Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 05.10.2021

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 18.10.2021 - 4 U 1407/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,44982
OLG Dresden, 18.10.2021 - 4 U 1407/21 (https://dejure.org/2021,44982)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18.10.2021 - 4 U 1407/21 (https://dejure.org/2021,44982)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18. Oktober 2021 - 4 U 1407/21 (https://dejure.org/2021,44982)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Sachsen

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  • rewis.io

    Zum Fehlen einer Wiederholungsgefahr bei automatischer Löschung von Inhalten in sozialen Medien.

  • Betriebs-Berater

    Fehlen einer Wiederholungsgefahr bei automatischer Löschung von Inhalten in sozialen Medien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Wird der Post eines Nutzers in einem sozialen Netzwerk automatisch gelöscht und auf dessen Beschwerde unmittelbar wieder eingestellt, fehlt es an der für einen Unterlassungsanspruch erforderlichen Wiederholungsgefahr. 2. Anders ist dies, wenn der Netzanbieter die ...

  • rechtsportal.de

    Folgeentscheidung zu OLG Dresden 4 U 1407/21 v. 05.10.2021

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Wiederholungsgefahr bei Löschung von Posts in sozialen Netzwerken

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Unterlassungsanspruch bei unmittelbarer Wiederherstellung des Post in sozialem Netzwerk nach automatischer Löschung - Fehlende Wiederholungsgefahr

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 04.10.2021 - 4 W 625/21

    1. Wird der Post eines Nutzers in einem sozialen Netzwerk automatisch gelöscht

    Auszug aus OLG Dresden, 18.10.2021 - 4 U 1407/21
    (Festhaltung Senat, Beschluss vom 4. Oktober 2021, Az.: 4 W 625/21).

    Wird ein solches Verfahren eingesetzt, lässt eine automatisierte Löschung für sich genommen noch keinen Rückschluss auf ein zukünftiges Verhalten der Beklagten zu (vgl. Senat, Beschluss vom 04.10.2021 - 4 W 625/21 - noch nicht veröffentlicht).

  • BGH, 27.05.2021 - III ZR 351/20

    Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwerdewert bei Antrag auf Feststellung der

    Auszug aus OLG Dresden, 18.10.2021 - 4 U 1407/21
    Den Gegenstandswert für den Antrag, die Löschung des Beitrages und die Sperrung des Nutzerkontos wegen dieses Beitrags zu lassen bemisst der Senat auf mit 1.200,00 EUR (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 27.05.2021 - III ZR 351/20 - juris).
  • BGH, 27.04.2021 - VI ZR 166/19

    Zur Wiederholungsgefahr hinsichtlich der Veröffentlichung einer redaktionellen

    Auszug aus OLG Dresden, 18.10.2021 - 4 U 1407/21
    Die Widerlegung der tatsächlichen Vermutung für das Vorliegen der Wiederholungsgefahr kann ausnahmsweise etwa dann angenommen werden, wenn der Eingriff durch eine einmalige Sondersituation veranlasst war (vgl. BGH, Urteil vom 27.04.2021 - VI ZR 166/19).
  • BGH, 29.07.2021 - III ZR 179/20

    Facebooks Regeln gegen "Hassrede" verstoßen gegen AGB-Recht

    Auszug aus OLG Dresden, 18.10.2021 - 4 U 1407/21
    Insbesondere ist es nicht zwingend geboten, Nutzer bereits vor der Löschung eines Posts anzuhören (vgl. BGH, Urteil vom 29.07.2021 - III ZR 179/20).
  • OLG Dresden, 14.12.2021 - 4 U 1278/21

    1. Der Name einer Person ist auch bei Namensidentität mit Dritten ein

    Diese Vermutung kann entkräftet werden, wobei daran strenge Anforderungen zu stellen sind; im Grundsatz ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung erforderlich (vgl. Senat, Beschluss vom 18.10.2021 - 4 U 1407/21 - juris).
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   OLG Dresden, 05.10.2021 - 4 U 1407/21   

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https://dejure.org/2021,44984
OLG Dresden, 05.10.2021 - 4 U 1407/21 (https://dejure.org/2021,44984)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05.10.2021 - 4 U 1407/21 (https://dejure.org/2021,44984)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05. Oktober 2021 - 4 U 1407/21 (https://dejure.org/2021,44984)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • rechtsportal.de

    1. Wird der Post eines Nutzers in einem sozialen Netzwerk automatisch gelöscht und auf dessen Beschwerde unmittelbar wieder eingestellt, fehlt es an der für einen Unterlassungsanspruch erforderlichen Wiederholungsgefahr. 2. Anders ist dies, wenn der Netzanbieter die ...

