Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 31.03.2008

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.12.2007 - 4 U 140/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11197
OLG Hamm, 18.12.2007 - 4 U 140/07 (https://dejure.org/2007,11197)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.12.2007 - 4 U 140/07 (https://dejure.org/2007,11197)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Dezember 2007 - 4 U 140/07 (https://dejure.org/2007,11197)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veröffentlichung von Telefonnummern eines Notdienstes von zusammengeschlossenen Tierärzten im redaktionellen Teil der Zeitung als eine unzulässige getarnte redaktionelle Werbung; Ansehung von redaktionellen Beiträge als Schleichwerbung; Unterlassung der regelmäßigen ...

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 3; ; UWG § 4 Abs. 3; ; UWG § 5; ; UWG § 8 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Schleichwerbung durch Veröffentlichung einer Tierarzt-Notrufnummer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Angabe von Notrufnummern in Zeitung keine redaktionelle Schleichwerbung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Angabe von Notrufnummern in Zeitung keine redaktionelle Schleichwerbung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Angabe von Notrufnummern in Zeitung keine redaktionelle Schleichwerbung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2008, 513
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.10.1997 - I ZR 123/95

    Auto '94 - Getarnte Werbung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2007 - 4 U 140/07
    Durch diese Schleichwerbung wird dann dem beschriebenen Unternehmen nämlich ein Wettbewerbsvorsprung verschafft, weil der Verkehr der Äußerung eines Presseorgans als objektiver Meinungsäußerung oder als Berichterstattung einer neutralen Redaktion über Leistungen und Produkte eines Unternehmens unkritischer gegenübersteht und regelmäßig größere Bedeutung beimessen wird als entsprechenden anpreisenden Angaben des Werbenden selbst (BGH GRUR 1998, 481, 482 -Auto 94, BGH GRUR 1998, 835, 838 -Unbestimmter Unterlassungsantrag III, BGHZ 81, 247, 250 -Getarnte Werbung I).
  • BGH, 26.05.1994 - I ZR 108/92

    Bio-Tabletten - Getarnte Werbung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2007 - 4 U 140/07
    ee) Weiß ein Redakteur von der Unrichtigkeit einer Aussage über eine Dienstleistung in seinem Beitrag, kann auch daraus zu folgern sein, dass Grund für eine derartige unwahre oder bewusst unvollständige Berichterstattung nicht nur die Unterrichtung und Aufklärung der Leser sein kann (BGH WRP 1994, 862, 864 -Bio-Tabletten).
  • BGH, 02.04.1998 - I ZR 4/96

    Zweigstellenverbot - Berufswidrige Werbung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2007 - 4 U 140/07
    Durch diese Schleichwerbung wird dann dem beschriebenen Unternehmen nämlich ein Wettbewerbsvorsprung verschafft, weil der Verkehr der Äußerung eines Presseorgans als objektiver Meinungsäußerung oder als Berichterstattung einer neutralen Redaktion über Leistungen und Produkte eines Unternehmens unkritischer gegenübersteht und regelmäßig größere Bedeutung beimessen wird als entsprechenden anpreisenden Angaben des Werbenden selbst (BGH GRUR 1998, 481, 482 -Auto 94, BGH GRUR 1998, 835, 838 -Unbestimmter Unterlassungsantrag III, BGHZ 81, 247, 250 -Getarnte Werbung I).
  • BGH, 23.01.1997 - I ZR 238/93

    Produkt-Interview - Getarnte Werbung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2007 - 4 U 140/07
    Dabei ist allerdings zu beachten, dass die bloße Nennung eines bestimmten Produktes, obwohl es ähnliche Produkte gleichwertiger Art auf dem Markt gibt, allein noch nicht ausreicht (BGH GRUR 1997, 541 -Produkt-Interview).
  • BGH, 10.07.1981 - I ZR 96/79

    Getarnte Werbung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2007 - 4 U 140/07
    Durch diese Schleichwerbung wird dann dem beschriebenen Unternehmen nämlich ein Wettbewerbsvorsprung verschafft, weil der Verkehr der Äußerung eines Presseorgans als objektiver Meinungsäußerung oder als Berichterstattung einer neutralen Redaktion über Leistungen und Produkte eines Unternehmens unkritischer gegenübersteht und regelmäßig größere Bedeutung beimessen wird als entsprechenden anpreisenden Angaben des Werbenden selbst (BGH GRUR 1998, 481, 482 -Auto 94, BGH GRUR 1998, 835, 838 -Unbestimmter Unterlassungsantrag III, BGHZ 81, 247, 250 -Getarnte Werbung I).
  • OLG Karlsruhe, 08.10.2009 - 4 U 31/08

