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   OLG Zweibrücken, 18.11.2010 - 4 U 141/10 Lw   

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https://dejure.org/2010,16027
OLG Zweibrücken, 18.11.2010 - 4 U 141/10 Lw (https://dejure.org/2010,16027)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18.11.2010 - 4 U 141/10 Lw (https://dejure.org/2010,16027)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18. November 2010 - 4 U 141/10 Lw (https://dejure.org/2010,16027)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 140 BGB, § 511 ZPO, §§ 511 ff ZPO, § 520 Abs 3 S 2 Nr 2 ZPO, § 520 Abs 3 S 2 Nr 3 ZPO ... mehr
    Streitige Landwirtschaftssache: Umdeutung einer sofortigen Beschwerde gegen eine Entscheidung in Beschlussform in eine Berufung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Begründung einer als Berufung zu behandelnden sofortigen Beschwerde im Verfahren vor den Landwirtschaftsgerichten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 520 Abs. 2
    Anforderungen an die Begründung einer als Berufung zu behandelnden sofortigen Beschwerde im Verfahren vor den Landwirtschaftsgerichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 448
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Zweibrücken, 30.09.2009 - 4 U 149/09

    Meistbegünstigungsrundsatz/Kosten der Nebenintervention im aktienrechtlichen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.11.2010 - 4 U 141/10
    Die von der Beklagten eingereichte "sofortige Beschwerde" wäre danach in eine fristwahrende Berufung umzudeuten (vgl. in diesem Zusammenhang Senat, Urteil vom 30. September 2009 _ 4 U 149/09 _, in juris).
  • BGH, 17.12.2008 - XII ZB 125/06

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen einen fehlerhaft geschlossenen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.11.2010 - 4 U 141/10
    Vielmehr ist das Verfahren so weiter zu betreiben, wie dies im Fall einer formell richtigen Entscheidung durch die Vorinstanz und dem danach gegebenen Rechtsmittel geschehen wäre (BGH MDR 2009, 1000 f. m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 22.04.1997 - 5 UF 186/96
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.11.2010 - 4 U 141/10
    Die Entscheidung des 5. Zivilsenats des Pfälzischen Oberlandesgerichts vom 22. April 1997 - 5 UF 186/96 - (FamRZ 1997, 1163) nötigt insoweit nicht zu einer anderen Beurteilung.
  • BGH, 26.07.2004 - VIII ZB 29/04

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.11.2010 - 4 U 141/10
    Diesen Anforderungen genügt eine allgemeine Verweisung auf erstinstanzliches Vorbringen - wie hier - nicht (vgl. BGH NJW-RR 2004, 1716; BGH NJW 2000, 1576; Zöller/Heßler, ZPO, 28. Aufl., § 520 Rdnr. 35, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 24.01.2000 - II ZR 172/98

    Notwendiger Inhalt einer Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.11.2010 - 4 U 141/10
    Diesen Anforderungen genügt eine allgemeine Verweisung auf erstinstanzliches Vorbringen - wie hier - nicht (vgl. BGH NJW-RR 2004, 1716; BGH NJW 2000, 1576; Zöller/Heßler, ZPO, 28. Aufl., § 520 Rdnr. 35, jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 10.02.2000 - 1 W 114/99

    Anwendung des Meistbegünstigungsgrundsatzes bei fehlerhafter Bezeichnung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.11.2010 - 4 U 141/10
    Dagegen wird eine Perpetuierung des Formfehlers nicht gefordert (vgl. auch OLG Köln OLGR Köln 2000, 281, 282; MüKo/Rimmelspacher, ZPO, 3. Aufl., Rn. 87 vor §§ 511 ff.).
  • LG München I, 04.07.2019 - 36 S 1362/18

    Ermessen der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Instandsetzungsmaßnahmen

    Ein Zulassungsgrund gemäß § 531 Abs. 2 ZPO besteht nach alledem nicht (vgl. dazu auch BGH, NJW 2004, 2828 ff.; KG, MDR 2011, 448).
  • LG Würzburg, 18.02.2020 - 42 S 2362/19

