Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 16.04.2015 - 4 U 15/14   

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OLG Saarbrücken, 16.04.2015 - 4 U 15/14 (https://dejure.org/2015,10070)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16.04.2015 - 4 U 15/14 (https://dejure.org/2015,10070)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16. April 2015 - 4 U 15/14 (https://dejure.org/2015,10070)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Beweislast des Straßenbahnunternehmens zur Unabwendbarkeit eines Fußgängerunfalls

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision einer Straßenbahn mit einem Fußgänger; Begriff des unabwendbaren Ereignisses im Sinne von § 13 Abs. 3 S. 1 HaftpflG

  • verkehrsrechtsiegen.de

    Straßenbahnunfall mit Personenschaden - Beweislast zur Unabwendbarkeit des Unfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HaftpflG § 4; HaftpflG § 13 Abs. 3 S. 1; BGB § 254
    Haftungsverteilung bei Kollision einer Straßenbahn mit einem Fußgänger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Entlastungsmöglichkeiten bei Kollision mit einer Straßenbahn

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erhebliches Mitverschulden eines Fußgängers bei Unfall mit einer Straßenbahn

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erhebliches Mitverschulden eines Fußgängers bei Unfall mit einer Straßenbahn

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • OLG Düsseldorf, 15.10.2007 - 1 U 268/06

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines die Gleise überquerenden älteren und

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.04.2015 - 4 U 15/14
    Auch muss die erhöhte Verletzungsgefahr auf Grund der Bauweise des Zugs berücksichtigt werden (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 02.10.2002 - 13 U 30/02, MDR 2003, 627- 628), juris Rdn. 29; OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.10.2007 - I-1 U 268/06, juris Rdn. 17).

    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung an, wonach bei Unfällen von Fußgängern, die aus einer Position mittig zwischen zwei Gleisen plötzlich auf den Gleiskörper treten, ohne sich über das Nicht-Herannahen einer Straßenbahn zu vergewissern, den Straßenbahnbetreiber ein Mitverschulden von 30 % trifft (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 02.10.2002 - 13 U 30/02, MDR 2003, 627- 628, juris Rdn. 29; OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.10.2007 - I-1 U 268/06, juris Rdn. 17).

    Auch dies führt angesichts der erheblichen, von einer Straßenbahn ausgehenden Gefahren, die trotz der Geschwindigkeitsreduktion dazu geführt haben, dass der Beklagte zu 2) nicht mehr anhalten konnte, nicht zu einem vollen Zurücktreten der Haftung der Beklagten zu 1) (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.10.2007 - I-1 U 268/06, juris Rdn. 17).

  • OLG Hamm, 02.10.2002 - 13 U 30/02

    Zur erhöhten Betriebsgefahr einer Straßenbahn, wenn diese nicht durch ein

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.04.2015 - 4 U 15/14
    Auch muss die erhöhte Verletzungsgefahr auf Grund der Bauweise des Zugs berücksichtigt werden (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 02.10.2002 - 13 U 30/02, MDR 2003, 627- 628), juris Rdn. 29; OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.10.2007 - I-1 U 268/06, juris Rdn. 17).

    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung an, wonach bei Unfällen von Fußgängern, die aus einer Position mittig zwischen zwei Gleisen plötzlich auf den Gleiskörper treten, ohne sich über das Nicht-Herannahen einer Straßenbahn zu vergewissern, den Straßenbahnbetreiber ein Mitverschulden von 30 % trifft (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 02.10.2002 - 13 U 30/02, MDR 2003, 627- 628, juris Rdn. 29; OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.10.2007 - I-1 U 268/06, juris Rdn. 17).

