Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 14.07.2010 - 4 U 141/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10035
OLG Brandenburg, 14.07.2010 - 4 U 141/09 (https://dejure.org/2010,10035)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.07.2010 - 4 U 141/09 (https://dejure.org/2010,10035)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Juli 2010 - 4 U 141/09 (https://dejure.org/2010,10035)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,10035) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 358; BGB § 355 Abs. 3
    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei verbundenen Geschäften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.07.2010 - 4 U 141/09
    Die einem Verbraucher erteilte Widerrufsbelehrung, die ihm seine Rechte verdeutlichen soll, darf daher jedenfalls kein Missverständnis dahingehend entstehen lassen, der Verbraucher bleibe bei einem wirksamen Widerruf des einen Geschäfts entgegen § 358 Abs. 1, 358 Abs. 11 S. 2 BGB an das andere Geschäft gebunden (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 23.06.2009, XI ZR 156/08).

    51 Das Widerrufsrecht bezweckt den Schutz des Verbrauchers; der Schutz wird nur dadurch gewährleistet, dass eine umfassende, unmissverständliche und für den Verbraucher eindeutige Belehrung erteilt wird, durch die der Verbraucher nicht nur von seinem Widerrufsrecht in Kenntnis gesetzt wird, sondern er auch in die Lage versetzt wird, dieses auszuüben (so BGH, Urt. v. 23.06.2009, XI ZR 156/08).

  • BGH, 15.12.2009 - XI ZR 45/09

    Ein Verbraucherdarlehensvertrag und eine für diesen abgeschlossene

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.07.2010 - 4 U 141/09
    Die Frage, ob ein Verbraucherdarlehen und eine entsprechende Restschuldversicherung eine wirtschaftliche Einheit i.S.v. § 355 Abs. 111 BGB bilden, war in der Rechtsprechung und im Schrifttum lange Zeit hoch umstritten (vgl. zur Darstellung die Ausführungen des BGH im Urt. v. 15.12.2009, XI ZR 45/09, Rn. 16).
  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.07.2010 - 4 U 141/09
    Gemäß § 346 Abs. 2 S 2 HS 2 BGB kann der Verbraucher bei einem Verbraucherdarlehen aber nachweisen, dass der Wert des Gebrauchsvorteils aus dem Darlehen niedriger ist als die vereinbarte Gegenleistung, so dass er im Ergebnis verpflichtet ist, nur marktübliche Zinsen als Nutzungsersatz an den Darlehensgeber zu zahlen (vgl. OLG Schleswig Beschluss v. 17.03.2010, 5 U 2/10; BGH, Urteil v. 16.05.2006 XI ZR 6/04).
  • OLG Schleswig, 23.07.2009 - 5 U 36/09

    Rechtsfolgen des Widerrufs des Darlehensvertrages bei einem verbundenen Geschäft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.07.2010 - 4 U 141/09
    Insoweit soll die gesetzliche Regelung den Verbraucher im Falle des Widerrufs vor den Folgen einer Aufspaltung des Rückabwicklungsverhältnisses in zwei gesonderte Rückabwicklungsverhältnisse gegenüber verschiedenen Personen schützen (vgl. hierzu OLG Schleswig, Urt. v. 23.07.2009, 5 U 36/09).
  • OLG Schleswig, 17.03.2010 - 5 U 2/10

    Rechtsfolgen der Rückabwicklung eines Verbraucherkreditvertrages hinsichtlich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.07.2010 - 4 U 141/09
    Gemäß § 346 Abs. 2 S 2 HS 2 BGB kann der Verbraucher bei einem Verbraucherdarlehen aber nachweisen, dass der Wert des Gebrauchsvorteils aus dem Darlehen niedriger ist als die vereinbarte Gegenleistung, so dass er im Ergebnis verpflichtet ist, nur marktübliche Zinsen als Nutzungsersatz an den Darlehensgeber zu zahlen (vgl. OLG Schleswig Beschluss v. 17.03.2010, 5 U 2/10; BGH, Urteil v. 16.05.2006 XI ZR 6/04).
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2014 - 6 U 135/14

