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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.12.2007 - 4 U 15/07   

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https://dejure.org/2007,23177
OLG Karlsruhe, 20.12.2007 - 4 U 15/07 (https://dejure.org/2007,23177)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.12.2007 - 4 U 15/07 (https://dejure.org/2007,23177)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - 4 U 15/07 (https://dejure.org/2007,23177)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kaufvertrag über Eigentumswohnung: Bestehendes Mietverhältnis als Rechtsmangel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehendes Mietverhältnis als Rechtsmangel i.S.d. § 435 BGB bei einem Kauf einer Eigentumswohnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 435; BGB § 439 Abs. 1; BGB § 566 Abs. 1
    Rechte des Käufers einer Eigentumswohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Karlsruhe, 20.12.2007 - 4 U 182/06

    Kaufvertrag über Eigentumswohnung: Anspruch auf Verschaffung des unmittelbaren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2007 - 4 U 15/07
    Die entsprechenden Einwendungen des Beklagten Ziff. 1 im Verfahren des Landgerichts bezogen sich nur auf die anderen Kellerräume Nr. 1.4 und Nr. 2.4 - Gegenstand des Teil-Urteils des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 27.10.2006 und des Urteils des Senats vom heutigen Tag im Verfahren 4 U 182/06 -, nicht jedoch auf den Kellerraum Nr. 2.2.

    Der Beklagte Ziff. 1 hat hinsichtlich des Kellerraumes Nr. 2.2 - ähnlich wie bei den Kellerräumen Nr. 1.4 und Nr. 2.4, die Gegenstand des Urteils im Verfahren 4 U 182/06 sind - keine nennenswerten Bemühungen unternommen, um die Eheleute K. zur Herausgabe zu bewegen.

    Im Übrigen wird zu dieser Frage hingewiesen auf die den Parteien bekannten Ausführungen des Senats im Urteil vom heutigen Tag im Verfahren 4 U 182/06.

  • BGH, 22.10.2003 - XII ZR 119/02

    Eintritt des neuen Eigentümers in einen Mietvertrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2007 - 4 U 15/07
    Die weiteren vom Kläger-Vertreter zitierten Entscheidungen (BGH, NZM 2004, 300 und OLG Celle, ZMR 2000, 284) unterscheiden sich vom vorliegenden Fall dadurch, dass die jeweiligen Veräußerer gerade nicht (auch nicht gemeinsam mit anderen) Vermieter des betreffenden Objekts waren.

    Ein Auseinanderfallen zwischen Vermieter und Eigentümer könnte hingegen nur dann entstehen, wenn Vermieter und Eigentümer von Anfang an unterschiedliche Personen waren (vergleiche BGH, NZM 2004, 300), oder, wenn der ursprüngliche Vermieter zumindest nicht alleiniger Eigentümer des Mietobjekts war (vergleiche BGH, NJW 1974, 1551).

  • BGH, 28.09.2005 - VIII ZR 399/03

    Rechtsfolgen der Veräußerung von Teilen des Mietobjekts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2007 - 4 U 15/07
    Die Rechtsnachfolge auf Vermieterseite in derartigen Fällen, wenn das Mietobjekt geteilt wird und dem Mieter nunmehr verschiedene Eigentümer für die einzelnen Teile seines Objekts gegenüberstehen, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geklärt (vgl. BGH NJW 2005, 3781).

    Das Entstehen einer Bruchteilsgemeinschaft durch den Tauschvertrag vom 12.02.2004 (entsprechend BGH, NJW 2005, 3781) ist unter Berücksichtigung des Gesetzeszwecks von § 566 Abs. 1 BGB nur dann sinnvoll, wenn sich diese Bruchteilsgemeinschaft auch dann fortsetzt, wenn - wie vorliegend - ein Teil des Mietobjekts (hier: der Kellerraum Nr. 2.2) anschließend weiter veräußert wird.

