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   OLG Bamberg, 27.02.2017 - 4 U 14/17   

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https://dejure.org/2017,59023
OLG Bamberg, 27.02.2017 - 4 U 14/17 (https://dejure.org/2017,59023)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 27.02.2017 - 4 U 14/17 (https://dejure.org/2017,59023)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 27. Februar 2017 - 4 U 14/17 (https://dejure.org/2017,59023)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 31.05.2007 - III ZR 22/06

    Einrede der Schiedsvereinbarung bei Durchsetzung von Ansprüchen im

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.02.2017 - 4 U 14/17
    BGH III ZR 22/06.

    Mit diesem Vorgehen hat er die dargestellten Anforderungen nicht erfüllt (siehe oben; BGH III ZR 23/06, RN 12 BGH III ZR 22/06, RN 13 vgl. auch OLG Naumburg, 4 W 18/07, RN 3 und 4).

    Es fehlten auch nicht nur (wie in BGH III ZR 22/06, dort RN 11) weitere Belege, sondern es fehlten substantielle Angaben.

  • OLG Naumburg, 27.07.2007 - 4 W 18/07

    Anwendbarkeit der Bestimmungen über die Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.02.2017 - 4 U 14/17
    Maßgeblich sind die einschlägigen Entscheidungen des BGH (BGH III ZB 22/06 und BGH III ZB 23/06; Anschluss: OLG Naumburg 4 W 18/07), die vorab kurz in den entscheidenden Passagen (zum Teil ohne Weiterverweise) zitiert werden (Hervorhebungen durch den Senat):.

    OLG Naumburg 4 W 18/07:.

    Mit diesem Vorgehen hat er die dargestellten Anforderungen nicht erfüllt (siehe oben; BGH III ZR 23/06, RN 12 BGH III ZR 22/06, RN 13 vgl. auch OLG Naumburg, 4 W 18/07, RN 3 und 4).

  • BGH, 30.11.2006 - III ZB 23/06

    Wahrung der Frist zur Stellung eines Antrags auf Entschädigung für eine

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.02.2017 - 4 U 14/17
    Maßgeblich sind die einschlägigen Entscheidungen des BGH (BGH III ZB 22/06 und BGH III ZB 23/06; Anschluss: OLG Naumburg 4 W 18/07), die vorab kurz in den entscheidenden Passagen (zum Teil ohne Weiterverweise) zitiert werden (Hervorhebungen durch den Senat):.

    BGH III ZB 23/06.

    Auch wenn dies den zeitlichen Ablauf des konkreten Prozesskostenhilfeverfahrens, in dem die Parteien über die Erfolgsaussicht der Klage mehrere Schriftsätze gewechselt haben, nicht hinausgezögert haben mag, gehört es zu den Pflichten einer unbemittelten Partei, in den Fällen, in denen eine fristgebundene Prozesshandlung vorzunehmen ist, die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe innerhalb der Frist ordnungsgemäß darzulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 30.11.2006, Az.: III ZB 23/06 zu § 13 StrEG m. w. N.).

  • BGH, 30.11.2006 - III ZB 22/06

    Wahrung der Klagefrist für die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen durch

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.02.2017 - 4 U 14/17
    Maßgeblich sind die einschlägigen Entscheidungen des BGH (BGH III ZB 22/06 und BGH III ZB 23/06; Anschluss: OLG Naumburg 4 W 18/07), die vorab kurz in den entscheidenden Passagen (zum Teil ohne Weiterverweise) zitiert werden (Hervorhebungen durch den Senat):.

    Der Senat hat weiter durch Beschluss vom 30. November 2006 (III ZB 22/06 - für BGHZ vorgesehen) entschieden, eine unbemittelte Partei, die innerhalb der Frist des § 13 Abs. 1 Satz 2 StrEG lediglich einen Prozesskostenhilfeantrag stelle, könne die Rückwirkung des § 167 ZPO in Anspruch nehmen, wenn sie alles ihr Zumutbare für die alsbaldige Zustellung der Klage tue.