    Rückabwicklung eines Darlehensvertrages und der verbundenen

    Ob der Widerruf des Versicherungsvertrages nach § 8 VVG a.F. die Rechtsfolgen des § 358 Abs. 1 BGB a.F. auslöste und die Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag gem. § 358 Abs. 5 BGB auf diese Folge hinweisen musste, ist allerdings umstritten und noch nicht höchstrichterlich geklärt (vgl. einerseits MüKoBGB-Habersack, 6. Aufl., § 358 Rn. 7; Staudinger/Kessal-Wulf, BGB, Neubearbeitung 2012, § 358 Rn. 55; andererseits OLG Brandenburg VuR 2011, 95 = NJOZ 2010, 1980; BeckOK/BGB-Möller, Stand 01.05.2013, § 358 Rn. 13 a; Schürnbrand BKR 2011, 309, 311).
  • OLG Zweibrücken, 16.12.2016 - 7 U 119/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Anforderungen an eine wirksame Widerrufsbelehrung in

    Die Darlegungs- und Beweislast für einen geringeren Marktzins zum Zeitpunkt der Darlehensaufnahme trägt nach allgemeinen Regeln der Darlehensnehmer (allg. Auff., vgl. nur OLG Brandenburg NJOZ 2010, 1980, 1982; OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.01.2013, 6 U 64/12 = BeckRS 2013, 03828; OLG Nürnberg BKR 2016, 205, 207).
  • LG Bonn, 19.05.2015 - 3 O 206/14

    Erstattung vermeintlich zu viel erbrachter Zahlungen nach erklärtem Widerruf

    Allerdings kann der Verbraucher nach Maßgabe des § 346 Absatz 2, S. 2 Halbs. 2 BGB bei einem Verbraucherdarlehen nachweisen, dass der Wert des Gebrauchsvorteils aus dem Darlehen niedriger ist als die vereinbarte Gegenleistung, so dass er im Ergebnis verpflichtet ist, nur marktübliche Zinsen als Nutzungsersatz an den Darlehensgeber zu zahlen (vgl. OLG Schleswig, BeckRS 2010, 13981; BGH, NJW 2006, 2099; OLG Brandenburg, NJOZ 2010, 1980, 1982).

    Eine monatliche Anpassung des marktüblichen Zinssatzes kommt nach Auffassung der Kammer ebenfalls nicht in Betracht (OLG Schleswig, NJOZ 2011, 145, 146; OLG Brandenburg, NJOZ 2010, 1980).

  • LG Hagen, 08.09.2017 - 1 S 42/17

    Widerruf von Goldsparverträgen

    Die hierdurch entstandenen Kosten stellen ihren Schaden dar ( vgl. Brandenburgisches OLG, Urteil vom 14.07.2010, 4 U 141/09 bei juris).
  • LG Bonn, 24.07.2015 - 3 O 277/14
    Allerdings kann der Verbraucher nach Maßgabe des § 346 Absatz 2, S. 2 Halbs. 2 BGB bei einem Verbraucherdarlehen nachweisen, dass der Wert des Gebrauchsvorteils aus dem Darlehen niedriger ist als die vereinbarte Gegenleistung, so dass er im Ergebnis verpflichtet ist, nur marktübliche Zinsen als Nutzungsersatz an den Darlehensgeber zu zahlen (vgl. OLG Schleswig, BeckRS 2010, 13981; BGH, NJW 2006, 2099; OLG Brandenburg, NJOZ 2010, 1980, 1982).

    Eine monatliche Anpassung des marktüblichen Zinssatzes kommt nach Auffassung der Kammer ebenfalls nicht in Betracht (OLG Schleswig, NJOZ 2011, 145, 146; OLG Brandenburg, NJOZ 2010, 1980).

