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   OLG Dresden, 24.09.2019 - 4 U 1401/19   

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https://dejure.org/2019,30825
OLG Dresden, 24.09.2019 - 4 U 1401/19 (https://dejure.org/2019,30825)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.09.2019 - 4 U 1401/19 (https://dejure.org/2019,30825)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. September 2019 - 4 U 1401/19 (https://dejure.org/2019,30825)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

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  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Heimliche Bild- und Tonaufnahmen, Pflegeheim, Verdeckte Gabe von Medikamenten, Zwangsmaßnahme, Journalistische Berichterstattung, Persönlichkeitsrecht, Erkennbarkeit der Person

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1, 2 GG

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Heimliche Film- und Tonaufnahmen im Pflegeheim

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit heimlicher Tonaufnahmen zur Aufdeckung von Missständen in einem Pflegeheim

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Heimliche Filmaufnahmen in Pflegeheim ("Team Wallraff") teilweise zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Team Wallraff": Ausstrahlung heimlicher Videoaufnahmen im Pflegeheim teilweise zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 34
  • FamRZ 2020, 633
  • K&R 2019, 805
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Köln, 16.11.2017 - 15 U 187/16

    Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung heimlich

    Auszug aus OLG Dresden, 24.09.2019 - 4 U 1401/19
    (BGH a.a.O; OLG Köln, Urteil vom 16. November 2017 - 15 U 187/16 -, Rn. 106, juris).

    Mit der Ausstrahlung des rechtswidrig erlangten Filmmaterials prangerten die Beklagten nämlich von ihnen erkannte erhebliche Missstände in der Betreuung und Pflege der Bewohner des XXX-Pflegeheims an, die vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung den viel diskutierten "Pflegenotstand" illustrieren (in diesem Sinne auch OLG Köln, Urteil vom 16. November 2017 - 15 U 187/16 -, Rn. 107 - 108, juris).

  • BGH, 30.09.2014 - VI ZR 490/12

    Verwertung rechtswidrig beschaffter E-Mails zum Zwecke der

    Auszug aus OLG Dresden, 24.09.2019 - 4 U 1401/19
    Bei dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Art. 2 Abs. 1 GG handelt es sich aber um einen offenen Tatbestand, da wegen der Eigenart des Persönlichkeitsrechts als eines Rahmenrechts seine Reichweite nicht absolut feststeht, sondern erst durch eine Abwägung der widerstreitenden grundrechtlich geschützten Belange bestimmt werden muss, weil die besonderen Umstände des Einzelfalls, die betroffenen Grundrechte sowie die Gewährleistungen der EMRK interpretationsleitend zu berücksichtigen sind (vgl. statt aller BGH, Urteil vom 29.04.2014 - VI ZR 137/13 - Urteil vom 30.09.2014 - VI ZR 490/12 -, NJW 2015, 782 ff.).

    Dem Grundrecht der Meinungsfreiheit kommt dabei umso größeres Gewicht zu, je mehr es sich nicht um eine unmittelbar gegen ein privates Rechtsgut gerichtete Äußerung im privaten, namentlich im wirtschaftlichen Verkehr und in Verfolgung eigennütziger Ziele, sondern um einen Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage handelt (vgl. statt aller BGH, Urteil vom 30.09.2014 - VI ZR 490/12 - juris).

  • FG Sachsen-Anhalt, 06.08.1998 - I 314/96
    Auszug aus OLG Dresden, 24.09.2019 - 4 U 1401/19
    Regelmäßig ist aber Eingriffsintensität einer anonymisierten Berichterstattung nicht so hoch wie eine direkte Namensnennung bzw. eine unverpixelte Darstellung des Gesichts (Senat, Urteil vom 30.8.2016 - 4 U 314/96).
  • OLG Saarbrücken, 29.04.2009 - 5 U 465/08

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Erkennbarkeit einer Person

    Auszug aus OLG Dresden, 24.09.2019 - 4 U 1401/19
    Ob der in diesem Zusammenhang vom Landgericht zitierten Rechtsprechung des OLG Saarbrücken (Urteil vom 29.4.2009, 5 U 465/08), das angenommen hat, es reiche bei der Berichterstattung über berufliche Umstände aus, wenn der Betroffene auch nur theoretisch von Arbeitskollegen erkannt werden könne, uneingeschränkt gefolgt werden kann, kann hier dahinstehen.
  • OLG Dresden, 20.11.2018 - 4 W 982/18

    Streitwert einer Äußerungsklage

    Auszug aus OLG Dresden, 24.09.2019 - 4 U 1401/19
    Für die Streitwertfestsetzung bei Unterlassungsansprüchen wegen einer Ehrverletzung ist neben dem Grad der Verbreitung die Schwere des Vorwurfs sowie die Beeinträchtigung des sozialen Geltungsanspruches des Verletzten in der Öffentlichkeit, die wirtschaftliche Bedeutung sowie die sonstige Bedeutung der Sache einzubeziehen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt, Beschluss vom 20. November 2018 - 4 W 982/18 -, juris Beschluss vom 09. April 2018 - 4 W 296/18 -, juris, vgl. auch Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 14. Aufl., Rn. 1830 ff.).
  • BGH, 12.05.1977 - VII ZR 167/76