  • BGH, 15.11.1966 - VI ZR 280/64

    Verkehrsunfall zwischen Radfahrer und Straßenbahn im Kreisverkehr

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.04.2015 - 4 U 15/14
    Das Landgericht ist auch zutreffend davon ausgegangen, dass kein Fall höherer Gewalt i. S. d. § 1 Abs. 2 HaftPflG vorliegt, da in keiner Weise ersichtlich ist, dass ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung auch durch die äußerste nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit vom Betriebsunternehmer in Kauf zu nehmen ist, den Unfall verursacht hat (vgl. RGZ 109, 172; BGH, Urt. v. 15.11.1966 - VI ZR 280/64, VersR 1967, 138 - 139, juris Rdn. 13; BGH, NJW 1988, 2733; Filthaut, Haftpflichtgesetz, 8. Auflage, § 1 HaftPflG, Rdn. 158; Geigel-Kaufmann, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage, 26. Kap., Rdn. 28).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf der Führer eines Zuges grundsätzlich darauf vertrauen, dass ein die Gleise querender Fußgänger den Gleisbereich rechtzeitig vor dem herannahenden Zug verlässt und er daher nicht vorsorglich zu verlangsamen braucht (vgl. BGH, Urt. v. 15.11.1966 - VI ZR 280/64, VersR 1967, 138 - 139, juris Rdn. 15 ff; BGH; VersR 1975, 259; BGH, Urt. v. 30.10.1990 - VI ZR 340/89, NJW-RR 1991, 347 - 348, juris Rdn. 6).

  • OLG Schleswig, 23.02.2007 - 1 U 108/06

    Verkehrssicherungspflicht des Bahnbetriebsunternehmers für einen Bahnübergang für

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.04.2015 - 4 U 15/14
    Allerdings folgt aus einem derart groben Verschulden des Geschädigten nicht zwangsläufig, dass die Betriebsgefahr der Bahn bei Abwägung der Verantwortungsanteile gemäß § 4 HaftPflG i. V. m. § 254 Abs. 1 BGB unberücksichtigt zu lassen ist (vgl. BGH, VersR 1986, 707; BGH, NZV 1994, 146; OLG Schleswig, NZV 2008, 89; Geigel-Kaufmann, aaO., 26. Kap., Rdn. 49).
  • BGH, 30.10.1990 - VI ZR 340/89

    Verkehrsrecht - Geschwindigkeit - Straßenbahn - Notbremsung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.04.2015 - 4 U 15/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf der Führer eines Zuges grundsätzlich darauf vertrauen, dass ein die Gleise querender Fußgänger den Gleisbereich rechtzeitig vor dem herannahenden Zug verlässt und er daher nicht vorsorglich zu verlangsamen braucht (vgl. BGH, Urt. v. 15.11.1966 - VI ZR 280/64, VersR 1967, 138 - 139, juris Rdn. 15 ff; BGH; VersR 1975, 259; BGH, Urt. v. 30.10.1990 - VI ZR 340/89, NJW-RR 1991, 347 - 348, juris Rdn. 6).
  • BGH, 18.11.1993 - III ZR 178/92

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Eisenbahn an einem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.04.2015 - 4 U 15/14
    Allerdings folgt aus einem derart groben Verschulden des Geschädigten nicht zwangsläufig, dass die Betriebsgefahr der Bahn bei Abwägung der Verantwortungsanteile gemäß § 4 HaftPflG i. V. m. § 254 Abs. 1 BGB unberücksichtigt zu lassen ist (vgl. BGH, VersR 1986, 707; BGH, NZV 1994, 146; OLG Schleswig, NZV 2008, 89; Geigel-Kaufmann, aaO., 26. Kap., Rdn. 49).
  • BGH, 14.01.1986 - VI ZR 148/85

    Kfz - Bahnübergang - Schienenbahn - Kollision - Ursachenabwägung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.04.2015 - 4 U 15/14
    Allerdings folgt aus einem derart groben Verschulden des Geschädigten nicht zwangsläufig, dass die Betriebsgefahr der Bahn bei Abwägung der Verantwortungsanteile gemäß § 4 HaftPflG i. V. m. § 254 Abs. 1 BGB unberücksichtigt zu lassen ist (vgl. BGH, VersR 1986, 707; BGH, NZV 1994, 146; OLG Schleswig, NZV 2008, 89; Geigel-Kaufmann, aaO., 26. Kap., Rdn. 49).
  • OLG Saarbrücken, 14.03.2013 - 4 U 445/11

    Haftungsverteilung bei Kollision einer in der Mitte einer innerstädtischen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.04.2015 - 4 U 15/14
    Dagegen ist der vorliegende Fall mit früherer Senatsrechtsprechung zu Unfällen unter Beteiligung der Saarbahn (vgl. Senat, Urt. v. 14.03.2013 - 4 U 445/11 - 139 -, zitiert nach juris) vergleichbar, da zwar auch in dem seinerzeit entschiedenen Fall von einem fehlenden Verschulden des beklagten Straßenbahnunternehmens einerseits sowie von einem erheblichen, nämlich grob fahrlässigen Mitverschulden des Geschädigten andererseits auszugehen war, jedoch die Besonderheiten des damaligen Falls nicht mit denjenigen des vorliegenden Falls identisch waren, da es sich in dem dort entschiedenen Fall um einen mittels einer Ampel mit Signalknopf gesicherten Übergang handelte und der dortige Kläger gleichwohl den Gleiskörper betreten hatte.
  • OLG Nürnberg, 14.11.2001 - 4 U 2450/01

