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OLG Karlsruhe, 08.09.2006 - 4 U 158/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem LKW aufgrund unvorsichtigen Öffnens der Fahrertür
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Im allgemeinen muss zum rechten Fahrbahnrand ein Abstand von 50 cm eingehalten werden
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Lkw-Fahrer: Knapper Seitenabstand genügt
Verfahrensgang
- LG Waldshut-Tiengen, 30.09.2005 - 1 O 72/05
- OLG Karlsruhe, 08.09.2006 - 4 U 158/05
Papierfundstellen
- NZV 2007, 81
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.01.1995 - VI ZR 247/94
Berücksichtigung absoluter Fahruntüchtigkeit
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.09.2006 - 4 U 158/05
Wägt man gem. § 17 Abs. 1 S. 2 StVG die bewiesenen bzw. unstreitigen (vgl. BGH NJW 1995, 1029, 1030) Verursachungsbeiträge der Parteien gegeneinander ab, so fällt das unachtsame Öffnen der Fahrertür durch den Kläger deutlich stärker ins Gewicht als die Betriebsgefahr des Lkw mit Anhänger, der erlaubterweise einen geringen Seitenabstand zum rechten Fahrbahnrand einhielt. - BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02
Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.09.2006 - 4 U 158/05
Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision gem. § 543 Abs. 2 ZPO (vgl. BGH NJW 2003, 65 ) liegen nicht vor.
- LG Hagen, 20.12.2017 - 3 S 46/17
Zusammenstoß zwischen einem im fließenden Verkehr befindlichen und einem …
Allerdings wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung regelmäßig ein Sicherheitsabstand von mehr als einem halben Meter für ausreichend erachtet, wenn es sich bei dem stehenden Hindernis, wie hier, um einen Pkw handelt (KG Berlin, Beschluss vom 30.07.2009, Az. 12 U 175/08; Urteil vom 24.11.2005, Az. 12 U 151/04; OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.09.2006, Az. 4 U 158/05; OLG Hamburg, Urteil vom 05.12.1972, Az. 7 U 32/72).