    Zulässigkeit der Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Namentliche Angabe

    Auszug aus OLG Dresden, 24.09.2019 - 4 U 1401/19
    Damit ist indessen zunächst lediglich vorgeschrieben, dass, aber nicht wie die Parteien zu bezeichnen sind (vgl. BGH, Urt. v. 12.5.1977 - VII ZR 167/76 -juris); erforderlich ist eine Kenntlichmachung der Parteien, die so bestimmt ist, dass über ihre Identität kein Zweifel bestehen kann.
  • BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 4/87

    Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers in der Klageschrift

    Auszug aus OLG Dresden, 24.09.2019 - 4 U 1401/19
    Hinsichtlich der mitzuteilenden Anschrift der Parteien ist § 253 Abs. 2 ZPO selbst kein zwingendes Erfordernis zu entnehmen; die durch § 253 Abs. 4 ZPO in Bezug genommene Norm des § 130 Nr. 1 ZPO stellt lediglich eine "Soll-Vorschrift" dar (vgl. hierzu BGH v. 9.12.1987 - IVb ZR 4/87- juris).
  • OLG Dresden, 23.01.2013 - 4 W 1363/12
    Auszug aus OLG Dresden, 24.09.2019 - 4 U 1401/19
    Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Streitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren unter dem der Hauptsache liegt, weil das für ein Verfahren maßgebende Interesse des Antragstellers an der Sicherstellung im Regelfall nicht das Befriedigungsinteresse erreicht (Zöller-Herget, aaO. § 3 Rn. 16 Stichwort: "Einstweilige Verfügung"), beträgt der Streitwert einer Unterlassungsklage ohne besondere Bedeutung im Verfahren über den Erlass der einstweiligen Verfügung regelmäßig 5.000,00 EUR (Senat, Beschluss vom 11. März 2019 - 4 W 171/19 -, Rn. 2, juris; Beschluss vom 23.01.2013 - 4 W 1363/12).
  • OLG Saarbrücken, 05.12.2018 - 5 U 58/18

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Gerichtliches Ermessen zur Streitwertbemessung;

    Auszug aus OLG Dresden, 24.09.2019 - 4 U 1401/19
    Auch die Angabe des Verfahrenswerts in der Klageschrift ist nicht mehr als ein Indiz für den Wert des Interesses an der Abwehr der Persönlichkeitsrechtsverletzung und unterliegt einer selbstständigen Überprüfung durch das Gericht (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 05. Dezember 2018 - 5 U 58/18 -, Rn. 26, juris; Toussaint in: Dörndorfer/Neie/Wendtland/Gerlach, Kostenrecht, Ed. 23, 2018, § 48 GKG, Rn. 40).
  • BGH, 31.10.2000 - VI ZR 198/99

    Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen; Angabe der

    Auszug aus OLG Dresden, 24.09.2019 - 4 U 1401/19
    Unter einer ladungsfähigen Anschrift in diesem Sinne sei nicht nur eine solche zu verstehen, unter der auch eine Ersatzzustellung in Betracht komme, sondern in "geeigneten Fällen" auch die Angabe der Arbeitsstelle sofern diese und der Zustellungsempfänger sowie dessen dortige Funktion so konkret und genau bezeichnet würden, dass von einer ernsthaften Möglichkeit ausgegangen werden kann, die Zustellung durch Übergabe werde gelingen; für den beklagten Arzt eines Krankenhauses sei dies der Fall (BGH, Urteil vom 31. Oktober 2000 - VI ZR 198/99 - juris).
  • OLG Dresden, 11.03.2019 - 4 W 171/19

    Streitwert für eine Klage auf Unterlassung von Äußerungen

  • BGH, 29.04.2014 - VI ZR 137/13

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Medienberichterstattung:

  • LG Lübeck, 23.07.2014 - 7 T 19/14

    Betreuung: Ärztliche Zwangsmaßnahme nur im Rahmen der Unterbringung in einem

  • OLG Dresden, 09.04.2018 - 4 W 296/18

    Streitwert einer Unterlassungsklage

  • OLG Köln, 18.07.2019 - 15 W 21/19

    Heimliche Aufnahmen in psychiatrischer Klinik - Grenzen der journalistischen

  • BVerfG, 02.11.2021 - 1 BvR 1575/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften zum Ausschluss der ambulanten