  • OLG Celle, 19.01.2000 - 2 U 111/99

    Entfernung von Werbetafeln auf einem Grundstück; Erteilung von Auskünften über

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2007 - 4 U 15/07
    Die weiteren vom Kläger-Vertreter zitierten Entscheidungen (BGH, NZM 2004, 300 und OLG Celle, ZMR 2000, 284) unterscheiden sich vom vorliegenden Fall dadurch, dass die jeweiligen Veräußerer gerade nicht (auch nicht gemeinsam mit anderen) Vermieter des betreffenden Objekts waren.
  • BGH, 26.03.1999 - V ZR 368/97

    Voraussetzungen der Unmöglichkeit bei einem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2007 - 4 U 15/07
    (Vgl. auch BGH, NJW 2003, 2158, 2160; BGH, NJW 1999, 2034; OLG Stuttgart, OLGR 2005, 728, Rdnr. 11 ff.).
  • BGH, 06.07.1994 - VIII ARZ 2/94

    Eigenbedarf des Erwerbers von Mit- bzw. Sondereigentum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2007 - 4 U 15/07
    In der Entscheidung des Bundsgerichtshofs vom 06.07.1994 (BGH, NJW 1994, 2542) hat der BGH entgegen der Auffassung des Kläger-Vertreters im Schriftsatz vom 04.04.2007, S. 4 (II 39) eine Rechtsnachfolge auf Vermieterseite ausdrücklich angenommen, so dass die Unterschiede in dem der Entscheidung des BGH zugrundeliegenden Fall zum vorliegenden Sachverhalt nicht erörtert werden müssen.
  • BGH, 12.03.2003 - XII ZR 18/00

    Prüfung der Schriftform durch das Revisionsgericht; Zustimmung des Mieters zu

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2007 - 4 U 15/07
    (Vgl. auch BGH, NJW 2003, 2158, 2160; BGH, NJW 1999, 2034; OLG Stuttgart, OLGR 2005, 728, Rdnr. 11 ff.).
  • OLG Stuttgart, 26.07.2005 - 5 W 36/05

    Zwangsvollstreckung wegen nicht vertretbarer Handlung bei Notwendigkeit der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2007 - 4 U 15/07
    (Vgl. auch BGH, NJW 2003, 2158, 2160; BGH, NJW 1999, 2034; OLG Stuttgart, OLGR 2005, 728, Rdnr. 11 ff.).
  • BGH, 03.07.1974 - VIII ZR 6/73

    Eintritt des Erwerbers in die Vermieterstellung bei Veräußerung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2007 - 4 U 15/07
    Ein Auseinanderfallen zwischen Vermieter und Eigentümer könnte hingegen nur dann entstehen, wenn Vermieter und Eigentümer von Anfang an unterschiedliche Personen waren (vergleiche BGH, NZM 2004, 300), oder, wenn der ursprüngliche Vermieter zumindest nicht alleiniger Eigentümer des Mietobjekts war (vergleiche BGH, NJW 1974, 1551).
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   OLG Frankfurt, 01.02.2008 - 4 U 15/07   

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https://dejure.org/2008,9471
OLG Frankfurt, 01.02.2008 - 4 U 15/07 (https://dejure.org/2008,9471)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.02.2008 - 4 U 15/07 (https://dejure.org/2008,9471)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. Februar 2008 - 4 U 15/07 (https://dejure.org/2008,9471)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 320 Abs 1 S 1 BGB, § 641 Abs 2 BGB, § 641 Abs 3 BGB
    Vergütung des Nachunternehmers: Zurückbehaltungsrecht des Bauunternehmers wegen Mängel trotz Durchgriffsfälligkeit

  • IWW
  • Judicialis

    BGB § 320; ; BGB § 641

  • rechtsportal.de

    BGB § 320; BGB § 641; BGB § 320; BGB § 641
    Gewährleistungsrechte des Unternehmers gegenüber dem Nachunternehmer nach Abnahme und Zahlung durch den Bauherrn

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Leistungsverweigerungsrecht nach Durchgriffsfälligkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Nachunternehmer: Leistungsverweigerungsrecht bei Abnahme durch Bauherrn

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewährleistungsrechte des Unternehmers gegenüber dem Nachunternehmer nach Abnahme und Zahlung durch den Bauherrn

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Baurecht: Nachunternehmer: Leistungsverweigerungsrecht bei Abnahme durch Bauherrn

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Leistungsverweigerungsrecht nach Durchgriffsfälligkeit: Obwohl Bauherr noch keine Mängelbeseitigung verlangt? (IBR 2009, 19)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 547
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.06.2007 - VII ZR 81/06

    Begründetheit von Gewährleistungsansprüchen des Nachunternehmers gegen seinen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.2008 - 4 U 15/07
    Das wäre allenfalls unter dem Gesichtspunkt der Vorteilsausgleichung dann der Fall, wenn feststünde, dass er seinerseits wegen Mängeln von seinem Auftraggeber nicht mehr in Anspruch genommen wird (BGH NJW 2007, 2695).
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