    Verkehrssicherung an wilden Bahnübergängen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.04.2015 - 4 U 15/14
    Fällt zu Lasten des Bahnbetriebsunternehmers nur die allgemeine Betriebsgefahr, die sich aus der Schienengebundenheit, dem längeren Bremsweg und der größeren Aufprallwucht einer Eisenbahn ergibt, ins Gewicht, so tritt diese gegenüber dem erheblichen Verschulden eines Fußgängers, der ohne auf die Bahn zu achten verbotswidrig die Gleise betreten hat, unter Umständen vollständig zurück (vgl. OLG Nürnberg, NJW-RR 2002, 449 (450); Filthaut, aaO., § 4 HaftPflG, Rdn. 44; Geigel-Kaufmann, aaO., 26. Kap., Rdn. 49).
  • BGH, 08.01.2002 - VI ZR 364/00

    Verkehrssicherungspflicht bei Gleisbauarbeiten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.04.2015 - 4 U 15/14
    Dabei hat eine Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensanteile stattzufinden, wobei nur die bewiesenen oder unstreitigen Umstände in die Abwägung miteinbezogen werden können (vgl. BGH, NJW 2002, 1263; Kaufmann in Geigel-Kaufmann, aaO., 26. Kap. 26, Rdn. 45).
  • BGH, 11.01.2007 - III ZR 116/06

    Mitverschulden eines Bauherrn gegenüber der Bauaufsichtsbehörde

  • BGH, 10.10.1972 - VI ZR 104/71

    Umfang der Haftung des Halters und Führers eines PKWs - Entstehen des Schadens

  • BGH, 12.07.1988 - VI ZR 256/87

    Begriff des Herabfallens; Haftung wegen krimineller Anschläge auf Strommasten;

  • BGH, 13.05.1969 - VI ZR 270/67

    Voraussetzungen der Halterhaftung

  • BGH, 09.06.1959 - VI ZR 137/58

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorrades mit einem eine enge Kurve

  • BGH, 12.05.1959 - VI ZR 40/58

    Begriff der Unabwendbarkeit

  • BGH, 05.11.1955 - VI ZR 199/54

    Rechtsmittel

  • LG Aurich, 12.03.1993 - 1 S 476/92

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Hund

  • BGH, 04.03.1986 - VI ZR 242/84

    Wohnung - Polizeilich gemeldet - Beweislast - Wassereinbruch

  • RG, 07.10.1939 - VI 149/38

    Zur Beweislast nach § 7 KFG. und im Rahmen der Abwägung nach § 17 daselbst.

  • OLG Saarbrücken, 20.05.2021 - 4 U 21/20

    1. Die Gemeinde haftet für den nicht ordnungsgemäßen Zustand eines der

    Nach allgemeinen Beweisgrundsätzen hat der Haftpflichtige die Umstände darzulegen und im Bestreitensfall zu beweisen, aus denen sich eine Mitverursachung oder ein Mitverschulden des Geschädigten ergibt (BGH NJW 2014, 217, 218 Rn. 9, zu § 9 StVG; Senatsurteil vom 16.04.2015 - 4 U 15/14, juris Rn. 77; Weinland in Freymann/Wellner, aaO § 4 HaftpflG Rn. 51).
  • OLG Saarbrücken, 17.12.2015 - 4 U 39/15

    Haftung bei Eisenbahnunfall: Zusammenstoß einer ferngesteuerten Rangierabteilung

    b) Das Landgericht ist weiter zutreffend davon ausgegangen, dass kein Fall höherer Gewalt im Sinne des § 1 Abs. 2 HaftPflG vorliegt, da in keiner Weise ersichtlich ist, dass ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung auch durch die äußerste nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit vom Betriebsunternehmer in Kauf zu nehmen ist, den Unfall verursacht hat (vgl. BGH NJW-RR 2008, 335, 336 Rn. 14; Senat, Urt. v. 16.04.2015 - 4 U 15/14, juris Rn. 59).
  • LG Frankfurt/Main, 23.02.2022 - 1 S 168/17