  • OLG Zweibrücken, 23.11.2016 - 7 U 77/15

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens: Anforderungen an die Deutlichkeit der

    Die Darlegungs- und Beweislast für einen geringeren Marktzins zum Zeitpunkt der Darlehensaufnahme trägt der Darlehensnehmer (allg. Auff., vgl. nur OLG Brandenburg NJOZ 2010, 1980, 1982; OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.01.2013, 6 U 64/12 = BeckRS 2013, 03828; OLG Nürnberg BKR 2016, 205, 207; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 346 Rdnr. 10; Feldhusen BKR 2015, 441, 444).
  • LG Mönchengladbach, 07.01.2015 - 2 S 227/14

    Kein Anspruch auf Beitragsrückzahlung von Versicherungsbeiträgen nach wirksamem

    Soweit das Oberlandesgericht Brandenburg (U. v. 14.07.2010 - 4 U 141/09) und das LG Essen (6 O 172/14 - nähere Einzelheiten nicht bekannt und nicht veröffentlicht) offenkundig die (gegenteilige) Auffassung vertreten, dass auch beim Ratenschutz-Lebensversicherungsvertrag nach § 358 Abs. 5 BGB a.F. belehrt werden müsse, vermag die Kammer sich dieser Wertung nicht anzuschließen.

    Bei der Kammer sind zahlreiche Verfahren anhängig, in denen sich die Darlehensnehmer darauf berufen, dass eine Widerrufsbelehrung des Ratenschutzversicherungsvertrags ohne den Hinweis auf die Rechtsfolgen des verbundenen Geschäfts unwirksam ist und dass verschiedene Ansichten zu der Frage bestehen, ob die Widerrufsbelehrung eines Ratenschutzversicherungsvertrags - wie vom OLG Brandenburg (Urteil v. 14.07.2010 Az. 4 U 141/09), LG Essen (Urteil v. 25.09.2014 - 6 O 172/14) und des OLG Düsseldorf (Urteil v. 27.11.2014- I-6 U 148/14) vertreten- , einen Hinweis auf die Rechtsfolgen des verbundenen Geschäfts gemäß § 358 BGB enthalten muss oder ob eine solche Belehrung - wie hier vertretennicht erforderlich ist (so auch LG Mönchengladbach Urteil v. 05.06.2014 - 10 O 229/13).

  • LG Bielefeld, 24.06.2016 - 6 O 127/15

    Anspruch eines Darlehensnehmers auf Feststellung der Umwandlung seines

    Nach zutreffender Auffassung, der das Gericht folgt, ist der Wertersatzanspruch der Bank anhand des bei Vertragsschluss geltenden Marktzinses zu berechnen ( OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.01.2013 - I-6 U 64/12 - OLG Schleswig, NJOZ 2011, 145; OLG Brandenburg, NJOZ 2010, 1980; Urteil vom 20.01.2016 - 4 U 79/15 - KG, Urteil vom 22.12.2014 - 24 U 169/13 - LG Bonn, Urteil vom 19.05.2015 - 3 O 206/14 -).
  • LG Osnabrück, 23.04.2014 - 7 O 1919/13

    Verbraucherkreditvertrag; Darlehen; Widerrufsbelehrung

    Dabei ist grundsätzlich eine zeitanteilige Umlage der Gesamtkosten für die Ratenschutzversicherung auf die Zeit vor und nach dem Widerruf der Darlehensverträge vorzunehmen (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 14.07.2010, 4 U 141/09, Rn. 67 ff., zitiert nach juris).
  • LG Bonn, 29.12.2015 - 3 O 446/14

    Widerruf der auf den Abschluss des Darlehensvertrages gerichtete

    Allerdings kann der Verbraucher nach Maßgabe des § 346 Absatz 2, S. 2 Hs. 2 BGB bei einem Verbraucherdarlehen nachweisen, dass der Wert des Gebrauchsvorteils aus dem Darlehen niedriger ist als die vereinbarte Gegenleistung, so dass er im Ergebnis verpflichtet ist, nur marktübliche Zinsen als Nutzungsersatz an den Darlehensgeber zu zahlen (vgl. OLG Schleswig, BeckRS 2010, 13981; BGH, NJW 2006, 2099; OLG Brandenburg, NJOZ 2010, 1980, 1982).

