Rechtsprechung
OLG Hamm, 16.11.2006 - 4 U 143/06 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- MIR - Medien Internet und Recht
"Werbeware"
Eine Werbung mit Preisnachlässen (Rabatten) mit dem Zusatz "außer Werbe- und reduzierte Ware" gibt die Bedingungen, zu denen die in der Werbung angekündigten Rabatte gewährt werden sollen, ungenau an.
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Händler darf in Werbemitteln nicht mit der Anpreisung Werbeware! werben
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Begrenzung von Rabattaktionen auf als "Werbeware" bezeichnete Artikel im Rahmen von Verkaufsförderungsmaßnahmen; Für die Beurteilung der Beeinflussung der Kaufentscheidung des Kunden maßgeblicher Einsatzzeitpunkt
- kanzlei.biz
Wettbewerbswidrige Werbung mit "Werbeware" ohne konkreten Bezug
- Judicialis
UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 4; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2; ; ZPO § 253 Abs. 2
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbswidrige Werbung wegen unbestimmtem Begriff der "Werbeware" bei Verkaufsförderungsmaßnahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Was ist eigentlich "Werbeware"?
- wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)
Was ist eigentlich Werbeware
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Rätsel des Monats: Was ist "Werbeware"? - Werbung für Rabattaktionen muss deren Umfang klarstellen
- streifler.de (Kurzinformation)
Wettbewerbsrecht: Bezeichnung als "Werbeware" ist wettbewerbswidrig
Verfahrensgang
- LG Detmold - O 71/06
- LG Detmold, 10.08.2006 - 8 O 71/06
- OLG Hamm, 16.11.2006 - 4 U 143/06
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG München, 07.04.2005 - 29 U 1518/05
Anforderungen an die Warenbeschreibung bei Verkaufsförderungsmaßnahmen
Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2006 - 4 U 143/06
Vielmehr müssen die Karten für den Kunden bereits in der Werbung auf den Tisch gelegt werden (OLG München GRUR-RR 2005, 356 - Unsere Polstermöbel-Bestseller;… Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl., § 4 Rz. 4/4;… Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, § 4 Rz. 64;… Fezer/Steinbeck, UWG, § 44 Rz. 13;… a.A. Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., § 4 UWG Rz. 4.14). - OLG Köln, 14.10.2005 - 6 U 57/05
Urlaubsgewinnspiel, Gewinnspiel - Beschreibung der Teilnahmebedingungen, Werbung …
Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2006 - 4 U 143/06
Der Kunde weiß nicht, was die Werbung ihm sagt, wenn dieser Begriff verwendet wird (…Landgericht Essen Urt. v. 22. September 2005 - 43 O 63/05; OLG Köln Urt. v. 14. Oktober 2005 - 6 U 57/05).
- OLG Hamm, 11.01.2007 - 4 U 41/06
Wettbewerbswidrigkeit einer "Benzinzpreisversicherung"; Abstellen auf das Produkt …
Andererseits sind die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme aber auch nicht so eng aufzufassen, dass dem Kunden nur gesagt werden muss, wie er zu der Zugabe kommen kann (Senatsurteil 4 U 143/06 - Werbeware).Der Kunde muss aber informiert werden, bevor er sich zur Annahme des Angebotes entschließt (Senatsurteil vom 16. November 2006 - 4 U 143/06 - Werbeware).
- LG Karlsruhe, 23.03.2007 - 13 O 176/06
Intransparente Werbung eines Möbelhauses mit "ausgenommen Werbeware"
Bei dem Begriff der "Werbeware" handelt es sich um einen unklaren Begriff (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16.11.2006, 4 U 143/06). - LG Potsdam, 20.09.2007 - 51 O 66/07
Wettbewerbswidriger Verstoß gegen das Transparenzgebot bei …
Eine solche Aufklärung kommt zu spät (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16.11.2006, Az.: 4 U 143/06; LG Karlsruhe WRP 2007, 847f). - LG Dortmund, 13.03.2007 - 19 O 49/06
Unlauterer Wettbewerb, Prospektwerbung
Der Anlockeffekt einer solchen Rabattaktion verlangt es nämlich, dass den Kunden schon vor Betreten des Geschäftslokals klar gemacht wird, welchen Umfang die Rabattaktion hat, d. h. also auch, welche Waren von der beworbenen Rabattaktion ausgenommen sind, (vgl. OLG Hamm, 4 U 143/06 Urteil vom 16.11.2006).
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 14.03.2007 - 4 U 143/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Hessen
§ 198 BGB, § 249 BGB, § 852 Abs 1 BGB, § 19 Abs 1 BNotO, § 17 Abs 1 S 1 BeurkG
Notarhaftung: Verjährung eines im Zusammenhang mit der Beurkundung eines Erbbaurechtsvertrages entstandenen Schadensersatzanspruchs gegen einen Notar - Deutsches Notarinstitut
BNotO § 19; BGB § 839; BGB § 852
Einheitlicher Verjährungsbeginn für Notarhaftung bei mehreren möglichen Nichtigkeitsgründen bereits mit Kenntnis der ersten Amtspflichtverletzung - Judicialis
BGB § 198; ; BGB § 249; ; BGB § 852 Abs. 1; ; BNotO § 19 Abs. 1
- rechtsportal.de
Notarhaftung: Schadensersatz wegen notarieller Amtspflichtverletzung bei Beurkundung eines Erbbauvertrags - Verjährung; Kenntniserlangung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Notarrecht - Verjährung bei mehreren Amtspflichtverletzungen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Geltendmachung von Schadensersatz wegen einer notariellen Amtspflichtverletzung; Nichtigkeit eines Erbbaurechtsvertrages aufgrund des Bezuges auf ein nicht vom Erbbaurecht erfassten Bauwerks; Unmöglichkeit der Beleihung eines Erbbaurechts; Ersatz der durch die ...