    Lediglich in einer äußerungsrechtlichen Entscheidung ist festgehalten worden, dass eine in Speisen und Getränken - insoweit verdeckt - erfolgende Medikamentenvergabe eine ärztliche Zwangsmaßnahme im Sinne von § 1906a Abs. 1 BGB darstellen kann und die Einwilligung des Betreuers in die verdeckte Medikamentengabe damit nach § 1906a Abs. 2 BGB durch das Betreuungsgericht genehmigt werden muss (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 24. September 2019 - 4 U 1401/19 -, juris, Rn. 12).
  • OLG Dresden, 25.01.2022 - 4 U 2052/21

    Unterlassung und Widerruf von Äußerungen in einer Berichterstattung; Erkennbare

    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass deine solche Erkennbarkeit die vollständige oder auch nur abgekürzte Namensnennung nicht voraussetzt, vielmehr die Übermittlung von Teilinformationen ausreicht, aufgrund derer der Betroffene begründeten Anlass hat anzunehmen, er könne innerhalb eines mehr oder minder großen Bekanntenkreises erkennt werden (OLG Karlsruhe Urteil vom 18.12.2020 - 14 U 124/19 - Anlage K 25; OLG Köln, Urteil vom 18.4.2019 - 15 U 156/18 - juris; Senat, Urteil vom 24. September 2019 - 4 U 1401/19 -, Rn. 4, juris; Urteil vom 30.8.2016 - 4 U 314/16 n.v.).
  • OLG Köln, 07.10.2021 - 15 U 221/20

    Grenzwertrelevanz

    Das ist aber nicht zwingend und es können in der gebotenen Abwägung bei entsprechend hohem Berichterstattungsinteresse auch sonstige aufzudeckende (nichts rechtswidrige) "Missstände" die Veröffentlichung solcher Filmaufnahmen - jedenfalls in nicht besonderen Geheimnisschutzanforderungen unterliegenden Bereichen - rechtfertigen (vgl. etwa auch Senat a.a.O. Rn. 61 sowie OLG Hamburg v. 27.11.2018 - 7 U 100/17, ZUM-RD 2019, 320; vgl. für natürliche Personen auch OLG Dresden v. 24.09.2019 - 4 U 1401/19, BeckRS 2019, 23807, allg. Wanckel , Foto- und Bildrecht, 5. Aufl. 2017, Rn. 12, 256 und letztlich auch -allerdings in einer Privatwohnung - EGMR v. 24.02.2015 - 21830/09, NJOZ 2016, 1505 - Haldimann ua / Schweiz).
  • OLG Dresden, 20.02.2020 - 4 U 2478/19

    Anspruch eines neugeborenen Kindes auf Geldentschädigung wegen einer

    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass insoweit die Übermittlung von Teilinformationen ausreicht, aufgrund derer der Betroffene begründeten Anlass hat anzunehmen, er könne innerhalb eines mehr oder minder großen Bekanntenkreises erkennt werden (Senat, Urteil vom 24. September 2019 - 4 U 1401/19 -, Rn. 4, juris; Urteil vom 30.8.2016 - 4 U 314/16 n.v.).
  • OLG Dresden, 18.12.2020 - 4 W 842/20

    Zulässigkeit eines Filmberichts über Missstände in einem Schlachthof

    Das wird in der Regel dann nicht der Fall sein, wenn die in der dargelegten Weise widerrechtlich beschaffte und verwertete Information Zustände oder Verhaltensweisen offenbart, die ihrerseits nicht rechtswidrig sind; denn dies deutet darauf hin, dass es sich nicht um Missstände von erheblichem Gewicht handelt, an deren Aufdeckung ein überragendes öffentliches Interesse besteht (BGH, Urteil vom 30. September 2014 - VI ZR 490/12 -, Rn. 21, juris; vgl. auch Senat, Urteil vom 24. September 2019, 4 U 1401/19 Rn 9, juris).
  • OLG Dresden, 06.01.2020 - 4 U 2478/19

    Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch Veröffentlichung eines

    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass insoweit die Übermittlung von Teilinformationen ausreicht, aufgrund derer der Betroffene begründeten Anlass hat anzunehmen, er könne innerhalb eines mehr oder minder großen Bekanntenkreises erkennt werden (Senat, Urteil vom 24. September 2019 - 4 U 1401/19 -, Rn. 4, juris; Urteil vom 30.8.2016 - 4 U 314/16 n.v.).
  • OLG Dresden, 03.04.2020 - 4 U 2478/19

    Voraussetzungen einer Anhörungsrüge; Rügefähige Gehörsverletzung; Vermeintliche

    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass insoweit die Übermittlung von Teilinformationen ausreicht, aufgrund derer der Betroffene begründeten Anlass hat anzunehmen, er könne innerhalb eines mehr oder minder großen Bekanntenkreises erkennt werden (Senat, Urteil vom 24. September 2019 - 4 U 1401/19 -, Rn. 4, juris; Urteil vom 30.8.2016 - 4 U 314/16 n.v.).
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