    Anforderungen an die Kennzeichnung von Werbung in der äußeren Gestalt eines

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass das wettbewerbsrechtliche Gebot der Trennung von redaktionellen Texten und Werbung beispielsweise auch für kostenlose Anzeigenblätter gilt (vgl. BGH, NJW-RR 1998, 831; OLG Hamm, Urteil vom 18.12.2007 - 4 U 140/07 - zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 31.03.2008 - I-4 U 140/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8569
OLG Düsseldorf, 31.03.2008 - I-4 U 140/07 (https://dejure.org/2008,8569)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.03.2008 - I-4 U 140/07 (https://dejure.org/2008,8569)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. März 2008 - I-4 U 140/07 (https://dejure.org/2008,8569)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.02.1989 - IVa ZR 274/87

    Leistungsausschluß des Versicherers bei Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.2008 - 4 U 140/07
    Sie setzt eine schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung und damit ein auch in subjektiver Hinsicht gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigertes Verschulden voraus (vgl. BGH VersR 1989, Seite 469 m.w.N.).

    In dem Führen eines Kraftfahrzeuges trotz absoluter alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit liegt ein objektiv besonders grober Verstoß gegen die dem Versicherungsnehmer bzw. seinem Repräsentanten obliegenden Sorgfaltspflichten (vgl. BGH VersR 1985, Seite 440; VersR 1989, Seite 469; Senat Urt. v. 28.11.2006, I-4 U 193/05).

    Dass sich ein unter starker Alkoholeinwirkung stehender Kraftfahrer nicht mehr ans Steuer seines Fahrzeugs setzen darf, und dass er durch ein Fahren in fahruntüchtigem Zustand andere Verkehrsteilnehmer, sich selbst und sein Fahrzeug einer unverantwortlichen Gefährdung aussetzt, ist heute derart Allgemeingut, dass unbedenklich davon ausgegangen werden kann, dass bei fast jedem Kraftfahrer die Hemmschwelle für ein Fahren trotz alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit stark heraufgesetzt ist (vgl. BGH VersR 1989, Seite 469).

  • OLG Köln, 07.06.1994 - 9 U 70/94

    Alkoholisiertes Fahren; Fahrlässige Herbeiführung eines Unfalls; Objektive und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.2008 - 4 U 140/07
    Denn hierfür reicht es aus, wenn sich der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant durch den Konsum alkoholischer Getränke in den vorübergehenden Zustand der Unzurechnungsfähigkeit versetzt hat und hierbei damit rechnen musste, dass er noch fahren werde, ohne geeignete Maßnahmen zu treffen, dies unmöglich zu machen (vgl. BGH VersR 1985, Seite 440; OLG Frankfurt VersR 2000, Seite 573; OLG Köln VersR 1995, Seite 205; Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 17.Auflage, § 61 VVG Rn. 17; Prölss in Prölss/Martin, VVG, 27.Auflage, § 61 VVG Rn. 16; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27.Auflage, § 12 AKB Rn. 108).
  • OLG Frankfurt, 14.04.1999 - 7 U 105/98

    Korrektur falscher Angaben durch den VN vor Ermittlungen durch den Versicherer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.2008 - 4 U 140/07
    Denn hierfür reicht es aus, wenn sich der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant durch den Konsum alkoholischer Getränke in den vorübergehenden Zustand der Unzurechnungsfähigkeit versetzt hat und hierbei damit rechnen musste, dass er noch fahren werde, ohne geeignete Maßnahmen zu treffen, dies unmöglich zu machen (vgl. BGH VersR 1985, Seite 440; OLG Frankfurt VersR 2000, Seite 573; OLG Köln VersR 1995, Seite 205; Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 17.Auflage, § 61 VVG Rn. 17; Prölss in Prölss/Martin, VVG, 27.Auflage, § 61 VVG Rn. 16; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27.Auflage, § 12 AKB Rn. 108).
  • OLG Düsseldorf, 28.11.2006 - 4 U 193/05

    Anscheinsbeweis bei Alkoholfahrt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.2008 - 4 U 140/07
    In dem Führen eines Kraftfahrzeuges trotz absoluter alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit liegt ein objektiv besonders grober Verstoß gegen die dem Versicherungsnehmer bzw. seinem Repräsentanten obliegenden Sorgfaltspflichten (vgl. BGH VersR 1985, Seite 440; VersR 1989, Seite 469; Senat Urt. v. 28.11.2006, I-4 U 193/05).
  • LG Bonn, 31.07.2009 - 10 O 115/09

    Mal sehen, wer nachher noch fahren kann

    Denn es reicht für die Annahme des subjektiven Verschuldens aus, dass der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des eigenen Alkoholgenusses zurechnungsfähig war, sich durch den Konsum alkoholischer Getränke in den vorübergehenden Zustand der Alkoholisierung versetzt hat und hierbei keine Vorkehrungen getroffen hat, zu vermeiden, selbst alkoholisiert zu fahren oder von einem alkoholisierten Dritten gefahren zu werden (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. vom 31.03.2008, Az.: 4 U 140/07 mwN).
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