Verfahrensgang
- LG Gießen, 24.03.2006 - 3 O 488/05
- OLG Frankfurt, 14.03.2007 - 4 U 143/06
Papierfundstellen
- BauR 2007, 1111
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 20.09.1983 - VI ZR 35/82
Beginn der Verjährung des Arzthaftungsanspruchs
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2007 - 4 U 143/06
Ebenso wenig ist es für das Inlaufsetzen der Verjährungsfrist von Bedeutung, ob der Geschädigte aus den ihm bekannten Tatsachen zutreffende Schlüsse für den in Betracht kommenden weiteren Kausalverlauf zieht (BGH NJW 1984, 661). - BGH, 17.10.1995 - VI ZR 246/94
Anforderungen an die Kenntnis des Verletzten vom Schaden; Verjährung von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2007 - 4 U 143/06
Sie beträgt drei Jahre und beginnt mit der Kenntnis des Geschädigten vom Eintritt eines Schadens zumindest dem Grunde nach sowie der Kenntnis seiner eigenen Schadensbetroffenheit und der Person des Ersatzpflichtigen (ständ. Rspr., BGH NJW 1993, 648, 650; NJW 1996, 117, 118; NJW 2005, 429, 433). - BGH, 02.06.2005 - III ZR 306/04
Hinweis- und Belehrungspflichten des Notars bei Übertragung eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2007 - 4 U 143/06
Die aus § 17 Abs. 1 S. 1 BeurkG folgende Belehrungspflicht über die rechtliche Tragweite des beabsichtigten Rechtsgeschäfts verlangt eine Aufklärung über die formellen und materiellen Wirksamkeitsvoraussetzungen ebenso wie über die außerhalb der Beurkundung erforderlichen weiteren Voraussetzungen zur Erreichung der mit dem Rechtsgeschäft beabsichtigten Wirkungen, die unmittelbaren Rechtsfolgen und etwaige Hindernisse beim Vollzug des beurkundeten Rechtsgeschäfts (BGH DNotZ 2005, 847;… Ganter in Zugehör/Ganter/Hertel, Handbuch der Notarhaftung, Rn. 985 m. w. N.).
- BGH, 24.10.1985 - IX ZR 91/84
Ausstellung einer Fälligkeitsbestätigung durch den Notar; Haftung des Notars …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2007 - 4 U 143/06
Insbesondere wenn - wie vorliegend - die Vorstellung der Beteiligten noch in keine bestimmte rechtliche Form gekleidet ist, hat der Notar über die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten zu belehren und die Beteiligten bei der Auswahl einer ihren besonderen Interessen entsprechenden rechtlich zuverlässigen Lösung zu beraten (BGH NJW 1986, 576; NJW 1993, 2617, 2618). - BGH, 08.07.1993 - IX ZR 222/92
Notarhaftung bei unzureichender Belehrung über dingliche Sicherung einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2007 - 4 U 143/06
Insbesondere wenn - wie vorliegend - die Vorstellung der Beteiligten noch in keine bestimmte rechtliche Form gekleidet ist, hat der Notar über die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten zu belehren und die Beteiligten bei der Auswahl einer ihren besonderen Interessen entsprechenden rechtlich zuverlässigen Lösung zu beraten (BGH NJW 1986, 576; NJW 1993, 2617, 2618). - BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92
Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2007 - 4 U 143/06
Sie beträgt drei Jahre und beginnt mit der Kenntnis des Geschädigten vom Eintritt eines Schadens zumindest dem Grunde nach sowie der Kenntnis seiner eigenen Schadensbetroffenheit und der Person des Ersatzpflichtigen (ständ. Rspr., BGH NJW 1993, 648, 650; NJW 1996, 117, 118; NJW 2005, 429, 433). - BGH, 16.09.2004 - III ZR 346/03
Amtshaftung für Behandlungsfehler eines Notarztes im Rettungsdiensteinsatz
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2007 - 4 U 143/06
Sie beträgt drei Jahre und beginnt mit der Kenntnis des Geschädigten vom Eintritt eines Schadens zumindest dem Grunde nach sowie der Kenntnis seiner eigenen Schadensbetroffenheit und der Person des Ersatzpflichtigen (ständ. Rspr., BGH NJW 1993, 648, 650; NJW 1996, 117, 118; NJW 2005, 429, 433). - BGH, 17.03.1967 - V ZR 63/64
Bestimmtheitserfordernis bei Erbbaurechten
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2007 - 4 U 143/06
Die zitierten Entscheidungen des BGH (BGHZ 47, 190) und des OLG Frankfurt (OLG Z 1983, 165) verlangen übereinstimmend, dass bei der Bestellung eines Erbbaurechts aus der dinglichen Einigung und dem Grundbucheintrag der wirtschaftliche Wert des Erbbaurechts wenigstens einigermaßen erkennbar ist. - OLG Frankfurt, 20.01.1983 - 20 W 361/82
Rechtliche Behandlung eines Erbbaurechts; Darüber hinaus zu fordernde …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2007 - 4 U 143/06
Der beurkundende Notar hätte gerade auf dem Hintergrund der einschlägigen Entscheidung des für seinen Bezirk maßgeblichen Rechtsmittelgerichts (OLG Frankfurt, OLGZ 83, 165 f) ohne weiteres die Nichtigkeit erkennen müssen.