  • BVerfG, 28.07.1993 - 1 BvR 1464/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Gebot fairer Verfahrensgestaltung

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.02.2017 - 4 U 14/17
    Dass einer unbemittelten Partei unter solchen, von ihr zu vertretenden Umständen nicht die Wirkung des § 167 ZPO zugutekommen kann, hat auch das Bundesverfassungsgericht in einer Kammerentscheidung gebilligt (NJW 1994, 1853).
  • BGH, 19.01.1978 - II ZR 124/76

    Hemmung der Verjährung durch Einreichung eines Armenrechtsgesuchs

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.02.2017 - 4 U 14/17
    Es ist daher in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schon früher anerkannt worden, dass ein ordnungsgemäß begründetes und vollständiges Armenrechtsgesuch, das am letzten Tag vor Ablauf der Frist bei Gericht eingereicht wird, die Hemmungswirkung des § 203 Abs. 2 BGB a.F. auslöst (vgl. BGHZ 70, 235, 237 ff).
  • BGH, 06.07.2006 - IX ZA 10/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung einer Rechtsmittelfrist und

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.02.2017 - 4 U 14/17
    Das ist im Zusammenhang mit der Einlegung eines Rechtsmittels ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Verweis auf BGH III ZR 381/03 und IX ZA 10/06) und kann auch für die Ausschlussfrist des § 13 Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht anders beantwortet werden.
  • KG, 09.02.2004 - 9 W 208/03

    Strafverfolgungsentschädigung: Wahrung der Klagefrist durch Antrag auf

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.02.2017 - 4 U 14/17
    Das Kammergericht (KG-Report Berlin 2005, 168) hat erwogen, die Wertung des § 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB entsprechend heranzuziehen, der für die Veranlassung der Bekanntgabe des erstmaligen Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe - neben einer Klageerhebung (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB) - eine eigenständige Möglichkeit der Verjährungshemmung eingeführt hat.
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.02.2017 - 4 U 14/17
    Grundlage hierfür ist die Überlegung, dass es im Bereich der Verwirklichung des Rechtsschutzes der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gebietet, die prozessuale Stellung von Bemittelten und Unbemittelten weitgehend anzugleichen (vgl. BVerfGE 81, 347, 356 m.w.N.).
  • BGH, 29.03.2018 - III ZB 135/17

    Schließen der lückenhaften Angaben bei der Ausfüllung des Vordrucks zu den

    Dem Kläger wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg - 4. Zivilsenat - vom 27. Februar 2017 - 4 U 14/17 - gewährt.
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Rechtsprechung
   OLG München, 27.02.2017 - 4 U 14/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,63859
OLG München, 27.02.2017 - 4 U 14/17 (https://dejure.org/2017,63859)
OLG München, Entscheidung vom 27.02.2017 - 4 U 14/17 (https://dejure.org/2017,63859)
OLG München, Entscheidung vom 27. Februar 2017 - 4 U 14/17 (https://dejure.org/2017,63859)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahrung der Frist gem. § 13 StrEG durch Einreichung eines unvollständigen PKH-Antrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 167
    Zustellung; demnächst; Verzögerung; Nachlässigkeit

  • rechtsportal.de

    StrEG § 13
    Wahrung der Frist gem. § 13 StrEG durch Einreichung eines unvollständigen PKH-Antrags

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 31.05.2007 - III ZR 22/06

    Einrede der Schiedsvereinbarung bei Durchsetzung von Ansprüchen im

    Auszug aus OLG München, 27.02.2017 - 4 U 14/17
    BGH III ZR 22/06.

    Mit diesem Vorgehen hat er die dargestellten Anforderungen nicht erfüllt (siehe oben; BGH III ZR 23/06, RN 12 BGH III ZR 22/06, RN 13 vgl. auch OLG Naumburg, 4 W 18/07, RN 3 und 4).

    Es fehlten auch nicht nur (wie in BGH III ZR 22/06, dort RN 11) weitere Belege, sondern es fehlten substantielle Angaben.

  • BGH, 30.11.2006 - III ZB 23/06

    Wahrung der Frist zur Stellung eines Antrags auf Entschädigung für eine

    Auszug aus OLG München, 27.02.2017 - 4 U 14/17
    Maßgeblich sind die einschlägigen Entscheidungen des BGH (BGH III ZB 22/06 und BGH III ZB 23/06; Anschluss: OLG Naumburg 4 W 18/07), die vorab kurz in den entscheidenden Passagen (zum Teil ohne Weiterverweise) zitiert werden (Hervorhebungen durch den Senat):.

    BGH III ZB 23/06.

    Auch wenn dies den zeitlichen Ablauf des konkreten Prozesskostenhilfeverfahrens, in dem die Parteien über die Erfolgsaussicht der Klage mehrere Schriftsätze gewechselt haben, nicht hinausgezögert haben mag, gehört es zu den Pflichten einer unbemittelten Partei, in den Fällen, in denen eine fristgebundene Prozesshandlung vorzunehmen ist, die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe innerhalb der Frist ordnungsgemäß darzulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 30.11.2006, Az.: III ZB 23/06 zu § 13 StrEG m. w. N.).