    Unzulässigkeit der Berufung wegen Ablauf der Berufungsbegründungsfrist

    Auch die - nach Fristablauf - erklärte Reduzierung des ursprünglichen Berufungsantrags vermag der insgesamt unzulässigen Berufung nicht "rückwirkend" dadurch zur - nachträglichen Zulässigkeit - zu verhelfen, dass die fristgerecht eingereichte Berufungsbegründung das nachträglich und nachfristlich herabgesetzte Berufungsbegehren nunmehr ordnungsgemäß begründen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 27.01.2015 - VI ZB 40/14 -, juris, Rn. 15; OLG Brandenburg, Urt. v. 04.09.2019 - 4 U 128/17 -, juris, Rn. 22; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.11.2010 - 4 U 141/10 Lw -, juris, Rn. 23).
  • OLG Rostock, 14.11.2012 - 1 U 138/12

    Prozessunterbrechung durch Insolvenzverfahren: Rechtsmittel bei Feststellung der

    Hat das erstinstanzliche Gericht - wie hier - gleichwohl fälschlicherweise durch Beschluss entschieden, ist hiergegen nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung (vgl. dazu Heßler in Zöller, a.a.O., vor § 511 Rn. 30 ff. m.w.N.) neben dem Rechtsmittel, das bei einer in der richtigen Form ergangenen Entscheidung statthaft wäre (hier also die Berufung) auch das Rechtsmittel gegeben, das nach der Art der tatsächlich ergangenen Entscheidung statthaft ist (hier also die sofortige Beschwerde), da der durch eine inkorrekte Entscheidung beschwerten Partei durch ein unrichtiges Verfahren des Gerichts keine Nachtteile, aber auch keine Vorteile entstehen sollen (BGH, Beschluss vom 17.12.2008, a.a.O., Tz. 17 ff; OLG Koblenz, a.a.O.; OLG Köln, Beschluss vom 19.02.2003 - 16 Wx 8/03, Tz. 2 nach juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.11.2010 - 4 U 141/10 Lw, MDR 2010, 448, Tz. 24; Vollkommer, Jaspersen jeweils a.a.O., alle m.w.N.).
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 28.07.2011 - 4 U 55/11

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung wettbewerbsrechtlicher

    Hinzu kommt, dass die vom Landgericht zugrunde gelegten Tatsachen dem Senat bereits aus den Berufungsverfahren 4 U 137/10, 4 U 141/10, 4 U 145/10 und 4 U 149/10, also seiner eigenen Spruchtätigkeit, bekannt sind.

    cc) Für sachfremde Motive bei der Rechtsverfolgung spricht auch, dass - wie dem Senat aus dem Verfahren 4 U 141/10 bekannt ist - mehrfach offenkundig nicht berechtigte Gebührenforderungen geltend gemacht worden sind, nämlich für die erstmalige Einforderung einer Vertragsstrafe in den Verfahren 12 O 85/10 und 12 O 101/10 LG Bochum.

  • OLG Hamm, 26.07.2011 - 4 U 49/11

    Zu hohe Streitwerte, überhöhte Vertragsstrafen - Rechtsmissbräuchlichkeit einer

    Die Akten 14 O 187/09 LG Bochum = 4 U 225/09 OLG Hamm, 14 O 110/10 LG Bochum = 4 U 55/11 OLG Hamm, 12 O 101/10 LG Bochum = 4 U 145/10 OLG Hamm, 14 O 212/09 LG Bochum = 4 U 137/10 OLG Hamm, 12 O 235/09 LG Bochum = 4 U 141/10 OLG Hamm, 12 O 114/10 LG Bochum = 4 U 149/10 OLG Hamm, 17 O 114/09 LG Bochum = 4 U 208/09 OLG Hamm, 13 O 277/08 LG Bochum = 4 U 51/09 OLG Hamm lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Somit sind bei der Gesamtwürdigung auch solche Tatsachen zu berücksichtigen, die dem Senat etwa aus den Berufungsverfahren 4 U 137/10, 4 U 141/10, 4 U 145/10 und 4 U 149/10 in Zusammenhang mit dem Abmahnverhalten des Klägers bekannt geworden sind.

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