  • rechtsportal.de

    Löschung eines Texbeitrags in einem sozialen Netzwerk; Sperrung eines Nutzerzugangs für 24 Stunden; Begriff der Wiederholungsgefahr für eine Löschung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2022, 138
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Dresden, 04.10.2021 - 4 W 625/21

    1. Wird der Post eines Nutzers in einem sozialen Netzwerk automatisch gelöscht

    Auszug aus OLG Dresden, 05.10.2021 - 4 U 1407/21
    (Festhaltung Senat, Beschluss vom 4. Oktober 2021, Az.: 4 W 625/21).

    Sie ist ausnahmsweise dann als widerlegt anzusehen, wenn der Eingriff durch eine einmalige Sondersituation veranlasst war (BGH, Urteil vom 27. April 2021 - VI ZR 166/19 -, Rn. 23, juris; vgl. Senat Beschluss vom 04.10.2021 - 4 W 625/21 - noch nicht veröffentlicht).

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 04.10.2021 (4 W 625/21) folgendes ausgeführt:.

  • BGH, 29.07.2021 - III ZR 192/20

    Zu Ansprüchen gegen die Anbieterin eines sozialen Netzwerks, die unter dem

    Auszug aus OLG Dresden, 05.10.2021 - 4 U 1407/21
    Die Verletzung einer Vertragspflicht begründet insofern die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für identische Verletzungsformen, sondern auch für andere Vertragspflichtverletzungen, soweit die Verletzungshandlungen im Kern gleichartig sind (BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - III ZR 192/20 -, Rn. 115 - 116, juris).

    Schließlich ist, wenn mit dem fraglichen Inhalt eine mögliche Rechtsverletzung Dritter einhergeht, auch deren Interesse an einer zügigen Entfernung zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - III ZR 192/20 -, Rn. 99, juris).

  • BGH, 27.04.2021 - VI ZR 166/19

    Zur Wiederholungsgefahr hinsichtlich der Veröffentlichung einer redaktionellen

    Auszug aus OLG Dresden, 05.10.2021 - 4 U 1407/21
    Sie ist ausnahmsweise dann als widerlegt anzusehen, wenn der Eingriff durch eine einmalige Sondersituation veranlasst war (BGH, Urteil vom 27. April 2021 - VI ZR 166/19 -, Rn. 23, juris; vgl. Senat Beschluss vom 04.10.2021 - 4 W 625/21 - noch nicht veröffentlicht).
  • BGH, 27.05.2021 - III ZR 351/20

    Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwerdewert bei Antrag auf Feststellung der

    Auszug aus OLG Dresden, 05.10.2021 - 4 U 1407/21
    Der Senat beabsichtigt, den Gegenstandwert für den Antrag, die Löschung des Beitrages und die Sperrung des Nutzerkontos wegen dieses Beitrages zu unterlassen auf 1.200 EUR festzusetzen (vgl. BGH Beschluss vom 27.05.2021 - III ZR 351/20 - juris).
  • BGH, 29.07.2021 - III ZR 179/20

    Facebooks Regeln gegen "Hassrede" verstoßen gegen AGB-Recht

    Auszug aus OLG Dresden, 05.10.2021 - 4 U 1407/21
    Diese Praxis ist, wie der BGH in der Entscheidung vom 29.7.2021 (III ZR 179/20 - juris) ebenfalls ausgeführt hat auch nicht zu beanstanden.
  • OLG Köln, 29.09.2022 - 15 U 43/22

    Löschung eines Kommentars auf der Plattform 'facebook'

    Dass die Maßnahmen gegen den Verfügungskläger, was der Annahme einer Wiederholungsgefahr möglicherweise entgegenstehen könnte, durch eine einmalige "Sondersituation" veranlasst worden waren (vgl. dazu BGH, Urt. v. 27.4.2021 - VI ZR 166/19 und insbesondere OLG Dresden, Beschl. v. 5.10.2021 - 4 U 1407/21, MMR 2022, 139 zur Korrektur einer durch den Algorithmus erfolgten Sperre), hat die Verfügungsbeklagte damit weder glaubhaft gemacht noch ist dies aus den Akten ersichtlich.
  • OLG Dresden, 14.02.2023 - 4 U 2331/22

    Seenotrettungsverein gewinnt gegen AfD-Kreisverband

    Darüber hinaus ist sie ausnahmsweise dann als widerlegt anzusehen, wenn der Eingriff durch eine einmalige Sondersituation veranlasst war (BGH, Urteil vom 27. April 2021 - VI ZR 166/19 -, Rn. 23, juris; vgl. Senat Beschluss vom 04.10.2021 - 4 W 625/21 - noch nicht veröffentlicht; Senat Beschluss vom 5. Oktober 2021 - 4 U 1407/21 -, Rn. 11, juris).
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