  • OLG Naumburg, 27.07.2007 - 4 W 18/07

    Anwendbarkeit der Bestimmungen über die Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung

    Auszug aus OLG München, 27.02.2017 - 4 U 14/17
    Maßgeblich sind die einschlägigen Entscheidungen des BGH (BGH III ZB 22/06 und BGH III ZB 23/06; Anschluss: OLG Naumburg 4 W 18/07), die vorab kurz in den entscheidenden Passagen (zum Teil ohne Weiterverweise) zitiert werden (Hervorhebungen durch den Senat):.

    OLG Naumburg 4 W 18/07:.

    Mit diesem Vorgehen hat er die dargestellten Anforderungen nicht erfüllt (siehe oben; BGH III ZR 23/06, RN 12 BGH III ZR 22/06, RN 13 vgl. auch OLG Naumburg, 4 W 18/07, RN 3 und 4).

  • BGH, 30.11.2006 - III ZB 22/06

    Wahrung der Klagefrist für die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen durch

    Auszug aus OLG München, 27.02.2017 - 4 U 14/17
    Maßgeblich sind die einschlägigen Entscheidungen des BGH (BGH III ZB 22/06 und BGH III ZB 23/06; Anschluss: OLG Naumburg 4 W 18/07), die vorab kurz in den entscheidenden Passagen (zum Teil ohne Weiterverweise) zitiert werden (Hervorhebungen durch den Senat):.

    Der Senat hat weiter durch Beschluss vom 30. November 2006 ( III ZB 22/06 - für BGHZ vorgesehen) entschieden, eine unbemittelte Partei, die innerhalb der Frist des § 13 Abs. 1 Satz 2 StrEG lediglich einen Prozesskostenhilfeantrag stelle, könne die Rückwirkung des § 167 ZPO in Anspruch nehmen, wenn sie alles ihr Zumutbare für die alsbaldige Zustellung der Klage tue.

  • BGH, 06.07.2006 - IX ZA 10/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung einer Rechtsmittelfrist und

    Auszug aus OLG München, 27.02.2017 - 4 U 14/17
    Das ist im Zusammenhang mit der Einlegung eines Rechtsmittels ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Verweis auf BGH III ZR 381/03 und IX ZA 10/06) und kann auch für die Ausschlussfrist des § 13 Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht anders beantwortet werden.
  • BGH, 19.01.1978 - II ZR 124/76

    Hemmung der Verjährung durch Einreichung eines Armenrechtsgesuchs

    Auszug aus OLG München, 27.02.2017 - 4 U 14/17
    Es ist daher in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schon früher anerkannt worden, dass ein ordnungsgemäß begründetes und vollständiges Armenrechtsgesuch, das am letzten Tag vor Ablauf der Frist bei Gericht eingereicht wird, die Hemmungswirkung des § 203 Abs. 2 BGB a.F. auslöst (vgl. BGHZ 70, 235, 237 ff).
  • KG, 09.02.2004 - 9 W 208/03

    Strafverfolgungsentschädigung: Wahrung der Klagefrist durch Antrag auf

    Auszug aus OLG München, 27.02.2017 - 4 U 14/17
    Das Kammergericht (KG-Report Berlin 2005, 168 ) hat erwogen, die Wertung des § 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB entsprechend heranzuziehen, der für die Veranlassung der Bekanntgabe des erstmaligen Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe - neben einer Klageerhebung (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB ) - eine eigenständige Möglichkeit der Verjährungshemmung eingeführt hat.
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OLG München, 27.02.2017 - 4 U 14/17
    Grundlage hierfür ist die Überlegung, dass es im Bereich der Verwirklichung des Rechtsschutzes der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG ) in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG ) gebietet, die prozessuale Stellung von Bemittelten und Unbemittelten weitgehend anzugleichen (vgl. BVerfGE 81, 347, 356 m.w.N.).
  • BVerfG, 28.07.1993 - 1 BvR 1464/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Gebot fairer Verfahrensgestaltung

    Auszug aus OLG München, 27.02.2017 - 4 U 14/17
    Dass einer unbemittelten Partei unter solchen, von ihr zu vertretenden Umständen nicht die Wirkung des § 167 ZPO zugutekommen kann, hat auch das Bundesverfassungsgericht in einer Kammerentscheidung gebilligt (NJW 1994, 1853 ).
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OLG Köln, 13.12.2018 - 4 U 14/17 (https://dejure.org/2018,64610)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.12.2018 - 4 U 14/17 (https://dejure.org/2018,64610)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Dezember 2018 - 4 U 14/17 (https://dejure.org/2018,64610)
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