    Anteilige Haftung der Betreiberin einer Schienenbahn nach tödlichem Unfall an

    Dabei hat eine Abwägung der beiderseitigen Verursachungsbeiträge stattzufinden, wobei nur die bewiesenen und unstreitigen Umstände in die Abwägung miteinbezogen werden können (BGH Urt. v. 8.1.2002, VI ZR 364/00, Rn. 10; OLG Saarbrücken, Urt. v. 16.4.2015, 4 U 15/14, Rn. 76, jeweils zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 19.01.2017 - 4 U 15/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,72095
OLG Zweibrücken, 19.01.2017 - 4 U 15/14 (https://dejure.org/2017,72095)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19.01.2017 - 4 U 15/14 (https://dejure.org/2017,72095)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19. Januar 2017 - 4 U 15/14 (https://dejure.org/2017,72095)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nur die tatsächlich ausgeführte, nicht die auszuführende Leistung wird vergütet! (IBR 2019, 661)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 17.01.1992 - 22 U 135/91

    Aushub von Rohrgräben: Vergütung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.01.2017 - 4 U 15/14
    Denn DIN 18300 Abschnitt 5.2.3 spricht von abgeböschten und nicht etwa von abzuböschenden Baugruben und Gräben (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 1992, 521, 522, 523).
  • LG Frankenthal, 20.12.2013 - 6 O 28/11

    Bestehen der in der Schlussrechnung geltend gemachten Werklohnansprüche

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.01.2017 - 4 U 15/14
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 20. Dezember 2013 - 6 O 28/11 -, soweit darüber nicht bereits durch Teilurteil des Senats vom 17. Dezember 2015 entschieden ist, wird zurückgewiesen, soweit sich das Rechtsmittel gegen die erstinstanzliche Abweisung der nach Teilklagerücknahme in Höhe von 78 889, 09 EUR verbliebenen Teilforderung in Höhe von 184 509, 41 EUR (Schlussrechnung Nr. 6...9, Positionen 01.03.0013, 01.03.0015, 01.03.0016, 01.03.0045, 01.04.0007, 01.04.0008, 01.04.0033, 01.04.0034 und 02.01.0065) und der Teilforderung in Höhe von 9 681, 30 EUR (Schlussrechnung Nr. 6...4, Positionen 01.02.0017, 01.02.0019, 01.04.007, 01.04.0034 und 01.04.0033) richtet.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 17.12.2015 - 4 U 15/14   

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https://dejure.org/2015,81004
OLG Zweibrücken, 17.12.2015 - 4 U 15/14 (https://dejure.org/2015,81004)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17.12.2015 - 4 U 15/14 (https://dejure.org/2015,81004)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17. Dezember 2015 - 4 U 15/14 (https://dejure.org/2015,81004)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online

    Keine Unterschrift des Bürgermeisters, kein Geld für Nachtragsleistung!

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 346/01

    Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer einseitigen Leistungsänderung durch den

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.12.2015 - 4 U 15/14
    Nachtragbeauftragungen (hier: die Gewährung einer Zulage) eines öffentliches Auftraggeber sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie nur unter Beachtung der gesetzlich normierten Förmlichkeiten (hier: handschriftliche Unterzeichnung unter Beifügung der Amtsbezeichnung) erfolgt sind (BGH, IBR 2004, 121).

    Nachtragbeauftragungen (hier: die Gewährung einer Zulage) eines öffentliches Auftraggeber sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie nur unter Beachtung der gesetzlich normierten Förmlichkeiten (hier: handschriftliche Unterzeichnung unter Beifügung der Amtsbezeichnung) erfolgt sind (BGH, IBR 2004, 121).

    Insoweit hat die Klägerin gegenüber der Beklagten auch keinen Anspruch gemäß § 2 Abs. 6 VOB/B in Verbindung mit § 1 Abs. 4 VOB/B (vgl. BGH NZBau 2004, 207 ff).

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 07.10.2019 - 4 U 15/14   

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https://dejure.org/2019,45235
OLG Zweibrücken, 07.10.2019 - 4 U 15/14 (https://dejure.org/2019,45235)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07.10.2019 - 4 U 15/14 (https://dejure.org/2019,45235)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07. Oktober 2019 - 4 U 15/14 (https://dejure.org/2019,45235)
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