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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 26.10.2016 - 4 U 159/15   

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OLG Brandenburg, 26.10.2016 - 4 U 159/15 (https://dejure.org/2016,76323)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.10.2016 - 4 U 159/15 (https://dejure.org/2016,76323)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. Oktober 2016 - 4 U 159/15 (https://dejure.org/2016,76323)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Saarbrücken, 21.11.2013 - 2 U 47/13

    Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.10.2016 - 4 U 159/15
    Es gehört daher zur regelmäßig zulässigen Prozesstaktik, wenn eine Partei für den Fall der Nichterweislichkeit ihres Hauptvorbringens sich hilfsweise den Vortrag der Gegenseite zu eigen macht, wie es hier der Fall ist (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1956 - V ZR 190/54 - juris; OLG Saarbrücken, Urteil vom 21. November 2013 - 2 U 47/13 -, juris Thomas/Putzo-Reichold, ZPO, § 138, Rn. 6; Beck"scher Online-Kommentar ZPO, § 138, Rn. 34).

    Nach ständiger Rechtsprechung sind Geschäftsgrundlage die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsschluss aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien sowie die der einen Vertragspartei erkennbaren und von ihr nicht beanstandeten Vorstellungen der anderen von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (BAG, Urteil vom 05. Juni 2014 - 2 AZR 615/13OLG Saarbrücken, Urteil vom 21. November 2013 - 2 U 47/13).

  • BGH, 18.06.2007 - II ZR 89/06

    Zulässiger Gegenstand eines gerichtlichen Geständnisses; Auslegung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.10.2016 - 4 U 159/15
    Dabei wird ein Geständnis in einem Schriftsatz nur dann wirksam, wenn die Parteien unter stillschweigender Bezugnahme auf ihre vorbereitenden Schriftsätze mündlich verhandeln(BGH NJW-RR 2007, 1563).
  • BGH, 25.01.1956 - V ZR 190/54

    Wahrheitspflicht. Widersprechendes Vorbringen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.10.2016 - 4 U 159/15
    Es gehört daher zur regelmäßig zulässigen Prozesstaktik, wenn eine Partei für den Fall der Nichterweislichkeit ihres Hauptvorbringens sich hilfsweise den Vortrag der Gegenseite zu eigen macht, wie es hier der Fall ist (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1956 - V ZR 190/54 - juris; OLG Saarbrücken, Urteil vom 21. November 2013 - 2 U 47/13 -, juris Thomas/Putzo-Reichold, ZPO, § 138, Rn. 6; Beck"scher Online-Kommentar ZPO, § 138, Rn. 34).
  • OLG Köln, 11.02.2014 - 2 Wx 245/13

    Erbquoten unter Ehegatten nach türkischem Recht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.10.2016 - 4 U 159/15
    Einzubeziehen ist daher grundsätzlich auch die Nutzungszeit, in der die Tochter der Klägerin und ihres Ehemannes die Immobilie tatsächlich bewohnt hat, denn insoweit wurde der mit der Schenkung verfolgte Zweck erreicht (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 2015, 172, 175).
  • BGH, 26.11.2014 - XII ZB 666/13

    Rückforderung von Schwiegerelternschenkungen an das Schwiegerkind zur Bedienung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.10.2016 - 4 U 159/15
    Voraussetzung ist vielmehr, dass dem Zuwendenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann (BGH, FamRZ 2015, 490).
  • BGH, 16.12.2015 - XII ZB 516/14

    Rückforderung von Schenkungen an das Schwiegerkind bei Scheitern der Ehe:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.10.2016 - 4 U 159/15
    Auf den Rückforderungsanspruch wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage findet die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGB Anwendung (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - XII ZB 516/14).
  • OLG Karlsruhe, 04.12.2023 - 5 UF 48/23

    Rückforderung einer Schwiegerelternzuwendung

    (6) Eine in Literatur und Rechtsprechung verbreitete Ansicht will den Zeithorizont bei der Zuwendung in der Weise an der vorgestellten Ehedauer messen, dass - wie oben ausgeführt - die Möglichkeit einer Scheidung ausgeblendet wird, aber auf die statistische Lebenserwartung des eigenen Kindes abgestellt wird, da damit die erwartete gemeinsame Nutzung der Immobilie jedenfalls ende (so OLG Brandenburg vom 05.05.2023 - 3 U 55/22, juris Rn. 70; vom 26.10.2016 - 4 U 159/15, juris Rn. 25; OLG Bremen vom 17.08.2015 - 4 UF 52/15, juris Rn. 26; Wever, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts, 8. Auflage 2023, Rn. 1272).

    Diese Berechnung wurde aber nicht nur in der genannten Entscheidung des X. Zivilsenats des BGH verworfen (BGH vom 18.06.2019 - X ZR 107/16, juris Rn. 37), vielmehr sei die Quotenberechnung in der Vorentscheidung (OLG Brandenburg vom 26.10.2016 - 4 U 159/15, juris) nach dessen Mitteilung auch vom XII. Zivilsenat des BGH als "den Anforderungen des § 313 BGB nicht gerecht" angesehen worden (a.a.O. Rn. 44 a.E.).