    (2) Auch eine monatliche Anpassung des marktüblichen Zinssatzes kommt nach Auffassung des Gerichts nicht in Betracht (OLG Schleswig, NJOZ 2011, 145, 146; OLG Brandenburg, NJOZ 2010, 1980; LG Bonn, Urteil vom 19.05.2015, a.a.O.).

  • LG Mönchengladbach, 16.07.2014 - 2 S 133/13

    Belehrung für einen Ratenschutz-Lebensversicherungsvertrag richtet sich auch bei

  • LG Potsdam, 28.06.2016 - 1 O 84/16
  • LG Bonn, 21.12.2015 - 17 O 197/15

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages; Umwandlung des Darlehensvertrags in

  • OLG Brandenburg, 31.03.2021 - 4 U 218/20

    Sittenwidrigkeit eines Kreditvertrages als wucherähnliches Geschäft

  • LG Tübingen, 24.01.2018 - 2 O 250/15

    Widerrufsbelehrung von Immobiliendarlehen der DSL Bank fehlerhaft

  • LG Köln, 24.11.2015 - 21 O 426/14

    Rückabwicklung eines Darlehensvertrages durch Widerrufserklärung eines

  • LG Mönchengladbach, 28.07.2016 - 10 O 235/15

    Erklärung des Widerrufs des abgeschlossenen Darlehensvertrages (hier:

  • LG Essen, 08.02.2017 - 11 O 205/16
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2014 - 6 U 148/14

    Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags mit verbundenem

  • LG Köln, 21.07.2015 - 21 O 63/15

    Rückabwicklung eines Darlehensvertrages nach Widerruf durch den Darlehensnehmer;

  • LG Köln, 30.04.2015 - 15 O 447/14

    Kündigung bzw. Widerruf einer treuhänderisch erfolgten Kommanditbeteiligung an

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.01.2010 - I-4 U 141/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2055
OLG Hamm, 26.01.2010 - I-4 U 141/09 (https://dejure.org/2010,2055)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.01.2010 - I-4 U 141/09 (https://dejure.org/2010,2055)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Januar 2010 - I-4 U 141/09 (https://dejure.org/2010,2055)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,2055) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • webshoprecht.de

    Eine Mengenbeschränkung pro Kunde bei Sonderangeboten ist nicht wettbewerbswidrig

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrigkeit einer Abgabebeschränkung auf jeweils nur eine Bestellung eines günstigen Angebotes (hier: 100 Kondome für 3,95 EUR) pro Person im Internet-Versandhandel

  • kanzlei.biz

    Zur Irreführung von Preisangaben mit Abgabebeschränkung

  • kanzlei.biz

    Zur Irreführung von Preisangaben mit Abgabebeschränkung

  • rechtsportal.de

    UWG § 5a Abs. 2 S. 2
    Wettbewerbswidrigkeit einer Abgabebeschränkung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Irreführende Internet-Werbung für Kondome

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine irreführende Kondom-Reklame bei fehlender Limitierung der Abgabenmenge

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fehlende Abgabenbeschränkung bei Kondom-Werbung nicht wettbewerbswidrig

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Werbung ohne Hinweis auf eine Abnahmebegrenzung ist zulässig

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)

    "Hundert Kondome reichen": Die Bewerbung eines Produkts ohne Nennung der bestehenden Höchstabgabemenge ist nicht per se irreführend

Besprechungen u.ä.

  • ferner-alsdorf.de (Kurzanmerkung)

    Irreführung im Wettbewerb, oder: Wie viele Kondome nutzt man(n)?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 443
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 04.02.1999 - 4 U 124/98
    Auszug aus OLG Hamm, 26.01.2010 - 4 U 141/09
    Nachdem diese Vorschrift ersatzlos gestrichen worden ist, ist das Problem der Abgabebeschränkung im Irreführungstatbestand des § 5 UWG n.F. aufgegangen (vgl. OLG Karlsruhe GRUR 1999, 769; Fezer/Peifer, UWG, 2005, § 5 Rn. 30 m.w.N.).

