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   OLG Brandenburg, 13.01.2016 - 4 U 155/14   

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https://dejure.org/2016,272
OLG Brandenburg, 13.01.2016 - 4 U 155/14 (https://dejure.org/2016,272)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.01.2016 - 4 U 155/14 (https://dejure.org/2016,272)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Januar 2016 - 4 U 155/14 (https://dejure.org/2016,272)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit des Widerrufs einer zur Finanzierung eines Hausgrundstücks eingegangenen Darlehensverbindlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit des Widerrufs einer zur Finanzierung eines Hausgrundstücks eingegangenen Darlehensverbindlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Widerruf einer zur Finanzierung eines Hausgrundstücks eingegangenen Darlehensverbindlichkeit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Widerruf einer zur Finanzierung eines Hausgrundstücks eingegangenen Darlehensverbindlichkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.06.1995 - IV ZR 212/94

    Fortbestehen des Rückforderungsanspruchs nach Überleitung auf den Träger der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.01.2016 - 4 U 155/14
    Die auf dieser Annahme beruhende Rechtsfolge eines Erlöschens der Forderung bei Zusammenfall der Gläubiger- und Schuldnerstellung ist aber weder gesetzlich vorgeschrieben noch logisch zwingend; vielmehr ist vom Fortbestehen der Forderung auszugehen, wo dies nach der Interessenlage - etwa mit Rücksicht auf Rechte Dritter an der Forderung - geboten erscheint (vgl. nur BGH, Urteil vom 14. Juni 1995 - IV ZR 212/94 -, Rdnr. 14, juris, m.w.N. BGH, Urteil vom 30. April 1980 - V ZR 56/79, juris).

    Rechte aus einer Lebensversicherung können demgemäß z.B. an den nämlichen Versicherer abgetreten werden, ohne dass sie zwingend durch eine Konfusion erlöschen würden (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 09. Februar 1999 - 4 U 38/98 -, Rn. 24ff m.w.N. BGH, Urteil vom 14. Juni 1995 - IV ZR 212/94 -, jeweils nach juris).

  • BGH, 21.07.2011 - I ZB 93/10

    Zwangsvollstreckung: Verweigerung der Vollstreckung bei Zweifeln an der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.01.2016 - 4 U 155/14
    Zur vorliegend fraglichen Umfirmierung der Gläubigerin "B...bank AG" seit 15. Dezember 2009 per Beschluss der Hauptversammlung vom 30. September 2009 zur Firma "... Bank AG" (eingetragen ins Handelsregister) hat zudem der Bundesgerichtshof bereits ausgeführt, dass die bloße Änderung des Namens oder der Firma einer Partei der Vollstreckung eines Titels dann nicht entgegensteht, wenn der Gläubiger seinerseits die Personenidentität dem zuständigen Vollstreckungsorgan durch entsprechende Urkunden zweifelsfrei nachweist (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2011 - I ZB 93/10 -, Rdnr. 6).

    Die vorliegende Umfirmierung musste sodann auch nicht zwingend in der Vollstreckungsklausel vermerkt werden ("Beischreibung", vgl. BGH aaO; Anmerkung zur Entscheidung von Baumert EWiR 2011, 723 - jeweils nach juris).

  • BGH, 02.02.1989 - IX ZR 182/87

    Anspruch des Schuldners auf Rückgewähr der Bürgschaft und ggf. auf Herausgabe der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.01.2016 - 4 U 155/14
    Ist der Sicherungszweck einer Bürgschaft endgültig entfallen, so hat der Hauptschuldner einen Anspruch aus dem Sicherungsvertrag auf Beendigung der Bürgschaft und auf Herausgabe einer etwaigen Bürgschaftsurkunde (vgl. BGH, Urteil vom 02. Februar 1989 - IX ZR 182/87 -, juris; BeckOK BGB/Rohe BGB § 765 Rn. 9-12, beck-online).
  • BGH, 22.09.1994 - IX ZR 165/93

