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OLG Rostock, 25.02.2019 - 4 U 156/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Kostenübernahme eines Treppenlifts durch eine private Krankenversicherung
- IWW
§ 192 Abs. 1 VVG
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Kostenübernahme eines Treppenlifts durch eine private Krankenversicherung
- RA Kotz
Kostenübernahme eines Treppenlifts durch private Krankenversicherung
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 192 Abs. 1
Krankheitskostenversicherung: Erstattungspflicht für einen Treppenlift bei offenem Hilfsmittelkatalog - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
ZPO § 522 Abs. 2
Versorgung mit einem Treppenlift durch eine Private KV - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Treppenlift ist kein Hilfsmittel
Verfahrensgang
- LG Rostock, 13.09.2018 - 10 O 873/17
- OLG Rostock, 25.02.2019 - 4 U 156/18
Papierfundstellen
- VersR 2019, 1277
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 14/97 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Treppenlift - Treppenraupe - Anpassung des …
Auszug aus OLG Rostock, 25.02.2019 - 4 U 156/18
Fest in ein Haus oder eine Wohnung eingebaute technischen Hilfen fallen folglich nicht in den Anwendungsbereich der Ziffer 2.1.1 des zwischen den Parteien vereinbarten Krankenversicherungstarifes (vgl. mit entsprechender Begründung BSG, Urteil vom 06.08.1998, Az.: B 3 KR 14/97 R, - zitiert nach juris -, Rn. 13 zu einer fehlenden Ersatzfähigkeit von Kosten eines Treppenliftes nach § 33 Abs. 1 SGB V). - BGH, 19.05.2004 - IV ZR 29/03
Begriff des Hilfsmittels; Erstattungspflicht der Kosten für ein …
Auszug aus OLG Rostock, 25.02.2019 - 4 U 156/18
Für den Einsatz von Hilfsmitteln ist im Grundsatz kennzeichnend, dass sie unmittelbar eine Ersatzfunktion für ein krankes Organ wahrnehmen, ohne dessen Funktionsfähigkeit wieder herzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 19.05.2004, Az.: IV ZR 29/03, zitiert nach juris -, Rn. 19 m. w. N.).