  • OLG Brandenburg, 09.05.2023 - 3 U 55/22

    Rückforderung einer Schenkung an den früheren Schwiegersohn nach Scheidung von

    Diese lässt es zu, die bereits verwirklichte Erwartung des Zuwendenden in angemessener Weise zu berücksichtigen und ist gleichzeitig für weitere Abwägungstatsachen jeglicher Art offen (Herr, Nebengüterrecht 2021, FF 2022, 184 ff;  OLG Brandenburg, Urteil vom 26.10.2016, 4 U 159/15, OLG Bremen, FamRZ 2106, 504).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.09.2017 - 4 U 159/15   

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https://dejure.org/2017,99163
OLG Düsseldorf, 29.09.2017 - 4 U 159/15 (https://dejure.org/2017,99163)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.09.2017 - 4 U 159/15 (https://dejure.org/2017,99163)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. September 2017 - 4 U 159/15 (https://dejure.org/2017,99163)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.12.2014 - IV ZR 90/13

    Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung des Insolvenzverwalters: Verteilung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2017 - 4 U 159/15
    Damit wird verhindert, dass die im Haftpflichtprozess getroffene Entscheidung und die zu Grunde liegenden Feststellungen im Deckungsprozess erneut in Frage gestellt werden können (BGH NZI 2015, 271; NJW 2011, 610; NJW-RR 2007, 827).

    Dieser Ausschlussgrund ist vielmehr im Deckungsprozess selbstständig zu prüfen (BGH NZI 2015, 271; NJW-RR 2007, 827; NJW 2006, 289); jedenfalls dann, wenn - wie hier - das Gericht des Haftpflichtprozesses keine Feststellung hierzu treffen musste oder getroffen hat (vergl. BGH-RR 2007, 827).

    Es muss vielmehr feststehen, dass der Versicherte die Pflichten zutreffend gesehen hat (BGH NZI 2015, 271; NJW 2006, 289).

    Auch der Bundesgerichtshof hat entsprechenden Klausel seinen Entscheidungen zugrunde gelegt, ohne deren Wirksamkeit in Frage zu stellen (vergl. beispielhaft BGH NZI 2015, 271).

    Darlegungs- und beweispflichtig für die Verwirklichung der subjektiven Tatbestandsmerkmale des Risikoausschlusses ist der Versicherer (BGH NZI 2015, 271; NJW-RR 2001, 1311; BeckRS 1986, 3039095).

    Die Verletzung elementarer beruflicher Pflichten, deren Kenntnis nach der Lebenserfahrung bei jedem Berufsangehörigen vorausgesetzt werden kann, lässt dabei indiziell den Schluss auf eine wissentliche Pflichtverletzung zu (BGH NZI 2015, 271, 272; OLG Köln, VersR 2012, 560).

  • BGH, 24.01.2007 - IV ZR 208/03

    Bindungswirkung des Haftpflichturteils für den Deckungsprozess

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2017 - 4 U 159/15
    Damit wird verhindert, dass die im Haftpflichtprozess getroffene Entscheidung und die zu Grunde liegenden Feststellungen im Deckungsprozess erneut in Frage gestellt werden können (BGH NZI 2015, 271; NJW 2011, 610; NJW-RR 2007, 827).

    Dieser Ausschlussgrund ist vielmehr im Deckungsprozess selbstständig zu prüfen (BGH NZI 2015, 271; NJW-RR 2007, 827; NJW 2006, 289); jedenfalls dann, wenn - wie hier - das Gericht des Haftpflichtprozesses keine Feststellung hierzu treffen musste oder getroffen hat (vergl. BGH-RR 2007, 827).

  • OLG Köln, 24.07.2015 - 20 U 44/15

    Eintrittspflicht der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2017 - 4 U 159/15
    Unerheblich ist, ob die Vorstände auch Schädigungvorsatz hatten oder überhaupt einen Schaden in Betracht gezogen haben (vergl. auch OLG Köln, r+s 2016, 77, 78, dort Rn. 22).
  • OLG Köln, 29.11.2011 - 9 U 75/11

    Begriff der wissentlichen Pflichtverletzung in der Berufshaftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2017 - 4 U 159/15
    Die Verletzung elementarer beruflicher Pflichten, deren Kenntnis nach der Lebenserfahrung bei jedem Berufsangehörigen vorausgesetzt werden kann, lässt dabei indiziell den Schluss auf eine wissentliche Pflichtverletzung zu (BGH NZI 2015, 271, 272; OLG Köln, VersR 2012, 560).
  • BGH, 08.12.2010 - IV ZR 211/07

    Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Notars: Bindungswirkung des Urteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2017 - 4 U 159/15
    Damit wird verhindert, dass die im Haftpflichtprozess getroffene Entscheidung und die zu Grunde liegenden Feststellungen im Deckungsprozess erneut in Frage gestellt werden können (BGH NZI 2015, 271; NJW 2011, 610; NJW-RR 2007, 827).
  • BGH, 20.06.2001 - IV ZR 101/00

    Bindung des Haftpflichtversicherers an Feststellungen im Haftpflichtprozeß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2017 - 4 U 159/15
    Darlegungs- und beweispflichtig für die Verwirklichung der subjektiven Tatbestandsmerkmale des Risikoausschlusses ist der Versicherer (BGH NZI 2015, 271; NJW-RR 2001, 1311; BeckRS 1986, 3039095).
  • OLG München, 17.09.2015 - 23 U 1751/14

    Pflichtverletzung, Mittelverwendung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2017 - 4 U 159/15
    Gegen die Wirksamkeit des Haftungsausschlusses bestehen, auch wenn er weiter gefasst ist als § 152 VVG a.F./ § 103 VVG n.F., keine Bedenken (ebenso OLG München, DStRE 2016, 761, 762).
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