    Anspruch des Schuldners auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.01.2016 - 4 U 155/14
    Für die parallel erhobene Klage auf Herausgabe des Titels besteht ein Rechtschutzbedürfnis analog § 371 BGB, weil das einer Vollstreckungsabwehrklage stattgebende Urteil nur zur Einstellung der Zwangsvollstreckung führt, der Gläubiger jedoch nach Herausgabe des Titels schon gar keine Möglichkeit mehr zur Vollstreckung hat (vgl. nur BGH, Urteil vom 22. September 1994 - IX ZR 165/93 -, BGHZ 127, 146-156).
  • BGH, 16.07.2004 - IXa ZB 326/03

    Rechtsstellung des Schuldners bei Unwirksamkeit des Vollstreckungstitels

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.01.2016 - 4 U 155/14
    Streitgegenstand der Titelgegenklage ist die Wirksamkeit des Titels (vgl. nur BGH, Beschluss vom 16. Juli 2004 - IXa ZB 326/03 -, Rdnr. 7 - juris: "Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung wegen Unwirksamkeit des Titels", vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 1992 - VII ZR 204/90 -, juris, Rdnr. 22), wie auch die Vollstreckungsgegenklage sich gegen die Vollstreckung aus dem Titel schlechthin richtet.
  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.01.2016 - 4 U 155/14
    Streitgegenstand der Titelgegenklage ist die Wirksamkeit des Titels (vgl. nur BGH, Beschluss vom 16. Juli 2004 - IXa ZB 326/03 -, Rdnr. 7 - juris: "Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung wegen Unwirksamkeit des Titels", vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 1992 - VII ZR 204/90 -, juris, Rdnr. 22), wie auch die Vollstreckungsgegenklage sich gegen die Vollstreckung aus dem Titel schlechthin richtet.
  • LG Frankenthal, 30.01.1997 - 1 T 63/97
    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.01.2016 - 4 U 155/14
    Es kann aber auch ausreichen, wenn der Gläubiger die Identität mit dem im Titel genannten Gläubiger durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs nachweist (vgl. LG Frankenthal, Beschluss vom 30. Januar 1997 - 1 T 63/97 -, juris).
  • BGH, 30.04.1980 - V ZR 56/79

    Zum Erlöschen der Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.01.2016 - 4 U 155/14
    Die auf dieser Annahme beruhende Rechtsfolge eines Erlöschens der Forderung bei Zusammenfall der Gläubiger- und Schuldnerstellung ist aber weder gesetzlich vorgeschrieben noch logisch zwingend; vielmehr ist vom Fortbestehen der Forderung auszugehen, wo dies nach der Interessenlage - etwa mit Rücksicht auf Rechte Dritter an der Forderung - geboten erscheint (vgl. nur BGH, Urteil vom 14. Juni 1995 - IV ZR 212/94 -, Rdnr. 14, juris, m.w.N. BGH, Urteil vom 30. April 1980 - V ZR 56/79, juris).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.1999 - 4 U 38/98

    Sicherungsabtretung der Rechte aus einer Versicherung an den Versicherer für ein

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.01.2016 - 4 U 155/14
    Rechte aus einer Lebensversicherung können demgemäß z.B. an den nämlichen Versicherer abgetreten werden, ohne dass sie zwingend durch eine Konfusion erlöschen würden (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 09. Februar 1999 - 4 U 38/98 -, Rn. 24ff m.w.N. BGH, Urteil vom 14. Juni 1995 - IV ZR 212/94 -, jeweils nach juris).
  • VG Berlin, 29.08.2012 - 3 K 66.12

    Änderung des Vornamens wegen Gefährdung des Kindeswohls

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.01.2016 - 4 U 155/14
    Das Amtsgericht ordnete mit Beschluss jeweils vom 17. Februar 2012 unter dem Aktenzeichen 3 K 66/12 die Zwangsversteigerung sowie Zwangsverwaltung an.
  • BGH, 19.12.2014 - V ZR 82/13

    Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung in einem notariellen

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