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   OLG Rostock, 25.02.2019 - 4 U 156/18   

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https://dejure.org/2019,6545
OLG Rostock, 25.02.2019 - 4 U 156/18 (https://dejure.org/2019,6545)
OLG Rostock, Entscheidung vom 25.02.2019 - 4 U 156/18 (https://dejure.org/2019,6545)
OLG Rostock, Entscheidung vom 25. Februar 2019 - 4 U 156/18 (https://dejure.org/2019,6545)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kostenübernahme eines Treppenlifts durch eine private Krankenversicherung

  • RA Kotz

    Kostenübernahme eines Treppenlifts durch private Krankenversicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 192 Abs. 1
    Krankheitskostenversicherung: Erstattungspflicht für einen Treppenlift bei offenem Hilfsmittelkatalog

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 522 Abs. 2
    Versorgung mit einem Treppenlift durch eine Private KV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Treppenlift ist kein Hilfsmittel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2019, 1277
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 14/97 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Treppenlift - Treppenraupe - Anpassung des

    Auszug aus OLG Rostock, 25.02.2019 - 4 U 156/18
    Fest in ein Haus oder eine Wohnung eingebaute technischen Hilfen fallen folglich nicht in den Anwendungsbereich der Ziffer 2.1.1 des zwischen den Parteien vereinbarten Krankenversicherungstarifes (vgl. mit entsprechender Begründung BSG, Urteil vom 06.08.1998, Az.: B 3 KR 14/97 R, - zitiert nach juris -, Rn. 13 zu einer fehlenden Ersatzfähigkeit von Kosten eines Treppenliftes nach § 33 Abs. 1 SGB V).
  • BGH, 19.05.2004 - IV ZR 29/03

    Begriff des Hilfsmittels; Erstattungspflicht der Kosten für ein

    Auszug aus OLG Rostock, 25.02.2019 - 4 U 156/18
    Für den Einsatz von Hilfsmitteln ist im Grundsatz kennzeichnend, dass sie unmittelbar eine Ersatzfunktion für ein krankes Organ wahrnehmen, ohne dessen Funktionsfähigkeit wieder herzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 19.05.2004, Az.: IV ZR 29/03, zitiert nach juris -, Rn. 19 m. w. N.).
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