    Es ist nach der Art dieser Bewerbung eher fernliegend, dass der Verbraucher den Eindruck hat, er könne mengenmäßig unbegrenzt das beworbene Produkt erwerben (vergleichbar OLG Karlsruhe GRUR 1999, 769 betr. Beschränkung der Abgabe auf 12 Flaschen "hohes C").

  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 44/97

    EG-Neuwagen I - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Hamm, 26.01.2010 - 4 U 141/09
    Die geringere Beeinflussung des Wettbewerbs ist hier jedenfalls im Rahmen einer Interessenabwägung in der Weise zu berücksichtigen, dass eine in der Anlockwirkung liegende mögliche Beeinträchtigung der Mitbewerber außer Betracht zu bleiben hat (vgl. Bornkamm, a.a.O., Rn. 2.192 ff., 2.196 unter Hinweis auf BGH GRUR 1999, 1122, 1124 - EG-Neuwagen I und BGH GRUR 1999, 1125, 1126 - EG-Neuwagen II).
  • BGH, 19.08.1999 - I ZR 225/97

    EG-Neuwagen II - Irreführung/Beschaffenheit; Irreführung/Herkunft

    Auszug aus OLG Hamm, 26.01.2010 - 4 U 141/09
    Die geringere Beeinflussung des Wettbewerbs ist hier jedenfalls im Rahmen einer Interessenabwägung in der Weise zu berücksichtigen, dass eine in der Anlockwirkung liegende mögliche Beeinträchtigung der Mitbewerber außer Betracht zu bleiben hat (vgl. Bornkamm, a.a.O., Rn. 2.192 ff., 2.196 unter Hinweis auf BGH GRUR 1999, 1122, 1124 - EG-Neuwagen I und BGH GRUR 1999, 1125, 1126 - EG-Neuwagen II).
  • OLG Hamm, 04.06.2009 - 4 U 19/09

    Irreführende Werbung in Google AdWords

    Auszug aus OLG Hamm, 26.01.2010 - 4 U 141/09
    Diese für die herkömmlichen Werbeformen aufgestellten Grundsätze können allerdings für den hier vorliegenden Fall der Werbung bei H-Adwords nicht mehr uneingeschränkt übernommen werden (vgl. Senat, MMR 2009, 861, betr. "Lieferung innerhalb von 24 Stunden" mit zeitlichen Einschränkungen bezogen auf den Bestellzeitpunkt).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2022 - 20 U 227/20
    Auch wenn die mit " Europas Nr. 1 " verbundene Gefahr der Irreführung - im Vergleich zu dem Hinweis " Staatlich lizensiert" - nicht ganz so hoch sein mag, erfasst das in § 5 UWG verankerte Verbot selbst eine solche Irreführung, von der "lediglich" eine Anlockwirkung ausgeht (siehe dazu OLG Hamm, Urteil vom 26. Januar 2010, Az.: 4 U 141/09, zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.12.2009 - 4 U 141/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,71201
OLG Frankfurt, 16.12.2009 - 4 U 141/09 (https://dejure.org/2009,71201)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.12.2009 - 4 U 141/09 (https://dejure.org/2009,71201)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Dezember 2009 - 4 U 141/09 (https://dejure.org/2009,71201)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,71201) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 17 InsO, § 129 InsO, § 133 InsO, § 133 Abs 1 InsO, § 134 InsO
    Zum Vorliegen einer objektiven Gläubigerbenachteiligung im Rahmen eines insolvenzrechtlichen Anfechtungstatbestandes

  • Wolters Kluwer

    Zum Vorliegen einer objektiven Gläubigerbenachteiligung im Rahmen eines insolvenzrechtlichen Anfechtungstatbestandes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.01.2004 - IX ZR 39/03

