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   OLG Nürnberg, 21.12.2009 - 4 U 1436/09   

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https://dejure.org/2009,19128
OLG Nürnberg, 21.12.2009 - 4 U 1436/09 (https://dejure.org/2009,19128)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21.12.2009 - 4 U 1436/09 (https://dejure.org/2009,19128)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21. Dezember 2009 - 4 U 1436/09 (https://dejure.org/2009,19128)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    § 839 BGB; Artt. 34, 14 GG; § 17 BayStrWG
    Entschädigungsanspruch aus enteignungsgleichem Eingriff; längerfristige Sperrung einer Kreisstraße; Beeinträchtigung des Gewerbebetriebs

  • openjur.de

    Entschädigungsanspruch des Betreibers einer Diskothek bei längerfristiger Sperrung einer Kreisstraße wegen verzögerter Bauarbeiten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigungsansprüche des Betreibers einer Diskothek wegen längerfristiger Sperrung einer Kreisstraße aufgrund verzögerter Bauarbeiten

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Geltendmachung einer Entschädigung wegen Beeinträchtigung eines Gewerbetriebs durch langwierige Bauarbeiten an Kreisstraße nur durch Straßenanlieger

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Straßensperrung wegen Bauarbeiten - Existenzgefährdung Gewerbebetrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigungsansprüche des Betreibers einer Diskothek wegen längerfristiger Sperrung einer Kreisstraße aufgrund verzögerter Bauarbeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz wegen Straßensperrung aufgrund von Bauarbeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ersatzansprüche von Anliegern bei Straßenbauarbeiten (IBR 2010, 718)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.11.1997 - III ZR 198/96

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.12.2009 - 4 U 1436/09
    Bei Arbeiten an U-Bahnen hat der Bundesgerichtshof deshalb die Opfergrenze niedriger angesetzt und darauf abgestellt, ob die Folgen des Eingriffs für den Anlieger nach Dauer, Intensität und Auswirkung so erheblich sind, dass ihm eine entschädigungslose Hinnahme nicht mehr zuzumuten ist (BGH, Urteil vom 7. Juli 1980, III ZR 32/79, NJW 1980, 2703; BGH, Urteil vom 6. November 1997, III ZR 198/96, MDR 1998, 408, jeweils mit weiteren Hinweisen auf die höchstrichterliche Rechtsprechung).

    Ob vorliegend die Straßenbauarbeiten ohne triftigen Grund erheblich verzögert wurden (zur Darlegungs- und Beweislast vergleiche BGH, Urteil vom 6. November 1997, III ZR 198/96, MDR 1998, 408), kann dahinstehen, weil Entschädigungsansprüche grundsätzlich nur einem Straßenanlieger zustehen und der Kläger als ein solcher auch dann nicht eingestuft werden kann, wenn man den Begriff des Anliegers im Rahmen enteignungsrechtlicher Ansprüche losgelöst von der - unter 2. behandelten - straßenrechtlichen Rechtsposition versteht und vorrangig auf eine erhebliche, unmittelbare Beeinträchtigung einer geschützten Vermögensposition abstellt.

  • BGH, 07.07.1980 - III ZR 32/79
    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.12.2009 - 4 U 1436/09
    Bei Arbeiten an U-Bahnen hat der Bundesgerichtshof deshalb die Opfergrenze niedriger angesetzt und darauf abgestellt, ob die Folgen des Eingriffs für den Anlieger nach Dauer, Intensität und Auswirkung so erheblich sind, dass ihm eine entschädigungslose Hinnahme nicht mehr zuzumuten ist (BGH, Urteil vom 7. Juli 1980, III ZR 32/79, NJW 1980, 2703; BGH, Urteil vom 6. November 1997, III ZR 198/96, MDR 1998, 408, jeweils mit weiteren Hinweisen auf die höchstrichterliche Rechtsprechung).
  • BGH, 20.03.1967 - III ZR 29/65

    Keine Ansprüche Einzelner aus Straßenbaulast

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.12.2009 - 4 U 1436/09
    Diese Verpflichtung besteht jedoch der Allgemeinheit und nicht dem Einzelnen gegenüber (BGH, Urteil vom 20. März 1967, III ZR 29/65, NJW 1967, 1325 = MDR 1968, 30; Grupp in Marschall/Schroeter/Kastner, FStrG, 5. Aufl., § 3 Rdnr. 3; Zeitler/Häußler, BayStrWG, Art. 9, Rdnr. 4; Staudinger/Wurm, BGB 2007, § 839 Rdnr. 699; Geigel, der Haftpflichtprozess, 25. Aufl., 20. Kapitel Rdnr. 127).
  • BGH, 29.05.1967 - III ZR 126/66

    Anfahrtverschlechterung als Enteignung (Ackerland)

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.12.2009 - 4 U 1436/09
    Zwar schützen die Grundsätze über den entschädigungspflichtigen Eingriff insbesondere auch das Eigentum des Anliegers und somit auch Zugänge und Zufahrten zu einem Grundstück; dies aber nur bei einer erheblichen Beeinträchtigung auf Dauer (vgl. BGH, Urteil vom 29. Mai 1967, III ZR 126/66, BGHZ 48, 65 ff. = NJW 1967, 1749 ff.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.07.2011 - 1 M 100/11

    Rechtliche Folgen der Beeinträchtigung von Gewerbebetrieben (hier: Hotel) durch

    Dabei steht die Auswahl unter verschiedenen technischen Möglichkeiten grundsätzlich im pflichtmäßigen Ermessen der Behörde, wenn auch die gebührende Rücksicht auf die Interessen der betroffenen - infolgedessen anzuhörenden - Anlieger dem Ermessen eine Grenze setzt (vgl. zum Ganzen BGH, Urt. v. 07.07.1980 - III ZR 32/79 -, NJW 1980, 2703 - zitiert nach juris; Urt. v. 30.04.1964 - III ZR 125/63 -, MDR 1964, 656 - zitiert nach juris; vgl. auch OLG Nürnberg, Urt. v. 21.12.2009 - 4 U 1436/09 -, juris).
  • BGH, 29.07.2010 - III ZR 5/10
    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 21. Dezember 2009 - 4 U 1436/09 - wird zurückgewiesen, weil weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO).

    OLG Nürnberg - Az. 4 U 1436/09 vom 21.12.2009;.

  • VG Neustadt, 03.03.2015 - 3 L 175/15

    Ruppertsberger Winzerverein scheitert mit Eilantrag gegen Vollsperrung der K 10

    Dabei steht die Auswahl unter verschiedenen technischen Möglichkeiten grundsätzlich im pflichtmäßigen Ermessen der Behörde, wenn auch die gebührende Rücksicht auf die Interessen der betroffenen - infolgedessen anzuhörenden - Anlieger dem Ermessen eine Grenze setzt (vgl. zum Ganzen: BGH, Urteil vom 7. Juli 1980 - III ZR 32/79 - OLG Nürnberg, Urteil vom 21. Dezember 2009 - 4 U 1436/09 -, beide in juris veröffentlicht).
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