Rechtsprechung
OLG Hamm, 18.12.2007 - 4 U 140/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- judicialis
UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 3; ; UWG § 4 Abs. 3; ; UWG § 5; ; UWG § 8 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Schleichwerbung durch Veröffentlichung einer Tierarzt-Notrufnummer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Veröffentlichung von Telefonnummern eines Notdienstes von zusammengeschlossenen Tierärzten im redaktionellen Teil der Zeitung als eine unzulässige getarnte redaktionelle Werbung; Ansehung von redaktionellen Beiträge als Schleichwerbung; Unterlassung der regelmäßigen ...
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Angabe von Notrufnummern in Zeitung keine redaktionelle Schleichwerbung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Angabe von Notrufnummern in Zeitung keine redaktionelle Schleichwerbung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Angabe von Notrufnummern in Zeitung keine redaktionelle Schleichwerbung
Verfahrensgang
- LG Essen, 19.07.2007 - 4 O 17/07
- OLG Hamm, 18.12.2007 - 4 U 140/07
Papierfundstellen
- afp 2008, 513
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 08.10.2009 - 4 U 31/08
Anforderungen an die Kennzeichnung von Werbung in der äußeren Gestalt eines …
In der Rechtsprechung ist geklärt, dass das wettbewerbsrechtliche Gebot der Trennung von redaktionellen Texten und Werbung beispielsweise auch für kostenlose Anzeigenblätter gilt (vgl. BGH, NJW-RR 1998, 831; OLG Hamm, Urteil vom 18.12.2007 - 4 U 140/07 - zitiert nach Juris).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 31.03.2008 - I-4 U 140/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Zurechnung eines grob fahrlässig herbeigeführten Versicherungsfalles des Ehemanns der Versicherten als deren Repräsentanten; Grob fahrlässige Unfallverursachung bei Antritt der Autofahrt unter starker Alkoholeinwirkung
- judicialis
- rechtsportal.de
VVG § 61; BGB § 827 Satz 2
Zur Leistungsfreiheit der Kfz-Versicherung bei Versicherungsfall durch Trunkenheitsfahrt - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Wird zitiert von ...
- LG Bonn, 31.07.2009 - 10 O 115/09
Mal sehen, wer nachher noch fahren kann
Denn es reicht für die Annahme des subjektiven Verschuldens aus, dass der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des eigenen Alkoholgenusses zurechnungsfähig war, sich durch den Konsum alkoholischer Getränke in den vorübergehenden Zustand der Alkoholisierung versetzt hat und hierbei keine Vorkehrungen getroffen hat, zu vermeiden, selbst alkoholisiert zu fahren oder von einem alkoholisierten Dritten gefahren zu werden (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. vom 31.03.2008, Az.: 4 U 140/07 mwN).