalt der Gewährleistung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ist die Klägerin aber als juristische Person nicht umfasst; da dieser Schutzgehalt sich auch verfassungsrechtlich allein auf natürliche Personen ("den Schutz des Einzelnen") bezieht, deren freie Entfaltung es sicherstellen will, indes keinen gesamthaften Schutzanspruch hinsichtlich jederlei Umgangs mit Informationen enthält (BVerfG, Beschluss vom 6. November 2019 - 1 BvR 16/13 Rn 84, 89 - Recht auf Vergessen 1).
- BGH, 20.05.1996 - II ZR 190/95
Abtretung vermögensrechtlicher Vergütungsansprüche eines GmbH-Geschäftsführers
Auszug aus OLG Dresden, 14.03.2023 - 4 U 1377/22
Gegenstand der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 20.05.1996 (II ZR 190/95 - juris) waren abgetretene Vergütungsansprüche eines Geschäftsführers einer GmbH. - BGH, 01.07.1960 - I ZR 72/59
Wurftaubenpresse
Auszug aus OLG Dresden, 14.03.2023 - 4 U 1377/22
In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall vom 01.07.1960 (I ZR 72/59 - juris) ging es um Pläne für eine Wurftaubenpresse.
- OLG Dresden, 16.07.2021 - 14 U 319/21
Unterlassung des Anbietens von steuerlicher Beratung; Begriff des …
Auszug aus OLG Dresden, 14.03.2023 - 4 U 1377/22
Erforderlich hierfür ist, dass das Unternehmen die Informationen aktiv durch spezifische Schutzkonzepte und Schutzstrategien vor einem rechtswidrigen Erlangen, Nutzen und Offenlegen schützt (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 16.07.2021 - 14 U 319/21, Rn. 33 - juris). - OLG Schleswig, 28.04.2022 - 6 U 39/21
Teil-Kostenrechnung - Unterlassungsantrag auf Verbot der Nutzung von …
Auszug aus OLG Dresden, 14.03.2023 - 4 U 1377/22
bb) Maßgeblich ist nach der Vorstellung des Gesetzgebers, dass die Erlangung, Nutzung oder Offenlegung der Information ohne Zustimmung des Inhabers dessen wirtschaftliches oder technisches Potential, geschäftliche oder finanzielle Interessen, strategische Position oder Wettbewerbsfähigkeit negativ beeinflussen kann (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28.04.2022 - 6 U 39/21, Rn. 56 - juris, unter Hinweis auf BT-Drucks. 19/4724, S. 24; Erwägungsgrund 14 RL EU 2016/943). - OLG Düsseldorf, 11.03.2021 - 15 U 6/20
Ansprüche wegen unrechtmäßiger Nutzung eines Geschäftsgeheimnisses Verwertung von …
Auszug aus OLG Dresden, 14.03.2023 - 4 U 1377/22
Gegenstand des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 11.03.2021 (15 U 6/20 - juris) waren CAD Konstruktionszeichnungen, bei denen es sich fraglos um Geschäftsgeheimnisse handelt. - BAG, 14.05.1987 - 6 ABR 39/84
Aufgaben und Rechte des Betriebsrates - Erforderlichkeit des Einblicks in …
Auszug aus OLG Dresden, 14.03.2023 - 4 U 1377/22
Bei der weiteren von der Klägerin in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes (Beschluss vom 14.05.1987 - 6 ABR 39/84 - juris) ging es um das Einsichtsrecht des Betriebsrates in die Bruttolohn- und Gehaltsdaten der Mitarbeiter. - OLG Dresden, 16.01.2018 - 4 W 1066/17
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch angebliche Schmähkritik
Auszug aus OLG Dresden, 14.03.2023 - 4 U 1377/22
Sie nehmen an diesem Recht insoweit teil, als sie aufgrund ihres Wesens und ihrer individuellen Funktion dieses Rechtsschutzes bedürfen; insbesondere ist dies der Fall, wenn sie in ihrem sozialen Geltungsanspruch als Arbeitgeber oder als Wirtschaftsunternehmen betroffen werden (vgl. Senat, Beschluss vom 16.01.2018 - 4 W 1066/17, Rn. 9 - juris;… vgl. Sprau, in: Grüneberg, 82. Aufl., § 823 Rn. 91). - BAG, 26.02.1987 - 6 ABR 46/84
Verschwiegenheitspflicht des Betriebsrats nach § 79 BetrVG
Auszug aus OLG Dresden, 14.03.2023 - 4 U 1377/22
Nach der von der Klägerin zitierten Rechtsprechung des BAG (Beschluss vom 26.02.1987, 6 ABR 46/84 - juris) kann auch Lohn- und Gehaltsdaten als Teil der betriebswirtschaftlichen Kalkulation ein solcher wirtschaftlicher Wert zukommen, weil die Geheimhaltung dieser Daten für den wirtschaftlichen Erfolg eines Betriebs insoweit von Vorteil sein kann, als die Konkurrenz mit dieser Kenntnis ihre eigene Wettbewerbsfähigkeit steigern könnte (…so BAG a.a.O. Rn. 18). - OLG Celle, 22.12.2010 - 7 U 49/09