    Anfechtung der Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen ein Kreditinstitut aus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.2009 - 4 U 141/09
    Diese Befugnis kann der Gläubiger nicht durch Pfändung des Abrufsrechts auf sich übertragen und den Schuldner so zur Begründung einer neuen Verbindlichkeit zwingen (BGHZ 157, 350, 356).
  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.2009 - 4 U 141/09
    Zahlungsunfähig im Sinne von § 17 InsO ist regelmäßig, wer innerhalb von 3 Wochen 10 % oder mehr seine fälligen Gesamtverbindlichkeiten nicht erfüllen kann (BGHZ 163, 134 ff).
  • BGH, 19.02.2009 - IX ZR 62/08

    Kenntnis des Arbeitnehmers von der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.2009 - 4 U 141/09
    Es genügt daher, dass der Anfechtungsgegner die tatsächlichen Umstände kennt, aus denen bei zutreffender rechtlicher Beurteilung die drohende Zahlungsunfähigkeit zweifelsfrei folgt (BGH, ZInsO 2009, 515, 516).
  • BGH, 08.10.2009 - IX ZR 173/07

    Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.2009 - 4 U 141/09
    Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel auch dann anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat, d. h. wenn ein Verhalten des Schuldners nach außen hervorgetreten ist, in dem sich typischerweise ausdrückt, dass er nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen (BGH, Urteil vom 08.10.2009, IX ZR 173/07 - zitiert nach JURIS Rn. 11).
  • BGH, 11.01.2007 - IX ZR 31/05

    Anfechtung der Befriedigung eines Gläubigers aus einer geduldeten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.2009 - 4 U 141/09
    Nach der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 170, 276, 279) sollte es an einer objektiven Gläubigerbenachteiligung in der Regel fehlen, wenn der Schuldner den Gläubiger mit Mitteln befriedigt, die er nicht aus einem Guthaben bei einer Bank oder einem mit dieser vereinbarten Kredit, sondern durch eine lediglich geduldete Überziehung seines Kontos bei der Bank erlangt hat und diese Bank nicht besser gesichert ist als die befriedigte Schuld.
  • BGH, 25.10.2007 - IX ZR 157/06

    Gläubigerbenachteiligung nach Zustellung einer Pfändungsverfügung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.2009 - 4 U 141/09
    Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung des Finanzamts Darmstadt vom 07.10.2005 hat nicht jede Möglichkeit der Schuldnerin zu einem selbstbestimmten Handeln ausgeschlossen in dem Sinne, dass sie nur noch die Wahl gehabt hätte, die geforderte Zahlung sofort zu leisten oder die Vollstreckung zu dulden (BGH, ZIP 2008, 131 f).
  • BGH, 06.10.2009 - IX ZR 191/05

    Rechtsprechungsänderung - Anfechtung einer mittelbaren Zuwendung durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.2009 - 4 U 141/09
    Mit der Entscheidung vom 06.10.2009 ist der 9. Senat des BGH von der Differenzierung, ob der Kreditnehmer die für die Rückzahlung benötigten Mittel durch Ausnutzung eines vereinbarten Kredits, z. B. einer offenen Kreditlinie oder durch eine ungenehmigte oder geduldete Kontoüberziehung aufgebracht hat, wieder abgerückt (ZInsO 2009, 2060 ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.02.2010 - 4 U 141/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,36426
OLG Karlsruhe, 04.02.2010 - 4 U 141/09 (https://dejure.org/2010,36426)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.02.2010 - 4 U 141/09 (https://dejure.org/2010,36426)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Februar 2010 - 4 U 141/09 (https://dejure.org/2010,36426)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,36426) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.11.2012 - I-4 U 141/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,38163
OLG Düsseldorf, 30.11.2012 - I-4 U 141/09 (https://dejure.org/2012,38163)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.11.2012 - I-4 U 141/09 (https://dejure.org/2012,38163)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. November 2012 - I-4 U 141/09 (https://dejure.org/2012,38163)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,38163) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht